Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

B�rgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverh�ltnisse (�� 241 - 853)   
   Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverh�ltnisse (�� 241 - 304)   
   Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (�� 241 - 292)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB
__paste_bez__ __paste_norm__ B�rgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ B�rgerliches Gesetzbuch
Tipp: Sie k�nnen bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie daf�r die Umschalttaste ⇧    gedr�ckt und bewegen Sie die Maus �ber dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie k�nnen das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

� 276
Verantwortlichkeit des Schuldners

(1) 1Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrl�ssigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverh�ltnisses, insbesondere aus der �bernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. 2Die Vorschriften der �� 827 und 828 finden entsprechende Anwendung.

(2) Fahrl�ssig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt au�er Acht l�sst.

(3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.

Vorschrift neugefa�t durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138), in Kraft getreten am 01.01.2002 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

Vorherige Gesetzesfassung

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2002Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts26.11.2001BGBl. I S. 3138
� 241Pflichten aus dem Schuldverh�ltnis � 241aUnbestellte Leistungen � 242Leistung nach Treu und Glauben � 243Gattungsschuld � 244Fremdw�hrungsschuld � 245Geldsortenschuld � 246Gesetzlicher Zinssatz � 247Basiszinssatz � 248Zinseszinsen � 249Art und Umfang des Schadensersatzes � 250Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung � 251Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung � 252Entgangener Gewinn � 253Immaterieller Schaden � 254Mitverschulden � 255Abtretung der Ersatzanspr�che � 256Verzinsung von Aufwendungen � 257Befreiungsanspruch � 258Wegnahmerecht � 259Umfang der Rechenschaftspflicht � 260Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft �ber Inbegriff von Gegenst�nden � 261�nderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten � 262Wahlschuld; Wahlrecht � 263Aus�bung des Wahlrechts; Wirkung � 264Verzug des Wahlberechtigten � 265Unm�glichkeit bei Wahlschuld � 266Teilleistungen � 267Leistung durch Dritte � 268Abl�sungsrecht des Dritten � 269Leistungsort � 270Zahlungsort � 270aVereinbarungen �ber Entgelte f�r die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel � 271Leistungszeit � 271aVereinbarungen �ber Zahlungs-, �berpr�fungs- oder Abnahmefristen � 272Zwischenzinsen � 273Zur�ckbehaltungs-
recht
� 274Wirkungen des Zur�ckbehaltungs-
rechts
� 275Ausschluss der Leistungspflicht � 276Verantwortlichkeit des Schuldners � 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten � 278Verantwortlichkeit des Schuldners f�r Dritte � 279(weggefallen) � 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung � 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung � 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach � 241 Abs. 2 � 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht � 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen � 285Herausgabe des Ersatzes � 286Verzug des Schuldners � 287Verantwortlichkeit w�hrend des Verzugs � 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden � 289Zinseszinsverbot � 290Verzinsung des Wertersatzes � 291Prozesszinsen � 292Haftung bei Herausgabepflicht
Neu Gesamtansicht

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu � 276 BGB

17.423 Entscheidungen zu � 276 BGB in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 17.423 Entscheidungen

� 276 BGB in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf � 276 BGB verweisen folgende Vorschriften:

    B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Recht der Schuldverh�ltnisse
        Inhalt der Schuldverh�ltnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            278 (Verantwortlichkeit des Schuldners f�r Dritte)

Redaktionelle Querverweise zu � 276 BGB:

    B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Verj�hrung
          Gegenstand und Dauer der Verj�hrung
            202 I (Unzul�ssigkeit von Vereinbarungen �ber die Verj�hrung) (zu � 276 III)
     
      Recht der Schuldverh�ltnisse
        Inhalt der Schuldverh�ltnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            254 I (Mitverschulden)
            265 S. 2 (Unm�glichkeit bei Wahlschuld) (zu �� 276 ff)
            287 (Verantwortlichkeit w�hrend des Verzugs)
        Gestaltung rechtsgesch�ftlicher Schuldverh�ltnisse durch Allgemeine Gesch�ftsbedingungen
          309 Nr. 7 (Klauselverbote ohne Wertungsm�glichkeit)
        Einzelne Schuldverh�ltnisse
          Kauf, Tausch
            Allgemeine Vorschriften
              444 (Haftungsausschluss) (zu � 276 III)
          Werkvertrag und �hnliche Vertr�ge
            Werkvertragsrecht
              Allgemeine Vorschriften
                639 (Haftungsausschluss) (zu � 276 III)
     
      Sachenrecht
        Eigentum
          Anspr�che aus dem Eigentum
            987 II (Nutzungen nach Rechtsh�ngigkeit)
            989 (Schadensersatz nach Rechtsh�ngigkeit)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Mehrwert. Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht