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Analyse

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Analyse(grch.), Auflösung, s. Analysis. Die chemische A. hat die Aufgabe, die Zusammensetzungsverhältniss / 1074

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Analyse


Fortsetzung: Analphabeten, (grch.), Menschen, die des Lesens und Schreibens unkundig sind. Statist. Erhebungen über die
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Länder Zäh­lungs­jahr Alter über Prozent männl. Geschlecht Prozent weibl. Geschlecht Prozent männl. und weibl. Geschl.
Belgien 1880 6 Jahr 31,38 37,18 34,28
Ir­land 1881 " 22,20 25,20 23,70
Italien 1881 " 54,56 69,32 61,94
Öster­reich 1890 " 38,96 41,38 40,19
Ungarn-Sie­benbür­gen 1880 " 44,45 52,88 48,75
Kroatien, Slawonien und Fiume 1880 " 67,62 79,63 73,65
Fin­land 1880 10 J. 2,13 1,68 1,90
Frank­reich 1872 " 28,08 34,66 31,39
Preußen 1871 " 9,50 14,73 12,17
Vereinigte Staa­ten von Amerika weiße Bevölke­rung 1880 8,59 10,22 9,39
Vereinigte Staa­ten von Amerika schwarze Bevölke­rung 1880 67,32 72,70 70,00

b. Das Prozentverhältnis der Analphabeten bei Rekrutenaushebungen war 1881:

Serbien [* 2] 79,31, Rußland 79,04, Ungarn [* 3] 50,80, Italien [* 4] 47,74, Österreich [* 5] 38,90, Belgien [* 6] 15,99, Frankreich 14,91, Holland 10,4, Schweiz [* 7] 2,50, Deutsches Reich 1,59, Schweden [* 8] 0,39, Dänemark [* 9] 0,36.

Für einige deutsche Staaten brachten die jüngsten Jahrgänge folgendes Ergebnis:

1888/89 1889/90 1890/91 1891/92 1892/93 1893/94
Preußen 0,94 0,78 0,82 0,69 0,59 0,37
Bayern 0,03 0,05 0,03 0,01 0,03 0,03
Sach­sen 0,01 0,01 0,07 0,01 0,01 0,04
Württemb. 0,03 0,01 0,04 0,03 0,04 0,01
Elsaß-­Lothr. 0,26 0,33 0,23 0,35 0,30 0,14

Für das ganze Deutsche Reich [* 10] gestaltete sich das Prozentverhältnis: 0,60, 0,51, 0,54, 0,45, 0,38, 0,24, wonach also die Zahl der Analphabeten im Heere immer mehr zurückgeht.

Preußen

Bild 13.338a: Preußen
* 11 Preußen.

In Preußen [* 11] zeichnen sich aus durch eine hohe Analphabetenziffer die stark poln. Provinzen Ostpreußen, [* 12] Westpreußen und Posen, [* 13] doch hat sich die Zahl der Analphabeten auch hier neuerdings stark vermindert, und zwar 1883/84 bis 1893/84 in Ostpreußen von 6,58 auf 0,76, in Westpreußen von 7,38 auf 2,25 und in Posen von 8,89 auf 1,26 Proz. Auch in den obengenannten fremden Staaten ist die Zahl der Analphabeten unter den Rekruten im Laufe der Jahre ununterbrochen weiter zurückgegangen.

c. Bei Eheschließungen ermittelt man die Zahl derer, die die Heiratsurkunde nicht unterzeichnen können. Unter 100 Eheschließenden waren in:

Eng­land Schott­land
über­haupt männl. weibl. über­haupt männl. weibl.
1852 37,6 30,5 44,6 - - -
1862 28,5 23,7 33,2 15,18 10,01 20,55
1872 22,9 19,4 26,3 15,48 10,44 20,52
1882 15,2 13,2 17,1 10,00 6,85 13,16
1890 7,0 7,2 8,3 5,2 3,9 6,4
Frank­reich Rumänien
über­haupt männl. weibl. über­haupt männl. weibl.
1862 35,90 28,54 43,26 - - -
1872 28,69 22,64 34,75 87,9 82,7 93,1
1882 18,50 14,39 22,62 86,3 79,6 93,0
Ir­land Italien
über­haupt männl. weibl. über­haupt männl. weibl.
1872 38,20 34,6 41,8 65,75 56,22 75,28
1882 27,65 25,6 29,7 57,45 46,68 68,90

Vereinigte Staaten von

Bild 66.246: Vereinigte Staaten von Amerika (Finanzwesen. Geldwesen. Öffentliches Leben)
* 14 Vereinigten.

