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Der Vertrag zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zum 1.12.2009 in "Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union" umbenannt worden und hat eine neue Artikelabfolge erhalten. Sie sehen hier die bis zum 30.11.2009 geltende Fassung.

EG-Vertrag

   1. Teil - Grunds�tze (Art. 1 - 16)   
Gliederung
Alte Fassung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/EG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ EG (https://dejure.org/gesetze/EG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EG
__paste_bez__ __paste_norm__ EG-Vertrag (https://dejure.org/gesetze/EG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EG-Vertrag
Tipp: Sie k�nnen bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie daf�r die Umschalttaste ⇧    gedr�ckt und bewegen Sie die Maus �ber dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie k�nnen das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

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Optimierung der Satzdarstellung

Art. 2
(ex-Art. 2)

Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und W�hrungsunion sowie durch die Durchf�hrung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Ma�nahmen in der ganzen Gemeinschaft eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Besch�ftigungsniveau und ein hohes Ma� an sozialem Schutz, die Gleichstellung von M�nnern und Frauen, ein best�ndiges, nichtinflation�res Wachstum, einen hohen Grad von Wettbewerbsf�higkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Ma� an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualit�t, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualit�t, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarit�t zwischen den Mitgliedstaaten zu f�rdern.

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Rechtsprechung zu Art. 2 EG

226 Entscheidungen zu Art. 2 EG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf Art. 2 EG verweisen folgende Vorschriften:

    EG-Vertrag (EG) 
      Grunds�tze
        Art. 2 (ex-Art. 2)
        Art. 3 (ex-Art. 3)
        Art. 4 (ex-Art. 3a)
     
      Die Politiken der Gemeinschaft
        Die Wirtschafts- und W�hrungspolitik
          Die Wirtschaftspolitik
            Art. 98 (ex-Art. 102a)
          Die W�hrungspolitik
            Art. 105 (ex-Art. 105)
        Besch�ftigung
          Art. 125 (ex-Art. 109n)
Was ist das?

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