Konto und Zahlungsverkehr
Vier Ansprüche gelten für jedes Privatkonto in Österreich: Entgeltinformation, jährliche Entgeltaufstellung, Kontowechselhilfe und der Anspruch auf ein Basiskonto. Für Firmenkonten gilt davon nichts.
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4 Rechte, die jedes Privatkonto mitbringt
Das Verbraucherzahlungskontogesetz gibt Kontoinhabern 4 Ansprüche, die unabhängig von der Bank und vom Kontomodell gelten. Sie sind der Grund, warum sich Konten in Österreich überhaupt vergleichen lassen:
| Anspruch | Was er bedeutet |
|---|---|
| Entgeltinformation | ein standardisiertes Preisblatt vor Vertragsabschluss, in gleicher Form bei jeder Bank |
| Entgeltaufstellung | einmal jährlich alle tatsächlich verrechneten Kosten des vergangenen Jahres |
| Kontowechselhilfe | die neue Bank übernimmt Daueraufträge und Lastschriften, mit gesetzlichen Fristen |
| Basiskonto | Anspruch auf ein Konto mit Grundfunktionen, auch nach einer Ablehnung |
Ein Entgelt für die Behebung am Bankomaten ist nach § 4 Abs. 2 VZKG unwirksam - es sei denn, die Bank beweist, dass die Klausel im Einzelnen ausgehandelt wurde. Bei einem vorgelegten Formular ist das praktisch ausgeschlossen. Die Einzelheiten stehen beim Gratis Konto.
Für Firmenkonten gilt davon nichts. Das Gesetz knüpft an die Verbrauchereigenschaft an, nicht an die Bezeichnung des Kontos.
Woran die Kosten wirklich hängen
Die Grundgebühr ist selten der teuerste Posten. Entscheidend sind die Positionen, die erst im Gebrauch anfallen: Buchungszeilen für beleghafte Aufträge, Schalterbuchungen, Zusatzkarten, der Einsatz im Fremdwährungsraum - und vor allem der Überziehungszinssatz. Überziehungen kosteten im Juni 2026 im Schnitt 5,70 Prozent.
Was ein Konto tatsächlich kostet, zeigt deshalb erst die Entgeltaufstellung im Nachhinein. Vorab hilft der Bankenrechner der Arbeiterkammern, der Angebote anhand einheitlicher Nutzerprofile vergleicht. Wie ein Girokonto rechtlich funktioniert und was bei einer Gebührenerhöhung gilt, steht dort.
Eröffnung und Identifizierung
Vor jeder Kontoeröffnung steht die Identitätsfeststellung nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz - persönlich in der Filiale oder online per Video- oder elektronischer Identifikation. Minderjährige können ab 14 Jahren über eigenes Einkommen verfügen, unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Konto führen. Der Ablauf samt der Frage, was bei einer Ablehnung passiert, steht unter Konto eröffnen.
Wer ein Konto zu zweit führt, sollte vorher die Form klären: Beim Oder-Konto darf jeder allein verfügen, beim Und-Konto nur gemeinsam - und die Haftung trifft in beiden Fällen beide. Was das bei Trennung und im Todesfall bedeutet, steht beim Gemeinschaftskonto.
Karten und Haftung bei Missbrauch
Debitkarte und Kreditkarte unterscheiden sich nicht am Logo, sondern am Zeitpunkt der Belastung. Für beide gilt dieselbe Haftungsregel des Zahlungsdienstegesetzes: Bei leichter Fahrlässigkeit tragen Sie höchstens 50 Euro, und auch die entfallen, wenn die Zahlung ohne starke Kundenauthentifizierung durchging. Ab der Sperrmeldung haften Sie gar nicht mehr, und die Sperre selbst muss kostenlos sein.
Eine nicht autorisierte Abbuchung ist unverzüglich zu rügen, spätestens 13 Monate nach der Belastung; die Bank hat sie bis zum Ende des folgenden Geschäftstags zu erstatten. Was beim Antrag zu beachten ist und was Teilzahlung kostet, steht unter Kreditkarte beantragen.
Stand: August 2026. Zinssätze: OeNB-Zinssatzstatistik, Bestand Juni 2026. Rechtsgrundlagen: Verbraucherzahlungskontogesetz, insbesondere § 4 Abs. 2; Zahlungsdienstegesetz 2018, insbesondere §§ 65, 67 und 68; Finanzmarkt-Geldwäschegesetz.
Quellen
Bankenrechner der Arbeiterkammern - Kontovergleich nach Nutzerprofilen
RIS - Verbraucherzahlungskontogesetz
RIS - Zahlungsdienstegesetz 2018
OeNB - Einlagen- und Kreditzinssätze im Bestand
Sozialministerium - Kontowechsel und die Pflichten der Banken