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Apostrophe - Apotheke

Bild 51.753: Apostrophe - Apotheke
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Apóstrophe(grch.), oft Apōstrophĕ gesprochen, oder Metabasis, d. h. die Wegwendung, bezeichnet ursprünglich / 63
Apotaktikers. Apostoliker. / 3
Apothecium(grch.), in der Botanik die scheiben- oder becherartigen Fruchtkörper mancher Pilze aus der / 17
Apotheke(grch., "Niederlage"), auch Offizin genannt, das Lokal, in dem die Anfertigung und / 1166

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Apostrophe - Apotheke


Fortsetzung: Apostroph, (grch.), ein Zeichen ('), das den Wegfall von Vokalen zu Anfang, Mitte und Ende eines Wortes
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bilden können, z. B. Voß' Luise, Demosthenes' Reden, schreibt oft auch z. B. Goethe's Werke, um über die Form des Eigennamens keinen Zweifel zu lassen.

Apóstrophē

(grch.), oft Apōstrophĕ gesprochen, oder Metabasis, d. h. die Wegwendung, bezeichnet ursprünglich als Kunstausdruck der attischen Gerichtssprache den Fall, wo der Redner sich vom Richter weg an den Kläger oder Beklagten wendet und ihn anredet.

Als Redefigur ist Apóstrophe eine Anrede an Abwesende, als wären sie anwesend, oder an Lebloses, Abstraktes, als hätte es Leben und Körperlichkeit (z. B. Schillers «Lied an die Freude»).

Apotaktĭker,

s. Apostoliker. ^[= Apostelorden, Apostelbrüder, verschiedene christl. Sekten, die im Gegensatz zur Verweltlichung ...]

Apothecĭum

(grch.),

in der Botanik die scheiben- oder becherartigen Fruchtkörper mancher Pilze [* 2] aus der Abteilung der Ascomyceten.

Apothēke

(grch., «Niederlage»),

Labitzky - Laboratoriu

Bild 10.376: Labitzky - Laboratorium
* 3 Laboratorium.

auch Offizin genannt, das Lokal, in dem die Anfertigung und Verabfolgung der Arzneien an das Publikum geschieht; sie muß hell, geräumig und mit den gebräuchlichsten Heilmitteln sowie mit den zur Bereitung der Arzneien erforderlichen Gerätschaften ausgestattet sein. Außerdem muß jede Apotheke im weitern Sinne ein Laboratorium, [* 3] in dem die Darstellung der chemisch-pharmaceutischen sowie überhaupt aller offizinellen Präparate, und eine sog. Stoßkammer, in der die mechan. Zerkleinerung der rohen Arzneimittel vorgenommen wird, aufzuweisen haben.

Ferner muß ein Vorratsraum, Materialkammer, wohl auch Kräuterboden genannt, zur Aufbewahrung von größern Vorräten an trocknen Vegetabilien u. s. w., sowie eine mit besonderm Verschluß versehene sog. Giftkammer, welche die stark wirkenden Stoffe und Gifte in sich birgt, vorhanden sein. Zur Aufbewahrung der flüssigen Arzneimittel, wie Tinkturen, Öle, [* 4] Säfte, destillierte Wässer u. s. w., dient der sog. Medizinalkeller. In allen diesen Räumlichkeiten müssen sämtliche Standgefäße, um etwaige Verwechselungen zu vermeiden, mit dauerhaften, deutlich geschriebenen Aufschriften versehen sein.

Arzneipflanzen II

Bild 1.894b: Arzneipflanzen II
* 5 Arzneipflanzen.

Die Apothekerkunst (Pharmacie) wurde früher gewöhnlich als die Wissenschaft bezeichnet, die die Einsammlung, Verarbeitung und Zubereitung von Arzneien zur Aufgabe hat. Die neuere Zeit hat auch hier manches geändert. Mit der Einsammlung der arzneilichen Rohstoffe befaßt sich gegenwärtig nur noch eine geringe Anzahl von in Dörfern und kleinern Städten solcher Gegenden, wo Arzneipflanzen [* 5] wild wachsen; im übrigen wird dieses Geschäft von besondern Vegetabilien- und den Droguenhandlungen besorgt.

Auch die Darstellung der chem. Präparate zum Arzneigebrauch geschieht heute schon zum größten Teile in besondern chem. Fabriken. Früher war der Apotheker zur Selbstdarstellung aller seiner, auch der chem. Präparate verpflichtet, während er gegenwärtig der Medizinalpolizei nur für die Güte und Reinheit der von ihm vorrätig gehaltenen Arzneiwaren verantwortlich ist. Entsprechend dieser Vereinfachung, enthalten die neuen Pharmakopöen nur noch wenige Vorschriften zur Darstellung chem. Präparate, so z. B. das neue Deutsche [* 6] Arzneibuch (1895) 30, die neue Österr.

Pharmakopöe (1889) nur noch 24. Auch ein großer Teil der sog. pharmaceutischen Präparate, wie Pflaster, Tinkturen, Verbandstoffe, wird gegenwärtig schon vielfach in besondern Fabriken dargestellt. Die auf allen Gebieten der Kleinindustrie durch den Fabrikbetrieb sich vollziehende Verdrängung macht sich auch im Apothekergewerbe mit jedem Jahre mehr bemerklich. Als die Aufgabe der modernen Apotheke wird man daher richtiger zu bezeichnen haben: das Anschaffen und Vorrätighalten aller in der Heilkunde gebräuchlichen Arzneistoffe und die kunstmäßige Verarbeitung derselben zu denjenigen pharmaceutischen Zubereitungen (Dekokte, Pillen, Pulver, Lösungen, Salben u. s. w.), die der Arzt vermittelst des Rezepts den von ihm behandelten Kranken verordnet. Außerdem wird ein großer Teil der Arzneimittel im sog. Handverkauf ohne ärztliche Verordnung an das Publikum abgegeben. Welche Arzneimittel diese Vergünstigung genießen und welche ärztliche Verordnungen ohne besondere Genehmigung des Arztes beliebig wiederholt angefertigt werden können, darüber sind in allen deutschen Bundesstaaten gleichlautende Vorschriften erlassen worden.

Geschichtskarten von D

Bild 4.772a: Geschichtskarten von Deutschland V
* 7 Deutschland.

Dem Apotheker (Pharmaceuten) ist in den europ. Staaten ein bestimmter, Theorie und Praxis umfassender Ausbildungsgang vorgeschrieben. In Deutschland [* 7] (Prüfungsordnung vom 5. März 1875) wird das Zeugnis für den einjährigen Dienst und der Nachweis einer dreijährigen Lehrzeit, einer dreijährigen Servierzeit sowie eines Universitätsstudiums von drei Semestern als Zulassungsbedingung zur pharmaceutischen Staatsprüfung gefordert. Indes berechtigt der Besitz der Approbation allein lediglich zur Führung einer der schon bestehenden Apotheke, nicht aber zur Errichtung einer neuen Apotheke, wozu nach der Gesetzgebung in den deutschen Bundesstaaten eine besondere staatliche Konzession erforderlich ist.

Eine solche wird erteilt, wenn die Vermehrung der Einwohnerzahl bei zunehmendem Wohlstande u. dgl. die Errichtung einer neuen Apotheke als ein Bedürfnis erscheinen läßt. Die Konzessionen sind teils wie die ältern Privilegien verkäuflich, teils fallen sie nach dem Ableben oder Ausscheiden des Inhabers wieder an den Staat zurück (Preußen, [* 8] Bayern, [* 9] Württemberg, [* 10] Baden, [* 11] Braunschweig). [* 12] Der Verkaufswert der Apotheke mit Einschluß des Grundstücks wird in der Regel in der Weise ermittelt, daß man den jährlichen Bruttoumsatz derselben mit der 7-8fachen Zahl multipliziert, also eine von 10000 M. Umsatz, mit Einschluß des Inventars, mit 70-80000 M. bewertet.

Dem Apotheker ist für die Berechnung der auf ärztliche Verordnung verabfolgten Arzneimittel eine staatliche Taxe vorgeschrieben (s. Apothekertaxe). Ferner sind demselben für den Gewerbebetrieb zahlreiche zum Teil veraltete und unausführbare Vorschriften in den Apothekenordnungen gesetzt. Eine einheitliche Regelung des Apothekenwesens für das Deutsche Reich wird vorbereitet. Ein im Reichsamt des Innern ausgearbeiteter Entwurf eines Apothekengesetzes wurde im Mai 1895 den Einzelstaaten zur Begutachtung mitgeteilt. Es besteht aber schon ein einheitliches Arzneibuch (s. Pharmakopöe), eine einheitliche Prüfungsordnung sowie Freizügigkeit. Eine kaiserl. Verordnung vom 27. Jan. 1890 setzt fest, welche Zubereitungen als Heilmittel, sowie welche Droguen und chem. Präparate nur in Apotheke verkauft werden dürfen. -

Vgl.   Böttger, Apothekergesetzgebung des Deutschen Reichs und der Einzelstaaten (2 Bde., Berl. 1880);

ders., Geschichte der deutschen Apothekenreformbewegung (ebd. 1882);

ders., Die reichsgesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Arzneimitteln (2. Aufl., ebd. 1890);

ders., Die preuß. Apothekengesetze (ebd. 1894);

Meißner, Die kaiserl. Verordnung betr. den Verkehr mit Arzneimitteln (Lpz. 1890);

Pistor, Das Apothekenwesen in Preußen (Berl. 1894);



Apothekerbirne - Apoth

Bild 51.754: Apothekerbirne - Apothekervereine
* 13 Seite 51.754.