Soweit die vorstehenden Zahlen einen Schluß auf den Bildungsgrad der Völker zulassen, ist derselbe am geringsten in den slaw. Bändern und bei den Schwarzen der Vereinigten Staaten [* 14] von Amerika. [* 15] Die roman. und magyar. Länder sowie Österreich, Holland und Großbritannien [* 16] nehmen eine Mittelstellung ein. Auf der höchsten Stufe stehen die übrigen german. Länder, die Weißen der Vereinigten Staaten von Amerika und der finn. Stamm.

Vgl.   neben den statist.

Veröffentlichungen der Staaten, besonders Italiens, [* 17] Mischler, über in der «Statistischen Monatsschrift», 12. Jahrg. (Wien [* 18] 1886).

Die Notariatsordnungen, sowie die Gesetze über die Aufnahme von Verhandlungen, welche der nicht streitigen Rechtspflege angehören, enthalten zumeist besondere Vorschriften darüber, wie zu verfahren sei, wenn Analphabeten eine Urkunde ausstellen wollen. Nach dem Preuß. Allg. Landr. I, 5, §§. 171 fg. und Anhang §. 5 müssen Analphabeten ihre Verträge, welche der schriftlichen Form bedürfen, gerichtlich aufnehmen lassen. Fast alle geltenden Rechte enthalten ferner besondere Vorschriften über die Errichtung letztwilliger Verfügungen seitens der Analphabeten. Im Gemeinen Rechte wird die Zuziehung eines Unterschriftszeugen bei Errichtung der Verfügung vor sieben Zeugen (sog. octavus subscriptor) verlangt; ähnlich bestimmt der Code civil Art. 977, 978 (den Analphabeten ist das sog. mystische Testament versagt) und das Sächs.

Bürgerl. Gesetzb. §. 204 (für die Errichtung vor fünf Zeugen); das Preuß. Allg. Landr. 1,12, §§. 113 fg. verlangt sogar die Zuziehung von zwei glaubwürdigen Männern mit näher bezeichneten Eigenschaften. Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 580, 581 bestimmt, daß derjenige, welcher nicht schreiben kann, in Gegenwart der drei Zeugen das Handzeichen beisetzen müsse, und daß dem, welcher nicht lesen kann, der Aufsatz von einem der Zeugen in Gegenwart der beiden andern vorzulesen sei.

Nach der Civilprozeßordn. §. 381 machen Privaturkunden vollen Beweis dafür, daß die in denselben enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben sind, sofern sie unterschrieben oder mittels gerichtlich oder notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sind. Eine der letztern gleiche Vorschrift enthält die Deutsche Wechselordnung Art. 94. Die Vollmacht muß nach §. 76 der Civilprozeßordnuug auf Verlangen des Gegners gerichtlich oder notariell beglaubigt werden; dies genügt also auch für die Vollmacht seitens eines Analphabeten.

Titel
Elemente zu Analyse:

1) Die qualitative A. benutzt zur Erkennung der Bestandteile von Verbindungen und Gemengen gewisse Veränderungen

2) Die quantitative A. hat die Aufgabe

Analyse

(grch.), Auflösung, s. Analysis.

Die chemische Analyse hat die Aufgabe, die Zusammensetzungsverhältnisse von chem. Verbindungen oder Gemengen chem. Körper nach Art (qualitative und Mengen (quantitative Analyse) ihrer Bestandteile zu ermitteln.



Analyse

Bild 51.575: Analyse
* 19 Seite 51.575.

1) Die qualitative Analyse benutzt zur Erkennung der Bestandteile von Verbindungen und Gemengen gewisse Veränderungen, Reaktionen, die für die einzelnen Bestandteile charakteristisch sind, und die entweder bei Änderung der physik. Zustände oder bei Zusatz bestimmter anderer Körper (Reagentien) eintreten. Manche Reaktionen sind ganzen Gruppen von Stoffen gemeinsam und eignen sich zur Trennung derselben von andern Bestandteilsgruppen. Sie gehen bei dem systematischen Gange der qualitativen der Anwendung der Einzelreaktionen zur Trennung und Auffindung der Einzelbestandteile voraus. Das Verfahren der qualitativen Analyse ist zu systematischem Gange ausgebildet worden, dessen Befolgung vor Irrtümern und Übersehung einzelner Stoffe sichert. Meist läßt man ihm die sog. Vorprüfung vorausgehen, d. h. man beobachtet, wie sich der zu untersuchende ¶

