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Apothekerbirne - Apoth

Bild 51.754: Apothekerbirne - Apothekervereine
Seite 51.754.
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4 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Apothekerbirnes. Birne, Birnbaum. / 4
Apothekergewichtoder Medizinalgewicht. Von alters her war in der Heilkunde gebräuchlich, die Mengen der Arzneimitte / 207
Apothekertaxeeine von der betreffenden Regierung vorgeschriebene Taxe, welche die Preise für die gebräuchlichst / 123
ApothekervereineDie genossenschaftliche Organisation des Apothekerstandes ist teils staatlich geregelt, teils / 211

Seite 51.754

Apothekerbirne - Apothekervereine


Fortsetzung: Apotheke, (grch., "Niederlage"), auch Offizin genannt, das Lokal, in dem die Anfertigung und
mehr

Apotheker bei den wichtigsten Völkern der Erde (aus dem Französischen, Jena [* 2] 1854): Berendes, Die Pharmacie bei den alten Kulturvölkern (2 Bde., Halle [* 3] 1891);

Bremer, Die Apothekenfrage.

Denkschrift des Deutschen Pharmaceutenvereins (Berl. 1893); Hager, Handbuch der pharmaceutischen Praxis (3 Bde., 8. Aufl., ebd. 1891); Berendes, Der angehende Apotheker. Lehrbuch der pharmaceutischen Hilfswissenschaften (2 Bde., Halle 1893-94); Schlickums Ausbildung des Apothekerlehrlings (8. Aufl., Lpz. 1895); Handwörterbuch der Pharmacie, hg. von Brestowski (Wien [* 4] 1893 fg.).

Zahl und Verbreitung der Apotheken im Deutschen Reiche:

Staat Zahl der Apotheken am
1. April 1. Okt. 1. Juli
1876 1887 1892 1894
Preußen 2363 2532 2758 2909
Bayern 605 627 645 659
Sach­sen 232 262 288 290
Württ­em­berg 255 265 272 270
Baden 183 193 202 203
Hes­sen 107 108 109 110
Meck­len­burg-Schwerin 65 68 68 69
Sach­sen-Weimar 40 41 43 43
Meck­len­burg-Strelitz 14 14 14 14
Olden­burg 47 47 49 49
Braun­schweig 42 43 51 52
Sach­sen-Meinin­gen 28 29 28 29
Sach­sen-Alten­burg 15 16 16 16
Sach­sen-Co­burg-Gotha 26 26 28 28
Anhalt 34 32 33 33
Schwarz­burg-Sondershau­sen 15 14 13 13
Schwarz­burg-Rudolstadt 16 15 16 17
Waldeck und Pyrmont 10 11 10 10
Reuß ä. L. 4 4 4 4
Reuß j. L. 9 12 13 13
Schaum­burg-Lippe 4 5 6 6
Lippe 16 16 17 17
Lübeck 7 8 11 11
Bre­men 13 15 18 20
Ham­burg 56 56 57 57
Elsaß-Lothrin­gen 210 221 228 232
Helgo­land -- -- -- 1
Deut­sches Reich; 4416 4680 4997 5175

Das Hilfspersonal verteilte sich wie folgt:

Apotheken 1876 1887 Differenz
Ohne pharmaceu­tische Hilfs­perso­nen 1643 1266 -377
Mit 1 " " 1683 1909 +226
Mit 2 " " 684 915 +231
Mit 3 " " 198 330 +132
Mit 4 " " 148 182 + 34
Mit 5 u. mehr pharmaceut. " 60 78 + 18

.

Staat Die Zahl der ap­probier­ten Gehilfen in Apotheken betrug
1. April 1876 1. April 1887 Ab- bzw. Zunahme
Preußen 984 929 -55
Bayern 264 224 -40
Sach­sen 97 136 +39
Württ­em­berg 99 75 -24
Baden 78 48 -30
Hes­sen 53 41 -12
Meck­len­burg-Schwerin 33 15 -18
Ham­burg 34 53 +19
Elsaß-Lothrin­gen 34 23 -11
übrige Staa­ten d. Reichs 120 115 -5
Deut­sches Reich: 1796 1659 -137

Die Gesamtzahl der Gehilfen betrug 5916, der Lehrlinge 2202.

Apothekerbirne,

s. Birne, ^[= # Birnbaum, gehört zur Gattung Pirus (s. d.) der Familie der Pomaceen; die Gattung liefert Ziergehöl ...] Birnbaum.

Apothekergewicht

Romanzement - Römer

Bild 13.922: Romanzement - Römer
* 5 Römer.

oder Medizinalgewicht. Von alters her war in der Heilkunde gebräuchlich, die Mengen der Arzneimittel nach Gewichtsgrößen zu bezeichnen, die aus dem Gewichtssystem der Römer [* 5] abgeleitet worden waren und deren Einheit = 1 Pfd. (Libra) war. Mit der Ausbreitung der Heilwissenschaft hatte sich auch dieses Gewichtssystem und dessen Einteilung überall verbreitet, so daß fast allgemein 1 Medizinalpfund (Libr.j) in 12 Unzen (^xij), 1 Unze in 8 Drachmen (^viij), 1 Drachma in 3 Skrupel (^iij) und ein Skrupel in 20 Gran [* 6] (gr. xx) geteilt wurde.

