Für gleiche Chancen und Rechte von Frauen, gegen Diskriminierung, aber auch gegen sexuelle Paranoia und öffentliche Vorverurteilungen
(damit geht’s los und befasst sich nachher auch noch mit anderen absurden Entwicklungen und politischen Trends…)
In unregelmäßiger Folge und in (noch) ungeordneter Reihenfolge (eine Ordnung wird sich später ergeben) werden hier Gedanken, Anregungen, Kritik zu #metoo und anderen Aktionen und Berichten in Sachen „sexuelles (Miss-)Verhalten“ erscheinen. Dabei wird auf konkrete Sachverhalte ebenso wie auf allgemeine Regeln und rechtliche Gesichtspunkte eingegangen. Sagen wir mal – es wird der Versuch unternommen, Stellung zu beziehen, aber auch, zum Nachdenken anzuregen.
Mir ist klar, dass ich nicht den Stein der Weisen in dieser Sache gefunden habe. Ich denke allerdings, dass Andere ihn auch noch nicht entdeckt haben, und dass pauschale Angriffe (von beiden Seiten der „Debatte“) zu einer Lösung wenig, zu einer Verhärtung der Fronten allerdings viel beitragen. Ich akzeptiere dabei durchaus, dass andere Menschen andere Meinungen zu diesem Thema haben. Ich fände es gut, wenn eine Reflektion und Diskussion entsteht, die zu Lösungen statt (nur) zu Vorwürfen führt. Leser bitte ich also höflichst, vor schnellen und heftigen Reaktionen erst einmal durchzuatmen, vielleicht nochmal zu lesen und erst dann zur Meinungsbildung und ggf. deren Äußerung überzugehen.
Sobald demnächst Kommentare zugelassen sind, bitte ich außerdem, rüde Bemerkungen, Beleidigungen und verbale Angriffe, Drohungen, Verächtlichmachung usw. lieber zu Hause auf einen Zettel zu schreiben (und den dann hinter den Spiegel zu nageln), aber nicht hier abzusondern! Trolle, verzieht Euch also, oder beherrscht Euch für eine Weile, bitte!
Ich hoffe, das klappt einigermaßen, und es entsteht hier etwas Nützliches.
Erste Schlagworte
- Sexuelle Aggression und Belästigung sind nicht zulässig.
- Sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB) sind strafbar.
- Sexuelle Belästigung ist auch strafbar (§ 184i StGB) seit 2016.
- Strafe erfordert Maß – nicht jeder Rechtsverstoß sollte zur gleichen Sanktion führen.
- Nicht alles, was als Fehlverhalten interpretiert wird, erfüllt schon den Tatbestand der „sexuellen Belästigung“.
- Nicht jedes unkonventionelle sexuelle Verhalten ist als „Fehlverhalten“ zu betrachten.
- Verurteilung erfordert ein ordentliches Verfahren. Diffamierung bleibt Diffamierung, aus welchem Motiv auch immer!
- Kunst, Wissenschaft und sexuelles Verhalten verdienen durchaus unterschiedliche Beurteilung.
- #metoo und #aufschrei enthalten auch unzulässige Verallgemeinerungen und Opfer-Beschämung qua Entmündigung.
- #time’s up beinhaltet (auch) Differenzierung und hat puritanischen Ballast abgelegt.
- Diskurs über sexuelles Verhalten muss möglich bleiben, sonst landen wir wieder im Tugendzeitalter.
- Soziale Medien sind keine Gerichtsinstanzen; sie müssen zukünftig unter gewissen Voraussetzungen einer presserechtlichen Beurteilung unterworfen werden.
Sie werden sich vielleicht fragen:
Was soll das – ist der verrückt? Meine offene Antwort:
- Nein, er ist nur alt und langsamer als mancher andere, allerdings auch darin, jeden Mist zu glauben, nur weil er von vielen behauptet – und im Internet oder in den Medien verbreitet – wird;
- und nein, nur der Verstand bleibt eingeschaltet trotz Existenz und Wucht der sozialen Medien.
Vorsicht: Ich werde sicher manchmal – absichtlich oder versehentlich – überzeichnen. Wem das zuviel ist, der sollte einfach diese Seite verlassen. Ich möchte niemand verletzen und erhebe auch gegen niemanden irgendwelche persönlichen Angriffe, kann aber verständlicher Weise nicht alle Reaktionen vorhersehen.
Ich werde Einiges erklären. Dazu erzähle ich später auch eine tatsächliche Geschichte, die mich bewegt hat, mich mit dem Thema zu beschäftigen. Ich schreibe sie dann episodenhaft auf, weil sie ein Lehrbeispiel ist. Viele andere Geschichten sind ähnlich und in einzelnen Aspekten noch absurder. Es ist auch eine Geschichte des Umgangs mit Macht, mit Ansehen und mit Freiheit, auch in Bezug auf Sexualität.
Es wird sich dabei zeigen, dass die öffentliche Diskussion darüber sich verschiebt: Von der Erzählung des Machtmissbrauchs über Einschüchterung durch sexuelle Belästigung und Ausdrucksweise hin zur Diskriminierung sexueller Aktivität im Allgemeinen mit fast religiösem Sendungsbewusstsein, insbesondere wiederum im Zusammenhang mit echtem, konstruiertem oder auch nur behauptetem Machtgefälle. Eine Geschichte auch der Verkindlichung von Frauen, die mit dem behaupteten Emanzipationsbestreben wenig, mit der Ablehnung freier Sexualität und mit verschämt-verlogenem Puritanismus dagegen sehr viel zu tun hat.
Ich bin – das wird man merken – nicht unvoreingenommen. Aber ich möchte einen Beitrag zur Diskussion über sexuelle Freiheit und sexuelles Fehlverhalten leisten und bin bereit, Meinungsbausteine und Argumentationen in Frage zu stellen, wenn ernsthafte Argumente dagegen vorgebracht werden. Nicht bereit bin ich allerdings (und da gehe ich davon aus, nicht der Einzige zu sein) weder, dümmliches metoo-Bashing zu betreiben noch, bedingungslos und nur aus politischer Korrektheit die Argumente mancher Vertreter*innen einer bestimmten Interpretation von „Feminismus“ nachzuvollziehen. Wer also fordert, ihm oder ihr unbedingt und vollumfänglich zuzustimmen, nur weil in ihrer/ seiner Geschichte eine Darstellung aus angeblicher Opfersicht auftaucht, dem ist zunächst mal, ohne ordentliches Verfahren, ein „non liquet“ zu entgegnen. Dazu aber (ebenfalls) später.
