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Acraspeda - Act

Bild 51.121: Acraspeda - Act
Seite 51.121.
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12 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Acraspedadie höhern Quallen, s. Akalephen. / 6
Acre# (spr. äkr), die Einheit des engl. Feldmaßes, die gesetzmäßig 4840 Quadrat-Yards oder 43 / 59
Acre _2# Saint Jean d', s. Akka. / 6
Acrididaes. Feldheuschrecken. / 3
Acridin(Akridin), eine organische Verbindung, die im Steinkohlenteer vorkommt und aus dem Rohanthracen / 78
AcrocomiaMart., Palmengattung aus dem tropischen Amerika und aus Westindien mit etwa 8 unter sich wenig / 103
Acrodontess. Echsen. / 3
AcronuridaeFamilie der Knochenfische, s. Lederfische. / 6
Acroseeine von E. Fischer auf synthetischem Wege dargestellte sirupartige Zuckerart von der Zusammensetzun / 68
AcrostichumL., Farnkrautgattung aus der Familie der Polypodiaceen (s. d.) mit zahlreichen Arten in den / 72
AcrylsäureC3H4O2, das niedrigste Glied der Reihe ungesättigten, einbasischen organischen Säuren von / 43
Act(engl., spr. äckt), Beschluß, Dekret, Gesetz. - In der engl. Rechtssprache kommt das Wort / 314

Seite 51.121

Acraspeda - Act


Fortsetzung: Acquit-à-caution, (spr. ackitakkoßjóng), in Frankreich ein hauptsächlich dem Transitverkehr (s. Durchfuhr)
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die zeitweise freie Einfuhr von zollpflichtigen Rohstoffen und Halbfabrikaten zur Wiederausfuhr nach der Verarbeitung durch das Gesetz vom 5. Juli 1836 gestattet, während die Bezeichnung der zugelassenen Warenarten und die Anordnung der Einzelheiten durch besondere Verordnungen erfolgte. Nach dem Sinne des Gesetzes soll die stoffliche Identität der eingeführten und der wieder ausgeführten vervollkommneten Gegenstände festgehalten werden; die Praxis aber und die spätern Ausführungsverordnungen sind bei einigen der wichtigsten Waren von dieser Forderung abgegangen, so daß also ein für die zeitweise Einfuhr eines zollpflichtigen Materials ausgestelltes Acquit-à-caution dadurch von der Abgabe entlastet wird, daß irgend ein Exporteur eine gewisse Menge eines entsprechenden, aber aus anderm Material hergestellten Fabrikates ausführt.

Marschregimenter - Mar

Bild 11.286: Marschregimenter - Marseille
* 2 Marseille.

Die Importeure aber verkaufen die eingeführte Ware im Inlande und gewinnen somit einen größern oder geringern Teil des Zolls, während sie einen andern Teil den Exporteuren als Vergütung für jene Dienstleistung überlassen müssen. Diese Geschäfte, die durch besondere Agenten vermittelt werden, bedingen demnach eine indirekte Ausfuhrprämie (s. d.). Sie wurden in neuerer Zeit namentlich in großem Umfange bei der Weizeneinfuhr in Marseille [* 2] und der Mehlausfuhr aus den nördl. Departements betrieben; jedoch ist 1873 hier die Beschränkung eingetreten, daß Mehl [* 3] nur über diejenigen Zollämter ausgeführt werden darf, über welche der Weizen eingegangen ist.

Ein anderes Verfahren findet sich in Bezug auf Eisen [* 4] und Eisenwaren. Nach einem Dekret von 1862 haben nur Hüttenbesitzer und Eisenwarenfabrikanten das Recht, fremdes Eisen zur Verarbeitung zeitweise zollfrei einzuführen. Diese müssen daher auch das Acquit-à-caution selbst erledigen, aber sie können ihr Einfuhrrecht andern Importeuren übertragen, während sie selbst inländisches Material verarbeiten. Diese Einfuhrvollmachten bilden wieder einen Handelsartikel mit wechselndem Preise, der aber immer wieder eine indirekte Ausfuhrprämie bedingt.

