Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Leistungsbeschreibung
Stand der Informationen: 19.05.2025
Die Schülerbeförderung in Nordfriesland wird in der »Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung« (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
Anspruch auf ein vollfinanziertes Deutschlandticket
Gemäß der Schülerbeförderungssatzung besteht ein Anspruch auf ein vollfinanziertes Deutschlandticket im Allgemeinen unter folgenden Bedingungen (sonstige Bestimmungen können der Satzung entnommen werden):
- Klassenstufe 1 bis 4: Die nächstgelegene Grundschule ist mehr als 2 km vom Hauptwohnsitz entfernt.
- Klassenstufe 5 bis 10: Die nächstgelegene weiterführende Schule ist mehr als 4 km vom Hauptwohnsitz entfernt.
Seit dem Schuljahr 2023/2024 wird das Deutschlandticket als Fahrkarte ausgeteilt. Die Schülerinnen und Schüler können damit deutschlandweit den Nahverkehr benutzen. Seit dem 01.01.2025 können Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein vollfinanziertes Deutschlandticket (z.B. Berufsschülerinnen und -schüler ohne Arbeitgeberm, Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 bis 13) ein ermäßigtes Deutschland-Schulticket beantragen. Derzeit beträgt der Eigenanteil 38,00 Euro.
Weitere Informationen und die Bestellung für das Deutschland-Schulticket für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch finden Sie unter www.ticket-olav.de.
Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit Fahrkartenanspruch ab dem Schuljahr 2025/2026 - Beantragung über das OLAV-System
Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird es für Schülerinnen und Schüler ein neues und einheitliches Verfahren zur Beantragung von kostenfreien Schülerfahrkarten geben.
Das vollfinanzierte Deutschlandticket kann ab dem 19. Mai 2025 über die Internetseite www.ticket-olav.de bestellt werden. Nach Bestätigung durch die Schule wird das Deutschlandticket als Chipkarte per Post an die im Antrag angegebene Wohnadresse verschickt.
Zur Antragsstellung benötigen Sie einen Zugang zum Internet (z.B. via Notebook oder Smartphone) sowie ein digitales Passbild des Schulkindes auf dem Endgerät für die Erstellung der Fahrkarte.
Damit das Ticket rechtzeitig nach den Sommerferien genutzt werden kann, ist eine Bestellung bis zum 30.06.2025 notwendig.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Anträge in Papierform werden nicht mehr entgegengenommen. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler reichen Ihren Antrag ausschließlich digital über das OLAV-System ein. Nur vollständig über OLAV eingereichte Anträge können im weiteren Verfahren bearbeitet werden.
Weitere Informationen zum Verfahren und zur Registrierung im OLAV-System finden Sie hier:
www.ticket-olav.de unter der Rubrik FAQ
Zudem steht allen Betroffenen die Schülerfahrkartenhotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg unter der Rufnummer 04541 888-288 montags und mittwochs in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
Sonderbeförderung
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Taxibeförderung bewilligt zu bekommen oder eine Bescheinigung für ein vollfinanziertes Deutschlandticket ausstellen zu lassen. Grundsätzlich wird eine pädagogische Stellungnahme oder ärztliche Bescheinigung benötigt. Sollte keine Busverbindung bestehen, nehmen Sie bitte vor der Antragsstellung Kontakt mit uns auf.
Informationen zur Taxibeförderung
Sollte ihr Kind nicht in der Lage sein, den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen, können Sie einen Antrag auf Taxibeförderung bei dem Amt, in dem sich die Schule Ihres Kindes befindet, stellen. Bitte reichen Sie hierzu die Gründe mit ggf. ärztlichen Attesten ein. Nach Prüfung des Antrages werden sich die zuständigen Sachbearbeitenden bei Ihnen melden. Sollte es zu einer Genehmigung kommen, wird eine Taxibeförderung ausgeschrieben.
Informationen zur Bescheinigung für das vollfinanzierte Deutschlandticket
Sollte Ihr Kind aufgrund von pädagogischen oder ärztlichen Gründen nicht die nächstgelegene Schule besuchen, können Sie einen Antrag auf eine Bescheinigung für ein vollfinanziertes Deutschlandticket bei dem Amt, in dem sich die Schule Ihres Kindes befindet, stellen.
Sollten pädagogische Gründe für die Wahl einer weiter entfernten Schule geltend gemacht werden, müssen diese von der Schulaufsichtsbehörde bestätigt werden.
Wird Ihr Antrag genehmigt, wird Ihnen per Post eine Bescheinigung für das vollfinanzierte Deutschlandticket zugeschickt. Diese Bescheinigung laden Sie bei der Bestellung des vollfinanzierten Deutschlandtickets im Portal des OLAV-Systems hoch.