Frühling

einsiedeln
walti einsiedeln
weihnachtsmartk 2 bearbeitet
sonneruntergang winter
kloster
News
Laufende Projekte
Veranstaltungen
Sachvorlage «Planungskredit und Landerwerb für Neubau Schulanlage Willerzell»
Verwaltungsgericht setzt Urnenabstimmung vorsorglich aus
mehr ...

Inserat
Die Abstimmung über die Sachvorlage «Planungskredit und Landerwerb für Neubau Schulanlage Willerzell» ist ausgesetzt An der Bezirksgemeinde vom 13. April 2026 wurde die Sachvorlage «Planungskredit und Landerwerb für Neubau Schulanlage Willerzell» an die Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 überwiesen. Gegen diese Überweisung wurde durch zwei Stimmberechtigte Beschwerde erhoben.

Mit Zwischenbescheid vom 11. Mai 2026 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz verfügt, dass die Abstimmung über die Sachvorlage auszusetzen sei, bis in der Hauptsache entschieden ist.

Das Geschäft ist am 14. Juni 2026 somit nicht Gegenstand einer gültigen Abstimmung. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten zwar zugestellt; allfällig eingehende Stimmzettel zu diesem Geschäft werden jedoch nicht berücksichtigt und nicht ausgezählt.

Die weiteren eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen kommen wie geplant zur Abstimmung und Auszählung.

Bezirksrat Einsiedeln
 

Medienmitteilung
Der Bezirk Einsiedeln nimmt den Zwischenbescheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 11. Mai 2026 zur Kenntnis. Das Gericht hat entschieden, die für den 14. Juni 2026 vorgesehene Urnenabstimmung zum Geschäft «Planungskredit und Landerwerb für Neubau Schulanlage Willerzell» vorsorglich auszusetzen. 

Das Geschäft ist am 14. Juni 2026 somit nicht Gegenstand einer gültigen Abstimmung. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten zwar zugestellt; allfällig eingehende Stimmzettel zu diesem Geschäft werden jedoch nicht berücksichtigt und nicht ausgezählt. Die Aussetzung der Abstimmung über das Sachgeschäft ist im Einsiedler Anzeiger amtlich publiziert. 

Das Verwaltungsgericht hält ausdrücklich fest, dass mit dem Zwischenbescheid noch nicht über die Beschwerde in der Sache entschieden wurde. Gegenstand des Hauptverfahrens bleibt die Frage, ob der an der Bezirksgemeinde vom 13. April 2026 gestellte Verschiebungsantrag zu Recht nicht entgegengenommen wurde. 

Das Gericht begründet die vorsorgliche Aussetzung im Wesentlichen damit, dass die Rechtmässigkeit der Nichtentgegennahme des Verschiebungsantrags im summarischen Verfahren nicht abschliessend beurteilt werden könne. Es erachtet eine Gutheissung der Beschwerde in der Hauptsache derzeit nicht als ausgeschlossen. Sollte sich im Hauptverfahren ergeben, dass der Verschiebungsantrag hätte entgegengenommen und der Bezirksgemeinde zur Abstimmung vorgelegt werden müssen, wäre nach Auffassung des Gerichts auch die überweisung des Geschäfts an die Urne nicht rechtmässig erfolgt. 

Vor diesem Hintergrund kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass eine Durchführung der Urnenabstimmung mit Kassation des Abstimmungsergebnisses — unabhängig vom Ergebnis — vermieden werden soll. Das öffentliche Interesse an einer rechtmässigen Durchführung demokratischer Verfahren wiege in der vorliegenden Konstellation stärker als das Interesse an der Durchführung der Abstimmung am ursprünglich vorgesehenen Termin. 

Der Bezirk hatte im Verfahren beantragt, die Beschwerde abzuweisen und die vorsorgliche Aussetzung nicht anzuordnen. Der Bezirksrat nimmt den Zwischenbescheid zur Kenntnis und setzt ihn um. Das Hauptverfahren ist damit nicht abgeschlossen und wird fortgesetzt. Bis zum 1. Juni 2026 kann der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme einreichen. 

Der Bezirk informiert über das weitere Vorgehen, sobald die nächsten Schritte geklärt sind. 

Bezirk Einsiedeln Bezirksrat 
Frühlingsmarkt - Hauptstrasse gesperrt
vom Montag, 1. Juni 2026
mehr ...
  • Die Zu- und Wegfahrt der Liegenschaften an der Hauptstrasse ist am gesamten Markttag von 6.00 bis 20.00 Uhr nicht möglich. 

  • Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge frühzeitig aus dem abgesperrten Be-reich, welcher folgendes Gebiet umfasst:
    • Hauptstrasse ab Haus Central bis Haus Pfauen
  • Ab 6.00 Uhr muss mit Geräuschemissionen durch Transporte und das Aufstellen der Stände gerechnet werden.

Wir hoffen, mit der Durchführung des Frühlingsmarktes zu einer Bereicherung des Dorflebens beitragen zu können.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Ressort Volkswirtschaft Sicherheit
Die Öffentliche Bibliothek zieht um
die Bibliothek ist derzeit geschlossen
mehr ...

Infolge der Umzugsarbeiten und der Einrichtung der neuen Räumlichkeiten ist die Bibliothek derzeit telefonisch nicht erreichbar.

Weiter Informationen entnehmen Sie hier: Öffentliche Bibliothek Einsiedeln Online Katalog
Danke für Ihr Verständnis

Neue Adresse: 
Öffentliche Bibliothek Einsiedlerhof 
Paracelsuspark 3
8840 Einsiedeln 
3biu,blf3ioz.tha8eka6@bw-ezw(irz8keo4inx,sib1edx8elg%n.c$cha
Tag der offenen Tür im Einsiedlerhof
am 30. Mai 2026 von 10.00 bis 15.00 Uhr öffnen wir unsere Türen für Sie.
mehr ...

Kommen Sie vorbei, werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen und nutzen Sie die Gelegenheit, unser neues Verwaltungsgebäude «Einsiedlerhof» kennenzulernen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Schweizer Tag der offenen Werkhöfe & -betriebe
am 30. Mai 2026 von 9.00 bis 15.00 Uhr
mehr ...

Werkhof des Bezirk Einsiedeln, Grotzenmühlestrasse 34, 8840 Einsiedeln von 9.00 bis 15.00 Uhr.

Ein Blick hinter die Kulissen der kommunalen Infrastruktur: spannende Erlebnisse und ein attraktives Eventprogramm für alle Generationen!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Webseite: Werkhoftag

Volksabstimmung
vom 14. Juni 2026
mehr ...
Am Sonntag, 14. Juni 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den
Vortagen, findet im Bezirk Einsiedeln eine Volksabstimmung über folgende eidgenössische,
kantonale und kommunale Vorlagen statt:

Bund Kanton Bezirk

Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Alle relevanten Informationen und Formulare stehen unter www.sz.ch/transparenz zur Verfügung.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten haben, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei, Telefon 055 418 41 20. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die Details zu den Leerungszeiten der Abstimmungsbriefkästen sowie zur Öffnungszeit der Abstimmungsurne sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Der Abstimmungsbriefkasten im Dorf sowie das Abstimmungslokal am 14. Juni 2026 befinden sich beim bzw. im Einsiedlerhof.
Baugesuche
Bitte Einsprachefrist beachten
mehr ...
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
%vex$rww'alu*tub3ngt%@bd/ezz/irb2kex*inj5sii9ede9elc#n.t+chr

Schulverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
0sch+huk)lvi$erz8wak%ltl%unl*g@g$beu(zip/rkb&eie.nso/ied1dep*lnw#.ci.hs