mehr
232 Ausschluß desselben; El-Wustani, das mittlere, geht den Fluß hinauf bis über Farschut, wo der große Kanal [* 2] Bahr-Jussuff abgeleitet ist; Es-Saïd endlich ist die Bezeichnung für Oberägypten. Verfassung. Ä. ist ein Vasallenstaat der Türkei; [* 3] seine Verhältnisse sind zuletzt durch den Ferman vom und den Investiturberat vom geregelt, seit 1882 aber durch die engl. Occupation in Frage gestellt, deren völkerrechtliche Sanktion noch nicht erfolgt ist.
Die Statthalterwürde ist erblich nach dem
Recht der Erstgeburt, der
Statthalter führt den
Titel «Chediv» und das
Prädikat
«Hoheit», hat die
Civil-,
Finanz- und Gerichtsverwaltung, erhebt aber die
Steuern im
Namen des
Sultans, wie
auch die Münzen
[* 4] mit dem Namenszug des
Sultans geprägt werden müssen. Der jährliche
Tribut beträgt 750
000 türk. Pfd. Der
Chediv hat das
Recht 18000 Mann
Soldaten zur innern Bewachung
Ä.s zu halten und Offiziere bis zum Oberstenrang zu ernennen.
Seine formell unbeschränkte Finanzhoheit ist durch die engl.
Kontrolle thatsächlich aufgehoben. Der
früher gestattete
Bau neuer
Panzerschiffe
[* 5] ist jetzt an die besondere Genehmigung der türk. Regierung gebunden.
Kairo
* 6 Kairo.Die oberste Leitung der Verwaltung geschieht durch ein schon unter Mehemed Ali nach europ. Muster geschaffenes Ministerium, welches in die sieben Departements zerfällt: des Innern, des Äußern, der Finanzen, des Unterrichts, des Krieges und der Marine, der Justiz und der öffentlichen Arbeiten. Dazu kommen Generaldirektion der Wakufs (geistliche Stiftungen), Generaldirektionen der Eisenbahnen, der Zölle, der Posten, der Häfen und Leuchttürme. Für die Zwecke der Verwaltung ist das Land eingeteilt in sieben Gubernien oder Mohafizate: Kairo, [* 6] Alexandria (bis Siwah), Damiette, Rosette, Kosseïr, Isthmus von Sues und El-Arisch mit der Wüste im Osten des Sueskanals und Roten Meers bis El-Wisch;
ferner in 14 Provinzen oder Mudiriehs (von denen sieben mit ihren Hauptorten den gleichen Namen haben), nämlich in Unterägypten: Beherah (Hauptort Damanhur), Kaliubieh (Benha), Scharkieh (Zagazig), Menusieh (Schibin el-Kom), Gharbieh (Tanta), Dakahlieh (Mansurah);
in Mittelägypten: Giseh (Gizeh), Beni-Suef, Fajum und Minieh;
in Oberägypten: Siut, Ghirga (Sohag), Kenneh und Esneh.
Zum eigentlichen Ä. werden noch gerechnet die Oasen der libyschen Wüsten im Westen des Nils und ein Teil der Mudirieh Dongola im Süden. Dem Mudir zur Seite steht ein Diwan, sein Stellvertreter oder Wakil, ein Chefingenieur oder Oberbaurat, ein Obermedizinalrat (der auch das allgemein eingeführte Impfwesen leitet), ein Rendant (Sarraf) und ein Polizeibureau. Dem Mudir unterstehen die Distrikts- und Kantonsvorsteher (Kosafs und Nasirs), welche zugleich die Steuern erheben, und von den Distriktsvorstehern die Ortsvorsteher (Scheich el-Beled), die auch in den Städten den Quartieren vorgesetzt sind, unter acht Abteilungsvorstehern (Scheich el-Tume). Der Generalinspektor beaufsichtigt die Mudirs. Im amtlichen Verkehre gilt die arab. Sprache. [* 7] Die Unterbeamten sind großenteils kopt. Christen.
Beust (Karl Louis, Gra
* 8 Beutel. Die Verwaltung und der wahre Zustand der ägypt.
Finanzen war seither in Dunkel gehüllt.
In dem ersten, dem
Lande vorgelegten
Budget für das kopt. Jahr 1585
(d.
i. das Jahr vom bis zum wurden die Einnahmen des
ägypt.
Staates auf 1
458
112
Beutel
[* 8]
(zu 500 ägypt.
Piastern), die
Ausgaben auf 941
227
Beutel angegeben, so daß ein Überschuß
von 516
885
Beuteln verblieb. Trotz dieser günstigen Verhältnisse zwischen Einnahmen und
Ausgaben hat
die Regierung seit 1860 eine übergroße Schuldenlast angehäuft.