Vorweg ein paar (politisch derzeit nicht ganz korrekte) allgemeine Überlegungen
Es ist doch eigentlich ganz einfach: Wir haben gelernt, Entscheidungen zu treffen, das heißt für Erwachsene, Für und Wider (möglichst sorgfältig) abzuwägen und dann den beschlossenen Weg zu gehen, verantwortlich und konsequent. Das heißt dann, eine richtige Entscheidung getroffen zu haben – morgen mag man klüger sein, aber es kommt doch auf die Beurteilung zur Zeit der Entscheidung an und nicht auf späteres, eventuell durch Erinnerung verzerrtes Reflektieren! Wenn also heute (zum Zeitpunkt der Ereignisse erwachsene) Menschen sagen, sie hätten vor längerer Zeit sich bedrängt gefühlt, entsprechend sich von anderen Menschen geäußerten oder aufgedrängten Wünschen gebeugt und sich einverstanden gezeigt, dann zeugt es – abgesehen von Fällen, in denen z.B. Alkohol oder Drogen im Spiel waren oder die Entscheidungsfähigkeit aus anderen nachvollziehbaren Gründen herabgesetzt war – auch von Unverantwortlichkeit und Kindlichkeit, dieses Einverständnis im Nachhinein zu widerrufen. Bei einer sexuellen Beziehung handelt es sich eben nicht um einen Online-Kauf, und selbst den kann man nur innerhalb fest gesetzter Fristen widerrufen. Wenn also eine solche Aktivität unerfreulich war, muss man das unter Umständen leider – ob Mann oder Frau – unter „Lebenserfahrung“ abbuchen. Dann kann man wohl damit umgehen. Es gibt wohl kaum erwachsene Mitmenschen, die solche Erfahrungen nicht irgendwann im Leben gesammelt haben.
Der Zeitfaktor
Ich finde es ermüdend und überflüssig, ständig zu betonen, dass ich natürlich gegen sexuelle Belästigung und anderweitige Übergriffe und Diskriminierungen bin, aus welchen Gründen auch immer, LBGT eingeschlossen. Erst recht heiße ich nicht sexuelle Gewalt gut, die ja strafbewehrt und entsprechend zu verurteilen ist – falls nachgewiesen, natürlich. Ich bin liberal, aber für Regeln menschlichen Anstands und gegenseitigen Respekts auch in sexueller Beziehung – und ich hoffe stark, dass das kaum ein erwachsener Leser dieses Beitrags anders sehen wird. Es darf allerdings nicht wahr sein, dass sexuell gefärbte oder vulgäre Sprache nach Jahren bei den Empfängern dieser Ausdrucksweise tatsächlich (post)traumatische Empfindungen verursacht, während zur Zeit des „Empfangs“ nicht für nötig empfunden wurde, sich auch nur verbal zur Wehr zu setzen – insbesondere, wenn sich das Opfer immer wieder in die gleiche übergriffige Situation begab und die Atmosphäre im Umfeld keine negativen Folgen bei einer Anzeige befürchten ließ (außer den Verzicht auf außerplanmäßige Beförderung). Es ist dabei zu bedenken, dass zwar nicht perfekte, wohl aber gemessen an der Situation in den meisten Ländern sehr gute Bedingungen dafür bestehen, sexuelle oder andere mentale Belästigung anzuzeigen. Dass nichts unternommen wurde dagegen, weil man befürchtete, es kommt doch nichts dabei heraus, ist kein Argument. Diese Behauptung kann ernsthaft erst dann aufgestellt werden, wenn eine Anzeige erfolgt und daraufhin nichts geschehen ist.
Leider richten sich viele der derzeitigen Klagen wegen sexueller Belästigung (ausgehend von privilegierten Frauen) gegen finanziell betuchte, mehr oder weniger berühmte männliche Personen, von denen man sich eine angemessene Kompensation für behauptetes Unrecht bzw. große Publicity erwarten kann. Damit soll die Glaubwürdigkeit von Vorwürfen nicht beurteilt werden – für die Behandlung der in den meisten derartigen Fällen tatsächlich auftretenden Probleme bietet der Ausgang dieser Aktionen allerdings wenig taugliche Lösungsmöglichkeiten.
Differenzierung = Verharmlosung?
Ich weiß, das klingt etwas nach Verharmlosung. Ist es aber nicht. Es ist Zeit, sich gegen allgemeine Verunglimpfung – großteils unter Verwendung schwacher statistischer Basis – zur Wehr zu setzen. Es ist Zeit, sich für Differenzierung und für Proportionalität, für faire Verfahren und gegen Diffamierung via Internet und soziale Medien zu verwahren. Wir haben den Aufschrei der Hollywood-Frauen ebenso gehört wie derjenigen, die behaupten, von Künstlern, Regisseuren, Publizisten, Politikern etc. vergewaltigt oder belästigt worden zu sein. Wir haben es gehört und finden die Geschichten teils erwähnenswert, teils erschreckend und verwirrend. Es gibt zum Thema allerdings Erschreckenderes von weniger populären Menschen zu erzählen, das nicht in den Medien erscheint, weil es sich nicht als Sensation berichten lässt. Es ist etwas dran an der Behauptung, dass #metoo die wahren Opfer klein macht, indem auch relativ harmloses Fehlverhalten (häufig vor vielen Jahren stattgefunden) dramatisiert und in Faktendarstellung und angeblicher Empfindung übertrieben sensationell dargestellt wird. Jüngste Beispiele: Aziz Ansari in den USA und Dieter Wedel in Deutschland. Ob tatsächlich sexuelle Gewalttaten vorlagen, kann nicht beurteilt werden. Dass eine Vorverurteilung in den Medien stattfand und keine Gegendarstellung seitens der Angeschuldigten half sowie wenig Solidarität von Freunden und Partnern gezeigt wurde, ist allerdings symptomatisch: alle haben Angst, dass sie ansonsten als Feinde weiblicher Opfer diffamiert werden. Unter dieser allgemeinen Lage aber leiden ebenso die „normalen“ Menschen, die es auch noch geben soll. Dazu ganz kurz:
Übergriffe sollen hier nicht verharmlost werden. Wenn die „Berichterstattung“ so weitergeht, befinden wir uns allerdings zugleich auf einer Rutschpartie in Richtung einer sexuellen Prüderie, die nicht in irgendeines freiheitlich gesinnten Menschen, gleich ob Frau, Mann oder sonstigen Geschlechts, sein kann. Es geht jetzt also darum, den Sturm zu stoppen, und zwar bald. Frauen verdienen, respektvoll und freundlich behandelt zu werden. Männer verdienen das gleiche. Und Frauen und Männer verdienen, nicht falsch beschuldigt bzw. pauschal verurteilt zu werden. Die Messlatte ist zu setzen: Die Grenzen akzeptablen Verhaltens sind ebenso zu beschreiben wie die Prozeduren und Grenzlinien für Anschuldigungen und ein ordentliches Nachweisverfahren
Der maßgebliche Zeitpunkt vorgeworfener Handlungen
Und: für Anschuldigungen ebenso wie für Gegendarstellungen und Rechtfertigungen gilt, dass die Empfindungen der betroffenen zur Zeit der Vorkommnisse entscheidend sein sollten und nicht die, welche nach längerer Zeit, u.U. verzerrt durch veränderte oder beeinflusste Einstellungen, sich einstellen. Das ist schließlich wie bei einem Vertrag: wenn man sich bei Abschluss (bzw. bei Abgabe einer Willenserklärung) geirrt hat, besteht eben die Möglichkeit, die Erklärung wegen Irrtums, Täuschung oder Bedrohung anzufechten – allerdings alsbald, nämlich dann, wenn der Sachverhalt geklärt bzw. der Zustand der Täuschung oder Bedrohung beendet ist. So ist das unter erwachsenen Menschen, die einen Vertrag, also ein Verhältnis, eingehen. Das kann letztlich für den Vertrag über eine sexuelle Beziehung – wie lange sie auch anhalten mag – nicht anders sein. Die Tatsache, dass mal sanfte Gefühle und mal handfeste Interessen zu behandeln sind, kann nicht zu einem anderen Ergebnis führen. Einen Spezialvertrag „Sex“ gibt es nicht, das ist der Unterschied zum Mietvertrag ebenso wie zum Online-Kaufvertrag. Es gelten also die allgemeinen Regeln.
