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Frs. - Frucht (botanis

Bild 57.388: Frs. - Frucht (botanisch)
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FrsAbkürzung für Francs (s. Frank, Münze). / 7
F.R.S.Lin England Abkürzung für Fellow oft he Royal Society of Literature (d. h. Mitglied der Königl. / 19
Frucht# (Fructus), die aus den Blüten infolge der Befruchtung der Samenknospen hervorgegangenen Organe. / 1082

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Frs. - Frucht (botanisch)


Fortsetzung: Frosinone, # Hauptstadt des Kreises F. (150 150 E.) in der ital. Provinz Rom, an der Linie Rom-Neapel des
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of faith" (2. Aufl. 1849), Bücher, die wegen ihres Nationalismus von den Universitätsbehörden streng verdammt wurden.

Darum schied Frosinone aus seiner Stellung an der Universität und trat auch aus dem geistlichen Stande.

Von 1850 an war er Mitarbeiter an der «Westminster Review» und an «Fraser´s Magazine» und beschäftigte sich namentlich mit dem Studium der Geschichte der Reformation in England, worüber er ein in großem Maßstabe angelegtes Werk: «History of England from the fall of Wolsey to the defeat of the Spanish Armada», von 1856 bis 1870 in 12 Bänden veröffentlichte (neue Aufl. 1893): 1891 erschien noch ein Supplementband u. d. T. «The divorce of Catherine of Aragon».

Für die Kenntnis jenes Zeitalters bildet das Werk, das sich durch gründliche archivalische Forschung und stilistische Vorzüge auszeichnet, eine der schätzbarsten Quellen.

Später erschienen von Frosinone «Short studies on great subjects» (4 Serien in 5 Bdn., Lond. 1867–82; neue Ausg. 1883),

eine Sammlung seiner in Zeitschriften verstreuten, besonders histor.

Abhandlungen, und die histor.-polit.

Parteischrift «The English in Ireland in the 18th century» (3 Bde., ebd. 1872–74; neue Aufl. 1881),

worin ein umfassender Versuch gemacht wird, die frühere Politik Englands gegen Irland in allen Hauptpunkten zu rechtfertigen.

Von 1869 bis 1871 fungierte Frosinone als Herausgeber von «Fraser´s Magazine». 1869 wählte ihn die schott. Universität St. Andrews zum Rektor. Im Herbst 1874 übernahm er von der konservativen Regierung eine polit.

Sendung, um womöglich die zwischen dem engl. Ministerium und der Regierung der Kapkolonie entstandenen Mißhelligkeiten zu schlichten und eine Konföderation zwischen der Kapkolonie und Natal zu befördern;

doch hatte er nur teilweise Erfolg.

Unter seinen nachfolgenden Arbeiten verdienen Erwähnung: «Bunyan, a biography», in der von John Morley herausgegebenen Serie «English men of letters» (1880) und «Caesar, a sketch» (1879: neue Aufl. 1886).

Als litterar. Testamentsvollstrecker Th. Carlyles war Frosinone wegen seiner Herausgabe von Carlyles «Reminiscences» (2 Bde., 1881) und seiner Biographie «Thomas Carlyle, history oft he first forty years of his life» (2 Bde., 1882) vielfachen Angriffen ausgesetzt, indem man ihm Übereilung und Mangel an Diskretion und Pietät vorwarf. Er ließ sich jedoch dadurch nicht abhalten, auch den Briefwechsel Mrs. Carlyles «Letters and memorials of Jane Welsh Carlyle» (3 Bde., 1883),

London

Bild 10.896a: London
* 2 London.

sowie die Fortsetzung der Biographie Carlyles u. d. T. «Thomas Carlyle, history of his life in London» [* 2] (1884) zu veröffentlichen;

die Biographie wurde von Fischer ins Deutsche [* 3] übersetzt (3 Bde., Gotha [* 4] 1887).

Sein Werk «Oceana, or England and her colonies» (1886) bezieht sich auf seine Erfahrungen in Südafrika [* 5] und Australien. [* 6] 1888 erschien: «The English in the West Indies; or the bow of Ulysses»;

1889: «The two Chiefs of Dunboy»;

1890: «Earl of Beaconsfield» und 1892: «The Spanish story of the Armada, and other essays». 1892 wurde er Professor der neuern Geschichte in Oxford. [* 7] Er starb 20. Okt. 1894 in Salcombe (Devonshire).

Frs.,

Abkürzung für Francs (s. Frank, ^[= # Herzogtum des alten Deutschen Reichs, dehnte sich aus zu beiden Seiten des Rheins von der elsäss. ...] Münze).

F.R.S.L.,

in England Abkürzung für Fellow oft he Royal Society of Literature (d. h. Mitglied der Königl. Gesellschaft der Litteratur).

