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Anschlag (juristisch)

Bild 51.673: Anschlag (juristisch)
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Anschlag# (frz. affiche), eine öffentlich aushängende Bekanntmachung, Ankündigung, Verfügung oder / 413

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Anschlag (juristisch)


Fortsetzung: Anschirren, die Zugtiere mit den notwendigen Vorrichtungen versehen, damit ihre Zugkraft ausgenutzt werden
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[* 1] (Fig. 2), für schweren Zug geeignet, besteht aus einem dem Halse des Pferdes angepaßten, an seiner Auflage weich gepolsterten Lederring, der beiden Fuhrmannsgeschirren oft in eine oder zwei Spitzen (Hörner) ausläuft, eine unnütze Größe hat und mit Zieraten aus Messing u. s. w. versehen ist.

[* 1] ^[Abb. 1]

Deutschland. Fluß- und

Bild 4.801a: Deutschland. Fluß- und Gebirgssystem
* 2 Deutschlands.

Auch beim Rindvieh wird das Kummet angewendet, jedoch meistens nur bei Zugkühen oder für Ochsen aus Niederungsrassen, deren Halsmuskeln nicht sehr stark ausgebildet sind. Für das der Ochsen wendet man das Joch an, welches Nacken- und Kopfjoch sein kann. Das Nackenjoch liegt vor dem Widerrist, besteht aus einem nach der Form des Nackens gebogenen Holzstück, an dem in zwei Löchern schwache Holzriegel beweglich sind, welche unter dem Halse mit einer Holzplatte vermittelst eines Durchstecknagels verbunden werden. Das Doppeljoch [* 1] (Fig. 3) besteht aus zwei verbundenen Einzeljochen, bei denen Nacken- und Brusthölzer gemeinsam sind. Die Deichsel des Wagens oder des betreffenden Werkzeuges wird mit dem Jochnagel unmittelbar am Doppeljoch befestigt. Die Anspannung der Tiere mit dem Doppeljoch ist tierquälerisch und außer in einigen Gebirgsgegenden Deutschlands [* 2] meistens nur in Österreich [* 3] und den Balkanstaaten sowie in Südeuropa in Gebrauch. Das Stirnjoch [* 1] (Fig. 4) besteht aus einer metallenen Platte, die unten gepolstert ist und mit Riemen an den Hörnen und solchergestalt an der Stirn des Ochsen befestigt wird. An zwei seitlichen Ringen befinden sich die Zugstränge. Das in den Balkanstaaten, in Griechenland [* 4] und Italien [* 5] stellenweise noch im Gebrauch befindliche Doppelstirnjoch besteht einfach aus einem vor den Stirnen der beiden Zugochsen geschnürten Balken, an dem die Deichsel befestigt wird.

[* 1] ^[Abb. 2]

[* 1] ^[Abb. 3]

[* 1] ^[Abb. 4]

Anschlag

(frz. affiche), eine öffentlich aushängende Bekanntmachung, Ankündigung, Verfügung oder Aufforderung, ein Plakat; Anschlag sind entweder obrigkeitliche oder private. Beispiele von beiden kommen schon im Altertum vor. In Athen [* 6] waren die Gesetze des Solon, in Rom [* 7] die Zwölftafelgesetze, ferner die Entwürfe von neu zu beratenden Volksbeschlüssen, sowie das Edikt des Prätors und der Ädilen ausgestellt, und die Bekanntmachung von Senatuskonsulten erfolgte durch das Anbringen von in Marmor oder Erz ausgeführten Abschriften an allgemein zugänglichen Orten.

Die Deutschen, Schweizer und Franzosen bedienten sich zu öffentlichen Bekanntmachungen bis gegen das Ende des Mittelalters besonderer Ausrufer (crieurs), welche hier und da noch jetzt vorkommen. Am frühesten entwickelte sich das neuere Affichenwesen in Frankreich, wo schon 1407 und 1417 königl. Patente gegen das Anheften von aufrührerischen Plakaten und Pasquillen ergingen und ein Edikt Franz' I. von 1539 die Bekanntmachung der Ordonnanzen durch Anschlag einführte.

Geschichtskarten von D

Bild 4.772a: Geschichtskarten von Deutschland V
* 8 Deutschland.

Die offizielle Publikation der päpstl. Erlasse erfolgt durch Anschlag an den Thüren des Lateran und von St. Peter. Mit der vermehrten Benutzung dieses Mittels der Veröffentlichung und zugleich der Ausbildung des Systems polizeilicher Überwachung wuchs auch die Aufmerksamkeit, welche die Regierungen dem Gegenstände widmeten, und es bildete sich allmählich ein eigenes, auch nach Deutschland [* 8] übergegangenes Affichenrecht aus. Dasselbe soll ungehörige oder gar gefährliche Anschlag verhindern und amtliche Bekanntmachungen vor Vernichtung und Verunglimpfung schützen.