Sexuelle Belästigung im Arbeitsleben (1)
Was nun die Frage sexueller Belästigung im Arbeitsleben angeht, ist darüber schon eine Menge, mal Gescheites und mal einfach Angepasstes, geschrieben worden. Es ist klar, dass im Arbeitsleben andere Regeln gelten als im Privatleben. Andererseits verwischen die Grenzen, indem promiskuitives verhalten, wenn es im Berufsleben bekannt wird, auch zur Schaffung des Belästigungs-Tatbestandes führen soll, ebenso wie u.U. das intensive betrachten eines kollegialen Körpers bereits eine Grenzüberschreitung darstellen soll. Letztlich sollte es allerdings nicht nur darauf ankommen, wie ein bestimmtes Verhalten aufgefasst wird, sondern auch darauf, ob objektiv eine vorwerfbare Handlung vorliegt. Auch insoweit sollten – schon wegen der Schwierigkeit der Nachprüfbarkeit und der wissenschaftlich gut belegten Veränderung von Erinnerungen nach langer Zeit – klare zeitliche Grenzen formuliert werden, nach deren Überschreitung ein Verhalten weder moralisch noch rechtlich zur Begründung arbeits-, zivil- oder strafrechtlicher Sanktionen führen kann. Dies auch deshalb, weil zur Beurteilung eines solchen Verhaltens nicht die Regeln zur Zeit einer (u.U. jahrelang später erfolgenden) Anzeige, sondern die zur Zeit der Tat (Begehung angeblicher einer Grenzüberschreitung) heranzuziehen sind. Das macht auch nochmals klar, dass nicht die Empfindungen (auf der Opferseite ebenso wie auf der Täterseite) zu einem späteren Zeitpunkt, sondern die zur Zeit des vorgeworfenen Verhaltens zu beurteilen sind.
Im Arbeitsleben sind stets auch Fragen hierarchischer und administrativer Art ebenso wie solche der Seniorität mit zu beachten. Durch die genannten Faktoren werden schließlich Macht- und Autoritätsdistanzen aufgebaut, die dazu führen können, dass Entscheidungen persönlicher Art beeinflusst werden. Darüber sollten sich Lehrer, Vorgesetzte, Mentoren oder wirtschaftlich überlegene Personen stets im Klaren sein. Andererseits sollte man bei erwachsenen Menschen annehmen, dass sie in der Lage sind, auch gegenüber überlegenen oder (wirklich oder vermeintlich) höhergestellten Menschen ihre Wünsche, Erwartungen, Widerstände und Abneigungen zu äußern. Da liegt das Hase im Pfeffer: Wenn die geäußerten Wünsche missachtet werden, dann allerdings wird häufig i.d.R. eine Grenzüberschreitung vorliegen. Immer noch: Muss nicht, auch wenn das in öffentlichen Darstellungen (bspw. auf Twitter oder Facebook) so gefordert wird. Sicherzustellen ist auf jeden Fall, dass bei einer Anzeige auf eine Grenzüberschreitung Verfahren und Institutionen zur Verfügung stehen, die die individuellen Rechte der Beteiligten schützen und jegliche Diskriminierung unbedingt verhindern.
(23.02.2018)
Ordentliche Verfahren vs. Flak
Verurteilungen finden in einer Demokratie bzw. in einem Rechtsstaat erst im Rahmen gerichtlicher Verfahren statt und nicht im Internet, schon gar nicht durch Messung der „likes“ oder „dislikes“ auf Facebook etc., das gilt es bei der ganzen weiteren Debatte zu beurteilen. Die rechtspolitische Diskussion sollte dabei nicht der Versuchung unterliegen, populistisch ausschließlich die manchmal problematische Seelenlage der Milleniumsgeneration in den Fokus zu nehmen, sondern sich vor allem auf die gesellschaftlich relevanten Ziele wie den Schutz wahrer Opfer, aber auch die Garantie rechtsstaatlicher Verfahren konzentrieren. Vorverurteilungen von Angeschuldigten in den „sozialen“ Medien bedrohen regelmäßig faire verfahren und schaffen stattdessen Fakten durch öffentliche Diskreditierung. Dazu ist öfters das Wort „Hexenjagd“ benutzt worden – nicht ganz abwegig, aber als unzulässige Täterverharmlosung in den sozialen Medien stürmisch abgelehnt.
Erleben wir einen Kreuzzug?