Philippe, Geschichte der ¶

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Apotheker bei den wichtigsten Völkern der Erde (aus dem Französischen, Jena [* 14] 1854): Berendes, Die Pharmacie bei den alten Kulturvölkern (2 Bde., Halle [* 15] 1891);

Bremer, Die Apothekenfrage.

Denkschrift des Deutschen Pharmaceutenvereins (Berl. 1893); Hager, Handbuch der pharmaceutischen Praxis (3 Bde., 8. Aufl., ebd. 1891); Berendes, Der angehende Apotheker. Lehrbuch der pharmaceutischen Hilfswissenschaften (2 Bde., Halle 1893-94); Schlickums Ausbildung des Apothekerlehrlings (8. Aufl., Lpz. 1895); Handwörterbuch der Pharmacie, hg. von Brestowski (Wien [* 16] 1893 fg.).

Zahl und Verbreitung der Apotheken im Deutschen Reiche:

Staat Zahl der Apotheken am
1. April 1. Okt. 1. Juli
1876 1887 1892 1894
Preußen 2363 2532 2758 2909
Bayern 605 627 645 659
Sach­sen 232 262 288 290
Württ­em­berg 255 265 272 270
Baden 183 193 202 203
Hes­sen 107 108 109 110
Meck­len­burg-Schwerin 65 68 68 69
Sach­sen-Weimar 40 41 43 43
Meck­len­burg-Strelitz 14 14 14 14
Olden­burg 47 47 49 49
Braun­schweig 42 43 51 52
Sach­sen-Meinin­gen 28 29 28 29
Sach­sen-Alten­burg 15 16 16 16
Sach­sen-Co­burg-Gotha 26 26 28 28
Anhalt 34 32 33 33
Schwarz­burg-Sondershau­sen 15 14 13 13
Schwarz­burg-Rudolstadt 16 15 16 17
Waldeck und Pyrmont 10 11 10 10
Reuß ä. L. 4 4 4 4
Reuß j. L. 9 12 13 13
Schaum­burg-Lippe 4 5 6 6
Lippe 16 16 17 17
Lübeck 7 8 11 11
Bre­men 13 15 18 20
Ham­burg 56 56 57 57
Elsaß-Lothrin­gen 210 221 228 232
Helgo­land -- -- -- 1
Deut­sches Reich; 4416 4680 4997 5175

Das Hilfspersonal verteilte sich wie folgt:

Apotheken 1876 1887 Differenz
Ohne pharmaceu­tische Hilfs­perso­nen 1643 1266 -377
Mit 1 " " 1683 1909 +226
Mit 2 " " 684 915 +231
Mit 3 " " 198 330 +132
Mit 4 " " 148 182 + 34
Mit 5 u. mehr pharmaceut. " 60 78 + 18

.

Staat Die Zahl der ap­probier­ten Gehilfen in Apotheken betrug
1. April 1876 1. April 1887 Ab- bzw. Zunahme
Preußen 984 929 -55
Bayern 264 224 -40
Sach­sen 97 136 +39
Württ­em­berg 99 75 -24
Baden 78 48 -30
Hes­sen 53 41 -12
Meck­len­burg-Schwerin 33 15 -18
Ham­burg 34 53 +19
Elsaß-Lothrin­gen 34 23 -11
übrige Staa­ten d. Reichs 120 115 -5
Deut­sches Reich: 1796 1659 -137

Die Gesamtzahl der Gehilfen betrug 5916, der Lehrlinge 2202.

Ende Apotheke
→ weiter zu Seite 51.754: Apothekerbirne ⟹ s. Birne, Birnbaum.
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 1. Band, Seite 751 [Suche = 51.753] im Internet seit 2005; Text geprüft am 29.12.2009; publiziert von Peter Hug; Abruf am 22.8.2026 mit URL:

https://elexikon.ch//51_0753

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* 16 Bilder dazu:

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