als stellvertretend für den des
Kindes. Der magischen
Auffassung von der Wirkung der Taufe wurde hierdurch noch größerer Vorschub
geleistet.
Schon im 3. Jahrh. hatte
BischofStephan von
Rom
[* 2] im Streite mit
Cyprianus von
Karthago
[* 3] und den kleinasiat.
Bischöfen
behauptet, die Wirksamkeit der Taufe sei lediglich abhängig von der über dem Täufling ausgesprochenen
biblischen Taufformel und unter dieser
Voraussetzung auch die bei schismatischen und ketzerischen Parteien verrichtete Taufe (Ketzertaufe)
gültig.
Diese
Ansicht ist später die herrschende geworden, daher die orthodoxe
Kirche jede Art Wiedertaufe untersagte, außer wenn
die Taufformel nicht einsetzungsmäßig ausgesprochen ist. Noch heute achtet daher die kath.
Kirche auch die protestantische Taufe für gültig. Sogar Laien und Nichtchristen dürfen in Notfällen die
in gültiger
Weise vollziehen
(Nottaufe, s. d.). Als Wirkung des Taufaktes betrachtet die orthodoxe
Lehre
[* 4] fast aller christl.
Konfessionen
[* 5] die Vergebung der
Sünde (der Erbsünde). Ungetaufte
Kinder sind dagegen der Gewalt des
Teufels anheimgegeben,
die erst durch den Taufakt gebrochen wird, daher nach orthodoxem Ritus ein von den
Paten an Kindesstatt
ausgesprochenes Gelöbnis, dem
Teufel zu entsagen (Abrenunciation), oder wohl auch eine förmliche
Austreibung des Teufels
aus dem
Kinde durch den Geistlichen (s.
Exorcismus) der Taufe vorhergeht.
Nach kath.
Lehre wird durch die Taufe nicht bloß die
Sündenvergebung, sondern auch die völlige
Tilgung der
Erbsünde selbst durch «Eingießung der
Gnade» gewirkt; nach lutherischer neben der
Sündenvergebung auch die
Rechtfertigung
und Wiedergeburt (der Beginn der sittlichen Erneuerung), wogegen die
Reformierten in der Taufe nur ein Zeichen und Unterpfand
des göttlichen Willens sehen, diese
Güter dem
Kinde, wenn es zum
Glauben gelangt, zu gewähren. Der
Rationalismus
betrachtet die Taufe nur als feierliche
Aufnahme desKindes in die christl. Gemeinschaft, die neuere prot.
Theologie als symbolische Handlung der
Kirche zur sinnbildlichen
Darstellung des auch auf den Täufling sich persönlich erstreckenden
göttlichen Gnadenangebots, das wirksam werde in dem
Maße, als unter dem erziehenden Einflüsse der christl.
Gemeinschaft der Täufling zu persönlichem
Glauben gelange. Der
Widerspruch, in den die orthodoxe
Lehre von der Wirkung der
Taufe mit der
Lehre vom
Glauben als ihrer
Voraussetzung trat, hat schon in der Reformationszeit bei den sog. Wiedertäufern (s. d.)
und später noch bei denTaufgesinnten (s. d.) und
Baptisten zur Verwerfung der Kindertaufe geführt.
Der früher allgemein festgehaltene staatliche Taufzwang ist in
Deutschland
[* 6] seit dem Reichsgesetz vom über die
standesamtliche
Beurkundung der
Geburten in Wegfall gekommen. Die Taufceremonien sind nach den Konfessionen verschieden.
Bei denProtestanten wird die Taufe lediglich durch das Aussprechen der Taufformel über dem mit seinem
neuen
Vornamen genannten Täufling und durch dreimalige
Besprengung vollzogen, die Recitation des Glaubensbekenntnisses geht
voran, die Einsegnung folgt nach.
In der kath.
Kirche wird dem Neugetauften zum Zeichen seiner geistlichen
JugendMilch und
Honig gereicht und seine geistige
Ausstattung
mit den Gaben desChristentums durch mehrere symbolische Handlungen, z. B. die Mitteilung des
Salzes der
Weisheit und die
Bekleidung mit dem Westerhemd (s. d.), dem Kleide der Unschuld und Reinheit,
angedeutet. Das Taufwasser wird in der röm. und griech.
