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Ägypten (Verwaltung un

Bild 51.234: Ägypten (Verwaltung und Verfassung)
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Ägypten (Verwaltung und Verfassung)


Fortsetzung: Verwaltung, und Verfassung. Gegenwärtig wird A. zwar administrativ nur in zwei, Ober- und Unterägypten,
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232 Ausschluß desselben; El-Wustani, das mittlere, geht den Fluß hinauf bis über Farschut, wo der große Kanal [* 2] Bahr-Jussuff abgeleitet ist; Es-Saïd endlich ist die Bezeichnung für Oberägypten. Verfassung. Ä. ist ein Vasallenstaat der Türkei; [* 3] seine Verhältnisse sind zuletzt durch den Ferman vom 8. Juni 1873 und den Investiturberat vom 25. Juli 1879 geregelt, seit 1882 aber durch die engl. Occupation in Frage gestellt, deren völkerrechtliche Sanktion noch nicht erfolgt ist.

Die Statthalterwürde ist erblich nach dem Recht der Erstgeburt, der Statthalter führt den Titel «Chediv» und das Prädikat «Hoheit», hat die Civil-, Finanz- und Gerichtsverwaltung, erhebt aber die Steuern im Namen des Sultans, wie auch die Münzen [* 4] mit dem Namenszug des Sultans geprägt werden müssen. Der jährliche Tribut beträgt 750.000 türk. Pfd. Der Chediv hat das Recht 18000 Mann Soldaten zur innern Bewachung Ä.s zu halten und Offiziere bis zum Oberstenrang zu ernennen. Seine formell unbeschränkte Finanzhoheit ist durch die engl. Kontrolle thatsächlich aufgehoben. Der früher gestattete Bau neuer Panzerschiffe [* 5] ist jetzt an die besondere Genehmigung der türk. Regierung gebunden.

Kairo

Bild 60.27: Kairo
* 6 Kairo.

Die oberste Leitung der Verwaltung geschieht durch ein schon unter Mehemed Ali nach europ. Muster geschaffenes Ministerium, welches in die sieben Departements zerfällt: des Innern, des Äußern, der Finanzen, des Unterrichts, des Krieges und der Marine, der Justiz und der öffentlichen Arbeiten. Dazu kommen Generaldirektion der Wakufs (geistliche Stiftungen), Generaldirektionen der Eisenbahnen, der Zölle, der Posten, der Häfen und Leuchttürme. Für die Zwecke der Verwaltung ist das Land eingeteilt in sieben Gubernien oder Mohafizate: Kairo, [* 6] Alexandria (bis Siwah), Damiette, Rosette, Kosseïr, Isthmus von Sues und El-Arisch mit der Wüste im Osten des Sueskanals und Roten Meers bis El-Wisch;

ferner in 14 Provinzen oder Mudiriehs (von denen sieben mit ihren Hauptorten den gleichen Namen haben), nämlich in Unterägypten: Beherah (Hauptort Damanhur), Kaliubieh (Benha), Scharkieh (Zagazig), Menusieh (Schibin el-Kom), Gharbieh (Tanta), Dakahlieh (Mansurah);

in Mittelägypten: Giseh (Gizeh), Beni-Suef, Fajum und Minieh;

in Oberägypten: Siut, Ghirga (Sohag), Kenneh und Esneh.

Zum eigentlichen Ä. werden noch gerechnet die Oasen der libyschen Wüsten im Westen des Nils und ein Teil der Mudirieh Dongola im Süden. Dem Mudir zur Seite steht ein Diwan, sein Stellvertreter oder Wakil, ein Chefingenieur oder Oberbaurat, ein Obermedizinalrat (der auch das allgemein eingeführte Impfwesen leitet), ein Rendant (Sarraf) und ein Polizeibureau. Dem Mudir unterstehen die Distrikts- und Kantonsvorsteher (Kosafs und Nasirs), welche zugleich die Steuern erheben, und von den Distriktsvorstehern die Ortsvorsteher (Scheich el-Beled), die auch in den Städten den Quartieren vorgesetzt sind, unter acht Abteilungsvorstehern (Scheich el-Tume). Der Generalinspektor beaufsichtigt die Mudirs. Im amtlichen Verkehre gilt die arab. Sprache. [* 7] Die Unterbeamten sind großenteils kopt. Christen.

Beust (Karl Louis, Gra

Bild 52.922: Beust (Karl Louis, Graf von) - Beutelbilch
* 8 Beutel.

Die Verwaltung und der wahre Zustand der ägypt. Finanzen war seither in Dunkel gehüllt. In dem ersten, dem Lande vorgelegten Budget für das kopt. Jahr 1585 (d. i. das Jahr vom 10. Sept. 1868 bis zum 9. Sept. 1869) wurden die Einnahmen des ägypt. Staates auf 1.458.112 Beutel [* 8] (zu 500 ägypt. Piastern), die Ausgaben auf 941.227 Beutel angegeben, so daß ein Überschuß von 516.885 Beuteln verblieb. Trotz dieser günstigen Verhältnisse zwischen Einnahmen und Ausgaben hat die Regierung seit 1860 eine übergroße Schuldenlast angehäuft.

