Gerichtsverfassungsgesetz
| 14. Titel - �ffentlichkeit und Sitzungspolizei (�� 169 - 183) |
(1) 1�ber die Ausschlie�ung der �ffentlichkeit ist in nicht �ffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es f�r angemessen erachtet. 2Der Beschlu�, der die �ffentlichkeit ausschlie�t, mu� �ffentlich verk�ndet werden; er kann in nicht �ffentlicher Sitzung verk�ndet werden, wenn zu bef�rchten ist, da� seine �ffentliche Verk�ndung eine erhebliche St�rung der Ordnung in der Sitzung zur Folge haben w�rde. 3Bei der Verk�ndung ist in den F�llen der �� 171b, 172 und 173 anzugeben, aus welchem Grund die �ffentlichkeit ausgeschlossen worden ist.
(2) Soweit die �ffentlichkeit wegen Gef�hrdung der Staatssicherheit ausgeschlossen wird, d�rfen Presse, Rundfunk und Fernsehen keine Berichte �ber die Verhandlung und den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftst�cks ver�ffentlichen.
(3) 1Ist die �ffentlichkeit wegen Gef�hrdung der Staatssicherheit oder aus den in �� 171b und 172 Nr. 2 und 3 bezeichneten Gr�nden ausgeschlossen, so kann das Gericht den anwesenden Personen die Geheimhaltung von Tatsachen, die durch die Verhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Schriftst�ck zu ihrer Kenntnis gelangen, zur Pflicht machen. 2Der Beschlu� ist in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen. 3Er ist anfechtbar. 4Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
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Rechtsprechung zu � 174 GVG
347 Entscheidungen zu � 174 GVG in unserer Datenbank:
- BGH, 15.10.2025 - IV ZR 157/24
Beweisvereitelung f�hrt (nur) zu Beweiserleichterungen!
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.10.2020 - IV ZB 4/20
Nachtr�gliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?
- BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
Absoluter Revisionsgrund bei Versto� gegen Vorschriften �ber den Ausschluss der ...
- BGH, 27.11.2014 - 3 StR 437/14
Nicht�ffentliche Verhandlung �ber den Antrag eines Zeugen auf Ausschlie�ung der ...
- BGH, 14.10.2020 - IV ZB 8/20
Er�ffnung eines Rechtsmittels gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 11.03.2020 - IV ZB 8/20
Verpflichtung zur Geheimhaltung von Gesch�ftsgeheimnissen des Prozessgegners: ...
- OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19
Zu den Voraussetzungen eines Geheimhaltungsbeschlusses nach � 174 Abs. 3 GVG
- BGH, 11.03.2020 - IV ZB 8/20
- BVerfG, 10.11.2023 - 1 BvR 2036/23
Unzul�ssige Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmens gegen eine in einem ...
Zum selben Verfahren:
- OLG K�ln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
Unterlassung Behauptung bez�glich Priester im Zusammenhang mit Missbrauchsskandal ...
- OLG K�ln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
Querverweise
Auf � 174 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten f�r Arbeitssachen
- Urteilsverfahren
- Erster Rechtszug
- � 52 (�ffentlichkeit)
- Markengesetz (MarkenG)
- Verfahren in Markenangelegenheiten
- Verfahren vor dem Bundespatentgericht
- � 67 (Beschwerdesenate, �ffentlichkeit der Verhandlung)
- Patentgesetz (PatG)
- Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
- � 59
- Patentgericht
- � 69
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Gemeinsame Bestimmungen f�r Rechtsbehelfsverfahren
- � 72 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- � 52
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Allgemeine Vorschriften
- � 61
- EU-Verbraucherschutzdurchf�hrungsgesetz (EU-VSchDG)
- Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsma�nahmen
- � 22 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Verfahren und Rechtsschutz bei �berlangen Gerichtsverfahren
- Beschwerde
- � 85 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- � 55 [Ordnungsvorschriften]
Redaktionelle Querverweise zu � 174 GVG:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
- Gesetzlich erlaubte Nutzungen
- � 48 I Nr. 2 (�ffentliche Reden) (zu � 174 II)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten im Amt
- � 353d Nr. 1, 2 (Verbotene Mitteilungen �ber Gerichtsverhandlungen)