Besser geeignet – allerdings wohl genauso abgelehnt – scheint allerdings die Assoziation zu einem Kreuzzug zu sein: Gläubige, auf nach Jerusalem (Gleichstellung der Frauen), das es zu befreien gilt von der Unterdrückung der Ungläubigen (der Männer)! Der Kampf richtet sich zunächst (vermeintlich) berechtigter Weise gegen die schlimmsten Unterdrücker (Männer, die Frauen – angeblich – sexuell belästigen, missbrauchen und unterdrücken). Im Krieg können aber keine allzu großen Rücksichten auf die Zivilbevölkerung genommen werden, Kollateralschäden sind daher hinzunehmen. Es gibt also keine harmlosen Ungläubigen – wer nicht bedingungslos glaubt, der stellt sich dem Kreuzzug entgegen und verdient Vernichtung (ob Mann oder Frau, egal!). Wer nach Vernunft und Prüfung der Schuld ruft, ist ein Verräter. Im Krieg ist keine Zeit für solche Spiele: Wie beim Kreuzzug gegen die Albigenser: „Tötet sie alle, der Herr wird die Seinen erkennen!“. Damit ist jeder Angeschuldigte, aber auch jeder Unterstützer ordentlicher Verfahren auf sich allein gestellt. Eine Unschuldsvermutung ist nicht angesagt, weil man den Opfern (im Kreuzzugsmilieu: Den armen Mönchen und Nonnen, die von den Ungläubigen geschlagen und missbraucht wurden) bedingungslos Glauben schenken muss. Man muss, weil man sich in diesem Krieg keine Differenzierung erlauben kann – sonst geht die Erzählung von der umfassenden Bosheit der Ungläubigen vor die Hunde. – Die Zeit der Kreuzzüge ist allerdings – im Gegensatz zur häufig dargestellten Meinung etlicher Protagonisten im Krieg gegen allgegenwärtige sexuelle Belästigung – kein erstrebenswertes Beispiel für politischen Diskurs im 21. Jahrhundert. Es ist nicht angebracht, demokratische Werte (Unschuldsvermutung) auf dem Altar der KreuzritterInnen zu opfern. Einmal angeschossen, weckt die Abschaffung der Unschuldsvermutung sicher Begehrlichkeiten auch in anderen Bereichen gesellschaftlicher Auseinandersetzung ebenso wie – das ist vielleicht der gefährlichste Teil – bei der Strafverfolgung. Dazu darf es nicht kommen!
Zusätzlich taucht ein anderes Problem auf: Das der Proportionalität bei der Festlegung von Sanktionen auf sexuelles Fehlverhalten. Im Strafrecht ebenso wie im Arbeitsrecht führt ja nicht jedes Fehlverhalten zu stets gleichen, möglichst drakonischen, Strafen bzw. disziplinarischen Maßnahmen. Dieses Thema ist bisher bei der breiten Streuung der Vorwürfe weitgehend vernachlässigt worden, bedarf aber ganz sicher intensiver theoretischer Betrachtung und Auswertung vorhandener bzw. zu erhebender Daten. Man wird sehen, wohin die Diskussion sich bewegt. Ich hoffe, mit diesem Artikel dazu einen kleinen Beitrag zu leisten. Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, möchte ich dazusagen – habe allerdings in den letzten Monaten erhebliche (unangenehme) Erfahrungen u.A. in den Vereinigten Staaten sammeln können.
Die Praxis der Diffamierung
Ein probates Mittel im Kampf gegen (echte oder behauptete) sexuelle Übergriffe ist die Brandmarkung der angeblichen Täter, indem man sie durchgängig – und in steter Wiederholung in allen vorhandenen bzw. verfügbaren Medien, mit oder ohne „Anführungszeichen“, als „Monster“ oder als „sexuelle Raubtiere“ („sexual predators“) bezeichnet. Damit – ein deutsches Beispiel aus Anfang 2018 ist der Fall Dieter Wedel – werden die Vorwürfe (um nicht mehr und nicht weniger handelt es sich, ein Beweisverfahren wurde ja bis heute nicht durchgeführt) auf eine andere Ebene gehoben, der „Täter“ wird entmenschlicht, und damit hat er auch kein Recht auf ein ordentliches Verfahren verloren – in dem ohnehin gefordert würde, ausschließlich den „Opfern“ zu glauben. Was sich erwachsene Menschen (Frauen wie auch Männer) bei solchen Vorschlägen denken, ist nicht ersichtlich. Denkvermögen scheint in diesem Zusammenhang ohnehin an der Garderobe politischer Korrektheit und moralischer Überlegenheit abgegeben worden zu sein. Da mutet es schon verdächtig an, wenn Ulrich Tukur im Spiegel-Interview zur Causa Wedel zugibt, dass es ihm „… auch um Wedel leid tut“. Mitleid mit Monstern? Man glaubte Tukur, wenn er nach solchen leichtfertigen Sätzen (zu Recht) fürchtete, als Frauenfeind und Opferverächter ins Abseits gestellt zu werden.
Die „Entmenschlichung“ ist ein Teil der Strategie, eben nicht das ordentliche Verfahren zu benutzen, um Anschuldigungen gegen „Täter“ auf ihre Berechtigung zu überprüfen, sondern die Angeschuldigten in eine Lage zu versetzen, in denen ihnen – auch ohne Gerichtsverfahren oder parallel dazu – keine andere Wahl bleibt, als den totalen Kotau zu begehen – woraufhin sie erst recht und noch tiefer in den Abgrund beruflicher und persönlicher Vernichtung gestoßen werden. Dieser Kotau sei also keinem zu empfehlen, der sich am nächsten Tag noch im Spiegel betrachten möchte!
The gender thing
Vielleicht befinden wir uns ja bereits auf dem Weg von der Befreiung der Frauen hin zur Machtübernahme durch die Frauen. Das ist ein langer Weg wahrscheinlich, aber an der Kreuzung muss man sich bereits heute entscheiden. Der Weg ist gepflastert mit den Vorwürfen sexueller Übergriffe, zunächst leiser, dann mit Paukenschlag in Hollywood (Weinstein), danach weitergepflastert mit Vorwürfen von Vergewaltigung und sexueller Belästigung gegen Hochschullehrer, Politiker, Manager, jedenfalls gegen Menschen (Männer ausschließlich), die im Licht der Öffentlichkeit stehen und daher relativ einfach über Internet-Kampagnen beruflich, wenn nicht vernichtet, so doch behindert bzw. unter Druck gesetzt werden können. Differenzierung ist dabei nicht gefragt. Männer und Frauen, die anderer Meinung sind als die Anschuldiger, werden umgehend der Gegenseite zugerechnet nach dem Motto: Wer nicht 100% für mich ist, der ist mein Gegner (und gehört diffamiert und eingeschüchtert). Auf diese Weise kommt es tatsächlich dazu, dass sich in den einschlägigen Fällen kaum noch Männer, die ernst genommen werden möchten (also ausschließlich der internet-Trolle) kritisch zu pauschalen bzw. unglaubwürdigen Anschuldigungen äußern, auch wenn sie tatsächlich ernsthafte Zweifel an deren Richtigkeit haben Damit ist der Sieg weiblicher Anschuldigung erreicht. Allmählich kommen dazu die ersten Stimmen, die generelle Konsequenzen im Berufsleben ebenso fordern wie eine Rückkehr zu prüden Sexualvorstellungen aus der Mitte des letzten Jahrhunderts. Dem werden abenteuerliche Behauptungen allgemeiner Art hinterlegt – entgegenstehende Statistiken werden schnell als gefälscht und verzerrt, als Domäne männlicher Verdrehung bezeichnet und damit (als Störung der Gesamterzählung) ins Abseits verbannt.
