(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Verm�gensvorteil zu verschaffen, das Verm�gen eines anderen dadurch besch�digt, da� er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdr�ckung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterh�lt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f�nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) 1In besonders schweren F�llen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der T�ter
(4) � 243 Abs. 2 sowie die �� 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren F�llen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f�nf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den �� 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsm��ig begeht.
(6) Das Gericht kann F�hrungsaufsicht anordnen (� 68 Abs. 1).
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Verm�gensabsch�pfung vom 13.04.2017
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Verm�gensabsch�pfung | 13.04.2017 | |
| 26.11.2015 | Gesetz zur Bek�mpfung der Korruption | 20.11.2015 |
mi�brauch � 265aErschleichen von Leistungen � 265bKreditbetrug � 265cSportwettbetrug � 265dManipulation von berufssportlichen Wettbewerben � 265eBesonders schwere F�lle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben � 266Untreue � 266aVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt � 266bMi�brauch von Scheck- und Kreditkarten
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu � 263 StGB
12.256 Entscheidungen zu � 263 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 24.06.2026 - 1 StR 247/25
- BayObLG, 08.06.2026 - 203 StRR 17/26
Verm�gensschaden, Eingehungsbetrug, Kreditw�rdigkeit, T�uschungshandlung, ...
- VGH Baden-W�rttemberg, 23.07.2026 - 6 S 2307/25
Vergleichbarkeit von Vergehen nach � 54 Abs. 1 Nr. 3 KWG mit den ...
- VG Arnsberg, 20.07.2026 - 2 L 625/26
- FG Baden-W�rttemberg, 25.11.2020 - 4 K 1065/19
Steuergeheimnis bei Verdacht auf Wirtschaftsstraftat: Kein Anspruch eines ...
- BGH, 20.07.2021 - VI ZR 63/19
Er�ffnung des unionsrechtlichen Gerichtsstands der unerlaubten Handlung
- BGH, 30.01.2024 - 5 StR 228/23
Verurteilungen wegen Subventionsbetruges in Millionenh�he rechtskr�ftig
- BGH, 04.06.2024 - 2 StR 51/23
Erfolgreiche Richterablehnung nach nicht eingehaltener Vereinbarung eines ...
- LG Stuttgart, 21.07.2026 - 7 O 281/24
R�ckforderung bezahlter Scheinrechnungen bei kollusivem Zusammenwirken zwischen ...
- BGH, 14.04.2026 - 3 StR 556/25
� 263 StGB in Nachschlagewerken
- � 263 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Prozessbetrug
Versicherungsbetrug
Eingehungsbetrug
Erf�llungsbetrug
Sto�betrug
Submissionsbetrug
Betrug
Querverweise
Auf � 263 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Errichtung der Gesellschaft
- � 6 (Gesch�ftsf�hrer)
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Vorstand
- � 76 (Leitung der Aktiengesellschaft)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB)
- Vergabe von �ffentlichen Auftr�gen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von �ffentlichen Auftr�gen durch �ffentliche Auftraggeber
- Vergabeverfahren und Auftragsausf�hrung
- � 123 (Zwingende Ausschlussgr�nde)
- Vergabe- und Vertragsordnung f�r Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- � 6e EU (Ausschlussgr�nde)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- � 6e VS (Ausschlussgr�nde)
- VOB/A
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- � 6e EU (Ausschlussgr�nde)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- � 6e VS (Ausschlussgr�nde)
- VOB/A
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
- � 6 EG (Teilnehmer am Wettbewerb)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- � 6 VS (Teilnehmer am Wettbewerb)
- VOB/A
- � 6 (Teilnehmer am Wettbewerb)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Beendigung des Aufenthalts
- Begr�ndung der Ausreisepflicht
- � 54 (Ausweisungsinteresse)
- Verfahrensvorschriften
- Zust�ndigkeiten
- � 72 (Beteiligungserfordernisse)
- Geldw�schegesetz (GwG)
- Transparenzregister
- � 23 (Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungserm�chtigung)
Redaktionelle Querverweise zu � 263 StGB:
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Straf- und Bu�geldvorschriften
- � 16 (Strafbare Werbung)
- � 20a