Wikipedia:Urheberrechtsfragen
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Wiki-Bild bei Alamy (22 €)
BearbeitenMoin! Ich hoffen, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin! - Vor ein paar Tagen fand ich anlässlich einer Bildersuche bei Alamy ein Foto, das ich vor vielen Jahren für die Wikipedia hochgeladen habe (pd-alt). Was mich geärgert hat: Es gibt keinen Hinweis auf Wikipedia, wohl aber eine Preisangabe für Kaufinteressenten (22€). Vermutlich geschieht das öfters (und vermutlich nicht nur bei Alamy). Meine Frage: Dürfen die das? MfG, GregorHelms (Diskussion) 09:22, 26. Apr. 2026 (CEST)
- Ja, das ist der Kern des Gemeinfreiheits-Status. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 09:49, 26. Apr. 2026 (CEST)
Alamy darf die Nutzung ihrer eigenen Datei an Bedingungen knüpfen. Wenn du das Bild direkt bei Alamy beziehst, schließt du einen privaten Vertrag ab und bist an deren AGB gebunden. Der Qualitäts-Faktor: Alamy bietet oft eine höher aufgelöste Version an als die in der Wikipedia verfügbaren Scans. In diesem Fall lassen sie sich nicht das „Recht am Bild“ bezahlen, sondern den Service, eine professionell digitalisierte, hochauflösende Datei bereitzustellen. Als Quelle wird ja auch nicht die Wikipedia genannt.--Fornax (Diskussion) 11:19, 26. Apr. 2026 (CEST)
- Vielen Dank für eure schnellen Antworten! MfG, GregorHelms (Diskussion) 12:15, 26. Apr. 2026 (CEST)
Nochmal @GregorHelms:
Wenn ich die Geschichte des Bildes bei WP und bei Commons richtig verstehe, dann gibt es bei WP die von dir 2006 hochgeladene Datei:Anton Friedrich Remmers test.jpg, das Bild hast du angeblich im Archiv der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Jever erstellt, und bei Commons einen anderen Scan unter c:File:Anton Friedrich Remmers.jpg, für die keine Quelle genannt wird.
Um welches Objekt geht es dir hier? --Goesseln (Diskussion) 11:17, 1. Mai 2026 (CEST)
- Das Original-Bild befindet sich im Archiv der EFG Jever (dessen Leiter ich bin). Ein genaues Datum seiner Entstehung lässt sich nicht mehr ausmachen, auch fehlen Angaben über den Fotografen. Das gerahmte Archiv-Bild trägt lediglich die handschriftliche Notiz "vor 1880". Da das Bild den lebenden Anton Friedrich Remmers zeigt (er starb 1881), ist die Notiz mE vertrauenswürdig, also kann "pd-alt" angenommen werden. - Was mich zu dieser Anfrage bewog, habe ich oben dargestellt. Ich fand das von mir hochgeladene Bild bei Alamy im Angebot für 22€, obwohl ja nach unseren Wiki-Regeln jeder das Bild kostenfrei downloaden und weiterverwenden kann. Für mich irgendwie ärgerlich, dass Wikipedia (gegen unsere Regeln!) nicht als Quelle angegeben und damit der Hinweis auf die kostenlose Quelle verschwiegen wurde. MfG, GregorHelms (Diskussion) 12:10, 1. Mai 2026 (CEST)
- Wenn das Bild gemeinfrei ist, darf man damit halt machen, was man will, so ist das mit der Gemeinfreiheit - man muss weder Urheber noch Quelle angeben und darf auch Kopien zu beliebigen Preisen verkaufen (an Leute, die nicht wissen, dass sie das Bild woanders auch kostenlos bekommen würden)... --Gestumblindi 21:24, 13. Mai 2026 (CEST)
- Man kann sich sogar selbst als Urheber ausgeben oder als Rechteverwalter oder was auch immer, alles ist möglich und legal. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:37, 13. Mai 2026 (CEST)
- Als Rechteinhaber aber nicht, das wäre eine Schutzrechtsberühmung. --Gestumblindi 22:20, 13. Mai 2026 (CEST)
- Nein, ich verletze ja kein fremdes Schutzrecht, da ja keins existiert. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:26, 14. Mai 2026 (CEST)
- Naja, aber sobald Alamy (oder sonstwer) jemandem eine Rechnung stellt oder ihn gar verklagt, weil es ihr Bild sei. Das wäre dann schon unrechtmässig. --Gestumblindi 13:33, 14. Mai 2026 (CEST)
- @Ralf Roletschek, weil also kein Schutzrecht besteht, kann ich ein eigenes Schutzrecht berühmen. Der Einzige der dabei geschädigt wird, ist der, oder diejenige, die dieses - mein selbsterklärtes - Schutzrecht anerkennt und mir - unnötigerweise - die € 22,- bezahlt!? Durch das vorsätzliche Verschweigen der Gemeinfreiheit verschafft man sich also einen materiellen Vorteil! Etwas anderes ist es, wenn ich einen neuen Mehrwert schaffe. Ich binde das Bild in ein Buch ein, drucke es auf eine Kaffeetasse, verwende es in einer Präsentation. Aber dieser Mehrwert ist dann eben genau das, die Wertschöpfung, die über das gemeinfreie Werk hinaus geht. --Wuselig (Diskussion) 13:51, 14. Mai 2026 (CEST)
- Nein, ich verletze ja kein fremdes Schutzrecht, da ja keins existiert. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:26, 14. Mai 2026 (CEST)
- Als Rechteinhaber aber nicht, das wäre eine Schutzrechtsberühmung. --Gestumblindi 22:20, 13. Mai 2026 (CEST)
- Man kann sich sogar selbst als Urheber ausgeben oder als Rechteverwalter oder was auch immer, alles ist möglich und legal. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:37, 13. Mai 2026 (CEST)
- Wenn das Bild gemeinfrei ist, darf man damit halt machen, was man will, so ist das mit der Gemeinfreiheit - man muss weder Urheber noch Quelle angeben und darf auch Kopien zu beliebigen Preisen verkaufen (an Leute, die nicht wissen, dass sie das Bild woanders auch kostenlos bekommen würden)... --Gestumblindi 21:24, 13. Mai 2026 (CEST)
- Das Original-Bild befindet sich im Archiv der EFG Jever (dessen Leiter ich bin). Ein genaues Datum seiner Entstehung lässt sich nicht mehr ausmachen, auch fehlen Angaben über den Fotografen. Das gerahmte Archiv-Bild trägt lediglich die handschriftliche Notiz "vor 1880". Da das Bild den lebenden Anton Friedrich Remmers zeigt (er starb 1881), ist die Notiz mE vertrauenswürdig, also kann "pd-alt" angenommen werden. - Was mich zu dieser Anfrage bewog, habe ich oben dargestellt. Ich fand das von mir hochgeladene Bild bei Alamy im Angebot für 22€, obwohl ja nach unseren Wiki-Regeln jeder das Bild kostenfrei downloaden und weiterverwenden kann. Für mich irgendwie ärgerlich, dass Wikipedia (gegen unsere Regeln!) nicht als Quelle angegeben und damit der Hinweis auf die kostenlose Quelle verschwiegen wurde. MfG, GregorHelms (Diskussion) 12:10, 1. Mai 2026 (CEST)
- Es gibt beim Hochladen verschiedene freie Lizenzierungsmöglichkeiten, so zum Beispiel die Nutzung mit gleicher Lizenzierung, was eine gewerbliche Nutzung nicht ausschliesst, aber eine Copyrightaneignung und einen Verkauf des Bildes ausschliesst. Ebenso ist es möglich, die Angabe des Fotografen vorzuschreiben. (Was ganz in Ordnung ist, im Nebeneffekt jedoch von den "Kostenpflichtigebildabmahnungsabzockern" missbraucht wird.). --RAL1028 (Diskussion) 13:42, 14. Mai 2026 (CEST)
- Bei gemeinfreien Bildern (wie dem hier diskutierten) ist keine Lizenzierung möglich, die einen Verkauf des Bildes ausschliesst. Man kann auch keine Vorschriften zu irgendwelchen Angaben machen – gemeinfrei ist nun mal gemeinfrei. Einschränkungen beim Hochladen kann man nur bei Bildern machen, die nicht gemeinfrei sind. Aber auf Commons werden nur Lizenzen akzeptiert, die auch die kommerzielle Weiternutzung erlauben. --Gestumblindi 13:57, 14. Mai 2026 (CEST)
- Es ist ein Unterschied, ob ein Bild mit CC von Commons regelgerecht ausgezeichnet (Herkunft/Autor) in kommerziellem Werbematerial genutzt wird oder ob jemand das Bild an sich verkaufen will. CC-BY-SA 4.0 zum Beispiel erlaubt jegliche Weiternutzung unter gleicher Lizenzierung und verlangt die Autorennennung. Damit ist bei CC-BY-SA 4.0 Lizenzierung eigentlich ein Verkauf des Bildes nicht möglich. Das mit den gemeinfreien Bildern ist eine etwas andere Sache und häufig auch ausserhalb der Wikipediawelt Anlass zu Diskussionen. --RAL1028 (Diskussion) 14:20, 14. Mai 2026 (CEST)
- Gerade bei CC4 weiß niemand, welche Weiternutzung in Zukunft möglich ist, ob Autorennennung nötig ist usw. CC0 müßte neigentlich für alle Länder ausßer USA und GB verboten werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:26, 14. Mai 2026 (CEST)