Kampagnen in den Social Media
Das Rezept ist dabei relativ einfach: man nehme ein ordentliches Paket Anschuldigungen, bringe sie – ggf. auch unter Bruch von vertraulichkeitsregeln – in die mediale Öffentlichkeit, warte auf Verstärkung über twitter, facebook & Co. Danach läuft alles mehr oder weniger von alleine. Man muss nur darauf achten, keinesfalls auf kritische Stimmen zu beachten, geschweige denn, darauf zu antworten. Vielmehr bleibe man stets bei der einmal geäußerten Darstellung, mag sie sich auch im Laufe der Zeit durch gelegentliche Zwischenrufe als fragwürdig (das allerdings nur für Zeitgenossen, die sich kritisches denken und handeln als Maxime erhalten haben) erwiesen haben. Es endet dann in aller Regel damit, dass aufgrund der in die Öffentlichkeit kursierenden Anschuldigungen die Institution der Beschäftigung des angegriffenen im vorauseilenden Gehorsam – mehr oder weniger schnell – die Konsequenzen zieht. Im Grunde handelt es sich um die Anwendung eines strikt liberalen Prinzips: der Arbeitgeber bzw. die Institution der Zusammenarbeit bekommt Angst, dass sein Kunden (allesamt entweder bereits der gleichen Meinung oder aber voller Angst, der falschen Seite zugeordnet zu werden) nicht etwa zur Verteidigung eines angegriffenen ausmarschieren, sondern allesamt oder zu erheblichen teilen verloren gehen könnten. Das betrifft im TV die Zuschauer, an Hochschulen die Studenten oder aber sogar hochgeachtete Wissenschaftler, die ebenfalls der Meinung sind, der mit Vorwürfen Überzogene gehöre entfernt aus ihrer Umgebung oder Zusammenarbeit, und ihrerseits mit verlassen der betreffenden Institution drohen.
Entkräftung von Anschuldigungen – geht das?
In dieser Situation helfen Gegengutachten, unabhängige Untersuchungen oder auch öffentliche Zeugenaussagen, die die aufgestellten Behauptungen als Verdrehung, Übertreibung oder sogar als Lügen entlarven, nur sehr bedingt.
- Gegengutachten werden als parteiisch denunziert (wohingegen die aufgestellten Behauptungen natürlich allesamt die reine Wahrheit darstellen – „believe the victims!“).
- Das gleiche gilt natürlich auch für unabhängige Untersuchungen, die als eben nicht unabhängig bezeichnet werden, und bei denen man sich der Beteiligung an der Aufklärung der fakten mit dieser Begründung entzieht, um das Ergebnis der Recherche anschließend als parteiisch bezeichnen zu können (weil es ja nicht alle Anschuldigungen 1:1 übernimmt und daher unwahr ist).
- Aussagen von Zeugen (die womöglich belegen, dass die Anschuldigungen ganz oder zum Teil unrichtig sind) kann man zunächst durch Versprechungen, Weckung gefälschter Erinnerungen und Druck zu beeinflussen versuchen. Falls das nicht gelingt, bleibt die Möglichkeit, den zeugen zu unterstellen, dass sie von der Gegenseite beeinflusst („manipuliert“) worden sind, um sie zu unwahren Aussagen zu bewegen („don’t tell the truth!“).
Hauptsache, man bleibt unbeirrt bei seiner Anschuldigung und gewinnt dafür die Unterstützung derjenigen (zahlreichen) Mitmenschen, die man braucht, um eine Erzählung sukzessive zur Wahrheit gerinnen zu lassen: Menschen, die der gleichen kruden Meinung sind, weil sie in ihr Weltbild passt; Menschen, die gegen den Angegriffenen schon lange auf eine Möglichkeit warten, ihn zu diskreditieren; Menschen, die zu faul sind, sich ernsthaft mit den fakten zu befassen, und daher jeden Mist glauben, der ihnen im Internet nur von genügend anderen Menschen vorgekaut wird; Menschen, die zu dumm dazu sind, Behauptungen von Tatsachen zu unterscheiden; und die Speerspitze der Bewegung: Fanatikerinnen und Fanatiker, denen jedes Mittel recht ist, wenn nur das angestrebte Ziel erreicht wird bzw. näher rückt.
Alle Anschuldigungen glauben – oder ordentliche Beweisführung?
Die Forderung, den Opfern zu glauben – die in den USA für den Hochschulbereich ihren Ausdruck findet in der Forderung des „Dear Colleague Letter(s)“ nach der „preponderance of evidence“, also des Grades der Beweisführung, der ausreichen soll, um einen Täter disziplinieren bzw. bestrafen zu können bzw. zu sollen: „50% and a feather“ wurden nach dieser Initiative der Obama-Administration aus 2011/2014 als hinreichend betrachtet, also ein geringfügigstes Übergewicht zu Lasten des Täters. Damit war die Unschuldsvermutung als Basis für jede strafrechtliche Untersuchung die Basis entzogen, darüber hinaus gab/ gibt es eine mehrfache Disziplinierungs- und Strafsystematik (sogenannte „Cangooroo-Courts“) von hochschul-, staats- und bundesrechtlichen Verfahren. Die bestehende, verfassungsrechtlich unhaltbare Regelung wurde zwar von der (erz-)konservativen Bildungs- und Erziehungsministerin Betsy deVos im September 2017 (zu Recht) abgeschafft, allerdings bestehen die bisherigen Regelungen weiter und werden sicher nur nach und nach den neuen – noch zu erarbeitenden – Regelungen angepasst werden – was angesichts der derzeitigen Paranoia auch dazu führen kann, dass auch bedeuten kann, dass die Mindestanforderungen weiter verschärft werden. Nichts erscheint unmöglich! An der Schaffung von Fakten durch Medienberichte und Online-Kampagnen wird sich ohnehin solange nichts ändern, wie nicht zumindest Social Media (z.B. bei Erreichen einer bestimmten Teilnehmerzahl durch „Weiterleitung“) dem Medienrecht unterstellt und Verfahren entwickelt werden, die jedermann – und nicht nur Millionären – ermöglichen, sich dagegen mit Argumenten zur Wehr zu setzen.
