Privatpost
Privatpost bezeichnet im engeren postgeschichtlichen und philatelistischen Sinn private Stadtpost- und Lokalpostanstalten, die im späten 19. Jahrhundert neben der Reichspost tätig waren. Im Deutschen Kaiserreich entstanden seit 1886 in zahlreichen großen und mittelgroßen deutschen Städten rund 250 solcher Unternehmen, die meist lokal mit Service und niedrigeren Preisen konkurrierten und durch die Ausdehnung des Postmonopols zum 1. April 1900 weitgehend beendet wurden.[1]

Die klassischen deutschen Privatpostanstalten gaben häufig eigene Briefmarken, Ganzsachen, Umschläge und Stempel heraus. Ihre Postwertzeichen und postalisch gelaufenen Belege bilden ein eigenes Sammelgebiet.[1] In einem weiteren Sinn wird die Bezeichnung auch für private Briefdienste nach der Liberalisierung des deutschen Postmarktes verwendet. Die Museumsstiftung Post und Telekommunikation sammelt deren Postwertzeichen beispielhaft als „Moderne Privatpost“.[1]
Begriff
BearbeitenDie Bezeichnung Postunternehmen ist ein Oberbegriff für Unternehmen, die Postsendungen befördern oder zustellen. Im heutigen deutschen Postrecht wird vor allem von Anbietern und Diensteanbietern von Postdienstleistungen gesprochen. Als Anbieter gelten natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die Postsendungen gewerbsmäßig befördern; Postdienstleistungen umfassen unter anderem die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen, Paketen, Warensendungen sowie bestimmten Presse- und Druckerzeugnissen.[2]
Privatpost ist demgegenüber kein bloßer Gegenbegriff zu staatlicher Post und auch kein allgemeines Synonym für private Postunternehmen. Im engeren historischen Sinn bezeichnet der Begriff die privaten Stadtpost- und Lokalpostanstalten, die seit 1886 meist auf lokalem Gebiet mit der Reichspost konkurrierten. Nach Angaben der Museumsstiftung Post und Telekommunikation handelte es sich um rund 250 private Unternehmen, die häufig eigene Briefmarken und Umschläge ausgaben und oft nur wenige Jahre bestanden.[1]
In diesem Sinn waren die klassischen Privatpostanstalten zwar Postunternehmen, aber nicht jedes private Postunternehmen wird als Privatpost im engeren Sinn bezeichnet. Staatliche Postverwaltungen wie die Deutsche Reichspost oder die Deutsche Bundespost gehören ebenso zum allgemeinen Bereich der Postunternehmen wie heutige private Brief- und Paketdienste. Als Privatpost werden vor allem die historischen Stadtpost- und Lokalpostanstalten des späten 19. Jahrhunderts sowie, in erweitertem philatelistischem Gebrauch, moderne private Briefdienste nach der Liberalisierung des deutschen Postmarktes bezeichnet.[1]
Zeitliche Einordnung in Deutschland
Bearbeiten| Zeitraum | Entwicklung | Bedeutung für die Privatpost |
|---|---|---|
| 16. Jahrhundert bis 1867 | Das Postwesen im deutschen Raum war durch das Postregal, landesherrliche Posten und die von Thurn und Taxis betriebene Reichs-Post geprägt. | Noch keine Privatpost im engeren Sinn, sondern ein Nebeneinander staatlicher, landesherrlicher und privilegierter Postverwaltungen.[3] |
| 1867 bis 1871 | Im Norddeutschen Bund wurde das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit; die Norddeutsche Bundespost entstand als erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden. | Schritt zur staatlichen Vereinheitlichung des Postwesens.[3] |
| 1871 bis 1900 | Die Deutsche Reichspost beanspruchte den Postzwang vor allem für verschlossene Briefe zwischen Orten mit Postanstalt. | Innerörtliche und bestimmte offene Sendungen blieben für private Anbieter nutzbar.[4] |
| 1886 bis 1900 | In zahlreichen großen und mittelgroßen Städten entstanden Privatpostanstalten. | Klassische deutsche Privatpost: rund 250 meist lokale private Unternehmen konkurrierten mit der Reichspost.[1] |
| ab 1. April 1900 | Die Postgesetznovelle von 1899 untersagte den Betrieb entsprechender Privatbeförderungsanstalten. | Ende der klassischen deutschen Privatpostanstalten.[5] |
