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B�rgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverh�ltnisse (�� 241 - 853)   
   Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverh�ltnisse (�� 433 - 853)   
   Titel 27 - Unerlaubte Handlungen (�� 823 - 853)   
Gliederung
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https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB
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__paste_bez__ __paste_norm__ B�rgerliches Gesetzbuch
Tipp: Sie k�nnen bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie daf�r die Umschalttaste ⇧    gedr�ckt und bewegen Sie die Maus �ber dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie k�nnen das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

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Optimierung der Satzdarstellung

� 826
Sittenwidrige vors�tzliche Sch�digung

Wer in einer gegen die guten Sitten versto�enden Weise einem anderen vors�tzlich Schaden zuf�gt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

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Rechtsprechung zu � 826 BGB

16.934 Entscheidungen zu � 826 BGB in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf � 826 BGB verweisen folgende Vorschriften:

    Einf�hrungsgesetz BGB (EGBGB) 
      Inkrafttreten und �bergangsrecht aus Anla� der Einf�hrung des B�rgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einf�hrungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
        Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverh�ltnisse)

Redaktionelle Querverweise zu � 826 BGB:

    Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB) 
      Wettbewerbsbeschr�nkungen
        Befugnisse der Kartellbeh�rden, Schadensersatz und Vorteilsabsch�pfung
          Schadensersatz und Vorteilsabsch�pfung
            33 III (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch)
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