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Agents provocateurs

Bild 51.209: Agents provocateurs
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Agents provocateurs(frz., spr. ascháng-tör), Gehilfen der geheimen Polizei, welche sich in das Vertrauen politisch / 62

Seite 51.209

Agents provocateurs


Fortsetzung: Agent, (lat., "Handelnder"), eine Person, welche Geschäfte in fremdem Interesse vorbereitet,
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Aufträgen eines Fürsten. Gewerbliche und Handelsagenten dienen zum Teil gewerbsmäßig dem Publikum zur Erleichterung von Geschäftsabschlüssen; sie betreiben Stellenvermittelung, Nachweisung von Grundstückskäufen, die Vermittelung von Miet- und Darlehnsgeschäften, des Erwerbs und der Verwertung von Erfinderpatenten, Erteilung von Auskünften (z. B. über Börsen- und Kreditverhältnisse), periodische Zusendung neuer Muster von Modewaren, Beförderung von Auswanderern u. dgl. Agent dieser Art unterscheiden sich wenig von den Maklern (s. d.), stehen aber nicht, wie die amtlichen Makler, in öffentlicher Pflicht.

Eine etwas andere Stellung nehmen die zu bestimmten Anstalten in Beziehung stehenden Agent ein, wie die Lotterieagenten (Collecteure) und die Versicherungsagenten. Die letztern sammeln in dem Bezirk, für welchen sie bestellt sind, die Versicherungsanträge an und nehmen das Interesse der Versicherungsgesellschaft wahr, ohne daß sie die Gesellschaft, welche die Geschäfte selbst oder durch ihren Generalagenten abschließt, durch alle ihre geschäftlichen Handlungen verpflichten.

Soweit alle diese Personen die Vermittelung eigentlicher Handelsgeschäfte gewerbsmäßig betreiben oder solche Geschäfte für andere abschließen, sind sie Kaufleute (Handelsgesetzbuch Art. 272, Nr. 4). Die Agent großer Handels- und Fabriketablissements bemühen sich in ähnlicher Weise um Aufträge für das Etablissement, welches sie vertreten, geben demselben Handelsnachrichten u. dgl. Ob sie ihr Etablissement unmittelbar verpflichten, hängt davon ab, ob sie Vollmacht haben, im Namen desselben abzuschließen.

Dienstbarkeit - Dienst

Bild 4.954: Dienstbarkeit - Dienstvergehen
* 2 Dienste.

Hierdurch wie auch sonst unterscheiden sie sich von den gewöhnlichen Handlungsbevollmächtigten und Gehilfen, welche im Dienste [* 2] des Prinzipals stehen; wie sie denn häufig auch für eigene Rechnung Geschäfte treiben. Der Agent hält oft ein Lager [* 3] der Waren (Fabrikate) seines Kommittenten und ist dann im stande, einen großen Teil des Begehrs durch unmittelbare Lieferung der Ware zu befriedigen. Agent treten behufs ihres Gewerbebetriebs in Vergesellschaftung, halten Gehilfen (Commis) und Lehrlinge, unter den erstern bisweilen auch zur Ausbeutung eines größern Bezirks besoldete Reisende. Zu den kaufmännischen Agent gehören auch jene an größern Handels- und Fabrikplätzen ansässigen Vermittler, welche es zu ihrer Aufgabe machen, für überseeische Häuser Konsignationen zu erlangen.

Handelsagenten, welche zur Ausrichtung ihrer Aufträge Reisen machen, heißen Provisionsreisende. Die gleichzeitige Besorgung der Angelegenheiten mehrerer Häuser ist dein Handelsagenten gestattet, wenn die Interessen der Auftraggeber einander nicht entgegenstehen. Im übrigen haften die Agent dem Auftraggeber, zu welchem sie im dauernden Vertragsverhältnisse stehen, nach Maßgabe dieses Vertrags, event. nach den Regeln des Auftragsverhältnisses (s. Auftrag); dem Dritten, mit welchem sie in eigenem Namen kontrahiert haben, haften sie aus dem abgeschlossenen Vertrage, wenn sie aber im Namen ihres Geschäftsherrn abgeschlossen haben, ohne Vollmacht zu besitzen, oder wenn sie diese übertreten haben, haften sie so, als ob sie im eigenen Namen kontrahiert hätten.

Oesterreich ob der Enn

Bild 12.481a: Oesterreich ob der Enns
* 4 Österreich.

Den Inbegriff der Geschäfte eines Agent nennt man Agentur, Agentschaft, in Österreich [* 4] auch Agentie. Wenn der örtliche Bereich einer Agentur ein verhältnismäßig großer ist, so wird es oft nötig, für die einzelnen Bezirke desselben oder für einzelne Orte eine besondere Vertretung durch einen untergeordneten Agent herzustellen; in solchem Falle ist jene erstere eine Hauptagentur, die mit dem ursprünglichen Auftraggeber kommuniziert, während der Unteragent vom Hauptagenten abhängig ist; so unterhalten bedeutendere Versicherungsanstalten eine Anzahl von Hauptagenturen, von denen eine größere Zahl Unteragenturen ressortiert.

