Abstract
Es falle recht leicht zu sagen, welche Mittel der Reproduktionsmedizin als »natürlich« und welche als »künstlich« gelten können, meinte 2006 der Philosoph und Bioethiker Dieter Birnbacher. Mit Hilfe von drei Kriterien – dem technischen Aufwand, der Frage, ob die eingesetzten Verfahren Nachahmungsoder Nachhilfeeffekte erzeugen, und schließlich dem Grad des Eingriffs in die natürliche Variabilität des Humanen – versuchte Birnbacher »Stufen der Künstlichkeit « zu bestimmen, die dem bioethischen Diskurs Richtung verleihen und normative Argumente liefern sollten. In dieser Skala der Künstlichkeit erschien dem Philosophen die In-vitro-Fertilisation relativ weit oben, die Leihmutterschaft dagegen deutlich niedriger angesiedelt zu sein, während die Geburtenkontrolle nach Knaus-Ogino ganz unten rangiere, jedenfalls bezogen auf den technischen Aufwand. Bezüglich des Themas »Nachahmung der Natur« sah die Sachlage ganz anders aus. Da lag die homologe IVF, bei welcher der Samen des Ehemannes verwendet wird, weit unten, während das Klonen mithilfe Kerntransfers sehr weit oben in der Stufenleiter der Künstlichkeit angesiedelt sei. Obwohl in beiden Fällen der technische Aufwand erheblich ist, so lautete das Argument, würden im Falle der IVF letztlich doch nur die natürlichen Prozesse technisch imitiert.