of faith" (2. Aufl. 1849),
Bücher, die wegen ihres Nationalismus von den Universitätsbehörden streng verdammt wurden.
Darum
schied Frosinone aus seiner
Stellung an der
Universität und trat auch aus dem geistlichen
Stande.
Von 1850 an war er Mitarbeiter an der
«Westminster Review» und an
«Fraser´sMagazine» und beschäftigte sich namentlich mit dem
Studium der Geschichte
der
Reformation in England, worüber er ein in großem Maßstabe angelegtes Werk: «History of England from the fall of Wolseyto the defeat of theSpanishArmada», von 1856 bis 1870 in 12
Bänden veröffentlichte (neue Aufl. 1893): 1891 erschien noch
ein Supplementband u. d. T. «Thedivorce of Catherine ofAragon».
Für die Kenntnis jenes Zeitalters bildet das Werk, das sich durch gründliche archivalische
Forschung und stilistische Vorzüge auszeichnet, eine der schätzbarsten
Quellen.
Später erschienen von Frosinone «Short studieson great subjects» (4
Serien in 5 Bdn., Lond. 1867–82;
neue Ausg. 1883),
eine Sammlung seiner in Zeitschriften verstreuten, besonders histor.
Parteischrift «The English in Ireland in the 18th century» (3 Bde.,
ebd. 1872–74; neue Aufl. 1881),
worin ein umfassender Versuch gemacht wird, die frühere Politik Englands gegen
Irland in
allen Hauptpunkten zu rechtfertigen.
Von 1869 bis 1871 fungierte Frosinone als Herausgeber von
«Fraser´sMagazine». 1869 wählte
ihn die schott.
Universität St.
Andrews zum Rektor. Im Herbst 1874 übernahm er von der konservativen Regierung eine polit.
Sendung, um womöglich die zwischen dem engl. Ministerium und der Regierung der
Kapkolonie entstandenen Mißhelligkeiten zu
schlichten und eine
Konföderation zwischen der
Kapkolonie und
Natal zu befördern;
doch hatte er nur teilweise
Erfolg.
Unter seinen nachfolgenden
Arbeiten verdienen Erwähnung: «Bunyan, a biography», in der von John
Morley herausgegebenen
Serie«English men of letters» (1880) und
«Caesar, a sketch» (1879: neue Aufl. 1886).
Als litterar.
TestamentsvollstreckerTh.
Carlyles war Frosinone wegen seiner Herausgabe
von
Carlyles«Reminiscences» (2 Bde., 1881) und seiner
Biographie«ThomasCarlyle, history oft he first forty years of his life» (2 Bde.,
1882) vielfachen
Angriffen ausgesetzt, indem man ihm Übereilung und
Mangel an Diskretion und
Pietät vorwarf. Er ließ sich
jedoch dadurch nicht abhalten, auch den Briefwechsel
Mrs.
Carlyles«Letters and memorials of Jane WelshCarlyle»
(3 Bde., 1883),
die
Biographie wurde von Fischer ins Deutsche
[* 3] übersetzt (3 Bde.,
Gotha
[* 4] 1887).
Sein Werk «Oceana, or England and her colonies» (1886)
bezieht sich auf seine Erfahrungen in Südafrika
[* 5] und
Australien.
[* 6] 1888 erschien: «The English in the WestIndies; or the bow ofUlysses»;
1889: «The two Chiefs of Dunboy»;
1890: «Earl ofBeaconsfield» und 1892: «TheSpanishstoryof theArmada, and other essays». 1892 wurde er Professor der neuern Geschichte in Oxford.
[* 7] Er starb in Salcombe
(Devonshire).
(Fructus), die aus den
Blüten infolge der
Befruchtung
[* 8] der Samenknospen hervorgegangenen Organe.
Deshalb kann
man nur bei
Phanerogamen von Frucht sprechen, nicht bei
Kryptogamen. An der
Bildung der Frucht beteiligen sich entweder
bloß die Fruchtblätter oder in manchen Fällen auch
Teile des
Stengels, des
Kelchs, der
Blumenkrone, ja selbst der ganze
Blütenstand.