Frucht

Befruchtungssäule - Be

Bild 2.610: Befruchtungssäule - Begas
* 8 Befruchtung.

(Fructus), die aus den Blüten infolge der Befruchtung [* 8] der Samenknospen hervorgegangenen Organe. Deshalb kann man nur bei Phanerogamen von Frucht sprechen, nicht bei Kryptogamen. An der Bildung der Frucht beteiligen sich entweder bloß die Fruchtblätter oder in manchen Fällen auch Teile des Stengels, des Kelchs, der Blumenkrone, ja selbst der ganze Blütenstand. [* 9] Im erstern Falle spricht man von echten Frucht, im letztern von Scheinfrüchten. Die echte Frucht besteht nur aus dem in verschiedener Beziehung verwandelten Fruchtknoten der Blüte, [* 10] soweit an dessen Bildung sich nur die Karpelle oder Fruchtblätter (s. d.) beteiligt haben.

Während im Innern des Fruchtknotens die Samenknospen nach der Befruchtung sich allmählich in Samen [* 11] verwandeln, finden auch an der Fruchtknotenwand mannigfaltige Veränderungen statt, wodurch sie zum Fruchtgehäuse oder zur Fruchthülle oder Pericarpium wird. Ist in einer Blüte nur ein Fruchtknoten vorhanden, so kann auch nur eine Frucht entstehen, sind dagegen mehrere vorhanden, so werden entweder mehrere Frucht gebildet oder dieselben verwachsen untereinander und stellen dann eine zusammengesetzte oder Sammelfrucht, auch Syncarpium dar, wie bei der Himbeere und Brombeere. An dem Fruchtgehäuse treten häufig verschiedenartige Anhängsel auf, die meistenteils als Flugorgane anzusehen sind, da sie zur Verbreitung der Frucht durch die Windströmungen beitragen. (S. Aussaat.)

Hullein - Hülsenfrücht

Bild 8.783: Hullein - Hülsenfrüchte
* 12 Hülse.

Nach der Ausbildung des Fruchtgehäuses unterscheidet man verschiedene Gruppen der echten Frucht. Je nachdem das Pericarpium um den Samen geschlossen bleibt und nicht aufspringt, oder sich öffnet und die Samen austreten läßt, unterscheidet man Schließfrüchte und aufspringende Frucht. Zu den erstern geboren unter andern die Achäne, Karyopse, Nuß, Steinfrucht, Beere, zu den letztern die Hülse, [* 12] Schote, Kapsel, Balgfrucht. [* 13] (S. die einzelnen Artikel.) Im Pericarpium unterscheidet man gewöbnlich drei Schichten, eine äußere, Epicarpium, eine mittlere, Mesocarpium, und eine innere, Endocarpium; doch sind nicht immer alle drei Schichten vorhanden.

Bei den Steinfrüchten ist das Epicarpium meist häutig oder lederartig, das Mesocarpium fleischartig und das Endocarpium leder- oder knochenartig oder auch holzig entwickelt, wie z. B. bei der Kirsche, Pflaume, Aprikose u. s. w. Bei den Nüssen dagegen lassen sich solche Schichten nicht unterscheiden, das ganze Fruchtgehäuse ist von leder- oder holzartiger Beschaffenheit. Bei den Beeren ist das Endocarpium und Mesocarpium fleischartig entwickelt. Zu den Beerenfrüchten rechnet man gewöhnlich noch die sog. Kürbisfrucht, während die sog. Apfelfrucht zu den Steinfrüchten gestellt wird.



Frucht (Leibesfrucht)

Bild 57.389: Frucht (Leibesfrucht) - Frucht (juristisch)
* 15 Seite 57.389.

Fächerig nennt man eine Frucht, wenn der Hohlraum derselben durch eine oder mehrere Scheidewände durchsetzt ist. Wenn der Fruchtknoten bereits mehrfächerig war, so ist in den meisten Fällen auch die Frucht mehrfächerig, doch kommt es auch vor, daß nur ein Fach mit den darin liegenden Samen zur Ausbildung gelangt und die übrigen Fruchtfächer fehlschlagen. Wenn eine mehrfächerige Frucht bei der Reife in mehrere Teilfrüchtchen zerfällt, so spricht man von einer Spaltfrucht. Solche Spaltfrüchte finden sich bei den Umbelliferen, [* 14] wo die beidena chänenartigen Teilfrüchtchen auseinander weichen, aber zugleich noch an einem gemeinsamen Stielchen, dem sog. Fruchtträger, eine Zeit lang hängen bleiben; man nennt diese Frucht auch Doppelachänen. Zu den Spaltfrüchten gehören u. a. noch die Flügelfrüchte des Ahorn, die Frucht der ¶

mehr

Geraniaceen sowie die unter dem Namen Gliederhülse oder Gliederschote bekannten Fruchtformen. Die letztern kommen dadurch zu stande, daß in einer hülsen- oder schotenartigen Frucht während der Ausbildung der Samen noch mehrere Querscheidewände auftreten, durch welche die einzelnen Samen voneinander getrennt werden; da nun bei der Reife die an den Stellen, wo jene Querscheidewände liegen, zerfällt, so sind die Teilfrüchtchen ebenfalls achänenartige Gebilde, deren Schale sich zum Teil aus dem Fruchtgehäuse, zum Teil aus den nachträglich in demselben gebildeten Querwänden zusammensetzt.

