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Tauerei - Taufe

Bild 65.643: Tauerei - Taufe
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Tauereis. Kettenschleppschiffahrt. / 3
TauernName einiger Übergänge in der nach ihnen benannten Tauernkette (s. Ostalpen A, 3 und 4). Es / 232
Taufe(grch. baptismós oder báptisma), das Sakrament der Aufnahme in die christl. Kirche. Der Ausdruck / 1188

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Tauerei - Taufe


Fortsetzung: Tauenzin, oder Tauentzien von Wittenberg, Friedr. Bogislaw Emanuel, Graf von, preuß. General der Infanterie,
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übertragen, die er alle drei eroberte. 1815 erhielt Tauenzin, der 8. Dez. 1813 zum General der Infanterie befördert war, das Kommando des 6. Armeekorps. Er war bereits 1791 in den Grafenstand erhoben und erhielt 1814 den Beinamen «von Wittenberg». [* 2] Nach dem zweiten Pariser Frieden wurde ihm das Generalkommando des 3. Armeekorps übertragen. Er starb als Gouverneur von Berlin [* 3] 20. Febr. 1824. Seinen Namen führt seit 1889 das preuß. 20. Infanterieregiment. -

Vgl.   von Gorszakowsky, General Tauenzin von Wittenberg (Franks, a. 0.1832).

Tauerei,

s. Kettenschleppschiffahrt.

Titel
Elemente zu Tauern:

1) Krimmler T. (2635 m)

Tauern,

Ausdehnung (der festen

Bild 2.109: Ausdehnung (der festen und flüssigen Körper)
* 4 Ausdehnung.

Name einiger Übergänge in der nach ihnen benannten Tauernkette (s. Ostalpen A, 3 und 4). Es giebt im ganzen neun echte Tauern, während die Ausdehnung [* 4] des Namens auf das ganze Gebirge dem Volke fremd ist. Diese Tauern sind von West nach Ost folgende:

1) Krimmler Tauern (2635 m), zwischen dem Ahrenthal und dem Krimmler Thal; [* 5]

2) Felber (Velber) Tauern (2540 m), zwischen Tauern- und Velber Thal;

3) Kalser oder Stubacher Tauern (2506 m), zwischen Kalser und Stubachthal;

4) Heiligenbluter oder Rauriser Tauern, gewöhnlich aber Hochthor genannt (2572 m), zwischen dem obersten Möllthal und dem «Seitenwinkel» des Rauriser Thales;

5) Goldberg- oder Fraganter Tauern (2700 m), zwischen Hüttwinkel und Fragant;

6) Mallnitzer oder Naßfelder Tauern, auch Niedertauern genannt (2414 m), zwischen Mallnitz und Naßfeld;

7) Hohe, Hoch- oder Korntauern (2463 m), zwischen Seebach- und Anlaufthal;

8) Radstädter Tauern (1738 m), zwischen Mauterndorf und Radstadt;

9) Rottenmanner, seltener Hochtauern genannt (1265 m), zwischen Pols- und Paltenthal. Von diesen Tauern ist nur der Fraganter Tauern vergletschert und beschwerlich, über die übrigen führen gute Saumpfade, über die beiden letztgenannten sogar Fahrstraßen. Am Fuße der Tauern liegen in der Regel Tauernhäuser, in denen früher arme Reisende unentgeltlich verpflegt wurden; heute sind die Tauernhäuser Wirtshäuser. In den nördl. Kalkalpen sind die Tauern nicht Übergänge, sondern Berge. So giebt es einen Tauern bei Reutte, einen Tauernkegel bei Kitzbühel, einen Götzen-, Grünsee- und Funtenseetauern am Steinernen Meer bei Berchtesgaden.

Taufe

(grch. baptismós oder báptisma), das Sakrament der Aufnahme in die christl. Kirche. Der Ausdruck Taufe bezeichnet zunächst jedes Tauchbad. Abwaschungen in reinem Wasser waren bei verschiedenen morgenländ. Völkern von alters her als symbolische Handlungen im Gebrauche. Das Alte Testament schreibt bei allen möglichen Verunreinigungen, aber auch vor Verrichtung gottesdienstlicher Handlungen dergleichen Waschungen vor, die namentlich später von den Pharisäern peinlich beobachtet wurden.

Die hierbei zu Grunde liegende Idee war die der levitischen Reinheit oder die Fernhaltung jeder verunreinigenden Berührung von dem geheiligten Eigentum Jahwes. Als Sinnbild des Übergangs von heidn. Unreinigkeit zu dem heiligen Bundesvolk mag schon in vorchristl. Zeit die sog. Proselytentaufe an übertretenden Heiden vollzogen worden sein und zwar durch Untertauchen des ganzen Körpers in fließendes Wasser. Eine tiefere sittliche Beziehung lag in der Taufe des Johannes.

