Abstract
Durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde die Debatte zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Umsetzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in die Theorie und Praxis der Behindertenhilfe eingebracht (VN-BRK; vgl. dazu BMAS 2011, S. 5ff.). Nach dem „Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen“ stehen wir vor großen Herausforderungen (BMAS 2013, S. 7, 13ff., 37ff.), was und wie Teilhabe sein kann und soll, und wie vor allem die Politik, aber auch die Soziale Arbeit, als beratendes und ausführendes Organ (dazu Rieger 2013a, S. 63ff., 2013b, S. 339ff.), diese gestalten und umsetzen kann.