| seit den Postreformen | Die Deutsche Bundespost wurde neu gegliedert und privatisiert; aus ihr gingen unter anderem die Deutsche Post AG, die Deutsche Postbank AG und die Deutsche Telekom AG hervor. | Moderne Privatpost als Bezeichnung für private Briefdienste und deren Postwertzeichen nach der Marktöffnung.[1] |
Vom Postregal zur Reichspost
BearbeitenDas Postwesen war im deutschen Raum lange durch territoriale Zersplitterung geprägt. Ein einheitliches deutsches Postwesen konnte sich zunächst nicht entwickeln. Noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bestanden nach Darstellung des Bundesarchivs 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post“ der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren.[3]
Durch Verträge zwischen einzelnen Staaten des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahr 1850, wurden Schritte zur Vereinheitlichung des Postverkehrs unternommen. Dennoch bestanden 1866 noch neun Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet.[3]
Mit der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 wurde das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. Die preußische Postverwaltung ging in der norddeutschen Postverwaltung auf; daraus entstand die Norddeutsche Bundespost, die von 1868 bis 1871 unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war.[3]
Nach der Gründung des Deutschen Reiches bildete die Deutsche Reichspost eine unmittelbare Reichsverwaltung für das Post- und Telegrafenwesen. Sie erstreckte sich auf das Reichsgebiet mit Ausnahme des Königreichs Bayern und des Königreichs Württemberg, die für ihre inneren Postverhältnisse zunächst ein Postreservat behielten.[3] Damit war der institutionelle Rahmen geschaffen, in dem die späteren Privatpostanstalten mit der Reichspost konkurrierten.
Klassische Privatpost 1886 bis 1900
BearbeitenRechtslücke im Reichspostzwang
BearbeitenDie klassische deutsche Privatpost entstand nicht außerhalb eines staatlichen Postwesens, sondern innerhalb einer begrenzten Lücke des Reichspostzwangs. Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 verbot die entgeltliche Beförderung aller versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Briefe sowie bestimmter politischer Zeitungen „von Orten mit einer Postanstalt nach anderen Orten mit einer Postanstalt“ auf andere Weise als durch die Post.[4]
Damit waren nicht alle privaten Beförderungsleistungen ausgeschlossen. Insbesondere der innerörtliche Verkehr und bestimmte unverschlossene Sendungen blieben für private Anbieter nutzbar. Das Bundesarchiv beschreibt, dass vom Postzwang anfangs vor allem verschlossene Briefe und politische Zeitungen betroffen waren, die nicht im Absendeort verblieben. Offene Sendungen für andere Orte sowie Briefe, Pakete und weitere Sendungen innerhalb des Absendeortes konnten durch Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden.[3]
Entwicklung und Anbieter
BearbeitenSeit 1886 entstanden in zahlreichen großen und mittelgroßen deutschen Städten Privatpostanstalten. Nach Angaben der Museumsstiftung Post und Telekommunikation handelte es sich um rund 250 private Unternehmen, die mit Service und niedrigeren Preisen meist auf lokalem Gebiet der Reichspost Konkurrenz machten.[1]
Viele dieser Unternehmen bestanden nur wenige Jahre. Sie versuchten, durch günstige Gebühren, häufige Zustellungen, eigene Briefkästen, Annahmestellen oder spezielle lokale Dienstleistungen Kundschaft zu gewinnen. Besonders in größeren Städten boten sich dafür ausreichende Sendungsmengen und kurze Zustellwege. Die Privatpostanstalten traten dadurch in den Großstädten zunehmend als Konkurrenz zur Reichspost auf.[3]
Zu den bekannten historischen Privatpostanstalten gehören die Berliner Packetfahrt Gesellschaft, die Mercur Privat-Stadtbrief-Expedition in Hannover und die Privat-Post „Hansa“ in Königsberg (Preußen). Daneben bestanden private Stadtpostunternehmen unter anderem in Berlin, Hamburg, Leipzig, Dresden, Karlsruhe, Heidelberg, Stuttgart und weiteren Städten.
