A
priōri (lat.
), ein in der Erkenntnistheorie na
mentlich seit Kant gebräuchlicher
Kunstausdruck, der seinen Ursprung hat in der von
Aristoteles aufgestellten Unterscheidung solcher Erkenntnis, die aus dem
sachlich und logisch Frühern oder Vorausgehenden (a priori
), d. h. aus allgemeinern Grundsätzen
oder Principien gewonnen wird, von solcher, die aus dem Spätern, d. h. Abhängigen
(a posteriori), nämlich aus weniger allgemeinen Erkenntnissen und zuletzt aus den einzelnen empirischen
Thatsachen abgeleitet
ist.
Danach deckt sich Erkenntnis
a posteriori mit induktiver oder Erfahrungserkenntnis, Erkenntnis a priori
mit deduktiver oder
Vernunfterkenntnis. Ungefähr so ist der Gebrauch beider
Ausdrücke noch bei
Leibniz. Nachdem aber die erkenntnis-theoretische
Frage sich hauptsächlich auf die Grundsätze, die «allgemeinen
und notwendigen» Wahrheiten, konzentriert hatte, ging die Bezeichnung Erkenntnis a priori
vorzugsweise auf diese über.
Die Grundsätze galten ehedem als von selbst verständlich und unmittelbar evident (gemeinhin als angeboren, s. d.);
Kant zog gerade sie in Prüfung und verlangte für jeden
Begriff und
Satz, der a priori
gelten will, eine
besondere Deduktion (Nachweisung seiner
Gültigkeit), die darin besteht, daß er als eine notwendige
Bedingung oder ein Grundgesetz
der Erfahrung selbst erwiesen wird.
Nach dieser
Auffassung sind die apriori
schen
Bestandteile der Erkenntnis weder in einem abgesonderten Gebiet jenseit der Erfahrung
zu suchen, noch sind sie jemals zulänglich zu einer Erkenntnis von Objekten, die außerhalb des Bereichs
unserer Erfahrung liegen; insofern bedeutet das nicht mehr einen Gegensatz zur Erfahrung, sondern beide
Begriffe entsprechen
sich genau. Nur indem Erfahrung nicht allein für das Ganze der empirischen Erkenntnis, sondern daneben auch für den einen
Faktor derselben (denjenigen nämlich, der nicht auf dem Erkenntnisgesetz, sondern auf dem gegebenen
sinnlichen
Stoff beruht) gebraucht wird, steht das Apriorische
dem
Empirischen gegenüber und lehnt Kant eine empirische
Begründung
der von ihm behaupteten Erkenntnisse a priori
(z. B. des Kausalgesetzes) ab. Noch besonders
verwahrt er sich gegen die Gleichsetzung des Apriori
schen mit dem
Angeborenen.
Alle Erkenntnis ist nach
ihm erworben, aber ihr Erwerb beruht selbst auf solchen Principien, die in der Erkenntnis ursprünglich und für sie grundlegend
sind. Sie werden uns erst bewußt im Laufe der Erfahrung selbst, die auf ihnen beruht; ja sie sind vielleicht dasjenige,
worin wir am spätesten eine volle, abgeschlossene Einsicht gewinnen.