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Doesborgh - Dogmatik

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Doge(spr. dohdsche, ital., v. lat. dux), das Staatsoberhaupt der ehemaligen Republiken Venedig und / 248

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Doge

248 Wörter, 1'625 Zeichen

Rechtswissenschaft — Rechtsgeschichte — Italienische



Doge

(spr. dohdsche, ital., v. lat. dux), das Staatsoberhaupt der ehemaligen Republiken Venedig [* 2] und Genua [* 3] mit dem Rang eines regierenden Fürsten. In Venedig findet sich diese Würde schon im 8. Jahrh. Damals wurde der Doge von den Bürgern gewählt, hatte aber fast absolute Gewalt, die durch eine neue Verfassung Ende des 12. Jahrh. in solche Abhängigkeit vom Rat gebracht wurde, daß eine Wahl zu diesem Amt, namentlich wegen der strengen Haftpflicht, die sich auch auf die Erben des Dogen für etwa nach seinem Tod entdeckte Mißbräuche erstreckte, keineswegs immer gern angenommen wurde.

Nach der erwähnten Verfassung wurde der Doge nicht mehr vom Volk, vielmehr von einem engern Ausschuß des Großen Rats gewählt. Der erste so 1177 gewählte Doge, Ziani, vollzog auch zum erstenmal die später immer wieder gefeierte symbolische Vermählung des neuen Dogen mit dem Meer durch Werfen eines kostbaren Ringes von dem prächtigen Staatsschiff in die Tiefe. Genua gab sich den ersten Dogen 1339, doch wurde die Würde während der innern Wirren mehrmals abgeschafft; erst die durch Andreas Doria 1528 eingeführte Verfassung setzte die Stellung des Dogen fest und bestimmte, daß nur sehr vermögende Senatoren und Mitglieder des Großen Rats im Alter von mindestens 50 Jahren wählbar seien. Die Regierungszeit wurde auf zwei Jahre beschränkt. Der Friede von Campo Formio 1797 machte beiden Republiken und damit auch der Würde des Dogen ein Ende. Noch einmal wurde dieselbe 1802 in Genua hergestellt, hörte aber 1805 mit Einverleibung der Ligurischen Republik in das französische Kaiserreich endgültig auf zu bestehen.

Ende Doge
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Ergänzungen aus Duden, Volltext Suche, Kontext und Quellen.
Quelle: Meyers Konversations-Lexikon, 1888; Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892; 5. Band, Seite 24 im Internet seit 2005; Text geprüft am 1.2.2008; publiziert von Peter Hug; Abruf am 23.8.2026 mit URL:

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