


Inserat
Die Abstimmung über die Sachvorlage «Planungskredit und Landerwerb für Neubau Schulanlage Willerzell» ist ausgesetzt An der Bezirksgemeinde vom 13. April 2026 wurde die Sachvorlage «Planungskredit und Landerwerb für Neubau Schulanlage Willerzell» an die Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 überwiesen. Gegen diese Überweisung wurde durch zwei Stimmberechtigte Beschwerde erhoben.
Mit Zwischenbescheid vom 11. Mai 2026 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz verfügt, dass die Abstimmung über die Sachvorlage auszusetzen sei, bis in der Hauptsache entschieden ist.
Das Geschäft ist am 14. Juni 2026 somit nicht Gegenstand einer gültigen Abstimmung. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten zwar zugestellt; allfällig eingehende Stimmzettel zu diesem Geschäft werden jedoch nicht berücksichtigt und nicht ausgezählt.
Die weiteren eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen kommen wie geplant zur Abstimmung und Auszählung.
Bezirksrat Einsiedeln
Medienmitteilung
Der Bezirk Einsiedeln nimmt den Zwischenbescheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 11. Mai 2026 zur Kenntnis. Das Gericht hat entschieden, die für den 14. Juni 2026 vorgesehene Urnenabstimmung zum Geschäft «Planungskredit und Landerwerb für Neubau Schulanlage Willerzell» vorsorglich auszusetzen.
Das Geschäft ist am 14. Juni 2026 somit nicht Gegenstand einer gültigen Abstimmung. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten zwar zugestellt; allfällig eingehende Stimmzettel zu diesem Geschäft werden jedoch nicht berücksichtigt und nicht ausgezählt. Die Aussetzung der Abstimmung über das Sachgeschäft ist im Einsiedler Anzeiger amtlich publiziert.
Das Verwaltungsgericht hält ausdrücklich fest, dass mit dem Zwischenbescheid noch nicht über die Beschwerde in der Sache entschieden wurde. Gegenstand des Hauptverfahrens bleibt die Frage, ob der an der Bezirksgemeinde vom 13. April 2026 gestellte Verschiebungsantrag zu Recht nicht entgegengenommen wurde.
Das Gericht begründet die vorsorgliche Aussetzung im Wesentlichen damit, dass die Rechtmässigkeit der Nichtentgegennahme des Verschiebungsantrags im summarischen Verfahren nicht abschliessend beurteilt werden könne. Es erachtet eine Gutheissung der Beschwerde in der Hauptsache derzeit nicht als ausgeschlossen. Sollte sich im Hauptverfahren ergeben, dass der Verschiebungsantrag hätte entgegengenommen und der Bezirksgemeinde zur Abstimmung vorgelegt werden müssen, wäre nach Auffassung des Gerichts auch die überweisung des Geschäfts an die Urne nicht rechtmässig erfolgt.
Vor diesem Hintergrund kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass eine Durchführung der Urnenabstimmung mit Kassation des Abstimmungsergebnisses — unabhängig vom Ergebnis — vermieden werden soll. Das öffentliche Interesse an einer rechtmässigen Durchführung demokratischer Verfahren wiege in der vorliegenden Konstellation stärker als das Interesse an der Durchführung der Abstimmung am ursprünglich vorgesehenen Termin.
Der Bezirk hatte im Verfahren beantragt, die Beschwerde abzuweisen und die vorsorgliche Aussetzung nicht anzuordnen. Der Bezirksrat nimmt den Zwischenbescheid zur Kenntnis und setzt ihn um. Das Hauptverfahren ist damit nicht abgeschlossen und wird fortgesetzt. Bis zum 1. Juni 2026 kann der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme einreichen.
Der Bezirk informiert über das weitere Vorgehen, sobald die nächsten Schritte geklärt sind.
Bezirk Einsiedeln BezirksratDie Zu- und Wegfahrt der Liegenschaften an der Hauptstrasse ist am gesamten Markttag von 6.00 bis 20.00 Uhr nicht möglich.
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Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Alle relevanten Informationen und Formulare stehen unter www.sz.ch/transparenz zur Verfügung.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten haben, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei, Telefon 055 418 41 20. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die Details zu den Leerungszeiten der Abstimmungsbriefkästen sowie zur Öffnungszeit der Abstimmungsurne sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Der Abstimmungsbriefkasten im Dorf sowie das Abstimmungslokal am 14. Juni 2026 befinden sich beim bzw. im Einsiedlerhof.