Dieselbe sollte ein Symbol der zum Eintritt in das nahe bevorstehende Messiasreich erforderlichen Buße oder sittlichen Umkehr sein, und wurde daher ebenfalls durch Untertauchen, aber nicht an Heiden, sondern an Juden, als den Mitgliedern des messianischen Volks, vollzogen. Jesus, der sich selbst vor seinem öffentlichen Auftreten der Johannestaufe unterzogen hatte, begann seine Thätigkeit mit demselben Bußrufe wie Johannes, scheint aber das Taufen seinen Jüngern überlassen zu haben.

In der ältesten messianischen Gemeinde war die Taufe allgemein üblich. Sie erfolgte anfangs auf den Namen Jesu Christi, d. h. auf das Bekenntnis hin, daß Jesus der Messias sei. Ob Jesus selbst die Taufe auf seine Person «eingesetzt» hat, läßt sich ebensowenig feststellen, als die Form der auf sein Geheiß noch während seines Lebens geübten messianischen Taufe. Die Matth. 28,19. auf Jesus selbst zurückgeführte Taufformel «auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes» ist zuverlässig erst spätern Ursprungs.

Da man in ihr aber eine Anordnung des auferstandenen Erlösers sah, so wurde sie in den christl. Gemeinden allgemein recipiert. Nach Paulus ist die Wassertaufe nicht bloß Sinnbild der Buße, sondern versetzt den Täufling mittels der Anrufung des Namens Christi in geheimnisvolle Verbindung mit ihm, daher schon in der Apostelzeit die Sitte aufkam, daß die Gläubigen sich für ihre bereits verstorbenen Angehörigen taufen ließen, um diesen bei der Auferstehung die Teilnahme am Messiasreiche zu sichern.

Bad (Geschichte des Ba

Bild 2.222: Bad (Geschichte des Badewesens)
* 6 Bad (Geschichte des Badewesens).

Als geheimnisvolle Teilnahme an dem sündentilgenden Tode und der Auferstehung Jesu hieß die Taufe «das Bad der [* 6] Wiedergeburt», durch das der Täufling der Sündenvergebung und des Heiligen Geistes sowie der Anwartschaft auf die Auferstehung teilhaftig werde. Schon in der Vorstellung der Urgemeinde verband sich mit der Wassertaufe die Geistestaufe (baptismus flaminis) oder die Überleitung des Heiligen Geistes mittels Handauflegung auf den Täufling. Diese gilt der Apostelgeschichte als ein Vorrecht der Apostel, daher die Wassertaufe anderer Lehrer erst der Vervollständigung durch die apostolische Handauflegung zu bedürfen schien. Als Sinnbild der Geistestaufe kam schon im 2. Jahrh. außer der Handauflegung die Salbung (s. d.) auf, die aber gleich dieser seit Mitte des 3. Jahrh. allein von den Bischöfen vollzogen wurde, während die Wassertaufe den Presbytern gestattet blieb. Infolgedessen wurden die Handauflegung und Salbung als besondere heilige Handlung (s. Firmung) von der Taufe getrennt.

Die alte Sitte des Untertauchens veranlaßte seit dem 4. Jahrh. die Aufstellung von sog. Taufbrunnen in den Vorhöfen der Gotteshäuser oder in eigenen Taufkapellen. Das bloße Besprengen mit Wasser, das früher nur bei der Krankentaufe (baptismus clinicorum) üblich war, wurde in der abendländ. Kirche erst im 13. Jahrh. der kirchlich vorgeschriebene Ritus. Die Protestanten nahmen diese Sitte von den Katholiken herüber. Nur die Baptisten (s. d.) haben das Untertauchen wieder eingeführt, das auch in der griech. Kirche üblich blieb.



Täufer - Taufgesinnte

Bild 65.644: Täufer - Taufgesinnte
* 9 Seite 65.644.

In den ersten Jahrhunderten empfingen fast nur Erwachsene die Taufe. Derselben ging eine längere Vorbereitungszeit voran. (S. Katechumenen.) Der Glaube an die sündenvergebende Kraft [* 7] der Taufe, der nur die Kraft des Märtyrertodes (Bluttaufe) gleichgeachtet wurde, bewog viele, dieselbe solange als möglich aufzuschieben. Die besonders durch Augustinus verbreitete Lehre [* 8] von der unwiderruflichen Verdammnis der Ungetauften verwandelte diese Säumnis in Eile und machte seit dem 5. Jahrh. die Kindertaufe allgemein. Statt des Täuflings legten seitdem die Taufzeugen oder Paten (s. d.) das Taufbekenntnis ab, und der Glaube der letztern galt ¶

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als stellvertretend für den des Kindes. Der magischen Auffassung von der Wirkung der Taufe wurde hierdurch noch größerer Vorschub geleistet. Schon im 3. Jahrh. hatte Bischof Stephan von Rom [* 10] im Streite mit Cyprianus von Karthago [* 11] und den kleinasiat. Bischöfen behauptet, die Wirksamkeit der Taufe sei lediglich abhängig von der über dem Täufling ausgesprochenen biblischen Taufformel und unter dieser Voraussetzung auch die bei schismatischen und ketzerischen Parteien verrichtete Taufe (Ketzertaufe) gültig.