Die
Staatsschulden beliefen sich auf Grundlage des von allen Mächten angenommenen Liquidationsgesetzes vom am auf 103
426
040
Pfd. St., woran die mit 3 Proz. verzinste garantierte
Anleihe von 1885 mit 9
111
100 Pfd. St., und die unifizierte Schuld
(Konversion der «kurzen»
Anleihen 1864–67 unter Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 Proz.) mit 55
988
920 Pfd.
St. beteiligt ist, während die privilegierte Schuld (70 Proz. der alten, jetzt nahezu getilgten
schwebenden Schuld in neuen
Titeln mit 5 Proz. verzinst) auf 22
296
800 Pfd. St., die (Rothschildsche)
Domanialanleihe vom Okt. 1878 (5 Proz.) 5
173
440 Pfd.
St. und die Daïra-Sanieh (4–5 Proz.) 8
587
480 Pfd. St. beträgt. Hierzu
kommt noch die
Anleihe (4½ Proz.) vom zu 2
268
000 Pfd. St. Das
Budget auf das kopt. Jahr 1605
(d. i. vom bis
giebt die Einnahmen zu 9
820
000 ägypt. Pfd. (ägypt.
Pfund = 20,74 deutsche
Reichsmark) und die
Ausgaben zu 9
320
000 ägypt. Pfd. an. Unter den Einnahmen befinden
sich die direkten
Steuern mit 5
255
000 ägypt. Pfd., die indirekten
Steuern mit 2
070
000 ägypt. Pfd., die Einnahme der Einnahmeverwaltungen
mit 1
828
000 ägypt. Pfd., von den Verwaltungsbehörden 529
000, vom
Staatseigentum 70000, die Einnahmen von
Suakin mit 13000 und Gehaltsabzüge 55000 ägypt. Pfd. Die
Ausgaben
setzen sich folgendermaßen zusammen:
Tribut und Schuldentilgung 4
726
000 ägypt. Pfd., Verwaltungskosten
1
855
000,
Ausgabe der Einnahmeverwaltungen 947
877, öffentliche Sicherheit 679
839, Pensionen 435
000,
Civilliste,
Apanagen,
Kabinett
des Chediv 268
547, Verschiedenes 296
000 und
Ausgaben für
Suakin 111
428 ägypt. Pfd. Die öffentliche
Schuld betrug 106
802
360, nämlich: garantierte
Anleihe (1885, 3 Proz.) 9
069
100, unifizierte Schuld (4 Proz.) 55
988
480,
privilegierte Schuld (5 Proz.) 29
400
000, Domanialanleihe (5 Proz.)
5
045
420, Daïra-Sanieh und Chassa 7
299
360 Pfd. St. Dazu kommt eine innere Zwangsanleihe und
Zinsen für die engl. Suesaktien.
Ägypten (Landwirtschaf
* 10 Seite 51.235.Die Abrechnung für 1891 ergab an Einnahmen 10,59, an Ausgaben 9,52 Mill. ägypt. Pfd. Hauptquelle der Einnahmen ist die Grundsteuer, die je nach der Güte des Bodens in Unterägypten 20–125 Piaster, in Oberägypten 25–70 Piaster für den Feddan (zu 44,5 a) beträgt, während der zu bezahlende Zehnt in Unterägypten auf 10, 18 und 26 Piaster der Feddan, in Oberägypten auf 8, 14 und 20 Piaster angesetzt ist. Zur Zeit Mehemed Alis wurde die Grundsteuer (nämlich in natura) nicht von dem einzelnen Grundinhaber erhoben, sondern von dem ganzen Dorfe oder der Gemeinde. Um die oft sehr bedeutenden Steuerrückstände der in ihrer Bevölkerung [* 9] und Produktion herabgekommenen Dörfer allmählich zu erlangen, verordnete Mehemed Ali, daß die im Rest stehenden Dörfer neben der gewöhnlichen Jahressteuer einen Zuschlag von einem Achtel zahlen sollten; Abbas Pascha erhöhte diesen Zuschlag auf ein Sechstel; Said Pascha verfügte, daß der Steuerzuschlag im Betrage eines Sechstels für alle Dörfer, gleichviel ob sie mit Rückständen belastet seien oder nicht, stattzufinden habe. Ebenso drückend wie die ¶
mehr
233 Grundsteuer ist die Dattelpalmensteuer, die ursprünglich von jedem Baume erhoben wurde, jetzt aber auf den von Palmen
[* 11] bestandenen Grund umgelegt worden ist. Der Ertrag der Grund- und Dattelpalmensteuer wird auf etwa 876
000 Beutel abgeschätzt.
Hierzu kommt gegenwärtig noch die Einkommensteuer (Werko oder Firdeh), die von Handwerkern oder Industriellen ohne
Grundbesitz, im Betrage von einem halben bis zum dreifachen Monatseinkommen erhoben wird; die Marktsteuer, mindestens 1 Proz.
von allem, was auf die öffentlichen Märkte gebracht wird; die Haussteuer von 12 Proz. des Rohertrags.