Diesem Svstem, das in Frankreich besonders von Seite der Roheisenproduzenten Widerspruch findet, hat auch in Deutschland [* 5] mehrfach Beschwerden hervorgerufen und 1876 sogar eine Vorlage in betreff eines Ausgleichungszolls veranlaßt. Eine Beschränkung hat es durch ein Dekret vom 9. Jan. 1870 dahin erfahren, daß Stabeisen und weiter verarbeitetem Eisen bei zeitweiliger Zulassung unter zollamtlicher Controlle in die einfuhrberechtigte Fabrik wirklich verfrachtet werden muß. Der Handel des Acquit-à-caution beschränkt sich heute im wesentlichen auf Gußeisen. -

Vgl.   Lexis, Die franz. Ausfuhrprämien (Bonn [* 6] 1870).

Acraspeda,

die höhern Quallen, s. Akalephen. ^[= (grch., "Nesseln", Scyphomedusae, Acalephae), die großen Medusenformen, ...] [* 7]

Acre

(spr. äkr), die Einheit des engl. Feldmaßes, die gesetzmäßig 4840 Quadrat-Yards oder 43 560 engl. Quadratfuß begreift und in 4 Roods oder 160 Quadrat-Perches (Quadrat-Rods, Quadrat-Poles) zerfällt.

Das Acre ist = 40,5 acre 30 Acres bilden 1 Yard of land (einen Hof) [* 8] = 1214 a, und 100 Acres sind 1 Hide of land (eine Hufe) = 4046,8 acre.

Acre,

Saintes Maries - Saint

Bild 64.192: Saintes Maries - Saint Flour [unkorrigiert]
* 9 Saint.

Saint [* 9] Jean d', s. Akka. ^[= # auch Acca, Acco, bei den Franzosen Saint Jean d'Hauptstadt eines Sandschak im asiat.-türk. ...]

Acrididae,

s. Feldheuschrecken.

Acridin

(Akridin), eine organische Verbindung, die im Steinkohlenteer vorkommt und aus dem Rohanthracen durch Schwefelsäure [* 10] ausgezogen werden kann. Es hat die Zusammensetzung C15H9N und kann durch Erhitzen von Diphenylamin mit Ameisensäure und Chlorzink dargestellt werden, indem das zuerst gebildete Formyldiphenylamin sich unter Wasserverlust zu Acridin kondensiert nach folgender Gleichung:

^[img]

Wenn man an Stelle von Ameisensäure Benzoesäure anwendet, so entsteht nach der vorübergehenden Bildung von Benzoyldiphenylamin Phenylacridin, von welchem Körper sich der Chrysanilin genannte gelbe Farbstoff ableitet.

Acrocomia

Amerikanische Völker

Bild 1.457e: Amerikanische Völker
* 11 Amerika.

Mart., Palmengattung aus dem tropischen Amerika [* 11] und aus Westindien [* 12] mit etwa 8 unter sich wenig verschiedenen Arten, von denen besonders Acrocomia sclerocarpa Mart., die Macasubapalme, wichtig ist. Sie wächst auf Jamaika, Trinidad und den benachbarten Inseln, sowie auch im Osten Südamerikas bis Rio [* 13] Janeiro hinab und besitzt schön gefiederte, am obern Ende des Stammes eine dichte Krone bildende Blätter. Ihre dunkelgefärbten Nüsse, welche schöne Politur annehmen, werden von den Negern zu feinen Schnitzereien verarbeitet, haben aber besonders durch ihren reichen Gehalt an wohlriechendem Öl Bedeutung (s. Palmfett). Die Früchte sind eßbar, ebenso die jungen Blätter (Palmkohl). Acrocomia wird auch in Gewächshäusern kultiviert.

Acrodontes,

s. Echsen.

Acronuridae,

Familie der Knochenfische, s. Lederfische.

Acrose,

eine von E. Fischer auf synthetischem Wege dargestellte sirupartige Zuckerart von der Zusammensetzung C6H12O6 .

Sie ist isomer mit Traubenzucker und Fruchtzucker, besitzt wahrscheinlich auch dieselbe Formel wie der letztere, ist aber optisch inaktiv, d. h. sie dreht die Polarisationsebene des Lichtes nicht.

Dagegen ist sie wie die natürlichen Zuckerarten der Gärung fähig.

Bei der Reduktion mit Natriumamalgam liefert sie einen sechswertigen Alkohol, den Acrit oder inaktiven Mannit.

Acrostichum

L., Farnkrautgattung aus der Familie der Polypodiaceen (s. d.) mit zahlreichen Arten in den Tropen, wo sie namentlich an schattigen Baumstämmen und Felsen wachsen.

Ihre Wedel (Blätter) sind meist ungeteilt oder handförmig gelappt, ganzrandig und die fruchtbaren auf der untern Seite über und über mit gedrängt stehenden, nackten Fruchtkapseln bedeckt.

Mehrere Arten, z. B.

Ost-Indien

Bild 12.532a: Ost-Indien
* 14 Ostindien.

Acrostichum brevipes Kze. aus Ostindien [* 14] und Brasilien, [* 15] Acrostichum crassinerve Kze. aus Brasilien u. a., werden in Treibhäusern zur Zierde kultiviert.

Acrylsäure,

C3H4O2 , das niedrigste Glied [* 16] der Reihe ungesättigten, einbasischen organischen Säuren von der allgemeinen Formel CnH2n-2O2 ^[CnH2n-2O2] der sog. Ölsäurereihe. Acrylsäure hat die Konstitutionsformel CH2:CH.CO.OH, entsteht infolge Oxydation von Akroleïn durch Silberoxyd und ist eine wie Essigsäure riechende Flüssigkeit vom Siedepunkt 140°.

Act



Acta - Acta Sanctorum

Bild 51.122: Acta - Acta Sanctorum
* 17 Seite 51.122.

(engl., spr. äckt), Beschluß, Dekret, Gesetz. - In der engl. Rechtssprache kommt das Wort vorzüglich in dem Ausdrucke Act of Parliament vor, wo es ein auf verfassungsmäßigem Wege erlassenes Gesetz bedeutet und gleichbedeutend mit Statute ist. Man unterscheidet Public Acts, welche allgemeine Geltung haben, und die vor Gericht nicht besonders nachgewiesen zu werden brauchen, und Private Acts, die sich auf die Verhältnisse bestimmter Personen oder Korporationen oder bestimmter Ortschaften beziehen, welche in Prozessen ebenso wie Privaturkunden nachzuweisen sind. Ein 1850 erlassenes Gesetz bestimmt, daß jede Act, die nicht ¶

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ausdrücklich als Private Act bezeichnet wird, als Public Act zu behandeln ist. Die Gesetze, die in einer Sitzungsperiode erlassen werden, werden mit laufenden Nummern als Kapitel in der Gesetzessammlung für den betreffenden Zeitraum bezeichnet und mit Namen und Regierungsjahr des Souveräns, ebenso wie mit der betreffenden Kapitelnummer citiert (z. B. 22 & 23 Vict. c. 35),. häufig bestimmt das Gesetz selbst auch eine Bezeichnung für die Citierung nach dem Inhalt, z. B. Companies Act 1862; Bankruptcy Act 1883. Eine amtliche Ausgabe sämtlicher Gesetze u. d. T. «Statutes of the Realm» reicht nur bis zum letzten Regierungsjahr der Königin Anna.