Mittel zu jenem Zwecke sind: vorherige Censur jedes privaten Anschlag durch die Polizeibehörde (in Frankreich durch den Maire);

die Verpflichtung besonderer Zettelträger (zuerst für Paris [* 9] 1722), welche nur amtlich genehmigte Anschlag anheften und eigenmächtige Bekanntmachungen beseitigen dürfen;

die Vorschrift, daß auf jedem der Name und Wohnort des Druckers genannt werde;

die Vernichtung von rechtswidrigen Anschlag, die Verhängung von Strafen wegen Übertretung der einschlagenden polizeilichen Anordnungen und strafrichterliches Einschreiten gegen die Urheber solcher Plakate, in denen der Thatbestand von Injurien, Pasquillen, Majestätsbeleidigungen, Verletzungen der öffentlichen Sittlichkeit, Aufforderungen zu Ungehorsam und Aufruhr u. s. w. enthalten ist.



Anschlag (des Gewehrs)

Bild 51.674: Anschlag (des Gewehrs) - Anschließung
* 10 Seite 51.674.

Reichsrechtlich ist besonders unter Strafe gestellt: Aufforderung durch öffentlichen Anschlag zum Hochverrat ¶

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(Strafgesetzb. §§. 85, 110, 111), zum verbrecherischen Gebrauch von Sprengstoffen (Gesetz vom 9. Juni 1884), Anschlag unzüchtiger Schriften (Strafgesetzb. §. 184). Der von Druckschriften an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, gilt als Verbreitung im Sinne des Preßgesetzes, und unterliegt den hierüber getroffenen Bestimmungen. Wer gewerbsmäßig Schriften oder Bildwerke an öffentlichen Orten anschlagen will, bedarf dazu einer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Das böswillige Abreißen, die Beschädigung oder Verunstaltung amtlicher Bekanntmachungen wird (nach §. 134 des Reichs-Strafgesetzbuchs), härter als nach franz. Rechte, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 300 M. geahndet.

Anschlag

des Gewehrs, das Halten desselben in schußfertiger Lage am Backen.

Anschlag,

Hanc veniam etc. - Han

Bild 8.65: Hanc veniam etc. - Hand
* 11 Hand.

in der Musik die Haltung der Hände und Finger beim Spielen von Musik-, besonders Klavierinstrumenten. Der Anschlag bedingt das gute oder schlechte Spiel hier ebenso, wie der Ansatz (s. d.) bei den Blas- und die Bogenführung bei den Streichinstrumenten. Die Vorschriften für die Haltung der Hand [* 11] sind sehr verschieden und die einzelnen Schulen widersprechen sich hierin zuweilen. Gegenwärtig neigt man im allgemeinen mehr dazu, die Handhaltung mit nur mäßig gekrümmten Fingern für die beste zu halten, während man in den verflossenen Jahrzehnten vom Schüler eine oft unnatürlich starke Beugung [* 12] der Finger forderte. Am wesentlichsten beeinflußt wird der Anschlag durch die größere oder geringere Beweglichkeit des Handgelenkes; auf dessen Handhabung beruht es, ob der Anschlag legato (gebunden, wobei ein Ton in den andern sozusagen überfließt) oder staccato (kurz abgebrochen) u. s. w., und ob er überhaupt singend herauskommt oder aber, wie beim schlechten Anschlag, hölzern und thönern. -

Vgl.   Werkenthin, Die Lehre [* 13] vom Klavierspiel (Bd. 2: Die Lehre vom und von der Technik, Berl. 1889).

Anschlag,

Berechnung eines Kostenbedarfs, s. Abschätzung ^[= oder Taxation, die Feststellung des Wertes einer Sache oder eines Rechts ohne die Vermittelung ...] und Bauanschlag. [* 14]

Ende Anschlag
→ weiter zu Seite 51.674: Anschlageisen ⟹ ein stählernes Werkzeug mit rechtwinkligen zugeschärften Ansätzen an beiden Enden, von denen
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 1. Band, Seite 671 [Suche = 51.673] im Internet seit 2005; Text geprüft am 10.9.2011; publiziert von Peter Hug; Abruf am 22.8.2026 mit URL:

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  • 51.674 Anschlagen_3
  • 51.674 Anschläger
  • 51.674 Anschlagwinkel

* 14 Bilder dazu:

  • 6Athen
  • 14Bauanschlag
  • 12Beugung
  • 8Deutschland
  • 2Deutschlands
  • 4Griechenland
  • 11Hand
  • 5Italien
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  • 9Paris
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  • 1_Seite 51.673
  • 10_Seite 51.674
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