Das gesamte Rechnungswesen wird in Ä. nicht nach dem mohammed. Mondjahre, sondern nach
der kopt. Zeitrechnung geführt. Das von Mehemed Ali geschaffene Heer hat seine europ. Organisation auch
unter seinen Nachfolgern beibehalten. Unter Mehemed Ali zählte die Armee zuzeiten 160
000 Mann. Durch den Hatti-Scherif von 1841 und
wieder durch den Ferman der Pforte vom darf die Friedenspräsenzstärke 18000 Mann nicht übersteigen. Nach den
Gesetzen vom und soll jeder Ägypter (außer Geistlichen, Lehrern, Studenten u.s.w.)
vom 21. Lebensjahre an zum sechsjährigen aktiven Dienst in der Armee oder Marine oder den Arbeiterabteilungen verpflichtet
sein und demnächst 5 Jahre in der Landwehr (Redif) und 5 oder 6 Jahre im Landsturmverhältnis bleiben.
Loskauf für 20 Pfd. St. ist gestattet. Die seit 1883 durch Baker Pascha neu organisierte ägypt. Armee steht unter einem engl.
Generalmajor als Oberbefehlshaber und wird von 60 brit. und 447 ägypt.
Offizieren kommandiert. Sie setzte sich 1889 wie folgt zusammen:
| Cadres | Offiziere | Unteroffiziere | Beamte | Zusammen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| und Soldaten | ||||||||
| Verwaltung | 12 | 38 | 61 | 111 | ||||
| Stäbe der Militärbezirke | 21 | 98 | 35 | 154 | ||||
| Kavallerie: | ||||||||
| Stäbe, Truppenteil, Depot | 25 | 492 | 17 | 534 | ||||
| Artillerie: | ||||||||
| Stäbe, 1 reit., 1 Kamel-, | ||||||||
| 1 Maultier-Batt.,3 Garnison- | ||||||||
| Batt. und Depot | 39 | 801 | 24 | 864 | ||||
| Kamelreiterei: | ||||||||
| Stab und 3 Compagnien | 12 | 218 | 8 | 238 | ||||
| Infanterie: | ||||||||
| 7 ägypt., 4 sud. Bataillone, | ||||||||
| 1 Ersatzbat., 1 Strafcomp. | 224 | 7576 | 81 | 7881 | ||||
| Verschiedene Truppen | 172 | 309 | 436 | 917 | ||||
| 2 Musikkorps | 2 | 88 | 1 | 91 | ||||
| Zusammen | 507 | 9620 | 663 | 10 | ||||
Das Budget der ägypt. Armee für 1889 rechnet außerdem auf die Unterhaltung von 745 Pferden, 317 Kamelen, 236 Maultieren, 14 Feldgeschützen.
Länder des Mittelmeers
* 12 Mittelmeers.Die von Mehemed Ali mit ungeheuren Kosten geschaffene Kriegsflotte befand sich schon seit den letzten Regierungsjahren desselben in vernachlässigtem Zustande. Ende 1881 bestand die ägypt. Post- und Paketfahrtsflotte aus 13 Dampfern und 16 Paketbooten, welche den Dienst zwischen den Häfen des Roten Meers und einigen Stationen des Mittelmeers [* 12] versehen. Außer zwei kleinen armierten Dampfkanonenbooten als Zollwachtschiffen, einigen kleinen Küstenkreuzern, wird auch die Jacht des Chediv als Kriegsfahrzeug betrachtet.
Das Wappen Ä.s ist ein kreisrunder, blauer Schild, [* 13] worin drei silberne Sterne, von einem links gewendeten silbernen Halbmond umschlossen, umgeben von einem Ring mit Sternen zwischen je zwei zugewendeten Halbmonden. Hinter dem Schild kreuzen sich je drei mit Roßschweifen behangene und mit Halbmond und Stern geschmückte Scepter; auf dem Schild ruht eine mit Purpur halb gefütterte und oben mit Halbmond und Stern besteckte Krone. Das Ganze umgiebt ein Hermelinmantel, der aus einer gleichen Krone herabfällt. – Über die Flagge Ä.s s. Tafel: Flaggen [* 14] der Seestaaten.