Gerichtsverfassungsgesetz
| 14. Titel - �ffentlichkeit und Sitzungspolizei (�� 169 - 183) |
(1) 1Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschlie�lich der Verk�ndung der Urteile und Beschl�sse ist �ffentlich. 2Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der �ffentlichen Vorf�hrung oder Ver�ffentlichung ihres Inhalts sind unzul�ssig. 3Die Ton�bertragung in einen Arbeitsraum f�r Personen, die f�r Presse, H�rfunk, Fernsehen oder f�r andere Medien berichten, kann von dem Gericht zugelassen werden. 4Die Ton�bertragung kann zur Wahrung schutzw�rdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter oder zur Wahrung eines ordnungsgem��en Ablaufs des Verfahrens teilweise untersagt werden. 5Im �brigen gilt f�r den in den Arbeitsraum �bertragenen Ton Satz 2 entsprechend.
(2) 1Tonaufnahmen oder Ton- und Filmaufnahmen der Verhandlung einschlie�lich der Verk�ndung der Urteile und Beschl�sse k�nnen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden, wenn es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung handelt. 2Zur Wahrung schutzw�rdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter oder zur Wahrung eines ordnungsgem��en Ablaufs des Verfahrens k�nnen die Aufnahmen teilweise untersagt werden. 3Die Aufnahmen sind nicht zu den Akten zu nehmen und d�rfen weder herausgegeben noch f�r Zwecke des aufgenommenen oder eines anderen Verfahrens genutzt oder verwertet werden. 4Sie sind vom Gericht nach Abschluss des Verfahrens demjenigen zust�ndigen Bundes- oder Landesarchiv zur �bernahme anzubieten, das nach dem Bundesarchivgesetz oder einem Landesarchivgesetz festzustellen hat, ob den Aufnahmen ein bleibender Wert zukommt. 5Nimmt das Bundesarchiv oder das jeweilige Landesarchiv die Aufnahmen nicht an, sind die Aufnahmen durch das Gericht zu l�schen.
(3) 1Abweichend von Absatz 1 Satz 2 kann das Gericht f�r die Verk�ndung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen F�llen Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der �ffentlichen Vorf�hrung oder der Ver�ffentlichung ihres Inhalts zulassen. 2Zur Wahrung schutzw�rdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgem��en Ablaufs des Verfahrens k�nnen die Aufnahmen oder deren �bertragung teilweise untersagt oder von der Einhaltung von Auflagen abh�ngig gemacht werden.
(4) Die Beschl�sse des Gerichts nach den Abs�tzen 1 bis 3 sind unanfechtbar.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des V�lkerstrafrechts vom 30.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 03.08.2024 | Gesetz zur Fortentwicklung des V�lkerstrafrechts | 30.07.2024 | |
| 18.04.2018 | Gesetz zur Erweiterung der Medien�ffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen f�r Menschen mit Sprach- und H�rbehinderungen (Gesetz �ber die Erweiterung der Medien�ffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EM�GG) | 08.10.2017 |
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Rechtsprechung zu � 169 GVG
917 Entscheidungen zu � 169 GVG in unserer Datenbank:
- VG Schleswig, 24.03.2026 - 6 B 27/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch �ber ein staatsanwaltschaftliches ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2026 - 4 B 1472/25
Berufsfreiheit; Dienstanweisung; Durchsuchung; Einlasskontrolle; Gerichtsgeb�ude; ...
- BVerwG, 19.09.2023 - 9 B 14.23
Zum Merkmal der �ffentlichkeit im Sinne des � 169 Abs. 1 Satz 1 GVG
- BFH, 19.01.2026 - V B 56/24
Wiedereinsetzung aufgrund fehlender Verf�gbarkeit des beSt
- VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Keine Auskunft an die Presse �ber den Namen eines Strafverteidigers in einem ...
Zum selben Verfahren:
- VG M�nchen, 18.06.2025 - M 10 E 25.3465
Einstweilige Anordnung, Presserechtlicher Auskunftsanspruch, (Kein) Anspruch ...
- VG M�nchen, 18.06.2025 - M 10 E 25.3465
- KG, 21.12.2022 - 121 Ss 165/22
Verletzung des �ffentlichkeitsgrundsatz bei Aushang nur im Eingang des ...
- BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
Absoluter Revisionsgrund bei Versto� gegen Vorschriften �ber den Ausschluss der ...
- BGH, 26.01.2021 - 3 StR 564/19
Zulassung von Ton- und Filmaufnahmen f�r die Verk�ndung von Entscheidungen ...
- VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21 Corona
Ausschluss der �ffentlichkeit; Entfernung aus dem Beamtenverh�ltnis; ...
Querverweise
Auf � 169 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Patentgesetz (PatG)
- Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
- � 59
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Gemeinsame Bestimmungen f�r Rechtsbehelfsverfahren
- � 72 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- � 52
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Allgemeine Vorschriften
- � 61
- EU-Verbraucherschutzdurchf�hrungsgesetz (EU-VSchDG)
- Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsma�nahmen
- � 22 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Verfahren und Rechtsschutz bei �berlangen Gerichtsverfahren
- Beschwerde
- � 85 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- � 55 [Ordnungsvorschriften]
- Einf�hrungsgesetz GVG (EGGVG)
- �bergangsvorschriften
- � 43
Redaktionelle Querverweise zu � 169 GVG:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
- Gesetzlich erlaubte Nutzungen
- � 48 I Nr. 2 (�ffentliche Reden)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- M�ndliche Verhandlung
- � 160 I Nr. 5 (Inhalt des Protokolls) (zu �� 169 ff)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Rechtsmittel
- Revision
- � 547 Nr. 5 (Absolute Revisionsgr�nde) (zu �� 169 ff)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptst�ck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Das Hauptverfahren
- � 48 (Nicht�ffentlichkeit)
- Heranwachsende
- Gerichtsverfassung und Verfahren
- � 109 I 3 (Verfahren)
- Strafproze�ordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Rechtsmittel
- Revision
- � 338 Nr. 6 (Absolute Revisionsgr�nde) (zu �� 169 ff)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sonstige Befugnisse des Verletzten
- � 406g (Psychosoziale Prozessbegleitung) (zu �� 169 ff)
- Gesetz �ber das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- � 17
- Europ�ische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 6 I 2 (Recht auf ein faires Verfahren) (zu �� 169 ff)