Kirche besonders geweiht. An
leblosen Gegenständen die Taufe zu vollziehen,
gilt den
Protestanten als verwerflicher
Mißbrauch. In der kath.
Kirche kommt dies dagegen häufig vor.
Am gewöhnlichsten ist der im 8. Jahrh. aufgekommene Gebrauch der
Glockentaufe. (S.
Glockenweihe.)
Über die Taufe als seemännischer Brauch s. Linientaufe und Schiffstaufe.
Thal
[* 7] oder Ahrn-(Ahren-)Thal,
Thal in der österr. Bezirkshauptmannschaft
Bruneck in
Tirol,
[* 8] 46 km lang, mit
einer mittlern
Erhebung von 1100 m, eins der größten (nördlichen) Nebenthäler des Pusterthales. Von
Bruneck (819 m) aus
steigt das Tauferer Thal gegen N. zu an und wendet sich bei Luttach (968 m), zuerst Ahrnthal und im obersten
Teile das Prettau (1465
m) genannt, nach
NO. bis zu den Krimmler
Tauern (2635 m), die seinen
Abschluß bilden. Das Tauferer Thal scheidet
die hohe
Kette der Zillerthaler
Alpen
[* 9] von dem
Groß-Venediger und der Gruppe der Rieserferner. Es ist in seinem obern
Teile ziemlich
eng und von
Gletschern umschlossen, im untern
Teile (dem eigentlichen Tauferer Thal) jedoch breit, mit allen Reizen der
Gebirgslandschaft geschmückt, mit den Eisfeldern der Zillerthaler
Alpen im Hintergrunde.
Zweigthäler sind rechts (östlich) das Mühlwalder
Thal mit der Mühlenerklamm und dem schönen Wasserfall (1230 m), links
das Rainthal. Das Tauferer Thal bildet den Gerichtsbezirk
Taufers mit 634,78 qkm, 15 Gemeinden und 8918 deutschen E., die in
Sprache
[* 10] undSitten den Zillerthalern gleichen. Hauptort ist Sand (864 m), nach der oberhalb, malerisch gelegenen
BurgTaufers (954
m) auch
Taufers genannt, mit (1890) 800 E. und spätgot.
Kirche
(Statuen von Gasser), wegen seiner
Lage eins der
besuchtesten
Standquartiere für
Touristen in
Tirol. Der
Bergbau
[* 11] auf Kupferkies in Prettau ist seit 1894 eingestellt
und eine Spitzenklöppelanstalt errichtet. -
Vgl. Daimer,Taufers und Umgebung (Gera
[* 12] 1879).
(holländ. Doopsgezinden), eine gewöhnlich
Mennoniten genannte prot. Kirchenpartei. Ihr
Stifter ist
Menno
(s. d.). Mit den sog. Wiedertäufern (s. d.)
der Reformationszeit haben die Taufgesinnte nur die Verwerfung der Kindertaufe gemein, unterscheiden sich dagegen
von ihnen wesentlich durch
Ablehnung aller Gewalt und spiritualistischen Schwärmerei. Innerlich verwandt sind sie
den
Waldensern (s. d.). Die Verwechselung mit den Wiedertäufern war der
Grund, daß die Taufgesinnte von Katholiken wie von
Protestanten
auf das heftigste angefeindet und verfolgt wurden.
Taufhaus - Tauler
* 13 Seite 65.645.
Menno selber stellte seinen Lehrbegriff in dem «Fundamentbuch von dem rechten
christl.