Die Staatsschulden beliefen sich auf Grundlage des von allen Mächten angenommenen Liquidationsgesetzes vom 17. Juli 1880 am 1. Jan. 1890 auf 103.426.040 Pfd. St., woran die mit 3 Proz. verzinste garantierte Anleihe von 1885 mit 9.111.100 Pfd. St., und die unifizierte Schuld (Konversion der «kurzen» Anleihen 1864–67 unter Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 Proz.) mit 55.988.920 Pfd. St. beteiligt ist, während die privilegierte Schuld (70 Proz. der alten, jetzt nahezu getilgten schwebenden Schuld in neuen Titeln mit 5 Proz. verzinst) auf 22.296.800 Pfd. St., die (Rothschildsche) Domanialanleihe vom Okt. 1878 (5 Proz.) 5.173.440 Pfd. St. und die Daïra-Sanieh (4–5 Proz.) 8.587.480 Pfd. St. beträgt. Hierzu kommt noch die Anleihe (4½ Proz.) vom 30. April 1888 zu 2.268.000 Pfd. St. Das Budget auf das kopt. Jahr 1605 (d. i. vom 10. Sept. 1890 bis 9. Sept. 1891) giebt die Einnahmen zu 9.820.000 ägypt. Pfd. (ägypt. Pfund = 20,74 deutsche Reichsmark) und die Ausgaben zu 9.320.000 ägypt. Pfd. an. Unter den Einnahmen befinden sich die direkten Steuern mit 5.255.000 ägypt. Pfd., die indirekten Steuern mit 2.070.000 ägypt. Pfd., die Einnahme der Einnahmeverwaltungen mit 1.828.000 ägypt. Pfd., von den Verwaltungsbehörden 529.000, vom Staatseigentum 70000, die Einnahmen von Suakin mit 13000 und Gehaltsabzüge 55000 ägypt. Pfd. Die Ausgaben setzen sich folgendermaßen zusammen: Tribut und Schuldentilgung 4.726.000 ägypt. Pfd., Verwaltungskosten 1.855.000, Ausgabe der Einnahmeverwaltungen 947.877, öffentliche Sicherheit 679.839, Pensionen 435.000, Civilliste, Apanagen, Kabinett des Chediv 268.547, Verschiedenes 296.000 und Ausgaben für Suakin 111.428 ägypt. Pfd. Die öffentliche Schuld betrug 1. Jan. 1891 106.802.360, nämlich: garantierte Anleihe (1885, 3 Proz.) 9.069.100, unifizierte Schuld (4 Proz.) 55.988.480, privilegierte Schuld (5 Proz.) 29.400.000, Domanialanleihe (5 Proz.) 5.045.420, Daïra-Sanieh und Chassa 7.299.360 Pfd. St. Dazu kommt eine innere Zwangsanleihe und Zinsen für die engl. Suesaktien.



Ägypten (Landwirtschaf

Bild 51.235: Ägypten (Landwirtschaft)
* 10 Seite 51.235.

Die Abrechnung für 1891 ergab an Einnahmen 10,59, an Ausgaben 9,52 Mill. ägypt. Pfd. Hauptquelle der Einnahmen ist die Grundsteuer, die je nach der Güte des Bodens in Unterägypten 20–125 Piaster, in Oberägypten 25–70 Piaster für den Feddan (zu 44,5 a) beträgt, während der zu bezahlende Zehnt in Unterägypten auf 10, 18 und 26 Piaster der Feddan, in Oberägypten auf 8, 14 und 20 Piaster angesetzt ist. Zur Zeit Mehemed Alis wurde die Grundsteuer (nämlich in natura) nicht von dem einzelnen Grundinhaber erhoben, sondern von dem ganzen Dorfe oder der Gemeinde. Um die oft sehr bedeutenden Steuerrückstände der in ihrer Bevölkerung [* 9] und Produktion herabgekommenen Dörfer allmählich zu erlangen, verordnete Mehemed Ali, daß die im Rest stehenden Dörfer neben der gewöhnlichen Jahressteuer einen Zuschlag von einem Achtel zahlen sollten; Abbas Pascha erhöhte diesen Zuschlag auf ein Sechstel; Said Pascha verfügte, daß der Steuerzuschlag im Betrage eines Sechstels für alle Dörfer, gleichviel ob sie mit Rückständen belastet seien oder nicht, stattzufinden habe. Ebenso drückend wie die ¶

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233 Grundsteuer ist die Dattelpalmensteuer, die ursprünglich von jedem Baume erhoben wurde, jetzt aber auf den von Palmen [* 11] bestandenen Grund umgelegt worden ist. Der Ertrag der Grund- und Dattelpalmensteuer wird auf etwa 876.000 Beutel abgeschätzt. Hierzu kommt gegenwärtig noch die Einkommensteuer (Werko oder Firdeh), die von Handwerkern oder Industriellen ohne Grundbesitz, im Betrage von einem halben bis zum dreifachen Monatseinkommen erhoben wird; die Marktsteuer, mindestens 1 Proz. von allem, was auf die öffentlichen Märkte gebracht wird; die Haussteuer von 12 Proz. des Rohertrags.