- Im Prinzip kann man sogar ein Bild mit CC-BY-SA 4.0 digital „verkaufen“, das ginge dann etwa so: Du bezahlst mich für die Dienstleistung, dir diese Datei zur Verfügung zu stellen; ich muss aber auf die Autorennennung achten und die Lizenz beibehalten, so dass der „Käufer“ das Bild frei verwenden und auch unter Einhaltung der Lizenz frei weitergeben kann. Aber angenommen, ich habe einen Server, auf dem ich verschiedene Bilder zur Verfügung stelle, könnte ich etwas für den Zugriff auf diesen Server verlangen. --Gestumblindi 14:29, 14. Mai 2026 (CEST)
- Es ist ein Unterschied, ob ein Bild mit CC von Commons regelgerecht ausgezeichnet (Herkunft/Autor) in kommerziellem Werbematerial genutzt wird oder ob jemand das Bild an sich verkaufen will. CC-BY-SA 4.0 zum Beispiel erlaubt jegliche Weiternutzung unter gleicher Lizenzierung und verlangt die Autorennennung. Damit ist bei CC-BY-SA 4.0 Lizenzierung eigentlich ein Verkauf des Bildes nicht möglich. Das mit den gemeinfreien Bildern ist eine etwas andere Sache und häufig auch ausserhalb der Wikipediawelt Anlass zu Diskussionen. --RAL1028 (Diskussion) 14:20, 14. Mai 2026 (CEST)
Service CC
Bearbeitenen:Creative Commons license
Creative Commons
CC-BY-SA-1.0
CC-BY-SA-2.0
CC-BY-SA-2.5
CC-BY-SA-3.0
CC-BY-SA 4.0 --RAL1028 (Diskussion) 14:32, 14. Mai 2026 (CEST)
- Das hat jetzt allerdings mit der Ausgangsfrage dieses Abschnitts eigentlich nichts mehr zu tun, da es ja um ein gemeinfreies Bild ging und nicht um CC-Lizenzen. --Gestumblindi 14:57, 14. Mai 2026 (CEST)
- Doch, schon. Selbst wenn das Original entsprechend den differenten, landesspezifischen und internetrelevanten Gesetzgebungen "gemeinfrei" ist - dazu muss hier nicht diskutiert werden - so kann doch an die Zurverfügungstellung Bedingungen gebunden seien/werden, wie die Lizenzübernahme/Weitergabe der freien Verwendung und Zurverfügungstellung sowie die Angabe der Herkunft. (Ansonsten sollte ein zusammengestellter Überblick über die Lizenzierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, damit nicht jeder Interessierte sich das selber raussuchen muss. Drum auch die Unterüberschrift.) --RAL1028 (Diskussion) 17:07, 14. Mai 2026 (CEST)
- Eh, nein, da verstehst du wohl etwas nicht. Gemeinfreie Bilder können unter keine Lizenz gestellt werden. Sie sind frei reproduzier- und verwendbar. Du kannst zwar, wie ich oben auch schrieb, Bedingungen dafür aufstellen und auch einen Preis dafür verlangen, um jemandem eine bestimmte Kopie (physisch oder digital - du kannst eine Postkarte für 100 Euro verkaufen, oder ein JPEG-File) zur Verfügung zu stellen, aber das wirkt sich nicht auf das Bild und das Recht zur Reproduktion selbst aus. Richtig ist, dass es „landesspezifisch“ unterschiedliche Schranken gibt und es vorkommt, dass ein Bild in A bereits gemeinfrei, in B aber noch geschützt ist, und dann gibt es lustige Dinge wie Editio princeps (Urheberrecht), aber das ändert nichts am Grundsatz. --Gestumblindi 18:49, 14. Mai 2026 (CEST)
- Stimmt. Bitte entschuldige den Aufwand, die seit 2021 geltende Rechtsauffassung dazu war mir nicht im vollen Umfang geläufig. Für Interessierte: Wikipedia:Bildrechte#Vervielfältigungen_von_gemeinfreien_Werken.
- Aber sind wir uns einig, Gestumblindi, dass "Eigenständige Werke" so lizenziert freigegeben werden können, dass eine Verwendung an die Nennung des Autors und unter gleicher Lizenzierung erfolgen muss (müsste)? Daraus hinzuweisen war in der Hauptsache die Absicht meiner Wortmeldung. Oder verstehe ich auch diesbezüglich wieder etwas nicht? --RAL1028 (Diskussion) 12:05, 15. Mai 2026 (CEST)
- Momentan ist das bei CC so aber niemand kann sagen, was in Zukunft ist. Umlizenzierungen sind ja problemlos, wie sich gezeigt hat. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:13, 15. Mai 2026 (CEST)
- Mal abgesehen von Ralfs Bedenken; ja, sofern ein Werk schutzfähig ist – also Schöpfungshöhe hat – und noch geschützt ist (also typischerweise 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers), kann natürlich von den Rechteinhabern eine Lizenz dafür vergeben werden, die Autorennennung und Weitergabe unter der gleichen Lizenz verlangt (das wäre also z.B. eine CC-BY-SA). --Gestumblindi 23:03, 15. Mai 2026 (CEST)
Diskussion zum Schutzlandprinzip, mal wieder
Bearbeiten(Hinweis: Die folgende Diskussion ist aus Antworten auf den Abschnitt Falco-Denkmal in der Dominikanischen Republik entstanden und wurde von mir abgetrennt, da es ein eigenes Thema ist, und um den erledigt-Baustein bei der konkreten Frage trotzdem beizubehalten). --Gestumblindi 21:31, 7. Mai 2026 (CEST)
- Seit der revidierten Berner Ubereinkunft 1908 bzw. 1920 ist DACH auf einer Linie und spätestens seit der Hundertwasseerentscheidung ist das Thema auch international geklärt und unwiedersprochen. Ich sehe da keine Unsicherheit. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:27, 6. Mai 2026 (CEST)
- Ich schon. Das Schutzlandprinzip, wie es von der Hundertwasserentscheidung bestätigt wurde, besagt, dass "für Fragen des geistigen Eigentums das Recht desjenigen Staates anzuwenden ist, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird", wie es in der Einleitung unseres Artikels heisst. Das heisst also, ja - in D/A/CH kann niemand Schutz für eine Aufnahme eines Motivs beanspruchen, das in diesen Staaten unter die Panoramafreiheit fällt, auch wenn sie in einem Land ohne Panoramafreiheit wie Frankreich oder der Dominikanischen Republik entstanden ist. Aber in Staaten ohne Panoramafreiheit eben schon, und Fotos, die in der deutschsprachigen Wikipedia abgelegt sind, sind auch in diesen abrufbar. Mit dieser Problematik beschäftigt sich der letzte Absatz von Schutzlandprinzip#Schutzlandprinzip_und_Internet. Jeder dieser Staaten kommt nämlich jedenfalls potenziell als Schutzland in Frage, denn ob überhaupt wie in Deutschland ein Inlandsbezug gefordert ist, wird in verschiedenen Jurisdiktionen unterschiedlich beurteilt. Theoretisch könnte jemand, der ein Foto aus Frankreich in der deutschen Wikipedia hochlädt, in Frankreich (nicht in D/A/CH) wegen Verletzung der Schutzrechte verklagt werden, und ein französisches Gericht könnte es so sehen, dass die Abrufbarkeit des Fotos in Frankreich dafür ausreicht. Ein technischer Nachteil hier ist ja, dass Bilder nicht nur im Artikelkontext abrufbar sind, sondern immer auch gesondert auf der Bildbeschreibungsseite. Für einen Nutzer aus Frankreich kann es da egal sein, dass diese Seite sich in der deutschen Wikipedia befindet. --Gestumblindi 20:44, 6. Mai 2026 (CEST)
- Zustimmung. Unser dogmatischer Ansatz des Schutzlandprinzips ist etwas aus der Zeit gefallen. Man kann es noch weiter treiben, etwas vereinfacht und überspitzt: Wenn ich ein Foto eines bleibenden Kunstwerks im öffentlichen Raum in Deutschland mache, in Deutschland lebe, es aus Deutschland auf Commons hochlade, das Bild dann aber in irgendeiner anderssprachigen Wikipedia eingebunden wird - dann wäre es unter ein paar Umständen denkbar, dass der französische Künstler mich wegen verstoßes gegen das französische Urheberrecht in Frankreich verklagt. In der Realität unwahrscheinlich, aber aus unserer sehr schwarz/weißen Anwendung des Schutzlandprinzips wäre das die logische Schlussfolgerung. Das Schutzlandprinzip ist ja keine Einbahnstraße, die nur Regelungen aufhebt. Yellowcard (D.) 18:44, 7. Mai 2026 (CEST)
- Da bekäme eher die Person Probleme, die das Foto in der anderssprachigen Wikipedia einbindet. -- Chaddy · D 21:01, 7. Mai 2026 (CEST)
- Wieso „anderssprachige Wikipedia“? Das muss gar nicht sein. Wenn ich etwa bei Google Image Search nach corbusier villa savoye suche, ist der erste Treffer ein Foto in der deutschsprachigen Wikipedia - einem Franzosen, der ein Foto der Villa von Le Corbusier haben möchte (sie steht in Frankreich, ist noch urheberrechtlich geschützt und Panoramafreiheit gibt es in FR nicht), kann der deutschsprachige Artikelkontext egal sein. Relevant für ihn ist, dass er das Foto im Internet findet. Und ein französisches Gericht könnte das auch so sehen. --Gestumblindi 21:28, 7. Mai 2026 (CEST)
- Ich bezog mich halt auf Yellowcards Beispiel, deshalb "anderssprachige Wikipedia".