[* 9] Im erstern Falle spricht man von echten Frucht, im letztern von Scheinfrüchten. Die echte Frucht besteht nur
aus dem in verschiedener
Beziehung verwandelten
Fruchtknoten der
Blüte,
[* 10] soweit an dessen
Bildung sich nur
die Karpelle oder Fruchtblätter (s. d.) beteiligt haben.
Während im Innern des
Fruchtknotens die Samenknospen nach der
Befruchtung sich allmählich in Samen
[* 11] verwandeln, finden auch
an der Fruchtknotenwand mannigfaltige
Veränderungen statt, wodurch sie zum Fruchtgehäuse oder zurFruchthülle
oder Pericarpium wird. Ist in einer
Blüte nur einFruchtknoten vorhanden, so kann auch nur eine Frucht entstehen, sind dagegen
mehrere vorhanden, so werden entweder mehrere Frucht gebildet oder dieselben verwachsen untereinander und stellen
dann eine zusammengesetzte oder Sammelfrucht, auch
Syncarpium dar, wie bei der Himbeere und
Brombeere. An dem
Fruchtgehäuse treten häufig verschiedenartige Anhängsel auf, die meistenteils als Flugorgane anzusehen sind, da sie zur
Verbreitung der Frucht durch die Windströmungen beitragen. (S.
Aussaat.)
Nach der AusbildungdesFruchtgehäuses unterscheidet man verschiedene Gruppen der echten Frucht. Je nachdem das Pericarpium
um den Samen geschlossen bleibt und nicht aufspringt, oder sich öffnet und die Samen austreten läßt,
unterscheidet man Schließfrüchte und aufspringende Frucht. Zu den erstern geboren unter andern die
Achäne, Karyopse,
Nuß,
Steinfrucht,
Beere, zu den letztern die Hülse,
[* 12]
Schote, Kapsel,
Balgfrucht.
[* 13] (S. die einzelnen
Artikel.) Im Pericarpium unterscheidet man gewöbnlich
drei Schichten, eine äußere,
Epicarpium, eine mittlere,
Mesocarpium, und eine innere,
Endocarpium; doch
sind nicht immer alle drei Schichten vorhanden.
Bei denSteinfrüchten ist das
Epicarpium meist häutig oder lederartig, das
Mesocarpium fleischartig und das
Endocarpium leder-
oder knochenartig oder auch holzig entwickelt, wie z. B. bei der Kirsche, Pflaume,
Aprikose u. s. w.
Bei denNüssen dagegen
lassen sich solche Schichten nicht unterscheiden, das ganze Fruchtgehäuse ist von leder- oder holzartiger
Beschaffenheit.
Bei denBeeren ist das
Endocarpium und
Mesocarpium fleischartig entwickelt. Zu den Beerenfrüchten rechnet man
gewöhnlich noch die sog. Kürbisfrucht, während die sog.
Apfelfrucht zu den
Steinfrüchten gestellt wird.
Frucht (Leibesfrucht)
* 15 Seite 57.389.
Fächerig nennt man eine Frucht, wenn der Hohlraum derselben durch eine oder mehrere Scheidewände
durchsetzt ist.
Wenn derFruchtknoten bereits mehrfächerig war, so ist in den meisten Fällen auch die Frucht mehrfächerig, doch
kommt es auch vor, daß nur ein Fach mit den darin liegenden Samen zur Ausbildung gelangt und die übrigen Fruchtfächer
fehlschlagen. Wenn eine mehrfächerige Frucht bei der Reife in mehrere
Teilfrüchtchen zerfällt, so spricht
man von einer
Spaltfrucht. Solche
Spaltfrüchte finden sich bei den
Umbelliferen,
[* 14] wo die beidena chänenartigen
Teilfrüchtchen
auseinander weichen, aber zugleich noch an einem gemeinsamen Stielchen, dem sog.
