Amtsgericht Kirn

preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Kirn

Das Amtsgericht Kirn war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Kirn.

Amtsgerichtsgebäude

Geschichte

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Nach der Annexion des Linken Rheinufers 1794 durch Frankreich wurde die Gerichtsorganisation des linken Rheinufers neu geordnet und es entstand das Friedensgericht Kirn, welches dem Tribunal erster Instanz Simmern zugeordnet war. Durch den Wiener Kongress 1815 wurde die Stadt preußisch. Die französische Gerichtsstruktur blieb zunächst bestehen und das Friedensgericht Kirn war dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 zunächst keine Bildung eines Amtsgerichts Kirn. Zuständiges Gericht war das Amtsgericht Sobernheim. Das Amtsgerichts Kirn wurde am 1. April 1892 gebildet. Es war dem Landgericht Koblenz zugeordnet. Sein Sprengel umfasste die Bürgermeisterei Kirn und die Gemeinden Brauweiler, Horbach, Martinstein, Seesbach, Simmern unter Dhaun, Weiler und Weitersborn aus der Bürgermeisterei Monzingen. Dieser Sprengel war vorher dem Amtsgericht Sobernheim zugeordnet.[1]

Mit Wirkung vom 1. Januar 1950 trat das am 2. September 1949 vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossene Landesgesetz über die Errichtung eines Landgerichts in Bad Kreuznach in Kraft. Das Amtsgericht Kirn wurde dessen Sprengel zugeordnet.

1974 wurde das Amtsgericht Kirn mit dem 18. Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz aufgehoben und sein Sprengel zwischen den Amtsgerichten Kusel, Idar-Oberstein und Sobernheim aufgeteilt.[2]

Amtsgerichtsgebäude

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Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude (Wilhelm-Dröscher-Platz 1), heute Wilhelm-Dröscher-Haus wurde 1876 erbaut. Der dreigeschossiger Sandsteinbau im Stil der Neurenaissance weist Skulpturenschmuck der Bildhauerin Hanna Cauer aus Bad Kreuznach auf. Die Eingangsgestaltung stammt von Friedrich Otto senior. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Gesetz, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in der Stadt Kirn vom 4. März 1891, Ges.S. S. 31, Digitalisat
  2. 18. Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz.

Koordinaten: 49° 47′ 8,7″ N,  27′ 39,3″ O