Zahnausschlag - Zähne

Bild 16.817: Zahnausschlag - Zähne
* 17 Zähne.

Solche Gliederfrüchte finden sich bei einigen Papilionaceen (Hippocrepis) und auch bei den Kruciferen [* 16] (Raphanus). Das Öffnen der aufspringenden Frucht kann auf sehr verschiedenartige Weise stattfinden; wenn das Fruchtgehäuse mit Längsrissen aufspringt und so in mehrere Klappen zerfällt, so nennt man dies mit Klappen aufspringend; wenn die Längsrisse nur an der Spitze der Frucht auftreten, daß der obere Teil des Fruchtgehäuses sich in einzelne Zähne [* 17] teilt, so heißt dies mit Zähnen aufspringend.

Entstehen in der Fruchtwand kleine Löcher, durch welche die Samen entleert werden können, wie z. B. beim Mohn, so spricht man von mit Löchern aufspringenden Frucht. Bei manchen Frucht hebt sich der ganze obere Teil des Gehäuses als Deckel ab, weshalb sie als mit Deckel aufspringende Frucht bezeichnet werden. Außerdem giebt es noch mehrere Frucht, bei denen ein plötzliches Aufspringen dadurch erfolgt, daß bedeutende Spannungsdifferenzen, die entweder durch Turgescenz der Zellen oder durch Hygroskopicität der Wände hervorgerufen werden, in verschiedenen Schichten der Fruchtwand vorhanden sind. Beim Aufreißen werden in solchen Fällen, wie bei den Sauerkleearten (Oxalis), bei den Balsaminen u. a., die Samen weit weggeschleudert. (s. Aussaat.)

Bei den sog. Scheinfrüchten oder falschen Frucht nehmen, wie schon erwähnt, auch andere Partien der Blüte und des Blütenstandes, als bloß die Fruchtknoten, an der Bildung der Frucht teil. Hierher gehört u. a. die Feige, die nichts anderes darstellt als einen birnförmigen hohlen, fleischig gewordenen Blütenstand, auf dessen Innenseite die zahlreichen kleinen Blütchen und später Früchtchen in Form von kleinen Nüssen stehen. (S. Feigenfrucht.) Ebenso ist die Ananas eine Scheinfrucht, bei der die einzelnen beerenartigen echten Frucht in den fleischig gewordenen Fruchtstand eingesenkt sind.

Bei der Erdbeere stehen die kleinen achänenartigen Früchtchen auf dem mächtig entwickelten fleischigen, meist rot gefärbten Blütenboden. Bei der Scheinfrucht des Maulbeerbaums sind die einzelnen Früchtchen von dem fleischig gewordenen Perigon umhüllt, sodaß die Frucht wie eine große weiße Beere aussieht. Die Frucht der Rosen, die sog. Hagebutten, sind ebenfalls Scheinfrüchte, denn die eigentlichen Frucht sind in dem fleischig entwickelten trugförmigen Blütenboden eingeschlossen.

Zanthoxyleen - Zapfen

Bild 16.831: Zanthoxyleen - Zapfen
* 18 Zapfen.

Die Zapfen [* 18] der Nadelhölzer [* 19] gehören ebenfalls zu den Scheinfrüchten, denn echte Frucht sind eigentlich gar nicht vorhanden, nur nackte Samen, die in den verholzten weiblichen Blütenständen, den Zapfen, eingeschlossen sind. Bei einigen Koniferen [* 20] sind diese Blütenstände auch beerenartig fleischig entwickelt, wie z. B. beim Wacholder. Bei der Eibe wird der einzelne Same von der fleischig entwickelten obern Partie des Fruchtstiels überwuchert und hat so das Aussehen einer Beere. Die holzigen Zapfen mancher Laubbäume sind ebenfalls Scheinfrüchte, wie die der Erle, nur enthalten diese keine nackten Samen, sondern echte Frucht.