Eine andere Ausgabe, Ruffhead's Edition, hg. von Serjeant Runnington, ist ebenfalls zuverlässig; sie reicht bis 1785. Neuerdings ist eine Revisionskommission (Statue Law Committee) eingesetzt worden, auf deren Vorschlag obsolete oder überflüssig gewordene Gesetze oder Gesetzesteile durch Statute Laws Revisions Act beseitigt werden, und zu gleicher Zeit wird eine unter Berücksichtigung der Streichungen revidierte Gesetzessammlung (Revised edition of the Statutes) auf Staatskosten veröffentlicht.

Die letzte Auflage dieser Ausgabe umfaßt die Jahre 1235-1816 in 3 Bänden. Ein chronologisches und ein nach Materien geordnetes alphabetisches Verzeichnis sämtlicher Gesetze (Chronological Table and Index of the Statutes) wird alle drei Jahre veröffentlicht; das letzte reicht bis 1889. Die wichtigsten Gesetze enthält: Chittys «Collection of Statutes of Practical Utility» ed Lely 1880-86" mit jährlich erscheinenden Supplementbänden. Über die Art, in welcher Gesetze erlassen werden, s. Bill.

Ende Act
→ weiter zu Seite 51.122: Acta ⟹ bei den alten Römern überhaupt das Geschehene, Verhandelte; insbesondere jedoch Handlungen
Quelle: Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910; Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896; 1. Band, Seite 119 [Suche = 51.121] im Internet seit 2005; Text geprüft am 7.12.2008; publiziert von Peter Hug; Abruf am 22.8.2026 mit URL:

https://elexikon.ch//51_0121

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Siehe auch:

  • 1.96 Acre
  • 1.96 Acredula
  • 1.97 Acrostichum
  • 1.97 Acrylsäure
  • 1.97 Act
  • 51.125 Act of honor
  • 51.125 Act of Settlement
  • 1.97 Acta
  • 51.122 Acta_3
  • 51.122 Acta Apostolorum
  • 51.122 Acta consistorii
  • 1.97 Acta diurna
  • 51.122 Acta diurna_2
  • 1.97 Acta Eruditorum
  • 51.122 Acta Eruditorum_2
  • 51.122 Acta Martyrum
  • 1.97 Acta Pilati
  • 51.122 Acta Pilati_2
  • 1.97 Acta Sanctorum
  • 51.122 Acta Sanctorum_2
  • 1.97 Actaea
  • 51.122 Actaea_2
  • 1.98 Acte
  • 51.123 Acte_2
  • 51.123 Acte de notoriété
  • 51.123 Acte respectueux
  • 51.123 Acten
  • 51.123 Actes de gouvernement
  • 1.98 Acti labores jucundi
  • 51.123 Actie
  • 51.123 Actinia
  • 51.123 Actinocrinus Hall
  • 51.123 Actinolith
  • 18.20 Actinomyces
  • 1.98 Actio
  • 51.123 Actio_2
  • 48.5 Action directe
  • 51.125 Action en nullité
  • 48.5 Action Française
  • 1.98 Actions de jouissance
  • 1.98 Actis testantibus
  • 1.98 Actium
  • 51.125 Actium_2
  • 51.125 Actius Sincerus
  • 1.98 Acton
  • 51.125 Acton_3
  • 1.99 Actor
  • 51.126 Actor_2
  • 1.99 Actuarius
  • 1.99 Actum
  • 51.126 Actum_2
  • 51.126 Actum ut supra
  • 1.99 Actus
  • 51.126 Actus_2

* 17 Bilder dazu:

  • 7Akalephen
  • 11Amerika
  • 6Bonn
  • 15Brasilien
  • 5Deutschland
  • 4Eisen
  • 16Glied
  • 8Hof
  • 2Marseille
  • 3Mehl
  • 14Ostindien
  • 13Rio
  • 9Saint
  • 10Schwefelsäure
  • 12Westindien
  • 1_Seite 51.121
  • 17_Seite 51.122
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