- Bei deinem Beispiel wiederum ist das aus meiner Sicht ja ein klassischer Fall von Weiternutzung, hier halt durch Google. Wer unsere Fotos weiternutzt ist selbst verantwortlich, keine Gesetze zu brechen. Das betrifft ja alles mögliche, nicht nur Panoramafreiheit. -- Chaddy · D 21:38, 7. Mai 2026 (CEST)
- Es sind eben nicht einfach „die anderen“; Google, anderssprachige Wikipedia... - Wer ein Foto hier hochlädt, macht es weltweit über das Internet abrufbar. Dass das Zielpublikum der Texte der deutschsprachigen Wikipedia vornehmlich in DACH lebt, muss bei einem Foto keine Rolle spielen. --Gestumblindi 22:13, 7. Mai 2026 (CEST)
- Naja, das ist eher ein schwaches Argument in einer Welt mit mindestens 193 verschiedenen Rechtssystemen. Dann könnte man nämlich gar nichts mehr online publizieren. Das betrifft ja nicht nur Panoramafreiheit, sondern auch viele andere Bereiche wie beispielsweise unterschiedliche Regelungen zur Gemeinfreiheit oder unterschiedliche Handhabe von Persönlichkeitsrechten usw. Mal ganz zu schweigen von autoritären Systemen, die Informationen unterdrücken möchten usw. -- Chaddy · D 23:10, 7. Mai 2026 (CEST)
- Es sind eben nicht einfach „die anderen“; Google, anderssprachige Wikipedia... - Wer ein Foto hier hochlädt, macht es weltweit über das Internet abrufbar. Dass das Zielpublikum der Texte der deutschsprachigen Wikipedia vornehmlich in DACH lebt, muss bei einem Foto keine Rolle spielen. --Gestumblindi 22:13, 7. Mai 2026 (CEST)
- @Chaddy: Ja, mag auch sein. Wenn das Foto auf Commons gehostet und per Wikidata dem Autoren, der es dann arglos einbindet, sogar vorgeschlagen wird, macht es das vielleicht auch nicht besser. Ansätze und Argumentationslinien , wer jetzt zu verklagen wäre, gäbe es da viele. Das ist aber eine ziemlich theoretische Diskussion. --Yellowcard (D.) 09:33, 8. Mai 2026 (CEST)
- Wieso „anderssprachige Wikipedia“? Das muss gar nicht sein. Wenn ich etwa bei Google Image Search nach corbusier villa savoye suche, ist der erste Treffer ein Foto in der deutschsprachigen Wikipedia - einem Franzosen, der ein Foto der Villa von Le Corbusier haben möchte (sie steht in Frankreich, ist noch urheberrechtlich geschützt und Panoramafreiheit gibt es in FR nicht), kann der deutschsprachige Artikelkontext egal sein. Relevant für ihn ist, dass er das Foto im Internet findet. Und ein französisches Gericht könnte das auch so sehen. --Gestumblindi 21:28, 7. Mai 2026 (CEST)
- Da bekäme eher die Person Probleme, die das Foto in der anderssprachigen Wikipedia einbindet. -- Chaddy · D 21:01, 7. Mai 2026 (CEST)
- Zustimmung. Unser dogmatischer Ansatz des Schutzlandprinzips ist etwas aus der Zeit gefallen. Man kann es noch weiter treiben, etwas vereinfacht und überspitzt: Wenn ich ein Foto eines bleibenden Kunstwerks im öffentlichen Raum in Deutschland mache, in Deutschland lebe, es aus Deutschland auf Commons hochlade, das Bild dann aber in irgendeiner anderssprachigen Wikipedia eingebunden wird - dann wäre es unter ein paar Umständen denkbar, dass der französische Künstler mich wegen verstoßes gegen das französische Urheberrecht in Frankreich verklagt. In der Realität unwahrscheinlich, aber aus unserer sehr schwarz/weißen Anwendung des Schutzlandprinzips wäre das die logische Schlussfolgerung. Das Schutzlandprinzip ist ja keine Einbahnstraße, die nur Regelungen aufhebt. Yellowcard (D.) 18:44, 7. Mai 2026 (CEST)
- Ich schon. Das Schutzlandprinzip, wie es von der Hundertwasserentscheidung bestätigt wurde, besagt, dass "für Fragen des geistigen Eigentums das Recht desjenigen Staates anzuwenden ist, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird", wie es in der Einleitung unseres Artikels heisst. Das heisst also, ja - in D/A/CH kann niemand Schutz für eine Aufnahme eines Motivs beanspruchen, das in diesen Staaten unter die Panoramafreiheit fällt, auch wenn sie in einem Land ohne Panoramafreiheit wie Frankreich oder der Dominikanischen Republik entstanden ist. Aber in Staaten ohne Panoramafreiheit eben schon, und Fotos, die in der deutschsprachigen Wikipedia abgelegt sind, sind auch in diesen abrufbar. Mit dieser Problematik beschäftigt sich der letzte Absatz von Schutzlandprinzip#Schutzlandprinzip_und_Internet. Jeder dieser Staaten kommt nämlich jedenfalls potenziell als Schutzland in Frage, denn ob überhaupt wie in Deutschland ein Inlandsbezug gefordert ist, wird in verschiedenen Jurisdiktionen unterschiedlich beurteilt. Theoretisch könnte jemand, der ein Foto aus Frankreich in der deutschen Wikipedia hochlädt, in Frankreich (nicht in D/A/CH) wegen Verletzung der Schutzrechte verklagt werden, und ein französisches Gericht könnte es so sehen, dass die Abrufbarkeit des Fotos in Frankreich dafür ausreicht. Ein technischer Nachteil hier ist ja, dass Bilder nicht nur im Artikelkontext abrufbar sind, sondern immer auch gesondert auf der Bildbeschreibungsseite. Für einen Nutzer aus Frankreich kann es da egal sein, dass diese Seite sich in der deutschen Wikipedia befindet. --Gestumblindi 20:44, 6. Mai 2026 (CEST)
- Seit der revidierten Berner Ubereinkunft 1908 bzw. 1920 ist DACH auf einer Linie und spätestens seit der Hundertwasseerentscheidung ist das Thema auch international geklärt und unwiedersprochen. Ich sehe da keine Unsicherheit. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:27, 6. Mai 2026 (CEST)
- Die Orientierung am Schutzlandprinzip ist für die Handlungsfähigkeit der deutschsprachigen Wikipedia alternativlos, da die Warnung vor theoretischen Klagen aus dem Ausland die rechtliche und praktische Realität unseres Projekts verkennt. Würden wir die weltweite Abrufbarkeit in über 190 Ländern zum Maßstab machen, müssten wir uns stets der restriktivsten globalen Gesetzgebung unterwerfen, was einer freiwilligen Vorzensur und dem Import ausländischer Rechtsnormen in unseren eigenen Rechtsraum gleichkäme. Da sich dieses Projekt primär an den DACH-Raum richtet, müssen wir die dort geltenden Freiheiten wie die Panoramafreiheit auch aktiv nutzen, anstatt die Souveränität unserer eigenen Rechtsordnung ohne Not aufzugeben. Das oft angeführte Szenario grenzüberschreitender Privatklagen gegen ehrenamtliche Editoren ist zudem ein rein theoretisches Schreckgespenst ohne empirische Basis, da solche Konflikte in der Praxis über Takedown-Anfragen an die Foundation und nicht durch internationale Zivilprozesse gelöst werden. Um die Mitarbeit nicht durch eine unmögliche globale Rechtsprüfung zu ersticken, benötigen wir klare und handhabbare Regeln, die auf dem lokalen Recht basieren, statt vor jedem denkbaren internationalen Sonderrecht vorbeugend zu kapitulieren.--Fornax (Diskussion) 06:54, 8. Mai 2026 (CEST)
- Nicht falsch verstehen, ich finde unsere bisherige Handhabung praktikabel und plausibel argumentierbar. Sie ist rechtlich bloß nicht so wasserdicht, wie wir das hier teilweise implizieren.
- Das gilt für viele andere Themenbereiche ja auch. Die Regeln und Schwellen, die wir da aufgestellt haben, sind insgesamt schon praktikabel und sinvoll begründbar. Ob sie im Einzelfall der Rechtsprechung (welcher überhaupt?) standhalten würden, ist eine andere Frage. Wollen wir bei der Gelegenheit nochmal die heiß geliebte Logo-Diskussion eröffnen? duckundweg... Yellowcard (D.) 09:30, 8. Mai 2026 (CEST)
- Eben. Es geht hier nicht um ein völkerrechtliches Gutachten, sondern um im Projektalltag handhabbare Regeln. Absolute Rechtssicherheit ist ohnehin eine Illusion – wer die zum Maßstab macht, kann das Projekt gleich abschließen. Wir brauchen sinnvoll begründbare Leitlinien, die uns nicht unnötig einschränken. Die bisherige Praxis zum Schutzlandprinzip hat sich da als brauchbarer Kompromiss zwischen juristischer Vorsicht und unserem Bildungsauftrag bewährt. Man sollte das Rad hier nicht ohne Not neu erfinden. --Fornax (Diskussion) 11:01, 8. Mai 2026 (CEST)
- "Nicht falsch verstehen, ich finde unsere bisherige Handhabung praktikabel und plausibel argumentierbar. Sie ist rechtlich bloß nicht so wasserdicht, wie wir das hier teilweise implizieren." - Dem kann ich mich anschliessen und mehr wollte ich eigentlich auch nicht sagen: Unsere Handhabung ist eine pragmatische Vorgehensweise, mit der wir nun seit vielen Jahren keine Probleme haben, man sollte es bloss nicht so darstellen, als sei man damit garantiert auf der sicheren Seite. So ähnlich wie mit unserer 100-Jahre-Regel (oder der 120-Jahre-Regel auf Commons) für Werke von Urhebern mit unbekanntem Sterbejahr. --Gestumblindi 11:54, 8. Mai 2026 (CEST)
- Das Problem und Prinzip wird noch deutlicher, wenn man vom Urheberrecht weggeht und z.B. guckt was für Gesetze es in China oder Afghanistan gibt. Da wird sofort klar, dass wir kein Recht aus anderen Jurisdiktionen beachten können. Urheberrechte auf dem globalen Commons sind dabei die einzige Ausnahme. --GPSLeo (Diskussion) 08:18, 9. Mai 2026 (CEST)
- Richtig, das hätte auch drastische inhaltliche Folgen: Die dreitägige militärische Spezialoperation dürften wir dann nicht "Krieg" nennen, denn in Russland landet man dann jahrelang im Arbeitslager.
