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Pritzerbe - Privatdisk

Bild 63.448: Pritzerbe - Privatdiskont [unkorrigiert]
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Pritzerbe - Privatdiskont [unkorrigiert]


Fortsetzung: Prévôtalgerichte, Prévôtalhöfe (Cours prévôtales), in Frankreich früher Specialgerichte, Verleihung eines
forlaufend

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den Pionieren ein und wurde 1815 zu dem Occupa- tionskorps nach Frankreich geschickt. 1818 wurde er zum Festungsbau nach Koblenz [* 2] kommandiert, 1828 Festungsbaudirektor in Posen. [* 3] In dieser Eigenschaft bis 1841 thätig, gründete er eine Schule der Festungsbaukunst, deren Grundzüge mehrere Jahrzehnte maßgebend blieben. Die unter seiner Leitung entstandene Sammlung von 100 Blatt- zeichnungen, die sog. «Prittwitzschen Blätter», be- gründeten seinen Ruf als Festungsbaumeister.

Nach- dem er 1837 Major geworden war, wurde er 1841 -50 mit der Leitung der Festungsbauten in Ulm [* 4] beauftragt. Auch die Wiederherstellung der Burg Hohenzollern [* 5] geschah unter seiner Leitung. Er wurde 1849 Oberst, 1858 Generallieutenant und 1860 zum zweiten Generalinspecteur der Festungen ernannt.. 1863 zur Disposition gestellt, blieb er Mitglied der Ingenienrkommission bis zu deren Auflösung 1868. Bei Ausbruch des Krieges 1870 wurde er zum Gouverneur von Nlm ernannt.

Berlin

Bild 2.752a: Berlin
* 6 Berlin.

Bei Entbindung von dieser Stellung 27. Juli 1871 er- hielt er den Charakter als General der Infanterie. Er starb 21. Okt. 1885 zu Berlin. [* 6] Von seinen zahl- reichen Schriften sind zu erwähnen: «Repertorium für den Festungskrieg» (Berl. 1856; mit Nachtrag, ebd. 1860),

«Über die Verwendung der Infanterie bei der Verteidigung der Festungen» (ebd. 1858), «Zusammenstellung allgemeiner, die Fortifikations- thätigkeit, die Bauordnung und die Bautechuik in den Festungen betreffenden Bestimmungen» (ebd. 1863),

Eisengießerei (Tiegelg

Bild 5.471: Eisengießerei (Tiegelguß, Kupolöfen)
* 15 Eisengießerei.

«Lehrbuch der Befestigungsknnst und des Festungskrieges für alle Waffen» [* 7] (ebd. 1865). Pritzerbe, Stadt im Kreis [* 8] Westhavelland des preuß. Reg.-Bez. Potsdam, [* 9] rechts an der Havel, hat (1890) 1867 E., darunter 31 Katholiken, Post, Telegraph; [* 10] Schiffahrt, Fischerei [* 11] und Ziegeleien. . Pritzwalk, Stadt im Kreis Ostprignitz des preuft. Reg.-Vez. Potsdam, links an der Dömnitz und an den Nebenlinien Neustadt [* 12] a. d. Dosse - Meyenburg der Preuft. Staatsbahnen [* 13] und Perleberg- Wittstock der Prignitzer Eisen- bahn, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Neuruppin) [* 14] und Steueramtes erster Klasse, hat (1890) 6369 E., darunter 106 Katholiken und 25 Israeliten, Postamt erster Klasse, Telegraph, got. Kirche, Hospital (Veguincnstift, 13. Jahrh.), Johanniterkrankenhaus, Gasanstalt, Schlachthaus, landwirtschaftliche Vereinsbank, Vorschuh- und Kre- ditverein; Eisengießerei [* 15] und Maschinenfabrik, Tuch- fabrik, Dampftischlereien, Färbereien, Ofen-, Seifen- fabrik, Brauerei, Brennerei und Prehhefenfabrik, Vieh- und Getrcidchandel. Privas (spr. -wä).

1) Arrondisfement im franz. Depart. Ardöche, hat auf 1743,22 ^m (1891) 122 828 E. in 10 Kantonen und 108 Gemeinden. - 2) Hauptstadt des Depart. Ardeche, 322 m ü. d. M., links an der Ouveze, rechtem Nebenfluß der Rhone, am Nordostfuß der Montagne de Coirons, an der Nebenlinie Livron-Privatdiskont (33kin) der Mittelmeerbahn, ist Sitz des Kommandos der 60. Infanterielnigade, emes Gerichtshofs erster Instanz, einer Ackerbau- kammer, hat (1891) 4012, als Gemeinde 7312 E., in Garnison einen Teil des 40. Infanterieregiments; ferner ein College, Lehrer- und Lchrerinnenseminar, ein Spital, Irrenhaus, Gefängnis; Eisenbergbau, Seidenmüllerei, Lohgerberei, Getreide-, Wein- und Seidenbau und Handel mit Häuten, Kastanien, Trüffeln und Wein.

Saintes Maries - Saint

Bild 64.192: Saintes Maries - Saint Flour [unkorrigiert]
* 16 Saint.

Privat (lat.), dem Öffentlichen entgegengesetzt; häuslich, auf einen Einzelnen bezüglich, in dessen Besitz befindlich. Privat, Dorf, s. Saint [* 16] Privat-la-Montagne. ?riva.ta., s. Privatier. Privatakten, s. Manualakten. Privataltertümer, s. Altertum. Privatbahn-Berufsgenossenfchaft für das Gebiet des Deutschen Reichs; obne Sektionsbildung. Sitz ist Lübeck. [* 17] Ende 1893 bestanden 126 Betriebe mit 27 227 versicherten Personen, deren anzurech- nende Jahreslöhne 23542 948 M. (864,69 M. auf den Kopf) betrugen.

Die Jahreseinnahmen und Ausgaben beliefen sich auf 376 964 M., der Reserve- fonds (Ende 1893) anf 895.494 M. Entsckädigt wurden (1893) erstmalig 153 Unfälle (5,02 auf 1000 versicherte Personen) mit 44544 M., darunter 33 Unfälle mit tödlichem Ausgang, 5 mit völliger Er- werbsunfähigkeit. ^Eisenbahnpolitik. Privatbahnfystem, s. Eisenbahnsystem und Privat-Beamten-Verein,s. Deutscher Privat- BeamtewVerein. Privatbeichte, s. Beichte. Privatbeteiligter,nachdcrOsterr.

Strafprozeß- ordn. §. 47 jeder durch ein Verbrechen oder durch ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen in seinen Rechten Verletzte. Seine Rechte nimmt die genannte Prozeßordnung in wirksamster Weise wahr. Während der durch ein nur auf Begehren des Beteiligten strafbares Vergehen Verletzte das Recht der Privatklage (s. d.) hat, kann sich der Privatdiskont bis zum Beginn der Hauptverhandlung seiner pri- vatrechtlichen Ansprüche wegen dem Strafverfahren anschließen.

Hanc veniam etc. - Han

Bild 8.65: Hanc veniam etc. - Hand
* 18 Hand.

Damit der Verletzte dieses Recht nicht verliert, soll er nach §. 172 bei seiner Zeugenverneh- mung deswegen befragt und nach §. 365 auch sonst von dem stattfindenden Verfahren in Kenntnis gesetzt werden. Der Privatdiskont hat das Recht, dem Staatsanwalt und dem Untersuchungsrichter alles an die Hand [* 18] zu geben, was zur Überweisung des Beschuldigten oder zur Begründung des Entschädigungsanspruchs dien- lich ist, von den Akten Einsicht zu nehmen und zur Hauptverhandlung, die indes im Fall seines Nicht- erscheinens auch ohne ihn vor sich geht, geladen zu werden, in derselben Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu stellen und das Wort zur Stellung und Begründung seiner Anträge zu ver- langen.

Vertretung oder Beistand durch einen Ver- teidiger ist zulässig und auf Anweifung des Gerichts geboten. Der Privatdiskont ist aber auch weiter berechtigt, falls der Staatsanwalt die Verfolgung ablehnt oder von derselben zurücktritt, selbst die öffentliche Klage in Gemähheit der §F. 48 und 49 zu erheben und durch- zuführen (subsidiäre Privatklage, s. d.). Das Nähere wegen der Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche in: Strafverfahren s. Anschliehung. Für das deutsche Verfahren s. Nebenklage.



Privatbörsen, s. Börse (Bd. 3, S. 325 a). Privatconto, in der doppelten Buchführung, s. Hauptbuch. Privatdiskont (engl. n^i-kst i-aw), im Gegen- satz zu dem offiziellen Bankdiskont (s. d.) der großen Notenbanken der Zinssatz, zu welchem inländische Wechsel an der Börse gekaust werden. Der Privatdiskont wird also durch Angebot und Nachfrage «auf dem offenen Geldmarkte» bestimmt und ist häufig niedriger als der offizielle Bankzinsfuß. (S. auch Diskont.) ¶

Ende Prévôtalgerichte
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Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 13. Band, Seite 446 unkorrigiert [Suche = 63.448] im Internet seit 2005; Text geprüft am 11.10.2007; publiziert von Peter Hug; Abruf am 24.8.2026 mit URL:

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