Glauben» auf; doch hat auch diese
Schrift keine bindende
Autorität, wie denn die Taufgesinnte überhaupt
keine allgemein verpflichtenden
Bekenntnisschriften besitzen. Indem sie in einzelnen Lehrstücken, z. B. von der Erbsünde,
der Willensfreiheit, der
Rechtfertigung, die Schroffheiten des kirchlichen Lehrsystems abzuschwächen suchen, stehen sie im
allgemeinen in der
Lehre den
Reformierten nahe, und auch ihr Gottesdienst weicht von dem reformierten nur wenig ab. Dagegen
taufen sie ihre
Kinder erst nach empfangenem Unterricht, frühestens im
Alter von 14 J., in den Bethäusern vor versammelter
Gemeinde
¶
mehr
durch Besprengung, eine Partei, die Dompelers, durch Untertauchen. Ferner verwerfen sie den Eidschwur und die Ehescheidung,
außer im Falle des Ehebruchs, den Krieg und jede Art von Rache; die Bekleidung obrigkeitlicher Ämter wird nicht verboten, aber
doch widerraten. Anfangs wurde auch neben dem Abendmahl noch das Sakrament der Fußwaschung beobachtet
als Symbol der Reinigung der Seelen durch das Blut Christi. Das Dringen auf sittliche Reinheit führte teils zu einer strengen
Kirchenzucht, teils zu kleinlichen Bestimmungen über Kleider-, Bart-, Haartracht und ähnliches. In diesen beiden Punkten
wurzeln auch die meisten Spaltungen der Taufgesinnte.
Schon 1554 erfolgte die Trennung in Grobe, d. h. Strenge, und in Feine, d. h. Milde. Die Groben, bestehend
aus Friesen, Flamlandern und Deutschen, von ihren Gegnern Dreckwagen genannt, forderten, daß jedes Vergehen mit dem Bann bestraft
werde ohne vorhergegangene Ermahnung, und daß dieser Bann jede Gemeinschaft aufhebe, selbst diejenige zwischen Ehegatten und
Verwandten. Die Feinen oder Waterländer (weil sie im Waterland in Nordholland und bei Franeker ihren
Sitz hatten) wollten den Bann nur bei beharrlichem Ungehorsam gegen die Gebote der Bibel
[* 14] anwenden, ihm mehrfache Mahnung vorangehen
lassen und das häusliche Leben dadurch nicht stören. 1640 veranlaßte Uke Walles die Trennung derUkewallisten durch Einführung
des dreimaligen Untertauchens bei der Taufe (daher auch Dompelers genannt), einer besonders strengen Kirchenzucht
und genauer Vorschriften über das Tragen von Schmucksachen,
[* 15] Kleidern und Bärten.
Ende des 18. Jahrh. gab es nur noch zweierlei in den Niederlanden, die sich 1800, mit Ausnahme der Gemeinden
auf der InselAmeland und in den Dörfern Aalsmeer und Balk, zu einem Ganzen verbanden. Seit 1811 sind alle Gemeinden durch
die Errichtung der allgemeinen Taufgesinntensocietät in Amsterdam, mit Beibehaltung ihrer Eigentümlichkeiten, enger verbunden.
Die Partei zählte 1892 ungefähr 127 Gemeinden mit 53 572 Seelen, genießt gleiche Rechte mit den übrigen
Konfessionen und hat sich durch einen Missionsverein, die Teylersche theol.
Gesellschaft zu Haarlem,
[* 19] und namentlich auf praktisch-philanthropischem Gebiete hervorgethan. In Deutschland sollen sich gegenwärtig
etwa 15000 Mennoniten finden, von denen der größte Teil auf das Königreich Preußen
[* 20] kommt, die übrigen auf die Pfalz, Baden
[* 21] und Bayern.
[* 22] Ihre Militärbefreiung ist in Deutschland aufgehoben. Nicht zu verwechseln mit den Taufgesinnte sind die in neuester Zeit
in verschiedenen Gegenden Deutschlands
[* 23] aufgetauchten Baptisten (s. d.), die mit ihnen fast nur die Verwerfung der Kindertaufe
gemein haben. Überall, wo die Taufgesinnte heimisch sind, gelten sie als stille und fleißige Unterthanen.
Vgl. Schyn, Historia christianorum qui in Belgio foederato Mennonitae appellantur (Amsterd. 1723);
ders., Historiae Mennonitarum
plenior deductio
(ebd. 1729);
Blaupet ten Cate, Geschiedenis der Doopsgezinden (5 Bde., ebd. 1839-47);
Brons, Ursprung u. s. w. der Taufgesinnte (2. Aufl.,
Norden
[* 24] 1891);
ten Doornkaat Koolman, Die Verpflichtung der Mennoniten an Eidesstatt (Berl. 1893);