- -- Chaddy · D 22:33, 10. Mai 2026 (CEST)
- Das Problem und Prinzip wird noch deutlicher, wenn man vom Urheberrecht weggeht und z.B. guckt was für Gesetze es in China oder Afghanistan gibt. Da wird sofort klar, dass wir kein Recht aus anderen Jurisdiktionen beachten können. Urheberrechte auf dem globalen Commons sind dabei die einzige Ausnahme. --GPSLeo (Diskussion) 08:18, 9. Mai 2026 (CEST)
- Ich bin mal wieder spät dran aber ich erinnere daran, dass wir die im öffentlichen Raum in Münster stehenden Werke von Claes Oldenburg auf Intervention seiner Galerie gelöscht haben, weil er US-Urheberrecht geltend gemacht hat, das Panoramafreiheit nur bei Gebäuden, nicht aber bei Kunstwerken kennt. Grüße --h-stt !? 20:32, 20. Mai 2026 (CEST)
- @H-stt: Oldenburg war eine DMCA Takedown Notice an die WMF, die dann genau die Dateien, deren Löschung gefordert wurde, gelöscht hat - aber keine einzige mehr; Oldenburg bzw. seine Galerie hatten aus unbekannten Gründen nicht die Löschung aller Dateien, die dafür in Frage gekommen wären, gefordert. Siehe auch commons:Commons:Deletion requests/works by Claes Oldenburg. Alle Jubeljahre eine DMCA Takedown Notice für Bilder von Objekten, die an ihrem Standort eigentlich der Panoramafreiheit unterliegen, kann man wohl in Kauf nehmen. --Gestumblindi 20:40, 20. Mai 2026 (CEST)
- Besser fände ich es, wenn die WMF ihre Geldspeicher mal nutzt, um so eine Löschaufforderung gerichtlich anzufechten. Ein entsprechendes Gerichtsurteil wäre sehr hilfreich. -- Chaddy · D 23:03, 20. Mai 2026 (CEST)
- Oder gerade nicht hilfreich, wenn es ein amerikanisches Gericht ist und dieses zum Schluss kommt, dass die amerikanische Regelung der Panoramafreiheit auf alle weltweit aufgenommenen Fotos auf Commons anzuwenden sei... --Gestumblindi 23:36, 20. Mai 2026 (CEST)
- Das eigentliche Dilemma für uns Autoren ist doch, dass wir durch diese globale Rechtsunsicherheit spürbar abgeschreckt werden: Man überlegt es sich zweimal, ob man sich die Mühe eines Uploads auf Commons überhaupt macht, wenn man das Risiko einer plötzlichen DMCA-Löschung vor Augen hat. Der Fall Oldenburg zeigt eigentlich sehr schön, dass die US-Rechtsthematik primär ein Commons-Problem ist. Wenn wir Gestumblindis absolut berechtigte Sorge vor einem US-Bumerang-Urteil ernst nehmen (könnte irgendwann kommen), liegt die Lösung für solche Zweifelsfälle vielleicht gar nicht in noch komplexeren Commons-Regeln, sondern im konsequenten Mut zum lokalen Upload auf de.wp. Wenn ein Werk nach DACH-Recht (sei es durch die Panoramafreiheit oder das Schutzlandprinzip) eindeutig frei ist, sollten wir den lokalen Upload nicht als minderwertige Notlösung betrachten. Er ist unser legitimer Schutzraum für das heimische Urheberrecht. Das löst zwar das weltweite Lizenzproblem nicht, nimmt den Autoren hier vor Ort aber eine Menge Druck aus dem Kessel und bewahrt wertvolle Bildinhalte für die Enzyklopädie. Zumal die Gefahr keineswegs theoretisch ist: Ich habe jetzt schon mehrfach in der Commons-Community gelesen, dass dort gefordert wird, Bilder, die nur nach lokaler Panoramafreiheit frei sind, endlich konsequent von Commons zu löschen. Irgendwann könnte das dort tatsächlich Mehrheiten finden – umso wichtiger ist es, dass wir unser lokales Backup stärken.--Fornax (Diskussion) 06:59, 21. Mai 2026 (CEST)
- Zwei Punkte: Auch ein Foto von mir von der Oldenburg-Eistüte in Köln war von der DMCA-Löschung betroffen. Da ich das Foto als Frühwerk, also noch urheberrechtlich grün hinter den Ohren, aus dem 1. Stock eines Geschäfts gemacht habe, war die Panoramafreiheit sowieso nicht erfüllt. Und zweitens sind wir auch lokal nicht vor einer DMCA-Löschung sicher. Vielleicht unwahrscheinlicher. Aber die Server stehen immer in den USA und die Bilder sind auch auf der Dateiseite weltweit abrufbar. DACH hin, DACH her. Unabhängig davon fühle ich mich auf Commons mit meinen Fotos aber gut aufgehoben. --Raymond Disk. 09:49, 21. Mai 2026 (CEST)
- Wir wissen aber, daß der Serverstandpunkt irrelevant ist und die Europa-Server in Amsterdam stehen. Die zahlreichen Löschanträge auf Bilder von mir sprechen eine deutliche Sprache. Und die Gründe sind vielfältig, bis hin zu persönlichen Abneigungen hier. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:19, 21. Mai 2026 (CEST)
- Die Datenbank- und Dateiserver stehen ausschließlich in den USA. In Amsterdam und anderen Städte der Welt stehen nur Caching-Server. Siehe auch die Liste auf Meta (in deutscher Sprache). --Raymond Disk. 10:36, 21. Mai 2026 (CEST)
- Das Argument mit dem US-Serverstandort stimmt zwar technisch, greift rechtlich aber zu kurz. Die WMF duldet lokale Uploads nach lokalem Recht explizit über ihre Licensing Policy. Während Commons als globales Archiv garantiert, dass Inhalte auch in den USA frei sind, richtet sich de.wp primär an den DACH-Raum, weshalb hier für Weiternutzer und Gerichte das hiesige Schutzlandprinzip greift. Im schlimmsten Fall riskieren wir hier punktuelle, reaktive DMCA-Löschungen durch die WMF – aber eben nicht den pauschalen, präventiven Lösch-Kahlschlag, der uns auf Commons droht, wenn sich dort die reine US-Rechtslehre durchsetzt (und die wird irgendwann kommen, davon bin ich überzeugt).--Fornax (Diskussion) 10:53, 21. Mai 2026 (CEST)
- Die Datenbank- und Dateiserver stehen ausschließlich in den USA. In Amsterdam und anderen Städte der Welt stehen nur Caching-Server. Siehe auch die Liste auf Meta (in deutscher Sprache). --Raymond Disk. 10:36, 21. Mai 2026 (CEST)
- Wir wissen aber, daß der Serverstandpunkt irrelevant ist und die Europa-Server in Amsterdam stehen. Die zahlreichen Löschanträge auf Bilder von mir sprechen eine deutliche Sprache. Und die Gründe sind vielfältig, bis hin zu persönlichen Abneigungen hier. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:19, 21. Mai 2026 (CEST)
- Zwei Punkte: Auch ein Foto von mir von der Oldenburg-Eistüte in Köln war von der DMCA-Löschung betroffen. Da ich das Foto als Frühwerk, also noch urheberrechtlich grün hinter den Ohren, aus dem 1. Stock eines Geschäfts gemacht habe, war die Panoramafreiheit sowieso nicht erfüllt. Und zweitens sind wir auch lokal nicht vor einer DMCA-Löschung sicher. Vielleicht unwahrscheinlicher. Aber die Server stehen immer in den USA und die Bilder sind auch auf der Dateiseite weltweit abrufbar. DACH hin, DACH her. Unabhängig davon fühle ich mich auf Commons mit meinen Fotos aber gut aufgehoben. --Raymond Disk. 09:49, 21. Mai 2026 (CEST)
- Das eigentliche Dilemma für uns Autoren ist doch, dass wir durch diese globale Rechtsunsicherheit spürbar abgeschreckt werden: Man überlegt es sich zweimal, ob man sich die Mühe eines Uploads auf Commons überhaupt macht, wenn man das Risiko einer plötzlichen DMCA-Löschung vor Augen hat. Der Fall Oldenburg zeigt eigentlich sehr schön, dass die US-Rechtsthematik primär ein Commons-Problem ist. Wenn wir Gestumblindis absolut berechtigte Sorge vor einem US-Bumerang-Urteil ernst nehmen (könnte irgendwann kommen), liegt die Lösung für solche Zweifelsfälle vielleicht gar nicht in noch komplexeren Commons-Regeln, sondern im konsequenten Mut zum lokalen Upload auf de.wp. Wenn ein Werk nach DACH-Recht (sei es durch die Panoramafreiheit oder das Schutzlandprinzip) eindeutig frei ist, sollten wir den lokalen Upload nicht als minderwertige Notlösung betrachten. Er ist unser legitimer Schutzraum für das heimische Urheberrecht. Das löst zwar das weltweite Lizenzproblem nicht, nimmt den Autoren hier vor Ort aber eine Menge Druck aus dem Kessel und bewahrt wertvolle Bildinhalte für die Enzyklopädie. Zumal die Gefahr keineswegs theoretisch ist: Ich habe jetzt schon mehrfach in der Commons-Community gelesen, dass dort gefordert wird, Bilder, die nur nach lokaler Panoramafreiheit frei sind, endlich konsequent von Commons zu löschen. Irgendwann könnte das dort tatsächlich Mehrheiten finden – umso wichtiger ist es, dass wir unser lokales Backup stärken.--Fornax (Diskussion) 06:59, 21. Mai 2026 (CEST)
- Oder gerade nicht hilfreich, wenn es ein amerikanisches Gericht ist und dieses zum Schluss kommt, dass die amerikanische Regelung der Panoramafreiheit auf alle weltweit aufgenommenen Fotos auf Commons anzuwenden sei... --Gestumblindi 23:36, 20. Mai 2026 (CEST)
- Besser fände ich es, wenn die WMF ihre Geldspeicher mal nutzt, um so eine Löschaufforderung gerichtlich anzufechten. Ein entsprechendes Gerichtsurteil wäre sehr hilfreich. -- Chaddy · D 23:03, 20. Mai 2026 (CEST)
- @H-stt: Oldenburg war eine DMCA Takedown Notice an die WMF, die dann genau die Dateien, deren Löschung gefordert wurde, gelöscht hat - aber keine einzige mehr; Oldenburg bzw. seine Galerie hatten aus unbekannten Gründen nicht die Löschung aller Dateien, die dafür in Frage gekommen wären, gefordert. Siehe auch commons:Commons:Deletion requests/works by Claes Oldenburg. Alle Jubeljahre eine DMCA Takedown Notice für Bilder von Objekten, die an ihrem Standort eigentlich der Panoramafreiheit unterliegen, kann man wohl in Kauf nehmen. --Gestumblindi 20:40, 20. Mai 2026 (CEST)
- Wir haben hier lokal gar nicht die Strukturen und Kapazitäten (technisch und von der Community her), um Mediendateien im grossen Stil lokal hochzuladen und zu verwalten. Es geht gerade noch so als Notlösung für Dateien, die nicht nach Commons konnten bzw. dort gelöscht werden, was verglichen mit dem Bestand (auch an DACH- bzw. de-WP-relevanten Dateien) auf Commons ein sehr kleiner Anteil ist. Das müsste man erstmal aufbauen, wenn man Fornax' Vorschlag zum „konsequenten Mut zum lokalen Upload auf de.wp.“ folgen wollte. Ausserdem finde ich einen zentralen Datenspeicher wie Commons sehr sinnvoll, statt dieselbe Datei x-mal in verschiedenen Projekten separat zu hosten. Das war ja auch die Idee von Commons. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die WMF angesichts des politischen Klimas in den USA eines (gar nicht so fernen?) Tages ihren Sitz sowieso nach Europa verlegt; vielleicht in die Schweiz, nach Genf - oder nach St. Gallen? Das Internet Archive hat ja gerade schon einen Ableger in St. Gallen gegründet. Das könnte ein Trend werden. Dann wäre US-Copyright nicht mehr so drängend. - Wo die Server physisch stehen, ist egal, über diesen Punkt sollten wir in der Diskussion schon länger hinaus sein. --Gestumblindi 11:56, 21. Mai 2026 (CEST)
- PS: Ganz abgesehen davon, dass auch auf Commons die Infrastruktur holprig genug ist und man den Eindruck hat, die WMF sei an dem Projekt nicht wirklich interessiert, aber das ist ein anderes Thema... --Gestumblindi 22:10, 21. Mai 2026 (CEST)
- Wenn die WMF Commons schon technisch so stiefmütterlich behandelt, wie du schreibst, sinkt mein Vertrauen ehrlicherweise noch weiter, dass sie das Projekt im Ernstfall engagiert gegen rechtliche Angriffe aus den USA verteidigen würde. Ein Grund mehr, die eigenen lokalen Rettungsboote zumindest instand zu halten.--Fornax (Diskussion) 07:20, 22. Mai 2026 (CEST)
- Wir sollten zumindest mehr als bisher auf Commons gelöschte Dateien, die wir lokal behalten könnten, zu uns her retten. Das passiert eigentlich nur gelegentlich, wenn sich mal wer explizit dafür einsetzt. -- Chaddy · D 11:48, 22. Mai 2026 (CEST)
- +1. Es wurden auch schon Bundesarchiv-Bilder von Commons gelöscht, ohne dass sie vorher nach dewiki transferiert worden wären. Und zwar welche, die enzyklopädisch wichtig waren und in Artikeln eingebunden. --Yen Zotto (Diskussion) 12:03, 22. Mai 2026 (CEST)
- Wenn es dich stört, dann schaff doch Abhilfe: Frag einen deutschsprachigen Commons Admin nach den Dateien und lade sie hier hoch --Isderion (Diskussion) 21:58, 22. Mai 2026 (CEST)
- Hallo, hier ist ein deutschsprachiger Commons-Admin ;-) - Wenn die Bundesarchiv-Bilder korrekt lizenziert waren und es aus DACH-Sicht keinen Zweifel daran gibt, kann ich sie schon wiederherstellen und hier hochladen. Wenn du angibst, um welche Bilder es geht. Es gab beim deutschen Bundesarchiv allerdings auch Bilder, bei denen man auch aus unserer Sicht sagen muss, dass sie wohl versehentlich „durchgerutscht“ waren (enthalten z.B. Abbildungen von geschützter Werken Dritter) und die ich hier auch nicht hochladen würde. --Gestumblindi 22:23, 22. Mai 2026 (CEST)
- Ich glaube, es ging um Datei:Bundesarchiv Bild 146-1975-041-07, Paris, Propaganda gegen Juden.jpg. War einst im Artikel George Montandon eingebunden, vielleicht auch noch in anderen. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 00:03, 23. Mai 2026 (CEST)
- @Yen Zotto: Hm, die dazugehörige Löschdiskussion auf Commons ist hier zu finden. Das ist nun genau so ein Fall, in dem in der Abbildung ein geschütztes Werk Dritter enthalten ist. Zentrales Motiv ist ein Poster von René Péron, der erst 1972 gestorben ist. In der Löschdiskussion wurde nun vorgebracht, dass das Bundesarchiv zwar die Rechte am Foto halten mag und dieses freigeben kann, für das Poster aber ein gesonderter Schutz besteht. Und es ist nirgends dokumentiert (und m.E. auch nicht wahrscheinlich), dass die Rechte am Poster an das Bundesarchiv übertragen wurden. Da es als temporär angebrachtes Poster auch in D-A-CH nicht unter die Panoramfreiheit fällt, komme ich zum Schluss, dass die Löschung auf Commons auch aus DACH-Sicht gerechtfertigt war und das Foto auch hier lokal nicht hochzuladen ist. Wir müssen wohl die 70 Jahre nach Pérons Tod abwarten, also bis 1. Januar 2043. --Gestumblindi 12:39, 23. Mai 2026 (CEST)
- Ok, schade. Danke für die Einschätzung! Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 13:37, 23. Mai 2026 (CEST)
- @Yen Zotto: Hm, die dazugehörige Löschdiskussion auf Commons ist hier zu finden. Das ist nun genau so ein Fall, in dem in der Abbildung ein geschütztes Werk Dritter enthalten ist. Zentrales Motiv ist ein Poster von René Péron, der erst 1972 gestorben ist. In der Löschdiskussion wurde nun vorgebracht, dass das Bundesarchiv zwar die Rechte am Foto halten mag und dieses freigeben kann, für das Poster aber ein gesonderter Schutz besteht. Und es ist nirgends dokumentiert (und m.E. auch nicht wahrscheinlich), dass die Rechte am Poster an das Bundesarchiv übertragen wurden. Da es als temporär angebrachtes Poster auch in D-A-CH nicht unter die Panoramfreiheit fällt, komme ich zum Schluss, dass die Löschung auf Commons auch aus DACH-Sicht gerechtfertigt war und das Foto auch hier lokal nicht hochzuladen ist. Wir müssen wohl die 70 Jahre nach Pérons Tod abwarten, also bis 1. Januar 2043. --Gestumblindi 12:39, 23. Mai 2026 (CEST)
- Ich glaube, es ging um Datei:Bundesarchiv Bild 146-1975-041-07, Paris, Propaganda gegen Juden.jpg. War einst im Artikel George Montandon eingebunden, vielleicht auch noch in anderen. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 00:03, 23. Mai 2026 (CEST)
- Hallo, hier ist ein deutschsprachiger Commons-Admin ;-) - Wenn die Bundesarchiv-Bilder korrekt lizenziert waren und es aus DACH-Sicht keinen Zweifel daran gibt, kann ich sie schon wiederherstellen und hier hochladen. Wenn du angibst, um welche Bilder es geht. Es gab beim deutschen Bundesarchiv allerdings auch Bilder, bei denen man auch aus unserer Sicht sagen muss, dass sie wohl versehentlich „durchgerutscht“ waren (enthalten z.B. Abbildungen von geschützter Werken Dritter) und die ich hier auch nicht hochladen würde. --Gestumblindi 22:23, 22. Mai 2026 (CEST)
- Wenn es dich stört, dann schaff doch Abhilfe: Frag einen deutschsprachigen Commons Admin nach den Dateien und lade sie hier hoch --Isderion (Diskussion) 21:58, 22. Mai 2026 (CEST)
- +1. Es wurden auch schon Bundesarchiv-Bilder von Commons gelöscht, ohne dass sie vorher nach dewiki transferiert worden wären. Und zwar welche, die enzyklopädisch wichtig waren und in Artikeln eingebunden. --Yen Zotto (Diskussion) 12:03, 22. Mai 2026 (CEST)
- So schlimm sieht das meiner Wahrnehmung nach nicht aus. Letzes Jahr hat man z.B. eine Takedown-Notice von Tesla größtenteils nicht umgesetzt --Isderion (Diskussion) 22:12, 22. Mai 2026 (CEST)
- Ja, die WMF setzt erfreulicherweise nicht wild und blind alle DMCA-Takedown-Notices um. In diesem Fall wollte Tesla vier Files mit ihrem Logo gelöscht sehen, nur bei einem davon hat die WMF das akzeptiert. Es wird überhaupt sehr wenig von der WMF gelöscht, und ich erinnere mich, wie ein Vertreter ihrer Rechtsabteilung auf einer Wikimania schon vor 10 Jahren die Community dafür rühmte, so genau auf die Urheberrechte zu achten. --Gestumblindi 22:29, 22. Mai 2026 (CEST)
- Wir sollten zumindest mehr als bisher auf Commons gelöschte Dateien, die wir lokal behalten könnten, zu uns her retten. Das passiert eigentlich nur gelegentlich, wenn sich mal wer explizit dafür einsetzt. -- Chaddy · D 11:48, 22. Mai 2026 (CEST)
- Wenn die WMF Commons schon technisch so stiefmütterlich behandelt, wie du schreibst, sinkt mein Vertrauen ehrlicherweise noch weiter, dass sie das Projekt im Ernstfall engagiert gegen rechtliche Angriffe aus den USA verteidigen würde. Ein Grund mehr, die eigenen lokalen Rettungsboote zumindest instand zu halten.--Fornax (Diskussion) 07:20, 22. Mai 2026 (CEST)
- PS: Ganz abgesehen davon, dass auch auf Commons die Infrastruktur holprig genug ist und man den Eindruck hat, die WMF sei an dem Projekt nicht wirklich interessiert, aber das ist ein anderes Thema... --Gestumblindi 22:10, 21. Mai 2026 (CEST)
- Wir haben hier lokal gar nicht die Strukturen und Kapazitäten (technisch und von der Community her), um Mediendateien im grossen Stil lokal hochzuladen und zu verwalten. Es geht gerade noch so als Notlösung für Dateien, die nicht nach Commons konnten bzw. dort gelöscht werden, was verglichen mit dem Bestand (auch an DACH- bzw. de-WP-relevanten Dateien) auf Commons ein sehr kleiner Anteil ist. Das müsste man erstmal aufbauen, wenn man Fornax' Vorschlag zum „konsequenten Mut zum lokalen Upload auf de.wp.“ folgen wollte. Ausserdem finde ich einen zentralen Datenspeicher wie Commons sehr sinnvoll, statt dieselbe Datei x-mal in verschiedenen Projekten separat zu hosten. Das war ja auch die Idee von Commons. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die WMF angesichts des politischen Klimas in den USA eines (gar nicht so fernen?) Tages ihren Sitz sowieso nach Europa verlegt; vielleicht in die Schweiz, nach Genf - oder nach St. Gallen? Das Internet Archive hat ja gerade schon einen Ableger in St. Gallen gegründet. Das könnte ein Trend werden. Dann wäre US-Copyright nicht mehr so drängend. - Wo die Server physisch stehen, ist egal, über diesen Punkt sollten wir in der Diskussion schon länger hinaus sein. --Gestumblindi 11:56, 21. Mai 2026 (CEST)
Es wäre an der Zeit, daß wir mal ein RL-Treffen der Urheberrechtstragen machen? --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:51, 8. Mai 2026 (CEST)
- Die Diskussion ist sicherlich notwendig, allerdings praktisch recht wenig hilfreich. Nicht jeder hat die Zeit und auch das notwendige Wissen, um sich in Gesetzes- und Verordnungstexte sowie rechtsphilosphische Diskussionen einzulesen, sie zu verstehen und dann für sich die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.
- Was ich mir wünsche, wäre eine einfache Checkliste, die man abarbeiten kann, um dann zu wissen, ob man Bilder a) auf commons oder b) in der deutschsprachigen Wikipedia oder c) gar nicht hochladen darf. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch einige Mitwirkende entlastet, das wahrscheinlich imer wieder die gleichen Fragen aufs neue gestellt werden. Aber vielleicht gibt es so etwas ja schon? --Kiew86 (Diskussion) 01:46, 14. Mai 2026 (CEST)
- WP:BR ist zwar keine einfache Checkliste, aber eine relativ umfassende Zusammenstellung.
- Und vielleicht hilft auch diese Grafik ein wenig: Datei:DEU Tutorial - Hochladen von Bildern neu.svg. -- Chaddy · D 01:51, 14. Mai 2026 (CEST)
- Danke für die Antwort. WP:BR scheint zwar ziemlich umfassend zu sein, ist aber für mein Dafürhalten zu lang und zu komplex.
- Und das Tutorial beantwortet einige Frage, wie beispielsweise die Anwendung des Schutzlandprinzips, nicht. Einer meiner Testfälle ist die Frage, ob ich ein Foto, dass ich selbst vor 1992 in einer Unionsrepublik der Sowjetunion im öffentlichen Raum aufgenommen habe, hochladen darf, und wenn ja, unter welchen Umständen. Die konkrete Frage brauchen wir hier nicht diskutieren, aber das Tutorial sollte mich recht zügig zu einer reproduzierbaren Antwort führen. --Kiew86 (Diskussion) 02:28, 14. Mai 2026 (CEST)
- Dein Wunsch nach einer einfachen Checkliste ist absolut nachvollziehbar. Das Problem ist jedoch, dass das Schutzlandprinzip die Logik einer simplen Ja/Nein-Matrix sprengt: Sobald internationale Abkommen und intertemporales Recht (wie bei deinem UdSSR-Beispiel) hineinspielen, hängen die Antworten von so vielen Variablen ab, dass eine Checkliste entweder unvollständig oder irrsinnig komplex wäre. Letztlich führt diese Komplexität oft zu einer "Vorsichtskultur", bei der Bilder im Zweifel eher gelöscht oder gar nicht erst hochgeladen werden, um Risiken zu vermeiden --Fornax (Diskussion) 07:41, 14. Mai 2026 (CEST)
- Stimmt.
- Genau das ist der Grund, warum ich darauf verzichte meine Dias aus den 1980er Jahren hier hochzuladen, Ich habe schlicht und ergreifend keinen Bock auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden (Lösch)diskussionen. Diese Diskussionen kosten, ebenso wie schon die Einarbeitung in die Regelungslage, viel zuviel Zeit und Nerven.
- Ich fürchte, ich bin da nicht der Einzige. Entweder gelingt es, eine kurze, treffsichere und auch für Nichbürokraten verständliche Kurzanleitung zu erstellen und schnell auffindbar zu machen, oder der wikipedia gehen Zeitdokumente verloren (Es geht mir hier weniger um den 248.746ten Schnappschuss des Kölner Domes, sondern beispielsweise um die Dia- und Fotosammlungen der Boomer, die viele Zeitdokumente enthalten, aber in wenigen Jahren mit dem Ableben der Boomer-Generation in den Shredder gehen). --Kiew86 (Diskussion) 11:00, 14. Mai 2026 (CEST)
- @Kiew86 Das ist ein sehr wichtiges Thema, also die analogen Fotobeständer der Boomer-Generation. Daher biete ich am 27. Mai eine Online-Veranstaltung dazu an: Wie kommen analoge Bildsammlungen nach Wikimedia Commons? Da werde ich zeitbedingt nur sehr wenig zu oben beschriebenen Probleme sagen können. Aber in der Summe glaube ich, dass die große Mehrheit der Fotos aus der Zeit keine urheberrechtlichen Probleme machen. Es gibt ja auch viel Altes, bei dem das Urheberrecht längst erloschen ist oder bei dem die Objekte mangels Schöpfungshöhe trotzdem hochgeladen werden dürfen. --Raymond Disk. 12:05, 14. Mai 2026 (CEST)
- Großartig! Ich finde es toll, dass Du Dich diesem Thema widmest und dafür Deine Zeit investierst. Ich werde auf jeden Fall versuchen, an der Veranstaltung teilzunehmen. --Kiew86 (Diskussion) 12:41, 14. Mai 2026 (CEST)
- @Kiew86: Ich würde empfehlen, mutig zu sein, und in deinem Fall pragmatisch etwa so vorzugehen: Da es gemäss Commons:Freedom of panorama in den meisten ehemaligen Unionsrepubliken der Sowjetunion mit Ausnahme von Russland (nur für Gebäude, nicht für Kunstwerke) und Moldawien (volle Panoramafreiheit) keine Panoramafreiheit gibt, könntest du Aufnahmen von Gebäuden aus diesem Gebiet hier lokal hochladen, wo sie mit {{Schutzlandprinzip}} ja akzeptiert werden, und in der Praxis sind Probleme mit solchen Aufnahmen so gut wie ausgeschlossen (das sage ich trotz meiner grundsätzlichen Bedenken, die ich im Falle sowjetischer Architektur auch weniger hätte als bei bekannten Westlern wie Le Corbusier, deren Werke auch noch kommerziell verwertet werden). Abgesehen davon würde ich auf Commons, sofern du nicht gerade ganz klare Hinweise hast, dass du etwas Geschütztes fotografiert hast, grosszügig hochladen, denn solche Aufnahmen sind grundsätzlich sehr willkommen und wertvoll, und etwaige Löschdiskussionen und Löschungen einfach in Kauf nehmen. Das ist nicht als Aufruf zu Urheberrechtsverletzungen zu verstehen (da wäre ich als Commons-Admin der Letzte; und es ist durchaus möglich, dass es dann sogar ich wäre, der einen Teil deiner Uploads löscht, wenn sie problematisch sind), aber zu einer pragmatischen Vorgehensweise. Eine Löschung auf Commons ist oft auch nur temporär. Technisch wird nichts „gelöscht“ - die Bilder werden nur in der Datenbank versteckt, können aber von Admins jederzeit wiederhergestellt werden (wie gelöschte Seiten in der Wikipedia). 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers werden Werke ja gemeinfrei, womit die Panoramafreiheit dann keine Rolle mehr spielt. Angenommen, es wird heute ein Bild auf Commons gelöscht, das eine Skulptur zeigt, deren Urheber 1960 verstorben ist, kann dieses 2031 wiederhergestellt werden - und das wird auch passieren; jedes Jahr am 1. Januar, dem Public Domain Day, werden auf Commons grosse Mengen an Bildern wiederhergestellt, die in die Gemeinfreiheit eingetreten sind. Wenn du es schon jetzt hochlädst, ist es damit für die Zukunft „gerettet“, solltest du 2031 nicht mehr dazu kommen. Das ist rechtlich natürlich nicht ganz sauber - aber wie gesagt, in der Praxis gibt es kaum Probleme mit sowas. --Gestumblindi 12:45, 14. Mai 2026 (CEST)
- Klingt gut - aber in mittlerweile 22 Jahren Erfahrung in der deutschsprachigen wikipedia habe ich gelernt, dass "mutig sein" nicht immer eine gute Idee ist. Wie schon gesagt, Diskussionen, Erklärungen, Rechtfertigungen etc. kosten Zeit und Nerven, und die an- und abschließende Löschung frustriert.
- Ich warte erst einmal die Veranstaltung am 27. Mai ab und werde dann ggf. neu entscheiden. --Kiew86 (Diskussion) 12:59, 14. Mai 2026 (CEST)
- @Kiew86 Das ist ein sehr wichtiges Thema, also die analogen Fotobeständer der Boomer-Generation. Daher biete ich am 27. Mai eine Online-Veranstaltung dazu an: Wie kommen analoge Bildsammlungen nach Wikimedia Commons? Da werde ich zeitbedingt nur sehr wenig zu oben beschriebenen Probleme sagen können. Aber in der Summe glaube ich, dass die große Mehrheit der Fotos aus der Zeit keine urheberrechtlichen Probleme machen. Es gibt ja auch viel Altes, bei dem das Urheberrecht längst erloschen ist oder bei dem die Objekte mangels Schöpfungshöhe trotzdem hochgeladen werden dürfen. --Raymond Disk. 12:05, 14. Mai 2026 (CEST)
- Dein Wunsch nach einer einfachen Checkliste ist absolut nachvollziehbar. Das Problem ist jedoch, dass das Schutzlandprinzip die Logik einer simplen Ja/Nein-Matrix sprengt: Sobald internationale Abkommen und intertemporales Recht (wie bei deinem UdSSR-Beispiel) hineinspielen, hängen die Antworten von so vielen Variablen ab, dass eine Checkliste entweder unvollständig oder irrsinnig komplex wäre. Letztlich führt diese Komplexität oft zu einer "Vorsichtskultur", bei der Bilder im Zweifel eher gelöscht oder gar nicht erst hochgeladen werden, um Risiken zu vermeiden --Fornax (Diskussion) 07:41, 14. Mai 2026 (CEST)
Sind Anlagen zu amtlichen Runderlassen von §5 Abs. 1 UrhG erfasst?
BearbeitenEin Ministerium eines Bundeslandes veröffentlicht einen Runderlass. Dieser enthält im textlichen Teil mehrere Verweise auf Anlagen. Der Onlinerechtsdienst des Landes verlinkt diese Anlagen als eigenständige Dokumente (sind also nicht unmittelbar im Runderlassdokument enthalten), welche inhaltlich jedoch keinen Rechtstext ausgeben, sondern Infobriefe und Formulare (mit Textanteilen, wo ich SH nicht zweifelsfrei verneinen könnte, aber das ist eh nicht mein Spezialgebiet). Sind solche Anlagen ebenso von §5 Abs. 1 UrhG erfasst oder gehören diese zu Abs 2? -- Quedel Disk 16:32, 15. Mai 2026 (CEST)
- Im Grunde kommt es wohl darauf an, wofür die Anlagen eigentlich da sind. Wenn die Formulare oder Muster zwingend vorgeschrieben sind, um den Erlass überhaupt zu nutzen, gehören sie rechtlich wahrscheinlich fest dazu – die separate Verlinkung auf der Website dürfte da ja eher eine technische Sache sein. In dem Fall wären sie wohl genauso gemeinfrei nach Absatz 1 wie der Erlass selbst. Bei den Infobriefen wäre ich mir aber nicht so sicher. Wenn das nur begleitendes Infomaterial oder Erklärungen sind, fallen sie vermutlich eher unter Absatz 2. --Fornax (Diskussion) 07:09, 16. Mai 2026 (CEST)
- P.S.: Man muss bei solchen Infobriefen im Zweifel sogar aufpassen, ob sie nicht doch unters ganz normale Urheberrecht fallen. Wenn das Ministerium den Text nämlich gar nicht selbst geschrieben, sondern extern eingekauft hat – also zum Beispiel von einem Gutachter, einer Agentur oder einem Institut –, dann liegen die Rechte oft da und nicht beim Amt. Auch wenn da irgendwelche geschützten Pressefotos oder Grafiken drinstecken, ist die Sache mit der Amtlichkeit schnell hinfällig.--Fornax (Diskussion) 07:31, 16. Mai 2026 (CEST)
Sind CIA-X-Fotos gemeinfrei?
BearbeitenNormalerweise sind ja von der US-Regierung veröffentlichte Fotos gemeinfrei. Gehören auch auf dem X-Account der CIA veröffentlichte Fotos dazu? VG -- Escla ¿! 00:04, 17. Mai 2026 (CEST)
- Nicht von der US-Regierung veröffentlichte, sondern von der US-Regierung erstellte Werke. Grundsätzlich kann das auch den X-Account der CIA umfassen (vgl. commons:Template:PD-USGov-CIA), aber man sollte die Einschränkungen unter c:Commons:Copyright_rules_by_territory/United_States#Government_works beachten --Isderion (Diskussion) 01:29, 17. Mai 2026 (CEST)
- @Escla: Du musst zwischen von US-Bundesangestellten hergestellten Werken und von US-Regierungsstellen veröffentlichten Werken unterscheiden. Nur die erstere Kategorie unterliegt qua Gesetz keinem Urheberrechtsschutz, ist aber nicht zwangsläufig deckungsgleich zur zweiten. Die CIA könnte z.B. sehr wohl auch Fotos von Zivilisten, die in keinem Dienstverhältnis mit der US-Regierung stehen, oder auch nur Fotos von beispielsweise texanischen Regierungsangestellten veröffentlichen - und diese Werke sind nicht von der PD-USGov-Regelung erfasst. (Bilder, die geheimgehalten werden, beispielsweise von Aufklärungssatelliten, wären urheberrechtlich übrigens ungeschützt.) Details dazu stehen auf c:COM:US. Ähnlich ist die Situation bei Fahndungsplakaten des FBI (mit Fotos von Opfern oder Tätern, die NICHT von der Behörde angefertigt wurden) oder mit NTSB-Berichten, die Medien enthalten können, die ebenfalls nicht vom NTSB hergestellt wurden. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 01:31, 17. Mai 2026 (CEST)
An die hier mitlesenden, mir ist aufgefallen, dass in Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Ohne Problemangabe seit längerer Zeit etwa 25 Logos und zwei weitere Datein stehen, teilweise, wie bei Datei:Arminia-trans.png seit über einem Monat. Da es sich bei den meisten Dateien, soweit ich das überblicke, um Dateien an der Grenze der Schöpfungshöhe handelt und es nicht im Interesse der Wikipedia sein kann, wenn besagte Kategorie zur Dauerablagestelle für Dateien mit unklarer Lizenzierung wird, möchte zur Diskussion stellen, was vom aktuellen Bestand Schöpfungshöhe besitzt. Der Kategorieinhalt ist aktuell wie folgt:
- Datei:Das Logo des BIV Steinmetz Stand 2.3.2026.jpeg Ok
- Datei:Logo-verdi-2.png Ok keine SH nach Diskussion
- Datei:LogoFixSteimel.jpg Ok nun in DÜP
- Datei:Klima-Bündnis-Logo.png Ok nun in DÜP
- Datei:NW-Iserlohn HRB 4382+AD-20260225152950.pdf {{x]] keine Verwendung denkbar (Handelsregisterauszug)
- Datei:RND LOGO.jpeg
gelöscht - Datei:Aufklärung zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses 1933.pdf
- Datei:RELUX Logo.png Ok
- Datei:Grand Prix Madrid.png Ok
- Datei:Charleston Open.png Ok
- Datei:Copa Colsanitos.png Ok
- Datei:Ladies Linz.png Ok
- Datei:Logo bermudafunk Freies Radio Rhein-Neckar.svg Ok ersetzt durch Datei:Bermudafunk Logo.svg
- Datei:U-Wagen Werke.png Ok
- Datei:Arminia-trans.png Ok Artikel dazu irrelevant, daher keine Verwendung
- Datei:Hessen Logo 2026.svg Ok gefixt
- Datei:Berghofen Logo.jpg
mögliche SH - Datei:Logo Haftungsdach Anthrazit Bronze.svg Ok mittlerweile mit Bild-LogoSH
- Datei:KNMA Logo.png Ok keine SH, aber Artikel wegen KI gelöscht
- Datei:Bellini Black.jpeg
- Datei:Bellini White.jpeg
- Datei:Rs farbig.png
mal in DÜP gestellt, Hochlader scheint ja mit Rechteinhaber identisch zu sein - Datei:Drs-logo.svg Ok gelöscht, dazugehöriger Artikel gelöscht
- Datei:BW-Stipendium Logo horizontal rgb-1200px.jpg
mögliche SH - Datei:VfB Komet.svg Ok
- Datei:JG Logo StMarien-HsopitalDueren.svg Ok mittlerweile mit Bild-LogoSH versehen
- Datei:Catytechlogo1.png Ok gelöscht da Artikelgegenstand irrelevant, SH wäre da gewesen
Zum Abschluss noch ein paar pings an Leute, die glaube ich bei der DÜP mitarbeiten: @Quedel, Yellowcard, Wdwd, Wikijunkie: Victor Schmidt (Disk) 20:00, 17. Mai 2026 (CEST)
- @Crazy1880, das von dir gelöschte Logo Datei:RND LOGO.jpeg kann ich jetzt natürlich leider nicht mehr sehen. Wenn es aber das ist, das mir im Google Cache noch angezeigt wird (), dann sehe ich da keine SH. -- Chaddy · D 20:46, 17. Mai 2026 (CEST)
- bei keinem der oben genannten Logos irgendwas machen, aber dann bei einem Logo die Löschentscheidung kritisieren, obwohl man ca. 2 Monate lang Zeit gehabt hätte selbst einen Baustein zu setzten ist jetzt nicht so pralle
- Man sollte den 3-4 Leuten, die tatsächlich noch im Bildbereich "arbeiten" dankbar sein. --Isderion (Diskussion) 21:28, 17. Mai 2026 (CEST)
- Ah ja, okay -- Chaddy · D 22:36, 17. Mai 2026 (CEST)
- Spart euch ergebnisloses Schreiben :) Hab mal paar Dateien oben gekennzeichnet, ihr wisst, SH ist nicht mein Spezialgebiet. Liste mal auf Nummerierung geändert, vielleicht kann ja jemand kurz die Nummern schreiben, wo er/sie/es SH vermutet (also ab DÜP), SH eindeutig verneint (wird dann korrigiert) oder Datei überflüssig ist (wird dann gelöscht). Danke :) -- Quedel Disk 10:34, 18. Mai 2026 (CEST)
- Ah ja, okay -- Chaddy · D 22:36, 17. Mai 2026 (CEST)
- 1.: keine SH – 2.: eher keine SH – 3.: schwierig, SH klar gegeben, aber vielleicht ist die Zeichnung alt genug/der*die Künstler*in lange genug verstorben? – 4.: keine SH – 5. kein Logo, sondern ein Text, sieht für mich aber nicht nach SH aus – 7. ebenfalls ein Text, hier kann ich SH nicht einschätzen – 9. bis 12.: keine SH – 14.: keine SH – 17.: schon eher SH, denke ich, aber vielleicht ja amtliches Werk? – 20. und 21.: unsicher, aber eher keine SH – 22.: keine SH – 24.: unsicher – 25.: keine SH. -- Chaddy · D 12:41, 18. Mai 2026 (CEST)
- Überflüssige Dateien gibt es nicht, ansonsten siehe Caddy. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:14, 18. Mai 2026 (CEST)
- Bleiben noch offen, mit Zitaten von Chaddy und Anmerkungen von mir (frei wer was ergänzen will):
- Überflüssige Dateien gibt es nicht, ansonsten siehe Caddy. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:14, 18. Mai 2026 (CEST)
- 1.: keine SH – 2.: eher keine SH – 3.: schwierig, SH klar gegeben, aber vielleicht ist die Zeichnung alt genug/der*die Künstler*in lange genug verstorben? – 4.: keine SH – 5. kein Logo, sondern ein Text, sieht für mich aber nicht nach SH aus – 7. ebenfalls ein Text, hier kann ich SH nicht einschätzen – 9. bis 12.: keine SH – 14.: keine SH – 17.: schon eher SH, denke ich, aber vielleicht ja amtliches Werk? – 20. und 21.: unsicher, aber eher keine SH – 22.: keine SH – 24.: unsicher – 25.: keine SH. -- Chaddy · D 12:41, 18. Mai 2026 (CEST)
- Datei:Logo-verdi-2.png - Friedenstaube keine SH? Ok keine SH nach Diskussion hier
- Datei:Aufklärung zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses 1933.pdf - Herausgeber "Amt für Volksgesundheit der NSDAP" - Urheberrecht Drittes Reich? Oder nach neuerem Ansehen nur Abs 2 amtl. Werk=
gelöscht, Rechtsstatus unklar, aber war nie verwendet. - Datei:Berghofen Logo.jpg - „schon eher SH, denke ich, aber vielleicht ja amtliches Werk?“, mögliche SH, Frage nach amtlichen Werk, ist aber Logo und kein Wappen
ist in DÜP, kein amtl. Werk vermutbar - Datei:Bellini Black.jpeg / # Datei:Bellini White.jpeg - „unsicher, aber eher keine SH“
in DÜP - Datei:BW-Stipendium Logo horizontal rgb-1200px.jpg - mögliche SH
in DÜP
-- Quedel Disk 21:12, 19. Mai 2026 (CEST)
- 2. Infoblätter sind keine amtlichen Werke
- 3. kein amtliches Werk, daher löschen
- Rest: wenn sich Chaddy auch nicht sicher ist, dann weg --Isderion (Diskussion) 22:00, 19. Mai 2026 (CEST)
- 1. Die Taube ist ein uraltes Wappentier.
- 3. Ja, deshalb bin ich unsicher, ob wir das als amtliches Werk durchgehen lassen können. Wurde es denn im Amtsblatt veröffentlicht? -- Chaddy · D 23:01, 19. Mai 2026 (CEST)
- Danke für die Rückmeldungen, habs entsprechend umgesetzt. Damit hier eigentlich erledigt. -- Quedel Disk 00:28, 25. Mai 2026 (CEST)
- Ich hätte allerdings schon gerne noch eine Antwort auf meine Frage an @Benutzer:Crazy1880. -- Chaddy · D 04:26, 25. Mai 2026 (CEST)
- Moin Chaddy, das Echo war bei mir untergegangen, sorry. Ja, das Bild was du im Cache hattest, sollte es auch gewesen sein. Hier kam allerdings, dass ein SLA auf die Datei gestellt wurde, da auch das Unternehmen nicht relevant für Wikipedia war/ist/erschien. Wenn du allerdings sagst, du möchtest es zurück, kann ich es auch gerne wiederherstellen. mfg --Crazy1880 09:01, 25. Mai 2026 (CEST)
- Kein Problem.
- Das Logo könnte immer noch im Artikel des Mutterunternehms Antenne Bad Kreuznach gebraucht werden. Also bitte stelle es wieder her. -- Chaddy · D 20:16, 25. Mai 2026 (CEST)
- Aktuell gibt der Textumfang von Rhein Nahe Direk nicht her, dass man ein Logo davon einfügen sollte (vgl. Wikipedia:Artikel_illustrieren#Erheblichkeit_(Relevanz)). Sobald das geschehen ist, kann man das Logo auch wiederherstellen. --Isderion (Diskussion) 21:03, 25. Mai 2026 (CEST)
- Das entscheidest allerdings nicht du. -- Chaddy · D 23:08, 25. Mai 2026 (CEST)
- Scheint als haben wir hier zwei Möglichkeiten: Entweder der Artikel Antenne Bad Kreuznach wird erweitert, so dass das Logo darin Sinn macht oder die ganze Diskussion ist eine BNS-Aktion. Sagst du zu den Artikel zu ergänzen? --Isderion (Diskussion) 00:06, 26. Mai 2026 (CEST)
- Willst du jetzt wirklich auf der VM landen? Was hast du eigentlich für ein Problem? Schon oben pampst du mich ohne Grund an und hier machst du nun weiter. Lass das. -- Chaddy · D 00:35, 26. Mai 2026 (CEST)
- Scheint als haben wir hier zwei Möglichkeiten: Entweder der Artikel Antenne Bad Kreuznach wird erweitert, so dass das Logo darin Sinn macht oder die ganze Diskussion ist eine BNS-Aktion. Sagst du zu den Artikel zu ergänzen? --Isderion (Diskussion) 00:06, 26. Mai 2026 (CEST)
- Das entscheidest allerdings nicht du. -- Chaddy · D 23:08, 25. Mai 2026 (CEST)
- Aktuell gibt der Textumfang von Rhein Nahe Direk nicht her, dass man ein Logo davon einfügen sollte (vgl. Wikipedia:Artikel_illustrieren#Erheblichkeit_(Relevanz)). Sobald das geschehen ist, kann man das Logo auch wiederherstellen. --Isderion (Diskussion) 21:03, 25. Mai 2026 (CEST)
- Moin Chaddy, das Echo war bei mir untergegangen, sorry. Ja, das Bild was du im Cache hattest, sollte es auch gewesen sein. Hier kam allerdings, dass ein SLA auf die Datei gestellt wurde, da auch das Unternehmen nicht relevant für Wikipedia war/ist/erschien. Wenn du allerdings sagst, du möchtest es zurück, kann ich es auch gerne wiederherstellen. mfg --Crazy1880 09:01, 25. Mai 2026 (CEST)
- Ich hätte allerdings schon gerne noch eine Antwort auf meine Frage an @Benutzer:Crazy1880. -- Chaddy · D 04:26, 25. Mai 2026 (CEST)
- Danke für die Rückmeldungen, habs entsprechend umgesetzt. Damit hier eigentlich erledigt. -- Quedel Disk 00:28, 25. Mai 2026 (CEST)
Scan eines Dokuments von 1861
BearbeitenIch würde in meinem Artikel Wolfgang Fischbacher gerne einen Scan des Flugblatts einbauen, das zu seiner Hinrichtung verteilt wurde. Der Scan wurde vom Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck auf deren Website veröffentlicht, ohne klare Angabe von Urheberrechten o.Ä:
Der Scan wurde in einem Artikel eines Regionalmediums (Bezirksblatt) auch bereits veröffentlicht:
Darf ich diesen Scan in Wikipedia verwenden? Aktuell verlinke ich bereits darauf (EN 8 im Artikel), aber einen direkten Einbau würde ich vorziehen.--EruditusTyrolensis (Diskussion) 13:45, 21. Mai 2026 (CEST)
- Ja, das Dokument kannst du problemlos hochladen. Da es sich um ein reines Textdokument handelt, fehlt die erforderliche Schöpfungshöhe. Auf Wikimedia Commons empfiehlt sich hierfür die Vorlage {{PD-text}}. Auch für den Scan selbst entsteht kein neues Urheberrecht oder Leistungsschutzrecht: Gemäß § 68 UrhG genießen Vervielfältigungen von gemeinfreien Werken keinen eigenen Schutz durch verwandte Schutzrechte. --Fornax (Diskussion) 16:04, 21. Mai 2026 (CEST)
- Daran, dass der Text gemeinfrei ist, bestehen wohl keine Zweifel, nur über das Warum könnte man noch streiten. Es scheint mir nicht ganz abwegig, diesem längeren Text Schöpfungshöhe zuzusprechen. Da er aber von 1861 ist, ist so gut wie ausgeschlossen, dass der Urheber vor weniger als 70 Jahren gestorben ist. Selbst wenn er bei Veröffentlichung erst 20 Jahre alt gewesen wäre, also Jahrgang 1841, hätte er dazu 115 Jahre alt werden müssen (Todesjahr 1956). Ich schlage vor, die Datei auf Commons mit der Vorlage
{{PD-old-assumed-expired}}hochzuladen. Diese besagt, dass das Werk vor über 120 Jahren geschaffen wurde und wir daher annehmen, dass die Schutzfrist abgelaufen ist (das ist der Teil "PD-old-assumed" der Vorlage), und dass es ausserdem in den USA gemeinfrei ist, da vor 1931 veröffentlicht (das ist der Teil "expired"). --Gestumblindi 19:35, 21. Mai 2026 (CEST)- Stimme zu, wegen des Alters des Dokuments ist der Upload in jedem Fall sicher. Meiner Meinung nach fehlt dem Text jedoch auch die Schöpfungshöhe, da es sich um einen rein sachlichen Tatsachenbericht handelt. Selbst wenn man ihn als literarisches Werk betrachten wollte, fehlt ihm m.E. die für den Urheberrechtsschutz erforderliche individuelle Gestaltungshöhe, da er sich an festen Formeln und Tatsachenberichten orientiert. Aber egal... --Fornax (Diskussion) 07:01, 22. Mai 2026 (CEST)
- Daran, dass der Text gemeinfrei ist, bestehen wohl keine Zweifel, nur über das Warum könnte man noch streiten. Es scheint mir nicht ganz abwegig, diesem längeren Text Schöpfungshöhe zuzusprechen. Da er aber von 1861 ist, ist so gut wie ausgeschlossen, dass der Urheber vor weniger als 70 Jahren gestorben ist. Selbst wenn er bei Veröffentlichung erst 20 Jahre alt gewesen wäre, also Jahrgang 1841, hätte er dazu 115 Jahre alt werden müssen (Todesjahr 1956). Ich schlage vor, die Datei auf Commons mit der Vorlage
Pro Litteris
BearbeitenIch habe bereits anfangs dieses Jahres auf der Diskussionsseite von ProLitteris die Frage gestellt, ob Wikipedia die Daten der Schweizer Autoren an Pro Litteris melde. Am 27. Mai hat nun der CEO von Pro Litteris dazu Stellung bezogen. Ich möchte diese Frage nun gezielt weitergeben, da sie mit Sicherheit auch Autoren aus Deutschland und Österreich betrifft. --Hanspi (Diskussion) 11:35, 28. Mai 2026 (CEST)
- Den unsinnigen Screenshot in der Titelzeile habe ich entfernt. Hier das ganze als Text: Diskussion:ProLitteris#Meldungen an Pro Litteris --Magnus (Diskussion) 11:43, 28. Mai 2026 (CEST)
