Gerichtsbezirk Seekirchen am Wallersee

Gerichtsbezirk in Salzburg

Der Gerichtsbezirk Seekirchen am Wallersee ist einer von sechs Gerichtsbezirken in Salzburg und umfasst den Großteil des Bezirks Salzburg-Umgebung. Der übergeordnete Gerichtshof ist das Landesgericht Salzburg.

Gerichtsbezirk
Seekirchen am Wallersee

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Seekirchen am Wallersee
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
BundeslandSalzburg
BezirkSalzburg-Umgebung
Sitz des GerichtsSeekirchen am Wallersee
Kennziffer5036
zuständiges Landesgericht Salzburg
Fläche900,34 km2
(1. Jänner 2024)
Einwohner121.227
(1. Jänner 2026)
Bezirksgericht Seekirchen

Gemeinden

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Geschichte

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Der Gerichtsbezirk entstand mit Wirksamkeit vom 1. März 2023 durch Zusammenlegung der drei Gerichtsbezirke Neumarkt bei Salzburg, Oberndorf und Thalgau.[1] Er umfasst außerdem die Gemeinden Elixhausen und Hallwang, die davor dem Gerichtsbezirk Salzburg zugeordnet waren.[2] Die restlichen Gemeinden Wals-Siezenheim, Großgmain, Grödig, Anif und Elsbethen des Bezirks Salzburg-Umgebung sind weiterhin dem Gerichtsbezirk Salzburg zugeordnet.

Das neue Gerichtsgebäude des Bezirksgerichtes Seekirchen wurde am 20. April 2023 von Justizministerin Alma Zadić und Landeshauptmann Wilfried Haslauer eröffnet.[3]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg 2016
  2. Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg 2015
  3. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz zur Eröffnung des Bezirksgerichtes Seekirchen am Wallersee