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Körper beim Erhitzen unter Abschluß oder Zutritt von Luft, beim Zusammenschmelzen mit reduzierenden oder auflösenden Substanzen u. s. w. verhält, und gewinnt damit oft bereits Andeutungen über die Natur der Bestandteile, die den eigentlichen Gang [* 20] der Analyse zweckmäßig zu modifizieren gestatten und namentlich für die Wahl der einzuschlagenden Methoden, um die betreffende Substanz in Lösung zu bringen (s. Aufschließen), maßgebend werden können. - Besondere Arten der qualitativen Analyse sind Spektralanalyse [* 21] (s. d.) und Lötrohranalyse (s. d.).

2) Die quantitative Analyse hat die Aufgabe, die Mengenverhältnisse der Bestandteile in chem. Verbindungen oder Gemengen chem. Körper festzustellen. Man benutzt zu dieser Ermittelung Gewichts- und volumetrische Methoden.

analyse In der quantitativen Gewichtsanalyse trennt man die durch vorausgegangene qualitative Analyse bekannt gewordenen Bestandteile des genau gewogenen und meist vorher in Wasser gelösten Untersuchungsobjektes entweder direkt oder in Gestalt von ihrer Zusammensetzung nach bekannten unlöslichen Verbindungen voneinander, sammelt dieselben möglichst verlustlos an und bestimmt ihre Menge wiederum durch genaues Wägen mit der Chemischen Wage (s. d.). Aus der gefundenen Menge der abgeschiedenen neuen bekannten Verbindung läßt sich dann die des gesuchten Bestandteils berechnen.

Indikativ - Indikator

Bild 8.921: Indikativ - Indikator
* 22 Indikator.

b. Die quantitative volumetrische Analyse, Maß- oder Titrieranalyse, dagegen ermittelt die Menge gewisser Bestandteile des Untersuchungsobjekts durch Messung der Volummenge der Lösung des Reagens von bekanntem Gehalte (Titer), die erforderlich ist, um den fraglichen Bestandteil eben vollkommen in bestimmter Weise chemisch umzuwandeln. Das Ende dieser Umwandlung muß sich durch eine sichtbare Veränderung verraten, die durch einen möglichst geringen Überschuß der Reagenslösung hervorgerufen wird. Zu diesem Zwecke wird der zu untersuchenden Lösung häufig ein dritter Körper, der Indikator [* 22] (s. d.), hinzugefügt, der durch das Reagens in dem Augenblicke eine empfindliche Farbenveränderung (Endreaktion) erfährt, wo etwas mehr desselben hinzugesetzt wurde, als zur Vollendung der Umwandlung (Reaktion) erforderlich ist.

Die ihrem Gehalte nach bekannten oder titrierten Lösungen der Reagentien werden nach dem Vorschlage von Mohr normale genannt, wenn sie im Liter Flüssigkeit das Reagens in Gramm-Äquivalenten, d. h. so viel Gramm Gewicht, wie sein Äquivalentgewicht (s. d.) beträgt, enthalten. Man wendet jedoch oft auch Halb- und Zehntel-Normallösungen an, in denen die gleiche Quantität des Reagens in 2, bez. 10 l gelöst ist. So enthält z. B. Normalsalzsäure 36,5 g HCl, Normalätznatron 40 g NaOH, Halbnormal-Ammoniak 17/2 = 8,5 g NH3, Zehntel-Normalnatron 4 g NaOH im Liter der Lösung.

Nicht selten, namentlich wenn sich die Reagenslösung bei längerm Stehen zersetzt und dabei ihren Titer ändert, verzichtet man auf die Benutzung von solchen Normallösungen, die nur einen Wert hat, wenn man sich auf einmal große, für viele Einzelanalysen ausreichende Mengen derselben herstellen und sie aufbewahren kann. Man bedient sich alsdann der Lösungen mit unbestimmtem Titer, den man vor jeder Verwendung durch besondere Versuche festzustellen hat. Zur Messung der Flüssigkeitsvolume bei volumetrischen Analyse bedient man sich entweder der Pipetten, d. h. Glasgefäße, die bis zu einer Marke ein bestimmtes Volumen (1, 5, 10, 100 u. s. w. ccm) fassen, oder der Büretten, unten durch einen Glashahn oder Quetschhahn verschlossener Glasröhren, deren Volumen durch eine außen eingeätzte Skala genau in Kubikcentimeter und bestimmte Teile derselben geteilt sind.