Fruchtträger, eine Zeit lang hängen bleiben;
man nennt diese Frucht auch Doppelachänen. Zu den
Spaltfrüchten gehören u. a. noch die Flügelfrüchte
des
Ahorn, die Frucht der
¶
mehr
Geraniaceen sowie die unter dem NamenGliederhülse oder Gliederschote bekannten Fruchtformen. Die letztern kommen dadurch zu
stande, daß in einer hülsen- oder schotenartigen Frucht während der Ausbildung der Samen noch mehrere Querscheidewände
auftreten, durch welche die einzelnen Samen voneinander getrennt werden; da nun bei der Reife die an den Stellen,
wo jene Querscheidewände liegen, zerfällt, so sind die Teilfrüchtchen ebenfalls achänenartige Gebilde, deren Schale sich
zum Teil aus dem Fruchtgehäuse, zum Teil aus den nachträglich in demselben gebildeten Querwänden zusammensetzt.
Solche Gliederfrüchte finden sich bei einigen Papilionaceen (Hippocrepis) und auch bei den Kruciferen
[* 16] (Raphanus). Das Öffnen
der aufspringenden Frucht kann auf sehr verschiedenartige Weise stattfinden; wenn das Fruchtgehäuse mit Längsrissen
aufspringt und so in mehrere Klappen zerfällt, so nennt man dies mit Klappen aufspringend; wenn die Längsrisse nur an der
Spitze der Frucht auftreten, daß der obere Teil des Fruchtgehäuses sich in einzelne Zähne
[* 17] teilt, so heißt dies mit
Zähnen aufspringend.
Entstehen in der Fruchtwand kleine Löcher, durch welche die Samen entleert werden können, wie z. B.
beim Mohn, so spricht man von mit Löchern aufspringenden Frucht. Bei manchen Frucht hebt sich der ganze obere
Teil des Gehäuses als Deckel ab, weshalb sie als mit Deckel aufspringende Frucht bezeichnet werden.
Außerdem giebt es noch mehrere Frucht, bei denen ein plötzliches Aufspringen dadurch erfolgt, daß bedeutende Spannungsdifferenzen,
die entweder durch Turgescenz der Zellen oder durch Hygroskopicität der Wände hervorgerufen werden, in verschiedenen Schichten
der Fruchtwand vorhanden sind. Beim Aufreißen werden in solchen Fällen, wie bei den Sauerkleearten (Oxalis), bei den Balsaminen
u. a., die Samen weit weggeschleudert. (s. Aussaat.)
Bei den sog. Scheinfrüchten oder falschen Frucht nehmen, wie schon erwähnt, auch
andere Partien der Blüte und des Blütenstandes, als bloß die Fruchtknoten, an der Bildung der Frucht teil. Hierher gehört u. a.
die Feige, die nichts anderes darstellt als einen birnförmigen hohlen, fleischig gewordenen Blütenstand,
auf dessen Innenseite die zahlreichen kleinen Blütchen und später Früchtchen in Form von kleinen Nüssen stehen. (S. Feigenfrucht.)
Ebenso ist die Ananas eine Scheinfrucht, bei der die einzelnen beerenartigen echten Frucht in den fleischig gewordenen Fruchtstand
eingesenkt sind.
Bei der Erdbeere stehen die kleinen achänenartigen Früchtchen auf dem mächtig entwickelten fleischigen,
meist rot gefärbten Blütenboden. Bei der Scheinfrucht des Maulbeerbaums sind die einzelnen Früchtchen von dem fleischig
gewordenen Perigon umhüllt, sodaß die Frucht wie eine große weiße Beere aussieht. Die Frucht der Rosen, die sog. Hagebutten, sind
ebenfalls Scheinfrüchte, denn die eigentlichen Frucht sind in dem fleischig entwickelten trugförmigen
Blütenboden eingeschlossen.
Die Zapfen
[* 18] der Nadelhölzer
[* 19] gehören ebenfalls zu den Scheinfrüchten, denn echte Frucht sind eigentlich gar nicht vorhanden,
nur nackte Samen, die in den verholzten weiblichen Blütenständen, den Zapfen, eingeschlossen sind. Bei einigen Koniferen
[* 20] sind diese Blütenstände auch beerenartig fleischig entwickelt, wie z. B. beim Wacholder.