In Österreich versteht man unter öffentlichen Agent Eingaben und andern nicht streng der advokatorischen Praxis zugewiesenen Konzeptionen zu ihrem Gewerbe machen, unter Privatagenten amtlich die Zollmakler, im gemeinen Verkehr aber auch andere auf Grund eines speciellen Auftrags Vermittelnde. Der Handelsagent, reisende Agent oder wandernde Handelsagent ist dort nichts anderes als der Handelsreisende, mag er Provisionsreisender oder fest besoldeter Commis eines Hauses sein. Börsenagent ist in Wien [* 5] der amtliche Name eines Geld-, Wechsel-, Fonds- und Aktienmaklers mit beschränkten Rechten; der Börsenagent gilt aber vor dem Gesetz nicht als Handelsmakler.

In Frankreich ist die Benennung Agents nicht bloß für in unserm Sinne, sondern auch für einige öffentlich verpflichtete Personen im Gebrauch. Die Agents de change entsprechen unsern Fonds-, Aktien- und Wechselmaklern. Außerdem heißen Agents comptables gewisse Rechnungs- und Kassenbeamte, Agents de police die untern örtlichen Sicherheitsdiener. Der Agent judicaire du trésor ist der Vertreter des Fiskus in Prozessen, und Agents de faillite hieß vor 1838 der vom Handelsgericht ernannte Sequester, welcher die Geschäfte eines zahlungsunfähigen Kaufmanns so lange fortführte, bis die Gläubigerschaft einen Massenverwalter ernannt hatte. Unter der Benennung der öffentlichen Gewalt» (Agents de la force publique) begreift endlich das franz. Gesetz alle Exekutiv- und Sicherheitsbeamten.

Vereinigte Staaten von

Bild 66.246: Vereinigte Staaten von Amerika (Finanzwesen. Geldwesen. Öffentliches Leben)
* 6 Vereinigten.

In England und den Vereinigten Staaten [* 6] von Amerika [* 7] werden die Bezeichnungen Agent, Kommissionär, Makler (Broker) und Faktor vielfach als gleichbedeutend gebraucht, und man begreift gewöhnlich unsere drei letztern Kategorien samt dem Agent im deutschen Sinne unter dem gemeinsamen Namen Agent; der Vermittler der Warenverzollung wird ebensowohl Custom-House agent wie Custom-House broker genannt. Unter Handelsagenten (Commercial agents) versteht man dort auch diejenigen Personen, welche streitige Rechnungsangelegenheiten, Nachlaß- und Fallimentssachen regulieren.

Die Mercantile agencies in England und den Vereinigten Staaten sind eine Art kaufmännischer Intelligenzbureaus, die sich die Aufgabe gestellt haben, mit Hilfe von Korrespondenten und Unteragenten in Städten und Dörfern über die Kreditwürdigkeit jedes Handeltreibenden des Staates zuverlässige Auskunft zu geben. Die Gesamtzahl der reisenden und der Lokalagenten, welche die vier Neuyorker Mercantile agencies in den Vereinigten Staaten und Britisch-Nordamerika unterhalten, wird auf 8000 angeschlagen; sie berücksichtigen selbst die Jagdliebhaberei des Sohnes, die Putzsucht der Tochter als unter Umständen Einfluß übend auf die Kreditfähigkeit des Vaters. Bureaus ähnlicher Tendenz in bescheidenerm Maße bestehen in Berlin, [* 8] Frankfurt [* 9] a. M., Wien, Zürich [* 10] und andern Städten.

Agents



provocateurs (frz., spr. ascháng-tör), Gehilfen der geheimen Polizei, welche sich in das ¶


Aggregaten. I

Bild 51.209a: Aggregaten. I
* 11 Seite 51.209a.
 

1. Dipsacus fullonum (Weberkarde);

a Einzelblüte, b dieselbe vergrößert, c Blütenköpfchen, d Wurzelblätter.

2. Carthamus tinctorius (Saflor);

a Blütenköpfchen vergrößert, b Einzelblüte.

3. Valeriana officinalis (Baldrian);

a Blüte [* 12] vergrößert, b Früchtchen mit Pappus.

4. Arnica montana (Arnika);



a Röhrenblütchen vergrößert, b desgleichen durchschnitten. ¶


Aggregaten. II

Bild 51.209b: Aggregaten. II
* 13 Seite 51.209b.
 

1. Cichorium Intybus (Cichorie); a Blütenköpfchen, b Randblütchen, vergrößert, c Früchtchen, vergrößert.

2. Artemisia Absinthium (Wermut); a Blütenköpfchen durchschnitten, vergrößert, b unfruchtbare Röhrenblüte, c dieselbe durchschnitten, d fruchtbare weibliche Randblüte, e Früchtchen.

3. Matricaria Chamomilla (Kamille); a Blüte durchschnitten, b Scheibenblütchen, c Früchtchen, alles vergrößert.



Agentur - Agglomerat

Bild 51.210: Agentur - Agglomerat
* 14 Seite 51.210.

4. Helianthus annuus (Sonnenblume); a Scheibenblütchen, b Früchtchen. ¶

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Vertrauen politisch verdächtiger Personen einschleichen, sie zur Offenbarung ihrer Gesinnung und zum Begehen von strafbaren Handlungen aufreizen, nachher aber, wenn dieselben der öffentlichen Gewalt verfallen sind, in das Dunkel zurücktreten und der Entdeckung und Bestrafung mit Hilfe ihrer Auftraggeber entgehen. Die Verwendung von ist durchaus zu verurteilen.

Ende Agents provocateurs
→ weiter zu Seite 51.210: Agentur ⟹ s. Agent.
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 1. Band, Seite 207 [Suche = 51.209] im Internet seit 2005; Text geprüft am 2.6.2011; publiziert von Peter Hug; Abruf am 22.8.2026 mit URL:

https://elexikon.ch//51_0209

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