Nachtreten
Extrem: Am 30.01.2018 war im Fernsehen (arte.tv) ein Interview mit der französischen Journalistin Flavie Flament zu sehen (https://www.youtube.com/watch?v=Vc880kifJ7s), die in einem Roman behauptet, als 13-jähriges Mädchen von dem Fotograf David Hamilton vergewaltigt worden zu sein. Nun, das mag stimmen – er kann dazu nicht gehört werden, da er 2016 durch Suizid gestorben ist. Im dem Video ging es um die PTSD / PTBS der Opfer solcher Gewalttaten, und die Scham sich zu äußern. Geradezu obszön die anbiedernde Attitüde der Interviewer, insbesondere in dem Teil, in dem Frau Flament Hamilton vorwarf, dass er seinem Leben durch eine Plastiktüte über dem Kopf eine Ende gesetzt habe („er konnte sich nicht mehr sehen, er hat sich selbst zerstört, er hat sein Gesicht verloren“, usw.) – wo doch jeder, der öffentlich über Suizid redet, wissen sollte, dass die „Plastiktüte über dem Kopf“ – zusammen mit den notwendigen Begleitmaßnahmen – die wohl leichteste Art ist, sich unabhängig von fremder Hilfe selbst vom Leben zum Tode zu befördern. Hier kann es nicht um Verharmlosung gehen, und die Frage, inwieweit sexuelle Handlungen an Minderjährigen lang anhaltende psychische Traumata verursachen kann, ist nicht leicht zu beantworten (die Verfolgungs-Verjährungsfrist beträgt in Frankreich 20 Jahre, in Deutschland fünf Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit eines Opfers). Was verstört, ist die Tatsache der späten Veröffentlichung erst jetzt – im Jahre 1 nach #metoo – und die Radikalität, in der nach Hamiltons Tod ihm noch vorgeworfen wurde, er habe sich feige der Strafverfolgung entzogen. Selbst wenn alles stimmt, was ihm von Flament – und einigen Followerinnen – vorgeworfen wurde, ist dieser Vorwurf eine Ungeheuerlichkeit. Hier geht es immerhin nicht um ein Selbstmordattentat, und es wird so getan, als ob man sich in denjenigen hineinversetzen könne, der seinem Leben ein Ende gesetzt hat, aus welchen Gefühlen heraus auch immer. Die Reaktion drückt die Unreflektiertheit der Opfer und Opfer-AnwältInnen aus, die alles zu wissen behaupten und nichts zu diskutieren haben – außer mit Gesprächspartnern, die ohne jedes Hinterfragen ihre Vorwürfe rezitieren.
So gerne man glauben mag – nicht alle jemals erhobenen Vorwürfe sind automatisch richtig, sonst brauchte man keine Gerichte. Die Geschichte ist voll von falschen Anschuldigungen, die – ebenso wie andere böse Taten – schlimme Folgen gehabt haben für die Angeschuldigten ebenso wie für Andere, die mit ihnen in Verbindung standen….
Einverständliche Beziehungen auf dem Campus – ein Mythos?
Im Hochschulbereich wird von FeministInnen mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass einvernehmliche Beziehungen zwischen Mitgliedern des Lehrkörpers (im Folgenden: „Professoren“) und Studentinnen (auch Doktorandinnen) schlichtweg unöglich sind, schon und vor allem wegen des allgegenwärtigen Machtgefälles zwischen den beiden Gruppen von an der Universität Tätigen (z.B. in „The lecherous Professor“, Billie Wright Dziech, Linda Weiner, 1990 für viele andere Autorinnen). Dazu lässt sich sagen, dass ein starkes Machtgefälle ein Indiz dafür darstellen kann, dass Einverständnis nur scheinbar erklärt wird, allerdings ist es ein Rückfall in Elfenbeinturm-Mentalität, wenn man sich einbildet, derartige Gefälle würden nur auf dem Uni-Campus existieren. Machtgefälle sind allgegenwärtig, auch im Arbeitsleben außerhalb der Universität. Das Gleiche dürfte hinsichtlich der Beurteilung von sexueller Belästigung gelten – dann allerdings auch in der Frage, wie ein (konkludent oder ausdrücklich) erklärtes Einverständnis zu bewerten ist. Das kategorische „geht nicht“-Argument ist jedenfalls dämlich, stellt doch beruflicher Erfolg durchaus ein Attraktivitätsmerkmal für das andere Geschlecht dar. Wenn keine Beziehungen mehr im Arbeitsumfeld (außer auf dem gleichen Karriereniveau) möglich sein sollen, droht zwar vielleicht nicht gerade das Aussterben der Menschheit, wohl aber eine Einschränkung sexueller und persönlicher Freiheit, die nur religiösen Fanatikern oder Propagandisten weiblicher Machübernahme (letztere nicht besser als männlche Machzementierung) recht sein kann.
Weitere Themen:
Angriff (assault) und einvernehmlicher (consensual) Sex: Wer trägt die Beweislast?
Nach klassischer Betrachtungsweise ist vor Gericht der Beweis zu führen, dass ein sexueller Übergriff stattgefunden hat. Das heißt, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen ist, dass der Täter die Tat begangen hat, deren er angeklagt ist. Vorausgegangen ist in den meisten Fällen sexueller Übergriffe eine Anzeige. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln i.d.R. nur, wenn eine Anzeige erstattet wird, oder wenn der Täter wird auf frischer Tat eindeutig ertappt wird. Im letzteren Fall ist die Lage eher eindeutig. Ansonsten werden Beweise für und gegen die Täterschaft (eine vorwerfbare Straftat) gesammelt, die dann ggf. vor Gericht zu bewerten sind. Das nennt man ordentliches Verfahren. Jedenfalls solange, wie nicht alle vorgeworfenen Taten vom Täter gestanden worden sind (und juristisch auch noch danach, bis die Tat und Täterschaft bewiesen ist), hat man von der Unschuld des Täters auszugehen.