Bei der Eibe wird der einzelne Same von der fleischig entwickelten obern Partie des Fruchtstiels überwuchert
und hat so das Aussehen einer Beere. Die holzigen Zapfen mancher
Laubbäume sind ebenfalls Scheinfrüchte, wie die der Erle,
nur enthalten diese keine nackten Samen, sondern echte Frucht.
Die Fortpflanzungsorgane der Kryptogamen, die Sporen u. s. w., sind bei einigen dieser Pflanzen wohl auch
zu fruchtartigen Körpern vereinigt, wie bei manchen Pilzen, bei den Moosen, bei vielen Farnkräutern, doch hat man dafür andere
Bezeichnungen, wie Apothecien, Sporangien, Sporenfrüchte u. s. w.
Die Form und innere Ausbildung der Frucht ist für systematische Unterscheidungen ein wichtiges Merkmal. Für manche Familien
ist eine Fruchtform charakteristisch, so z. B. die Achäne bei den Kompositen,
[* 21] die Hülse bei den Papilionaceen,
die Schote bei den Kruciferen, die Doppelachänen bei den Umbelliferen. Doch giebt es auch viele Familien, bei denen die verschiedenartigsten
Fruchtformen vorkommen, so z. B. bei den Rosaceen. Über dieAnordnung der Samen in der Frucht s. Samen.
im juristischen Sinne der wiederkehrende Ertrag, welchen eine Sache oder ein Recht ohne deren Veräußerung abwirft.
Wiegt die menschliche Arbeit vor, wie im Selbstbetrieb eines Gewerbes, so kann man wohl von einer Frucht der Arbeit sprechen, doch
hat dies keine jurist. Bedeutung. Wird der Ertrag hierbei auch durch Benutzung von Sachen oder Ausübung
von Rechten vermittelt, so wird das nicht als Frucht dieser Sachen oder Rechte angesehen. Namentlich sind Frucht: 1) Die organischen
Erzeugnisse einer Sache.
Insoweit das Interesse des Nutzungsberechtigten mit dem Interesse des Eigentümers kollidiert, ist bei der Fruchtziehung
die ordnungsmäßige Kultur maßgebend. Bei einem Waldbestand gehören die Windbrüche nicht schlagfähiger
Hölzer zu den Frucht nur insoweit, als sie auf die gewöhnliche Forstnutzung anzurechnen sind (Preuß. Allg. Landr. I, 21, §.
33; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 607). Umgekehrt dürfen bei einem zur Gewinnung von Weihnachtsbäumen bestimmten Forstgrundstück
oder bei einem Eichenschälwalde die diesen Bestimmungen entsprechenden Nutzungen als Frucht gezogen
werden.
2) Die Ausbeute, deren Gewinnung zur bestimmungsmäßigen Nutzung der Sache gehört, auch wenn sich dieselbe allmählich erschöpft,
wie bei Bergwerken, Steinbrüchen, Kiesgruben. Indessen haben die Gesetze darüber voneinander abweichende Bestimmungen, ob
diese Ausbeute dem Nießbräucher schlechthin gehört oder ob er die Nutzung derselben wie von einem Kapital
hat (Preuß. Allg. Landr. §§. 37–39; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 609). Dies sind die natürlichen Frucht (fructus naturalis),
welche man als fructus industrialis bezeichnet, insoweit zu ihrer Erzeugung menschliche Bewirtschaftung erforderlich ist;
eine Einteilung, welche bei Auseinandersetzungen zwischen dem Nutzungsberechtigten und dem Eigentümer, deren Nutzungsrecht
ein bestimmter Zeitpunkt scheidet, erheblich ist.
3) Die Pacht und Mietzinsen oder andere Erträgnisse, welche für die Überlassung der Fruchtnutzung an einen Dritten von
diesem zu zahlen sind. Das sind die bürgerlichen Frucht (fructus civiles). Dahin rechnet man auch die Zinsen eines Kapitals oder
die fortlaufenden Hebungen einer ewigen Rente, während die Amortisationsquote, mit welcher das Kapital
heimgezahlt wird, Teil des Kapitals bleibt.
Wirtschaftlich und deshalb maßgebend für den Umfang der Haftung, wenn jemand verpflichtet
¶