Ende durch die Postgesetznovelle von 1899
BearbeitenMit dem Gesetz vom 20. Dezember 1899 wurde das Tätigkeitsfeld der Privatpostanstalten entscheidend eingeschränkt. Ab dem 1. April 1900 durften Anstalten zur gewerbsmäßigen Einsammlung, Beförderung oder Verteilung von unverschlossenen Briefen, Karten, Drucksachen und Warenproben, die mit der Anschrift bestimmter Empfänger versehen waren, nicht mehr betrieben werden.[5]
Das Gesetz regelte zugleich Entschädigungen. Den vor dem 1. April 1898 eingerichteten und bis zur Verkündung des Gesetzes betriebenen Privat-Briefbeförderungsanstalten und ihren Bediensteten waren Entschädigungen zu gewähren, wenn sie infolge des Gesetzes Schaden erlitten. Für die Unternehmen umfasste der Ersatz auch entgangenen Gewinn; für Bedienstete sah das Gesetz abgestufte Ausgleichszahlungen vor.[5]
Damit endete die klassische deutsche Privatpostzeit zum 31. März 1900. Einzelne Unternehmen konnten andere, nicht vom Verbot betroffene Geschäftszweige wie Paketdienst, Speditions- oder Kurierdienste fortführen.
Moderne Privatpost seit den Postreformen
BearbeitenNach den Postreformen der Bundesrepublik Deutschland wurde der deutsche Postmarkt schrittweise neu geordnet. Die Postreform I von 1989 gliederte die einheitliche Deutsche Bundespost in die drei Bereiche Deutsche Bundespost Postdienst, Deutsche Bundespost Postbank und Deutsche Bundespost Telekom; diese Geschäftsbereiche blieben zunächst Behörden.[6]
Mit der Postreform II wurden die drei Geschäftsbereiche privatisiert. Es entstanden die Deutsche Post AG, die Deutsche Postbank AG und die Deutsche Telekom AG.[6] Die Postreform III führte anschließend zur weiteren Öffnung und Neuordnung des Postmarktes. Mit Inkrafttreten des Postgesetzes am 1. Januar 1998 übernahm die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die heutige Bundesnetzagentur, die Aufgabe der Liberalisierung des deutschen Postmarktes.[7]
Seit 1998 konnten Wettbewerber Briefe bis 1000 Gramm befördern, sofern sie über eine entsprechende Lizenz verfügten. Seit dem 1. Januar 2008 ist der deutsche Briefmarkt vollständig liberalisiert und dem Wettbewerb geöffnet. Bis dahin hatte die Deutsche Post AG eine gesetzliche Exklusivlizenz für die alleinige Beförderung bestimmter Briefsendungen.[7]
Die Museumsstiftung Post und Telekommunikation bezeichnet die seit dieser Marktöffnung entstandenen privaten Briefdienste und ihre Postwertzeichen als moderne Privatpost.[1] Diese moderne Privatpost ist von den klassischen Privatpostanstalten des 19. Jahrhunderts zu unterscheiden: Sie entstand nicht in einer Lücke des Reichspostzwangs, sondern innerhalb eines regulierten und liberalisierten Postmarktes.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Postgesetzes im Juli 2024 müssen Anbieter, die Postdienstleistungen erbringen wollen, grundsätzlich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit die Eintragung in das von der Bundesnetzagentur geführte Anbieterverzeichnis beantragen.[2] Anbieter, die vor dem 18. Juli 2024 bereits nach altem Recht bei der Bundesnetzagentur angezeigt waren, können ihre Tätigkeit im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis zum 18. August 2026 fortsetzen; danach müssen sie in das Anbieterverzeichnis eingetragen sein.[8]