Bei Offizialdelikten (d.h., Taten, deren Ahndung im öffentlichen Interesse liegt und die daher von Amts wegen – auch ohne Strafantrag – verfolgt werden, werdeen die Strafverfolgungsbehörden tätig und ermitteln, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, der dann ggf. zur Anklageerhebung führt. Bewiesen werden muss die Tat von der Staatsanwaltschaft, das Gericht entscheidet, ob die vorliegenden Tatsachen und Einschätzungen für eine Verurteilung ausreichen. Die Opfer sind insoweit Zeugen bzw. können auch als Nebenkläger auftreten und ihre Rechte auf Wiedergutmachung verfolgen.
Der umgekehrte Weg – öffentliche Vorverurteilung aufgrund von Behauptungen in Online- und anderen Medien und dadurch Schaffung von Fakten ohne saubere Beweisführung – führt zur faktischen Abschaffung der Unschuldsvermutung. Nur zu gerne würden Puritaner sehen, dass diese Form der Verurteilung aufgrund von moralischen (nicht rechtlichen) Vorwürfen insbesondere bei sexuell nicht konformistischen Verhaltensweisen (z.B. Promiskuität statt Paarbindung) ausreichend sein soll, um eine berufliche und soziale Existenz zu vernichten.
Jedermann sei gewarnt, auf diese Einflüsterungen zu hören. Es droht die allgemeine Abschaffung der Unschuldsvermutung auf dem Umweg über die Redefreiheit derjenigen, die einigermaßen überzeugend (sexuelle) Vorwürfe zu formulieren und zu platzieren in der Lage sind.
Promiskuität ist kein sexuelles Fehlverhalten – nur Verhalten!
In diversen US-amerikanischen Verfahren wird mittlerweile der Vorwurf sexueller Belästigung immer weiter ausgedehnt. Bei der Beurteilung geht es nicht nur um die Frage, ob eine strafbare Handlung vorgelegen hat. Vielmehr wird auch dann, wenn dies verneint wird, das Ziel beruflicher Vernichtung weitergeführt. Diese Verfahrensweise zeigt sich am Beispiel von Fällen aus dem Bereich darstellender Kunst ebenso wie bei Politikern und Geschäftsleuten (also Personen, bei denen auch finanziell etwas zu holen ist), allerdings auch sehr stark im universitären Bereich – hier ist zwar weniger von den handelnden Personen, dafür aber viel von den Institutionen zu holen, denen aus verständlichen Gründen daran gelegen sein muss, dass ihr Campus nicht als unsicheres, weil sexuell gefährliches Gelände in Verruf kommt.
In dem bereits von mir früher angesprochenen Fall wurde dem Professor, bei dem der Vorwurf sexueller Belästigung nicht aufrechterhalten werden konnte, schließlich vorgehalten, wegen seines früher (im Alter von 31-35 Jahren) „promisken“ Verhaltens – mehrere einvernehmliche Beziehungen mit Doktorantinnen /Post-Docs innerhalb von vier Jahren – sei er moralisch als Hochschullehrer an der Universität nicht mehr tragbar. Promiskuität wurde dabei als „sexual misconduct“, also sexuelles Fehlverhalten, bezeichnet.
Nun, Promiskuität mag nicht jedermanns Sache sein – und schon gar nicht Sache von Puritanern –, ein Fehlverhalten ist sie deshalb noch lange nicht. Sie wird zum moralisch vorwerfbaren Fehlverhalten nur in Verknüpfung mit anderen Merkmalen, z.B. Ableistung von Treueschwüren, Vortäuschung von Monogamie, Poligamie etc. Nur wegen offener Beziehungen mit mehreren PartnerInnen (gleichzeitig oder nacheinander) ist noch lange kein sexuelles Fehlverhalten, sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten gegeben, das freilich nicht von jedermann gutgeheißen werden mag. Allerdings gibt es auch viele andere Verhaltensweisen, die nicht von jedermann/-frau akzeptiert werden, ohne dass sie deshalb zu öffentlicher Ahndung führen müssen. Hinsichtlich promisker Sexualität handelt es allerdings zweifelsfrei um eine verstockte, puritanisch-sexualfeindliche und verlogene Moralität, bei der von Fall zu Fall Neidgedanken eine nicht unerhebliche Rolle spielen dürften.
Da waren wir mal weiter mit der (sexuellen wie persönlichen) Freiheit! Wie so oft, siegen zu guter Letzt die Puritaner, zuerst in den USA, dann weltweit. Dass derweil die Porno-Industrie boomt, ist die Kehrseite dieser verlogenen Mogelpackung. Erbärmlich!
Sexuelles Fehlverhalten ist nicht notwendigerweise sexuelle Belästigung!
Was ist aber sexuelles Fehlverhalten? Und wann wird aus sexuellem Fehlverhalten eine – u.U. strafbare bzw. arbeitsrechtlich zu ahndende – sexuelle Belästigung? Zunächst mal sollte unterschieden werden: Eine u.U. rüde Ausdrucksweise unter erwachsenen Menschen, die nicht in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen – my God! – muss man m.E. aushalten können, wenn man in einer freien Gesellschaft leben will. Wenn man in einer zensierenden Gesellschaft (nicht freier Rede) leben möchte, dann muss man das nicht aushalten, dafür hat man allerdings eine Reihe anderer Nachteile.
Bei Minderjährigen und in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis sieht die Sache schon anders aus, da sich die/der verbal attackierte Teil nicht zur Wehr setzen kann, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Daher ist bei verbalen Äußerungen entsprechende Zurückhaltung geboten, ebenso natürlich hinsichtlich auch oberflächlicher Berührungen, auch sexuell zweitrangiger Körperteile! Zufällige Berührungen sind allerdings nie auszuschließen, ebenso eine Bemerkung, die die oder den falschen Adressaten mit be(un)glückt.
Zur Belästigung gehört namentlich eine gewisse Nachhaltigkeit oder eine schwere des Fehlverhaltens, ansonsten wäre ein Zusammenleben und ggf. –arbeiten unmöglich. Das sollte stets bedacht werden, wenn der Vorwurf sexuellen Fehlverhaltens im Raum steht. Und: Sexuelles Fehlverhalten Dritter, das zufällig beobachtet wird (also nicht exhibitionistisch dargestellt wird), kann nicht ohne weiteres als sexuelle Belästigung einer beobachtenden Person betrachtet werden.
Zusammengefasst: Sexuelle Belästigung ist nachhaltiges oder schwerwiegendes Fehlverhalten, das von der betroffenen Person als unangenehme Grenzüberschreitung unter Missachtung ihres entgegenstehenden Willens betrachtet werden kann – und betrachtet wird. Alles andere ist gesellschaftlicher Umgang, manchmal erfreulich, manchmal unerfreulich oder schmerzhaft – aber (eben deshalb) normales Leben.
