Extrahieren
(lat.), ausziehen, einen Auszug aus etwas machen, z. B. eine Rechnung ausziehen;
die löslichen Teile aus einem Stoff ausziehen (s. Auslaugen);
eine amtliche Verfügung auswirken;
Extrahént, einer, der einen Auszug macht;
auch derjenige, auf dessen Antrag eine Verfügung erlassen wird.