Wenngleich die Einteilung in verschiedenen Ländern übereinstimmte, so war doch die Schwere der Einheit (des Medizinalpfundes) nicht überall dieselbe. Während die Einheit im allgemeinen zu ¾ des bürgerlichen Pfundes angenommen wurde, so schwankten doch die verschiedenen Medizinalpfunde zwischen 350,78348 und 420,009 g. Das gebräuchlichste war früher das Nürnberger Medizinalgewicht zu 357,8436 g. In Frankreich hat man seit 1840 das alte Medizinalgewicht gänzlich beseitigt und bedient sich auch im Medizinalwesen seitdem des allgemein gebräuchlichen Grammsystems. Infolge der Einführung des metrischen Systems durch die Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. Aug. 1868, die durch die Reichsverfassung von 1871 zum Reichsgesetz wurde, ist das Apothekergewicht auch im ganzen Deutschen Reiche beseitigt und das Grammsystem mit der Einführung einer allgemeinen Deutschen Pharmakopöe angenommen worden.

Apothekertaxe,

Fallbach - Fallen (zum

Bild 56.546: Fallbach - Fallen (zum Fangen) [unkorrigiert]
* 7 Fallen.

eine von der betreffenden Regierung vorgeschriebene Taxe, welche die Preise für die gebräuchlichsten einfachen und zusammengesetzten Arzneimittel festsetzt. Sie enthält ferner die Preise für die zur Anfertigung nach ärztlicher Vorschrift (Rezept) nötigen Arbeiten sowie die Preise für die zur Aufnahme der fertigen Arzneien erforderlichen Gefäße. Da die meisten Arzneiwaren auch Handelsartikel und somit einem öftern Steigen oder Fallen [* 7] der Preise unterworfen sind, so machen sich von Zeit zu Zeit Veränderungen der Apothekertaxe nötig. In der Regel wird die Taxe alle Jahre neu bearbeitet. Unverwehrt ist dem Apotheker, Arzneien unterhalb des Taxpreises abzugeben. In den Ländern, in denen das Apothekergewerbe der freien Konkurrenz unterliegt (Frankreich, England, Schweiz [* 8] u. s. w.), überlassen die Regierungen die Festsetzung der Arzneipreise den Apothekern selbst, geben also keine Apothekertaxe heraus.

Apothekervereine.

Die genossenschaftliche Organisation des Apothekerstandes ist teils staatlich geregelt, teils Privatsache. In Bayern [* 9] sind staatliche Apothekergremien eingesetzt, die den Stand der Verwaltungsbehörde gegenüber repräsentieren; das Gleiche geschieht in Württemberg, [* 10] Baden [* 11] und Hessen [* 12] durch einen pharmaceutischen Ausschuß, der von und aus den Mitgliedern des pharmaceutischen Landesvereins gewählt wird. Sachsen [* 13] hat staatlich anerkannte pharmaceutische Kreisvereine, die je ein Mitglied zum Landesmedizinalkollegium entsenden.



Apothekerzeichen - App

Bild 51.755: Apothekerzeichen - Appalachen (Gebirge)
* 17 Seite 51.755.

Preußen [* 14] hat weder eine staatlich eingesetzte noch eine private pharmaceutische Genossenschaft; die einzige amtliche Vertretung des preuß. Apothekerstandes bei den Behörden ist die sog. technische Kommission für pharmaceutische Angelegenheiten, die aus vier vom Minister ernannten Berliner [* 15] Apothekenbesitzern besteht. Die deutschen Apotheker umschließt der Deutsche [* 16] Apothekerverein (gegründet als Norddeutscher Apothekerverein 1821), dem von 5000 deutschen Apothekern etwa 3000 angehören. Der Verein hält jährlich eine Generalversammlung ab und giebt zwei Zeitschriften heraus. Aus dem ¶

mehr

Unterstützungsfonds des Vereins werden Unterstützungen und Stipendien an unbemittelte Fachgenossen gezahlt, und 1892 wurde im Anschluß an den Privatbeamtenverein ein Pensionsverband gegründet, der erwerbsunfähigen Standesangehörigen Renten gewährt. Neben dem Deutschen Apothekervereine besteht seit 1884 ein die nicht besitzenden Apotheker umfassender Deutscher Pharmaceutenverein, der etwa 1300 Mitglieder hat und ebenfalls eine Zeitschrift herausgiebt. In Österreich [* 18] besteht neben den staatlich eingesetzten Apothekergremien ein Allgemeiner Österreichischer und eine Pharmaceutische Gesellschaft, beide in Wien, ferner ein Ungarischer in Budapest. [* 19]

Ende Apothekervereine
→ weiter zu Seite 51.755: Apothekerzeichen ⟹ In frühern Zeiten bezeichnete man in der Pharmacie die wichtigern chem. Stoffe, die Gewichte,
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 1. Band, Seite 752 [Suche = 51.754] im Internet seit 2005; Text geprüft am 25.6.2010; publiziert von Peter Hug; Abruf am 22.8.2026 mit URL:

https://elexikon.ch//51_0754

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Siehe auch:

  • 1.694 Apothekergewicht
  • 1.694 Apothekertaxe

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