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Léger - Legierung
Seite 10.622.
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888 steht:
(holl.),
Schauanstalten, welche
Länge,
Breite
[* 2] und
Güte leinener
Gewebe
[* 3]
(Linnenleggen, Leinwandleggen
) amtlich feststellen
und durch einen
Stempel beglaubigen, um Sicherheit gegen
Betrug und schlechte
Beschaffenheit der
Waren zu
bieten. In
Hannover
[* 4] bestand früher
Schau- und Stempelzwang, während amtliche
Prüfung und
Beglaubigung in
Österreich
[* 5] und
Preußen
[* 6] schon Anfang dieses
Jahrhunderts nur auf
Antrag erfolgten. 1875 wurden die Leggen
in
Preußen aufgehoben.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910 steht:
Leges Romanorum - Legi
* 7 Seite 61.26.
die in einzelnen Webereidistrikten vorhandenen amtlichen Anstalten zur Kontrolle der Leinenwaren
nach Länge und Breite der Stücke sowie nach Qualität;
sie wurden in den Provinzen Westpreußen,
[* 8] Hannover und Hessen
[* 9] 1875 aufgehoben.
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