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Grundgesetz

   XI. �bergangs- und Schlu�bestimmungen (Art. 116 - 146)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ GG (https://dejure.org/gesetze/GG/__paste_norm__.html)
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Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangeh�rigkeit besitzt oder als Fl�chtling oder Vertriebener deutscher Volkszugeh�rigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abk�mmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) 1Fr�here deutsche Staatsangeh�rige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangeh�rigkeit aus politischen, rassischen oder religi�sen Gr�nden entzogen worden ist, und ihre Abk�mmlinge sind auf Antrag wieder einzub�rgern. 2Sie gelten als nicht ausgeb�rgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

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Rechtsprechung zu Art. 116 GG

2.017 Entscheidungen zu Art. 116 GG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf Art. 116 GG verweisen folgende Vorschriften:

    Urheberrechtsgesetz (UrhG) 
      Anwendungsbereich, �bergangs- und Schlussbestimmungen
        Anwendungsbereich des Gesetzes
          Urheberrecht
            120 (Deutsche Staatsangeh�rige und Staatsangeh�rige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten)
    Bundesbeamtengesetz (BBG) 
      Beamtenverh�ltnis
        7 (Voraussetzungen des Beamtenverh�ltnisses)
     
      Beendigung des Beamtenverh�ltnisses
        Entlassung
          32 (Entlassung aus zwingenden Gr�nden)
    Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) 
      Beamtenverh�ltnis
        7 (Voraussetzungen des Beamtenverh�ltnisses)
     
      Beendigung des Beamtenverh�ltnisses
        23 (Entlassung durch Verwaltungsakt)
    Deutsches Richtergesetz (DRiG) 
      Richteramt in Bund und L�ndern
        Richterverh�ltnis
          9 (Voraussetzungen f�r die Berufungen)
          18 (Nichtigkeit der Ernennung)
          21 (Entlassung aus dem Dienstverh�ltnis)
    Waffengesetz (WaffG) 
      Umgang mit Waffen oder Munition
        Besondere Erlaubnistatbest�nde f�r Waffenherstellung, Waffenhandel, Schie�st�tten, Bewachungsunternehmer
          21 (Gewerbsm��ige Waffenherstellung, Waffenhandel)
     
      Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
        48 (Sachliche Zust�ndigkeit)
    Aufenthaltsverordnung (AufenthV) 
      Verfahrensvorschriften
        Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz
          F�hrung von Ausl�nderdateien durch die Ausl�nderbeh�rden und die Auslandsvertretungen
            67 (Ausl�nderdatei B)
    Gemeindeordnung (GemO) 
      Wesen und Aufgaben der Gemeinde
        Einwohner und B�rger
          12 (B�rgerrecht)
          13 (Verlust des B�rgerrechts)
          14 (Wahlrecht)
     
      Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
        B�rgermeister
          46 (W�hlbarkeit, Hinderungsgr�nde)
Was ist das?

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