Diese Ansicht ist später die herrschende geworden, daher die orthodoxe Kirche jede Art Wiedertaufe untersagte, außer wenn die Taufformel nicht einsetzungsmäßig ausgesprochen ist. Noch heute achtet daher die kath. Kirche auch die protestantische Taufe für gültig. Sogar Laien und Nichtchristen dürfen in Notfällen die in gültiger Weise vollziehen (Nottaufe, s. d.). Als Wirkung des Taufaktes betrachtet die orthodoxe Lehre fast aller christl. Konfessionen [* 12] die Vergebung der Sünde (der Erbsünde). Ungetaufte Kinder sind dagegen der Gewalt des Teufels anheimgegeben, die erst durch den Taufakt gebrochen wird, daher nach orthodoxem Ritus ein von den Paten an Kindesstatt ausgesprochenes Gelöbnis, dem Teufel zu entsagen (Abrenunciation), oder wohl auch eine förmliche Austreibung des Teufels aus dem Kinde durch den Geistlichen (s. Exorcismus) der Taufe vorhergeht.

Nach kath. Lehre wird durch die Taufe nicht bloß die Sündenvergebung, sondern auch die völlige Tilgung der Erbsünde selbst durch «Eingießung der Gnade» gewirkt; nach lutherischer neben der Sündenvergebung auch die Rechtfertigung und Wiedergeburt (der Beginn der sittlichen Erneuerung), wogegen die Reformierten in der Taufe nur ein Zeichen und Unterpfand des göttlichen Willens sehen, diese Güter dem Kinde, wenn es zum Glauben gelangt, zu gewähren. Der Rationalismus betrachtet die Taufe nur als feierliche Aufnahme des Kindes in die christl. Gemeinschaft, die neuere prot.

Theologie als symbolische Handlung der Kirche zur sinnbildlichen Darstellung des auch auf den Täufling sich persönlich erstreckenden göttlichen Gnadenangebots, das wirksam werde in dem Maße, als unter dem erziehenden Einflüsse der christl. Gemeinschaft der Täufling zu persönlichem Glauben gelange. Der Widerspruch, in den die orthodoxe Lehre von der Wirkung der Taufe mit der Lehre vom Glauben als ihrer Voraussetzung trat, hat schon in der Reformationszeit bei den sog. Wiedertäufern (s. d.) und später noch bei den Taufgesinnten (s. d.) und Baptisten zur Verwerfung der Kindertaufe geführt.

Geschichtskarten von D

Bild 4.772a: Geschichtskarten von Deutschland V
* 13 Deutschland.

Der früher allgemein festgehaltene staatliche Taufzwang ist in Deutschland [* 13] seit dem Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 über die standesamtliche Beurkundung der Geburten in Wegfall gekommen. Die Taufceremonien sind nach den Konfessionen verschieden. Bei den Protestanten wird die Taufe lediglich durch das Aussprechen der Taufformel über dem mit seinem neuen Vornamen genannten Täufling und durch dreimalige Besprengung vollzogen, die Recitation des Glaubensbekenntnisses geht voran, die Einsegnung folgt nach.

In der kath. Kirche wird dem Neugetauften zum Zeichen seiner geistlichen Jugend Milch und Honig gereicht und seine geistige Ausstattung mit den Gaben des Christentums durch mehrere symbolische Handlungen, z. B. die Mitteilung des Salzes der Weisheit und die Bekleidung mit dem Westerhemd (s. d.), dem Kleide der Unschuld und Reinheit, angedeutet. Das Taufwasser wird in der röm. und griech. Kirche besonders geweiht. An leblosen Gegenständen die Taufe zu vollziehen, gilt den Protestanten als verwerflicher Mißbrauch. In der kath. Kirche kommt dies dagegen häufig vor. Am gewöhnlichsten ist der im 8. Jahrh. aufgekommene Gebrauch der Glockentaufe. (S. Glockenweihe.)

Über die Taufe als seemännischer Brauch s. Linientaufe und Schiffstaufe.

Ende Taufe
→ weiter zu Seite 65.644: Täufer ⟹ s. Wiedertäufer.
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 15. Band, Seite 641 [Suche = 65.643] im Internet seit 2005; Text geprüft am 2.11.2013; publiziert von Peter Hug; Abruf am 24.8.2026 mit URL:

https://elexikon.ch//65_0643

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