Trotz der Marktöffnung ist der deutsche Briefmarkt stark konzentriert. Nach dem Briefmarktbericht 2024 der Bundesnetzagentur entfielen im Jahr 2023 beim Umsatz 86,4 Prozent und bei den Sendungsmengen 85,2 Prozent auf Deutsche Post DHL. Auf Wettbewerbsunternehmen entfielen 14,7 Prozent des Umsatzes und 13,6 Prozent der Sendungsmengen; die Bundesnetzagentur beschreibt den Briefmarkt als nahezu monopolistisch strukturiert.[9] Bei Wettbewerbsunternehmen stammt der größte Teil der Sendungen aus dem Geschäftskundenbereich; 2023 lag dessen Anteil bei 98,84 Prozent der von Wettbewerbsunternehmen beförderten Sendungsmengen.[9]
Eine Auswahl heutiger überregionaler und regionaler privater Postunternehmen in Deutschland enthält der Artikel Postunternehmen.
Philatelie
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Die klassischen Privatpostanstalten gaben vielfach eigene Postwertzeichen, Briefmarken, Postkarten, Umschläge und andere Ganzsachen heraus. Diese Ausgaben dienten der Freimachung der von ihnen beförderten Sendungen, standen aber auch früh im Interesse von Briefmarkensammlern. Die Museumsstiftung Post und Telekommunikation beschreibt die Briefmarken und Umschläge der Privatpostanstalten als eigenes spezielles Sammelgebiet.[1]
Besonders aussagekräftig sind postalisch gelaufene Belege, weil sie nicht nur eine Marke oder Ganzsache, sondern auch den tatsächlichen Betrieb einer Privatpostanstalt dokumentieren. Dazu gehören etwa Karten und Briefe mit Stempeln, Zustellvermerken, Briefkastenleerungszeiten, Bezirksangaben oder Hinweisen auf Annahmestellen.
Auch moderne private Briefdienste geben eigene Briefmarken oder markenähnliche Frankaturen heraus. Die Museumsstiftung Post und Telekommunikation sammelt solche Ausgaben beispielhaft als moderne Privatpost.[1]
Weblinks
Bearbeiten- Privatpost. In: Onlinesammlung. Museumsstiftung Post und Telekommunikation, abgerufen am 7. Juli 2026.
Einzelnachweise
Bearbeiten- 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Privatpost. In: Onlinesammlung. Museumsstiftung Post und Telekommunikation, abgerufen am 7. Juli 2026.
- 1 2 Postgesetz. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 7. Juli 2026.
- 1 2 3 4 5 6 7 8 Reichspostministerium (Bestand). In: Archivportal-D. Bundesarchiv, abgerufen am 7. Juli 2026.
- 1 2 Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs. In: Reichsgesetzblatt. 28. Oktober 1871, abgerufen am 7. Juli 2026.
- 1 2 3 Gesetz, betreffend einige Aenderungen von Bestimmungen über das Postwesen. In: Reichsgesetzblatt. 20. Dezember 1899, abgerufen am 7. Juli 2026.
- 1 2 Unsere Geschichte. Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, abgerufen am 7. Juli 2026.
- 1 2 Deutsche Post AG und Postbinnenmarkt sowie Privatisierung der japanischen Post. (PDF) Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 14. Dezember 2009, abgerufen am 7. Juli 2026.
- ↑ Anbieterverzeichnis. Bundesnetzagentur, abgerufen am 7. Juli 2026.
- 1 2 Briefmarktbericht 2024. Marktdaten und Wettbewerbsverhältnisse. (PDF) Bundesnetzagentur, März 2025, abgerufen am 7. Juli 2026.