☰

eLexikon

Bewährtes Wissen in aktueller Form

Main

Frachtbrief - Fragerec

Bild 6.478: Frachtbrief - Fragerecht
Seite 6.478.
<
Überblick der Artikel
1 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Fragelogisch unvollständiger oder unbestimmter Satz, der durch die Antwort vervollständigt oder / 348

Seite 6.478

Frage

348 Wörter, 2'501 Zeichen

Pädagogik — Methodik



Frage,

logisch unvollständiger oder unbestimmter Satz, der durch die Antwort vervollständigt oder näher bestimmt werden soll. Ist die ein unvollständiger Satz, so fehlt irgend ein Satzglied (Subjekt, Prädikat, Attribut, Objekt), welches durch die Antwort hinzugefügt wird. Ist aber die ein unbestimmter Satz, so kann die nähere Bestimmung desselben entweder darin bestehen, daß durch die Antwort der Inhalt der Frage bejaht (Affirmativfrage) oder verneint (Negativfrage), oder darin, daß zwischen mehreren gegebenen oder möglichen Fällen gewählt (Disjunktivfrage) werden muß. Alle Fragen, die in Verbindung mit der Antwort ein kategorisches Urteil geben, heißen kategorische; diejenigen, welche das Urteil von einer Bedingung abhängig machen, hypothetische. Nach der Herbartschen »Psychologie« geht jedem Urteil eine Frage im Bewußtsein voraus, was mindestens für die aus Nachdenken und Überlegen hervorgehenden Urteile richtig sein wird. - Der grammatischen Form nach ist die Frage entweder eine direkte, im Hauptsatz ausgedrückte (Was ist Wahrheit?), oder eine indirekte, abhängige, im Nebensatz stehende (Pilatus fragt, was Wahrheit sei).

Ausrufe in Form von Fragen heißen uneigentliche oder rhetorische Fragen (s. unten). Die eigentlichen Fragen haben besondere Bedeutung für Erziehung und Unterricht und zwar gleicherweise die naiven Fragen der Kinder, die dem Lehrer den Punkt zeigen, an den er bei seinem Zögling anknüpfen kann, wie die Lehrfragen des Erziehers, durch die er entweder den Schüler zum Nachdenken anleitet (Entwickelungsfragen, Leitfragen), oder denselben zur Wiedergabe des Gelernten veranlaßt (Prüfungsfragen).

Die Kunst der Fragestellung, besonders im Unterricht, heißt Erotematik (s. Erotema).

Vgl.   Reinstein, Die Frage im Unterricht (Leipz. 1874).

Als rhetorische Frage bezeichnet man eine Redefigur, welche, ohne eine ausgesprochene Antwort zu erheischen, nur die Verwunderung oder den Unwillen des Redenden ausdrücken oder die entsprechenden Bewegungen im Hörenden erregen soll. Sie dient ferner dazu, den Gegner in Verlegenheit zu bringen und eine vorausgehende Behauptung zu begründen. Außer dem Redner bedienen sich der Frage namentlich die Dichter, z. B. Schiller im »Wallenstein«:

Sind es nicht meine Truppen? Bin ich nicht

Ihr Feldherr und gefürchteter Gebieter?

In der Politik und in der Wissenschaft hat das Wort auch noch die Bedeutung von Problem. In diesem Sinn redet man von der orientalischen Frage, der Schul-, Kirchen-, Arbeiterfrage etc.

Ende Frage
→ weiter zu Seite 6.478: Fragerecht ⟹ das Recht des Richters, im mündlichen Prozeßverfahren zur Aufklärung des Sachverhalts Fragen
Ergänzungen aus Duden, Volltext Suche, Kontext und Quellen.
Quelle: Meyers Konversations-Lexikon, 1888; Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 6. Band, Seite 478 im Internet seit 2005; Text geprüft am 22.4.2006; publiziert von Peter Hug; Abruf am 23.8.2026 mit URL:

https://elexikon.ch//frage

◄◄ .     ►►

Menü
map
  • ⁝ Home
  • 🗁 öffne ...
  • 🗍 Seite 6.478
  • ? Seite
  • > Frage
  • ? Artikel
  • (kurz)
  • ∫ Portal
  • ☛ A – Z
  • ⮺ Bilder
  • ⚟ Blättern
  • ⛬ Index
  • ⣿ Inhalt
  • 📅 Datum
  • ∑ Übersicht
  • ♛ Werke
  • ✈ Themen
  • ⭳ Download
  • 📉 Statistik
  • Ω Symbol
  • ⌥ Option
  • © Original
  • + Ergänzung
  • ? Hilfe
  • ⁇ FAQ Fragen
  • ⛭ Technik
  • @ Kontakt
  • ⛉ Datenschutz
  • § Impressum

Siehe auch:

  • 6.475 Fra
  • 6.478 Fragerecht
  • 6.479 Fragestellung
  • 6.479 Fragestücke
  • 6.479 Fragezeichen
  • 48.24 Fragebogen
Bild 1.0: Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Sie sind hier: eLexikon > Meyers > Band 6 > Seite 6.478 > Frage
-A     +A