Die Fortpflanzungsorgane der Kryptogamen, die Sporen u. s. w., sind bei einigen dieser Pflanzen wohl auch zu fruchtartigen Körpern vereinigt, wie bei manchen Pilzen, bei den Moosen, bei vielen Farnkräutern, doch hat man dafür andere Bezeichnungen, wie Apothecien, Sporangien, Sporenfrüchte u. s. w.

Komplizieren - Komposi

Bild 9.999: Komplizieren - Kompositen
* 21 Kompositen.

Die Form und innere Ausbildung der Frucht ist für systematische Unterscheidungen ein wichtiges Merkmal. Für manche Familien ist eine Fruchtform charakteristisch, so z. B. die Achäne bei den Kompositen, [* 21] die Hülse bei den Papilionaceen, die Schote bei den Kruciferen, die Doppelachänen bei den Umbelliferen. Doch giebt es auch viele Familien, bei denen die verschiedenartigsten Fruchtformen vorkommen, so z. B. bei den Rosaceen. Über die Anordnung der Samen in der Frucht s. Samen.

Frucht

(Leibesfrucht), s. Embryo. ^[= (grch. émbryon, d. h. Keimgebilde), der tierische oder pflanzliche Organismus in seinem ersten ...]

Titel
Elemente zu Frucht:

1) Die organischen Erzeugnisse einer Sache. Insoweit das Interesse des Nutzungsberechtigten mit dem Interesse des

2) Die Ausbeute, deren Gewinnung zur bestimmungsmäßigen Nutzung der Sache gehört

3) Die Pacht und Mietzinsen oder andere Erträgnisse

[57.388] Frucht (Fructus)

Frucht,

im juristischen Sinne der wiederkehrende Ertrag, welchen eine Sache oder ein Recht ohne deren Veräußerung abwirft. Wiegt die menschliche Arbeit vor, wie im Selbstbetrieb eines Gewerbes, so kann man wohl von einer Frucht der Arbeit sprechen, doch hat dies keine jurist. Bedeutung. Wird der Ertrag hierbei auch durch Benutzung von Sachen oder Ausübung von Rechten vermittelt, so wird das nicht als Frucht dieser Sachen oder Rechte angesehen. Namentlich sind Frucht: 1) Die organischen Erzeugnisse einer Sache.

Insoweit das Interesse des Nutzungsberechtigten mit dem Interesse des Eigentümers kollidiert, ist bei der Fruchtziehung die ordnungsmäßige Kultur maßgebend. Bei einem Waldbestand gehören die Windbrüche nicht schlagfähiger Hölzer zu den Frucht nur insoweit, als sie auf die gewöhnliche Forstnutzung anzurechnen sind (Preuß. Allg. Landr. I, 21, §. 33; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 607). Umgekehrt dürfen bei einem zur Gewinnung von Weihnachtsbäumen bestimmten Forstgrundstück oder bei einem Eichenschälwalde die diesen Bestimmungen entsprechenden Nutzungen als Frucht gezogen werden.

2) Die Ausbeute, deren Gewinnung zur bestimmungsmäßigen Nutzung der Sache gehört, auch wenn sich dieselbe allmählich erschöpft, wie bei Bergwerken, Steinbrüchen, Kiesgruben. Indessen haben die Gesetze darüber voneinander abweichende Bestimmungen, ob diese Ausbeute dem Nießbräucher schlechthin gehört oder ob er die Nutzung derselben wie von einem Kapital hat (Preuß. Allg. Landr. §§. 37–39; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 609). Dies sind die natürlichen Frucht (fructus naturalis), welche man als fructus industrialis bezeichnet, insoweit zu ihrer Erzeugung menschliche Bewirtschaftung erforderlich ist; eine Einteilung, welche bei Auseinandersetzungen zwischen dem Nutzungsberechtigten und dem Eigentümer, deren Nutzungsrecht ein bestimmter Zeitpunkt scheidet, erheblich ist.

3) Die Pacht und Mietzinsen oder andere Erträgnisse, welche für die Überlassung der Fruchtnutzung an einen Dritten von diesem zu zahlen sind. Das sind die bürgerlichen Frucht (fructus civiles). Dahin rechnet man auch die Zinsen eines Kapitals oder die fortlaufenden Hebungen einer ewigen Rente, während die Amortisationsquote, mit welcher das Kapital heimgezahlt wird, Teil des Kapitals bleibt.

Wirtschaftlich und deshalb maßgebend für den Umfang der Haftung, wenn jemand verpflichtet ¶

Fortsetzung Frucht:
→ weiter zu Seite 57.390 || ist, die F. oder deren Wert herauszugeben, sind von den F. im vorstehenden Sinne die Erzeugungs-
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 7. Band, Seite 386 [Suche = 57.388] im Internet seit 2005; Text geprüft am 12.3.2013; publiziert von Peter Hug; Abruf am 24.8.2026 mit URL:

https://elexikon.ch//57_0388

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