Das gesamte Rechnungswesen wird in Ä. nicht nach dem mohammed. Mondjahre, sondern nach der kopt. Zeitrechnung geführt. Das von Mehemed Ali geschaffene Heer hat seine europ. Organisation auch unter seinen Nachfolgern beibehalten. Unter Mehemed Ali zählte die Armee zuzeiten 160.000 Mann. Durch den Hatti-Scherif von 1841 und wieder durch den Ferman der Pforte vom 6. Aug. 1879 darf die Friedenspräsenzstärke 18000 Mann nicht übersteigen. Nach den Gesetzen vom 5. Aug. 1880 und 22. Dez. 1882 soll jeder Ägypter (außer Geistlichen, Lehrern, Studenten u.s.w.) vom 21. Lebensjahre an zum sechsjährigen aktiven Dienst in der Armee oder Marine oder den Arbeiterabteilungen verpflichtet sein und demnächst 5 Jahre in der Landwehr (Redif) und 5 oder 6 Jahre im Landsturmverhältnis bleiben. Loskauf für 20 Pfd. St. ist gestattet. Die seit 1883 durch Baker Pascha neu organisierte ägypt. Armee steht unter einem engl. Generalmajor als Oberbefehlshaber und wird von 60 brit. und 447 ägypt. Offizieren kommandiert. Sie setzte sich 1889 wie folgt zusammen:

Cadres Offi­ziere Unter­offi­ziere Be­amte Zusam­men
und Solda­ten
Verwal­tung 12 38 61 111
Stäbe der Militärbezirke 21 98 35 154
Kavallerie:
Stäbe, Truppen­teil, Depot 25 492 17 534
Artillerie:
Stäbe, 1 reit., 1 Kamel-,
1 Maultier-­Batt.,3 Garnison-
Batt. und Depot 39 801 24 864
Kamelreiterei:
Stab und 3 Compagnien 12 218 8 238
Infanterie:
7 ägypt., 4 sud. Bataillone,
1 Ersatzbat., 1 Strafcomp. 224 7576 81 7881
Verschiedene Truppen 172 309 436 917
2 Musikkorps 2 88 1 91
Zusam­men 507 9620 663 10.790

Das Budget der ägypt. Armee für 1889 rechnet außerdem auf die Unterhaltung von 745 Pferden, 317 Kamelen, 236 Maultieren, 14 Feldgeschützen.

Länder des Mittelmeers

Bild 11.691a: Länder des Mittelmeers
* 12 Mittelmeers.

Die von Mehemed Ali mit ungeheuren Kosten geschaffene Kriegsflotte befand sich schon seit den letzten Regierungsjahren desselben in vernachlässigtem Zustande. Ende 1881 bestand die ägypt. Post- und Paketfahrtsflotte aus 13 Dampfern und 16 Paketbooten, welche den Dienst zwischen den Häfen des Roten Meers und einigen Stationen des Mittelmeers [* 12] versehen. Außer zwei kleinen armierten Dampfkanonenbooten als Zollwachtschiffen, einigen kleinen Küstenkreuzern, wird auch die Jacht des Chediv als Kriegsfahrzeug betrachtet.

Textfigur:

Das Wappen Ä.s ist ein kreisrunder, blauer Schild, [* 13] worin drei silberne Sterne, von einem links gewendeten silbernen Halbmond umschlossen, umgeben von einem Ring mit Sternen zwischen je zwei zugewendeten Halbmonden. Hinter dem Schild kreuzen sich je drei mit Roßschweifen behangene und mit Halbmond und Stern geschmückte Scepter; auf dem Schild ruht eine mit Purpur halb gefütterte und oben mit Halbmond und Stern besteckte Krone. Das Ganze umgiebt ein Hermelinmantel, der aus einer gleichen Krone herabfällt. – Über die Flagge Ä.s s. Tafel: Flaggen [* 14] der Seestaaten.

Ende Verwaltung
→ weiter zu Seite 51.235: Landwirtschaft ⟹ Der Ackerbau ist von jeher die Grundlage der wirtschaftlichen Verhältnisse des Staates gewesen.
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 1. Band, Seite 232 [Suche = 51.234] im Internet seit 2005; Text geprüft am 11.3.2014; publiziert von Peter Hug; Abruf am 22.8.2026 mit URL:

https://elexikon.ch//51_0234

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