Assemblée
(spr. assangbléh), im
Französischen jede Versammlung, auch
Volks- und
Ständeversammlung. Je nach dem Princip,
das für die Zusammensetzung maßgebend ist, unterscheidet man Assemblées
des États und (1778-90) Assemblées provinciales
(zur Vertretung der Sonderinteressen von bevorzugten
Ständen und der
Provinzen
vor der Revolution) von den Assemblées
représentatives, den konstitutionellen Kammern, die den Nationalwillen ausdrücken sollen.
Geschichtlich denkwürdig sind die 1787 von
Calonne (s. d.) berufene Assemblée
des notables und ihre Nachfolgerin
seit 1789, die Assemblée
constituante (Konstituierende Versammlung), zur Feststellung der neuen
Verfassung
Frankreichs, die 1791 durch
die Assemblée
législative (Gesetzgebende Versammlung) ersetzt wurde. Ebenso hat nach der Februarrevolution
von 1848 die Assemblée
nationale constituante alle Gewalt in sich vereinigt, um
Frankreich eine neue
Verfassung zu geben; im Mai 1849 trat
eine Assemblée
législative an ihre
Stelle. Nach der Revolution vom und nach der Kapitulation von
Paris
[* 2] trat eine Nationalversammlung,
Assemblée
nationale, vorerst in
Bordeaux,
[* 3] dann in Versailles
[* 4] zusammen, die die
Verfassung
Frankreichs
festsetzte und dann die gesetzgebende Gewalt an zwei Körperschaften, die Abgeordnetenkammer und den Senat, abgab. Nach dieser
Verfassung führt die
Vereinigung der beiden Körperschaften zu gemeinsamer
Beratung den
Namen Assemblée
nationale. - Assemblée du clergé
hieß eine Versammlung von je zwei
Bischöfen und zwei Priestern aus jeder der 17 Kirchenprovinzen
Frankreichs,
die regelmäßig alle 5 Jahre zusammentrat. Sie hatte zunächst finanzielle Angelegenheiten zu erledigen, beriet aber oft
auch über andere kirchliche Fragen. Berühmt ist die Assemblée
du clergé von 1682 wegen der Deklaration der vier
sog. Gallikanischen
Artikel. (S. Gallikanische
Kirche.)