Aus ihnen läßt man von der Nullmarke an das Reagens so lange (zuletzt tropfenweise) zu dem Untersuchungsobjekte treten, bis die Endreaktion erreicht ist, und liest das verbrauchte Volumen direkt von der Skala ab. Die Titrieranalyse umfaßt mehrere Methoden, unter denen die wichtigsten die Neutralisations-, Oxydations-, Reduktions-, jodometrischen und Fällungsanalysen sind. Die Neutralisationsanalysen sind entweder acidimetrische (s. Acidimetrie) oder alkalische (s. Alkalimetrie).

Bei oxydimetrischen Analyse bedient man sich meist des Kaliumpermanganats, dessen tief rot gefärbte Lösung energische Oxydationswirkungen hervorruft und dabei entfärbt wird. Hier ist kein besonderer Indikator nötig, da das Reagens selbst als solcher wirkt und, sobald die Oxydationswirkung vollendet ist, die Flüssigkeit ihre rote Farbe behält. Bei jodometrischen Operationen (s. Chlorometrie) dient als Indikator Stärkelösung, die durch eine Spur freien Jod sofort intensiv gebläut wird. - Aus der Menge des bis zum Eintritt der Endreaktion verbrauchten Reagens läßt sich in sehr einfacher Weise die Menge des zu bestimmenden Bestandteils berechnen. Hat man z. B. bei der volumetrischen Bestimmung von Handelssoda zur Neutralisation von 5,3 g der letztern 92,4 ccm Normalsalzsäure aufwenden müssen, so enthält die Soda 92,4 Proz. reines kohlensaures Natron, da 1 ccm der Normalsäure 0,53 g des letztern gerade in das neutral reagierende Chlornatrium verwandelt.

Als Elementaranalyse bezeichnet man die Ermittelung der Mengen der Elementarbestandteile in organischen Verbindungen, namentlich ihres Gehaltes an Kohlenstoff und Wasserstoff. Es geschieht dies durch vollständiges Verbrennen (daher auch Verbrennungsanalyse) gewogener Mengen der Substanz in schwer schmelzbaren Glasröhren, die im Verbrennungsofen (s. d.) erhitzt werden. Dabei wandelt sich der Kohlenstoff in Kohlensäure, der Wasserstoff in Wasser um. Beide Verbrennungsprodukte aber lassen sich durch geeignete Vorrichtungen getrennt voneinander ansammeln und zur Wägung bringen und aus ihren Gewichten die Menge des Kohlenstoffs (3/11 von der Kohlensäure) und Wasserstoffs (1/9 vom Wasser) berechnen.

Gase (Physikalisches)

Bild 6.930: Gase (Physikalisches)
* 23 Gase.

Besondere Methoden erfordert die der Gase. [* 23] Dieselben werden in kalibrierten Röhren, [* 24] Eudiometer (s. d.), über Quecksilber gesammelt und das abgeschlossene und genau gemessene Gasvolumen dann chem. Reaktionen unterworfen, die einzelne Bestandteile in flüssige oder feste Verbindungen verwandeln und dadurch aus dem Gasvolumen verschwinden lassen. Die dabei eintretenden Volumverminderungen werden abermals gemessen und ihre Größe mit dem Volumen des ursprünglichen Gases verglichen. (S. auch Gasanalyse.)

Litteratur. Das ganze Gebiet umfassende Werke: Fresenius, Anleitung zur qualitativen chemischen Analyse (10. Aufl., Braunschw. 1894);

ders., Anleitung zur quantitativen chemischen Analyse (6. Aufl., 2 Bde., ebd. 1873-87).

Specialwerke: Bunsen, Gasometrische Methoden (2. Aufl., Braunschw. 1877);

Fleischer, Die Titriermethode (3. Aufl., Lpz. 1884);

Mohr, Lehrbuch der chemisch-analytischen ¶

Fortsetzung Analyse:
→ weiter zu Seite 51.576 || Titriermethode (6. Aufl., Braunschw. 1886); Hempel, Gasanalytische Methoden (2. Aufl., ebd.
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 1. Band, Seite 572 [Suche = 51.574] im Internet seit 2005; Text geprüft am 19.8.2011; publiziert von Peter Hug; Abruf am 22.8.2026 mit URL:

https://elexikon.ch//51_0574

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