Abstract
Regierung und Souverän bilden im Rousseau’schen Denken ein oppositionelles Begriffspaar. Dieses wird in der Erstfassung des Contrat social systematisch entwickelt und in allen politischen Schriften beibehalten. Dichotomisch lassen sich zur Opposition von Regierung und Souverän weitere Begriffspaare wie Dekret und Gesetz, Können und Wollen, Partikulares und Allgemeines, Bürokratie und Souveränität, Beamte und Volk zuordnen. Diese Struktur ist im Encyclopédie-Artikel „Économie politique“ noch nicht entwickelt, so dass man dessen Darstellung der guten Regierung als eine Vorstufe begreifen muss, deren Wahrnehmung durchaus hilfreich ist, um die Wendung hin zur klaren Trennung zwischen Exekutive und Legislative nachzuvollziehen. Die Interpretation des Verhältnisses von Souveränität und Regierung bestimmt die Einordnung des politischen Denkens Rousseaus beispielsweise als demokratischer oder anti-demokratischer Ordnungsentwurf.