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Kulturerbe in Bewegung

Das Deut­sche Natio­nal­ko­mitee für Denk­mal­schutz ist auf allen Ebenen der Gesell­schaft aktiv, um ein großes Projekt zu fördern: die Bewah­rung und Vermitt­lung des bauli­chen, künst­le­ri­schen, indus­tri­ellen, garten­his­to­ri­schen und archäo­lo­gi­schen Kultur­erbes für die nächsten Generationen.

Ein Plakat aus dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 zeigt eine Häuserfront, die durchgestrichen ist, sowie unter dem Spruch "Haus für Haus stirbt dein Zuhause."

50 Jahre Europäisches Denkmalschutzjahr 1975

Rück­bli­ckend markiert das Euro­päi­sche Denk­mal­schutz­jahr eine Zäsur im unbe­küm­merten Wachstum der Nach­kriegs­mo­derne. In jenen Jahren wurde vielen Bürge­rinnen und Bürgern in Europa klar, dass die Ziele der Moderne – ein leich­teres und wohl­ha­ben­deres Leben zu ermög­li­chen – die Natur und auch das kultu­relle Erbe empfind­lich dezi­mierten und schädigten.

Auch die auf euro­päi­sche Ebene für Denk­mal­schutz verant­wort­li­chen Poli­tiker erkannten, dass sich Europa nach den Zerstö­rungen des Zweiten Welt­krieges und den neuen Gefähr­dungen des bauli­chen Erbes durch „einseitig ökono­misch ausge­rich­tetes Fort­schritts­denken“ keine weiteren Verluste an Kultur­denk­malen mehr leisten konnte.

1972 beschloss das Minis­ter­ko­mitee des Euro­pa­rates deshalb die Durch­füh­rung des Euro­päi­schen Denk­mal­schutz­jahres. Das Jahr war Teil einer mehr­jäh­rigen euro­pa­weiten Kampagne, die mit einer Start­kon­fe­renz im Juli 1973 in Zürich begann und im Jahr 1975 ihren Höhe­punkt erreichte.

Das in Gold geprägte Logo vom Deutschen Preis für Denkmalschutz auf einem dunklen Untergrund

Deutscher Preis für Denkmalschutz

Der Deut­sche Preis für Denk­mal­schutz ist die höchste Auszeich­nung Deutsch­lands auf dem Gebiet der Denk­mal­pflege. Mit den Preisen in drei Kate­go­rien ehrt das Präsi­dium des DNK jähr­lich Persön­lich­keiten oder Gruppen, die Über­durch­schnitt­li­ches für das bessere Verständnis und den Erhalt von Denk­malen leisten. Seit 1978 freuen sich Preis­trä­ge­rinnen und Preis­träger ganz unter­schied­li­cher Prove­nienz über den Karl-Fried­rich-Schinkel-Ring, die Silbernen Halb­ku­geln und die Medienpreise.

Denkmalschutz in Deutschland

In Deutsch­land sind die Länder zuständig für Denk­mal­schutz und Denk­mal­pflege. Sie haben jeweils eigene Denk­mal­schutz­ge­setze. Die Orga­ni­sa­tion der Ämter ist dabei je nach Landes­größe und Behör­den­or­ga­ni­sa­tion verschieden. Zumeist über­nehmen die Unteren Denk­mal­schutz­be­hörden in den Kommunen die Ertei­lung der denk­mal­recht­li­chen Geneh­mi­gungen. Fach­lich werden sie von den Landes­denk­mal­äm­tern begleitet, denen auch die Inven­ta­ri­sa­tion — also die Unter­su­chung und Unter­schutz­stel­lung der Denk­male — obliegt. Die zustän­digen Minis­te­rien über­nehmen die Aufsicht als oberste Denk­mal­schutz­be­hörden und werden beispiels­weise in Dissens­fällen einge­schaltet. Diese Mehr­glied­rig­keit soll die Einhal­tung des Vier-Augen-Prin­zips und fach­lich fundierte Entschei­dungen gewähr­leisten. Der Bund betei­ligt sich am Schutz von Denk­malen in Form von Förder­pro­grammen, welche durch den Beauf­tragten der Bundes­re­gie­rung für Kultur und Medien vergeben werden.