Reichslehen
Reichslehen (Deutsch)
Bearbeiten| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Reichslehen | die Reichslehen |
| Genitiv | des Reichslehens | der Reichslehen |
| Dativ | dem Reichslehen | den Reichslehen |
| Akkusativ | das Reichslehen | die Reichslehen |
Worttrennung:
- Reichs·le·hen, Plural: Reichs·le·hen
Aussprache:
- IPA: [ʁaɪ̯çsˌleːən]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] historisch: Lehen, das mit einem bestimmten Reich untrennbar verbunden ist; Lehen, dessen Träger sich der Reichsoberheit eines bestimmten Reichs beziehungsweise der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Reich unterwirft
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Reich und Lehen sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Lehen, das mit einem bestimmten Reich untrennbar verbunden ist
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Reichslehen“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Reichslehen“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reichslehen“
Ähnliche Wörter (Deutsch):