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Abdanken - Abdestillie

Bild 51.25: Abdanken - Abdestillieren
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8 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Abdankens. Abdikation. / 3
Abd ar-Rahmân Ibn Abdallâharab. Feldherr in Spanien, mit dessen Namen die Zurückdrängung der nach Frankreich vorgedrungenen / 144
AbdeckerKaviller, Kafiller, Schinder, Wasen- (Nasen-), Halb- oder Feldmeister, Personen, die sich gewerbmä / 178
Abd el-Kader(eigentlich Sidi el-Hadsch Abd el-Kader Uled Muhijjeddin), arab. Emir, geb. 1807 bei Maskara, / 265
Abderaim Altertum eine Stadt in Thrazien, östlich von der Mündung des Nestus am Kap Bulustra gelegen, / 140
Abderits. Abdera. / 3
Abdest(pers., "Handwasser"), bei den pers. und türk. Mohammedanern die vor den kanonischen / 39
Abdestillierens. Destillation. / 3

Seite 51.25

Abdanken - Abdestillieren


Fortsetzung: Abdampfen, Evaporieren, in der Chemie und chem. Industrie diejenige Operation, bei welcher Lösungen nicht
mehr

verdampfende Oberfläche der Flüssigkeit eine entsprechend große ist. Hat der gelöste, durch das Abdampfen zu gewinnende Körper die Eigenschaft, durch die Luft chemisch verändert zu werden, so muß man den Zutritt letzterer während der Operation abhalten, was am besten durch Abdestillieren der Flüssigkeit geschieht. Wird er schon durch die Wärme [* 2] verändert, so muß das Abdampfen bei niedrigerer Temperatur vorgenommen werden entweder durch langsameres Abdunsten (s. d.) oder durch Abdampfen im Vakuum, d.d. unter vermindertem Luftdruck, in geschlossenen Apparaten, aus denen die Luft und die sich entwickelnden Flüssigkeitsdämpfe durch Auspumpen entfernt werden.

Erträgt der geringe Preis des durch Abdampfen zu gewinnenden Produktes den Aufwand von Feuerungsmaterial nicht, wie z. B. bei Verarbeitung dünner Salzsolen auf Kochsalz, so muß dem Abdampfen ein Abdunsten durch Luft oder Sonnenwärme vorausgehen. Dasselbe geschieht beispielsweise in den Gradierwerken der Salinen oder in den Salzgärten. Beim Abdampfen wird die nötige Wärme auf verschiedene Weise zugeführt. Man kann besonders wirksam die heiße Feuerungsluft entweder über die in flacher Pfanne befindliche Flüssigkeit hinwegstreichen lassen (Abdampfen mit oberschlägigem Feuer) oder sie auf den Boden der Kessel, Pfannen u. s. w. wirken lassen, oder sie durch Wasserdampf hinzuleiten (Abdampfen auf dem Dampfbade oder Wasserbade).

Abdanken,

s. Abdikation. ^[= (lat.), Abdankung, vorzugsweise von dem Niederlegen der Herrscherwürde gebraucht; abdizieren,]

Abd

Spanien und Portugal

Bild 15.63a: Spanien und Portugal
* 3 Spanien.

ar-Rahmân Ibn Abdallâh, arab. Feldherr in Spanien, [* 3] mit dessen Namen die Zurückdrängung der nach Frankreich vorgedrungenen Sarazenen durch Karl Martell verknüpft ist. Abd ar-Rahmân Ibn Abdallâh hegte schon 722 den Plan, in Frankreich einzufallen, aber erst als er 731 von dem Chalifen Hischâm den Oberbefehl über die arab. Heeresmacht der Pyrenäischen Halbinsel erhalten hatte, erschien er im Frühjahr 732 mit einem mächtigen Heere auf franz. Boden und drang nach Besiegung des Herzogs Eudo von Aquitanien an der Dordogne fast bis an die Loire vor. Inzwischen war Eudo zu Karl Martell geflüchtet, der sich mit Liutprand, dem Könige der Langobarden verband. Während Liutprand im Süden wirkte, wandte sich Karl gegen den nach Norden [* 4] vordringenden und schlug die Araber zwischen Tours [* 5] und Poitiers in einer entscheidenden Schlacht 7. Okt. 732. Abd ar-Rahmân Ibn Abdallâh selbst blieb auf der Walstatt. -

Vgl.   Reinaud, Les invasions des Sarrasins en France (Par. 1836).

Abdecker,

Bayern

Bild 2.532a: Bayern
* 6 Bayern.

Kaviller, Kafiller, Schinder, Wasen- (Nasen-), Halb- oder Feldmeister, Personen, die sich gewerbmäßig mit der Beseitigung und Verwertung von Tierleichen abgeben. Die früher den Abdecker zustehenden Privilegien sind teilweise durch die Reichsgewerbeordnung, ferner durch Landesgesetze aufgehoben worden. In Bayern, [* 6] Württemberg, [* 7] Baden, [* 8] Hessen [* 9] wurden besondere Verordnungen über das Gewerbe der Abdecker erlassen. In Preußen [* 10] steht aber in manchen Beziehungen noch heute das Publikandum vom 21. April 1772, betreffend die Abdeckereigerechtsame, in Kraft. [* 11]

Hiernach müssen dem Abdecker nicht nur sämtliche gefallenen, sondern auch alle beim Schlachten [* 12] als unrein (gesundheitsschädlich) befundenen Tiere ausgeliefert werden. Im übrigen ist auch in Preußen durch das Gesetz vom 31. Mai 1858 das Zwangs- und Bannrecht der Abdecker teilweise aufgehoben, teils Gelegenheit geboten worden, dasselbe abzulösen. Nach Maßgabe der §§. 16 und 17 der Reichsgewerbeordnuug kann die Behörde jedem hierzu Geeigneten die Erlaubnis zur Anlegung einer Abdeckerei erteilen, wenn er die zur unschädlichen Beseitigung der Kadaver erforderlichen Einrichtungen getroffen hat. (S. Aas.) -

Vgl.   Ulrich, Die Regelung des Abdeckereiwesens (Augsb. 1881);

Wehmer, Abdeckerei, im «Handbuch der Hygieine», hg. von Weyl, Bd. 2, Abteil. 2 (Jena [* 13] 1893).

Abd

Ägypten etc

Bild 1.209a: Ägypten etc
* 14 Ägypten.

el-Kader (eigentlich Sidi el-Hadsch Abd el-Kader Uled Muhijjeddin), arab. Emir, geb. 1807 bei Maskara, stammte aus einer alten und angesehenen Marabutfamilie in Oran. Er erhielt seine Bildung in der Ghetna zu Maskara, einer Priesterschule, die sein Vater Sidi Muhijjeddin leitete. Durch seine Frömmigkeit, Gelehrsamkeit und Waffengewandtheit erlangte Abd el-Kader frühzeitig großen Ruf. Vor den Nachstellungen des argwöhnischen Dei von Algier flüchtete er nach Ägypten, [* 14] wo er zuerst mit europ. Civilisation in Berührung kam.

Von hier aus machte er eine Wallfabrt nach Mekka und kehrte mit dem Ehrentitel «el-Hadsch» (Pilger) in die Heimat zurück. Hier hatten bereits die Franzosen durch die Eroberung Algiers die türk. Herrschaft gebrochen. Mehrere arab. Stämme erhoben sich für ihre Unabhängigkeit und wählten Abd el-Kader zum Führer. Im Mai 1832 begann der Kampf gegen die Franzosen, in dem Abd el-Kader trotz seines Heldenmutes unterlag. Am 22. Dez. 1847 ergab er sich und wurde nach Frankreich gebracht. (S. Algerien.) [* 15] Hier lebte er in milder Haft unter den Seinen, bis er durch Napoleon III. die Freiheit und eine Pension erhielt.

Von 1852 an lebte er in Brussa, dann in Damaskus, wo er sich der im Sommer 1860 hart verfolgten Christen annahm. Er pilgerte dann abermals nach Mekka und wohnte im Nov. 1869 der Eröffnung des Sueskanals bei. Während seiner letzten Lebensjahre lebte er abwechselnd in Mekka und Damaskus, wo er 26. Mai 1883 starb. Abd el-Kader ist Verfasser eines religiös-philos. Buches, von Dugat aus dem Arabischen übersetzt u. d. T. «Rappel à l'intelligent: avis à l'indifferent» (Par. 1858). -

Vgl.   Laménaire, Vie, aventures, combats, amours et prise d'A." (ebd. 1848);

Bellemare, sa vie politique et miitaire (ebd. 1863).

Abdera,

im Altertum eine Stadt in Thrazien, östlich von der Mündung des Nestus am Kap Bulustra gelegen, wahrscheinlich alte phöniz. Niederlassung, die von Timesius aus Klazomenä (um 656 v. Chr.) hellenisiert, bald darauf von den Thraziern zerstört, später (541 v. Chr.) von ausgewanderten Bewohnern der ion. Stadt Teos neu aufgebaut wurde. Nach den Perserkriegen war die Stadt unabhängig und blühend; doch mußte sie sowohl dem ersten wie dem zweiten athen. Seebunde beitreten. 352 wurde sie durch Philipp II. den Athenern entrissen und der macedon. Herrschaft unterworfen. Unter den Römern war Abdera eine freie Stadt. Obgleich Abdera Geburtsort ausgezeichneter Männer, wie der Philosophen Demokrit, Protagoras, Anaxarch und des Geschichtschreibers Hecatäus war, galten die Bewohner im spätern Altertum als eine Art Schildbürger, so daß der Name Abderit noch jetzt sprichwörtlich für einen beschränkten Kleinstädter ist. Deswegen hat Wieland seine «Geschichte der Abderiten» dahin verlegt.

Abderit,

s. Abdera. ^[= im Altertum eine Stadt in Thrazien, östlich von der Mündung des Nestus am Kap Bulustra gelegen, ...]

Abdest

(pers., «Handwasser»),

bei den pers. und türk. Mohammedanern die vor den kanonischen Gebeten vorgeschriebene rituelle Waschung;

arab. Wudhú. Sie erstreckt sich nur anf einige Körperteile und wird vom Ghusl, d. i. dem rituellen Reinigungsbad des ganzen Körpers, unterschieden.

Abdestillieren,

s. Destillation. ^[= eine im chem. Laboratorium, wie in der Technik vielfach vorgenommene Operation, ...] [* 16] ¶

Ende Abdestillieren
→ weiter zu Seite 51.26: Abdicationis beneficium ⟹ (lat.), in partikularen Rechtsquellen das Recht der Witwe, sich durch Verzicht auf das unter
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 1. Band, Seite 23 [Suche = 51.25] im Internet seit 2005; Text geprüft am 5.8.2008; publiziert von Peter Hug; Abruf am 22.8.2026 mit URL:

https://elexikon.ch//51_0025

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Siehe auch:

  • 1.22 Abdecker
  • 1.23 Abdera
  • 18.17 Abdera_2
  • 1.23 Abdest

* 16 Bilder dazu:

  • 15Algerien
  • 8Baden
  • 6Bayern
  • 16Destillation
  • 9Hessen
  • 13Jena
  • 11Kraft
  • 4Norden
  • 10Preußen
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  • 3Spanien
  • 5Tours
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  • 7Württemberg
  • 1_Seite 51.25
  • 14Ägypten
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