Konformität unserer Verpackungen mit der
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)Stand: Juni 2026 · Verordnung (EU) 2025/40
Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR – Packaging and
Packaging Waste Regulation) tritt am 12. August 2026 in Kraft und regelt europaweit einheitliche
Anforderungen an Verpackungen, unter anderem zu Materialzusammensetzung, Stoffbeschränkungen
und Recyclingfähigkeit. Die Umsetzung erfolgt schrittweise in den Folgejahren.
Unser Verpackungslieferant (Wickert Kellereibedarf GmbH / Reinhardt Kellereibedarf GmbH) hat uns
hierzu ein Statement zur Konformitätserklärung für die von uns eingesetzten Sekundär- und
Transportverpackungen aus Wellpappe zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Material & Zusammensetzung
- Wellpappe auf Basis von Primär- und Recyclingfasern
- Hauptbestandteile: Papier/Karton, stärkehaltige Klebstoffe, ggf. wasserbasierte Druckfarben
- Kein Kunststoffanteil (optional: Aufreißbänder aus PP auf Kundenwunsch)
- Nicht für den direkten Lebensmittelkontakt bestimmt
Stoffbeschränkungen (Art. 5 PPWR)
- Gesetzliche Grenzwerte für Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI (100 ppm) werden
eingehalten
- Nach Lieferantenauskunft werden bei Herstellung und Verarbeitung keine PFAS absichtlich
zugesetzt; ein Eintrag von Spuren über den Altpapierkreislauf ist nicht vollständig auszuschließen
Recyclingfähigkeit & Materialkreislauf
- Die Verpackungen sind aus Monomaterial (Papierfaser) und im bestehenden europäischen
Altpapier-Recyclingsystem recyclingfähig
- Es kommen sowohl Primär- als auch Recyclingfasern zum Einsatz; der Recyclingfaseranteil variiert
je nach technischer Dokumentation
- Die Verpackungen sind nicht als Mehrwegverpackungen im Sinne der PPWR ausgelegt
Etiketten (Nassleimetiketten auf Papierbasis)
Für die auf unseren Verpackungen verwendeten bedruckten Nassleimetiketten liegt uns zusätzlich eine
Lieferanten-Konformitätserklärung unseres Etikettenherstellers (Goetz + Müller GmbH, Berlin) vor. Die
wichtigsten Punkte:
- Material: Papier, Druckfarben, Dispersionslacke, optional UV- oder Transferfolien; Anwendung
ausschließlich auf der Außenseite der Verpackung, kein direkter Kontakt mit dem Füllgut
- Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der PPWR, der REACH-Verordnung, der
Lebensmittelkontakt-Verordnung (EG) 1935/2004 sowie GMP-Vorgaben
- Schwermetallgehalt (Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom VI) liegt in Summe unter dem Grenzwert
von 100 ppm
- REACH-konform; SVHC-Stoffe unterhalb der Kandidatenlisten-Grenze, keine absichtlich
zugesetzten PFAS laut Vorlieferanten
- Die Etiketten stehen einer werkstofflichen Verwertung papierbasierter Verpackungen grundsätzlich
nicht entgegen; die tatsächliche Recyclingfähigkeit der Gesamtverpackung hängt vom kompletten
Aufbau ab
Die Erklärung bezieht sich ausschließlich auf den gelieferten Verpackungsbestandteil (Etikett) und nicht
auf die vollständige Verpackungseinheit; die abschließende Konformitätsbewertung der
Gesamtverpackung obliegt uns als Inverkehrbringer.
Wichtiger Hinweis
Der Vorbereitungsstand unseres Lieferanten entspricht dem aktuell rechtlich Möglichen. Eine
vollumfängliche PPWR-Konformitätsbestätigung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgestellt
werden, da weitere delegierte Rechtsakte und harmonisierte Normen der EU noch ausstehen. Diese
Erklärung wird entsprechend angepasst, sobald verbindliche Bewertungskriterien vorliegen.
Diese Zusammenfassung basiert auf dem Statement zur Konformitätserklärung unseres Verpackungslieferanten
(Wickert/Reinhardt Kellereibedarf, Juni 2026) sowie der Lieferanten-Konformitätserklärung unseres Etikettenherstellers
(Goetz + Müller GmbH, August 2026) und dient der allgemeinen Information unserer Kundinnen und Kunden. Für
Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.