Aus dem Aufruf zur Berlinale zum Thema #metoo (Claudia Eisinger, 15.02.2018):
„Es ist unsere Verantwortung, der Welt zu signalisieren, dass sexueller Missbrauch, Übergriffe und Diskriminierung von Frauen nicht länger ungesehen bleiben – und das nicht nur in unserer Branche.“
Das kann man ohne weiteres unterschreiben, in dieser Allgemeinheit. Das einzige kleine Problem: Wie bereits an einigen Stellen in diesem Blog bemerkt, ist eben nicht ganz klar, was denn eigentlich unter den Begriffen „sexueller Missbrauch, Übergriffe und Diskriminierung“ zu verstehen ist. Und #metoo hat sich entschieden: Jede Grenzüberschreitung muss geahndet werden. Und was eine Grenzüberschreitung ist, bestimmt sich aus dem Blickwinkel des „Opfers“, also der Frau, die sich in einer bestimmten Situation (oder auch nach mehr oder weniger langer Zeit danach) von einem Mann sexuell diskriminiert fühlt. Und dieses Gefühl muss man dem Opfer glauben, sonst wird man automatisch der Seite der Täter ( perpetrators, predators) zugerechnet, als Verharmloser von sexuellen Gewalttaten gebrandmarkt (sexual misconduct, harassment, assault werden da munter durcheinander geworfen und gleichgesetzt im Verfolgungsfieber). Das geht dann i.Ü. Männers ebenso wie Frauen, die wagen, die bedingungslose Solidarität („believe the victims“ in Frage zu stellen und zur Besonnenheit aufzurufen (s. Laura Kipnis, „Unwanted Advances“).
Der Politik ist zum Thema bisher nichts eingefallen außer der dümmlichen Forderung nach schärferen Gesetzen (ganz vorn dabei: Familienministerin Barley). Bei der Berlinale arbeitete sich Frau Grüttner am Thema ab und versprach 100.000 € für eine Beschwerdestelle. Interessant ist aber nicht die Schaffung der Beschwerdestelle, sondern deren Aufgabenstellung (Vorbeugung, Hilfestellung) in einer Branche, die zu einem guten Teil von der Problematisierung ebenso wie von der Darstellung von Sexualität lebt. Wirkliche Lösungen sind dabei einstweilen nicht in Sicht. Dafür bemüht man sich, die Zustände in der Filmbranche auf sämtliche anderen Lebensbereiche zu übertragen. Abenteuerlich! Auch in anderen Bereichen geht es doch darum, sexuellen Missbrauch zukünftig zu verhindern. Eine vornehme Aufgabe ist es allerdings auch, einerseits Straftaten zu ahnden, andererseits aber alles zu tun, um einen Einbruch in das System der Unschuldsvermutung und die Garantie eines rechtsstaatlichen Verfahrens (zivil-, arbeits- und strafrechtlich) zu verhindern.
Viel Arbeit also zu tun. Es bleibt abzuwarten, welchen Beitrag #metoo zur sachgerechten Lösung der anstehenden Probleme leistet. „Believe the victims“ ist nicht die Lösung – nur eine Gefahr für das rechtsstaatliche Verfahren generell.
Thinking about democratic and dogmatic movements…
To start with: I wish to clarify for the past and next thousand times: I am NOT talking about sexual crimes now! It’s about the definitions of and the dealing with sexual behaviour, allegations of harassment and procedural guarantees.
Nowadays, the whole #metoo and sexual harassment debate () reminds me of the early days of Christianity, let’s say the history of Christian church in ancient times: First there was a lot of moaning about suppression; then follows a period of cooperation with “good emperors, subordination and flattery; the next step was the establishment of dogma jointly propagated and supported by priests, “saints”, and emperors; heretics as well as pagans were fighted against, they were banned away to the outskirts of the Roman empire and excluded from power; finally, all people who do not follow the catholic dogma were excommunicated and either executed or, even more threatening, they were expelled from society, losing their capacity to inherit and their testamentary (like the – allegedly heretic – Apostates under emperor Theodosius after the year 381 A.D.).
As far as visible that’s the strategy of #metoo as well, using tools like the propagation of allegations like “all women are sexually endangered”/ “all men are potential sexual perpetrators”/ “allegations of victims are true”, etc. We do not know what the outcome of this process will be. But for me, it is no good to see like we are losing some achievements that our ancestors had to hard fight for, e.g. the presumption of innocence, the guarantee of legal procedure etc. At the beginning of feminism, there was fight for equal rights – this was a hard struggle and it was also fully justified. Since about 50 years ago there was moaning about ongoing suppression of female rights, and there was a lot of reason for it. The fight went on – I do not argue about the reasons, good or bad. A lot of aims have been reached until now concerning equal rights and chances, and I think that women have never before in western societies had as many freedom as today. At the same time, we have reached a level of public opinion at which it is sufficient to allege somebody to be a sexual perpetrator to get her or him defamed, convicted, punished and excluded from society. This includes the friends or supporters of him/her to be suspected to be against the dogma of the honest victims, thus threatened to be excommunicated together with the (alleged) perpetrator.
The balance is not encouraging. I fully support equal rights and the fight for the establishment of clear rules for acceptable sexual behaviour as well as the creation of an atmosphere that allows victims to come forward (to legal procedures) at all workplaces and institutions. But I cannot accept that some people, women and men, are attempting to set the rules of sexual behavior in a way that means a new dogma be established for everyone how to behave concerning sexual remarks, always alleging people who have a different idea of free speech and communication be creating a hostile environment for the representatives of the pure doctrine; be perpetrators damaging the poor souls and feelings of people who feel victimized; and need to be expelled from professional and societal life.
NO! I do not want such a kind of society.
What we need is a discourse about the boundaries of acceptable sexual behavior and suitable procedures that protect victims but also respect the legal and social rights of alleged perpetrators, take into account the proportionality of offence and censure, and regard the presumption of innocence. This discourse should include how to deal with the role and means and tools social media. There should be the opportunity for a win-win-solution. Nobody should be excluded from the discourse, and nobody has the right to discredit dissenting opinions.
Finally (for today), I have to admit that, of course, there might be mistakes, wrong interpretations, and questionable conclusions in my thoughts – like possible in every argumentation. So, if you disagree with my opinions, please forgive me but do not feel offended!
50 Jahre später ist manches gleich und vieles anders
Ja, unglaublich – 50 Jahre sind heute vergangen seit dem Attantat auf Rudi Dutschke, einen der Führer der Außerparlamentarischen Opposition (APO) in Berlin. 11 Jahre später ist D. an den Spätfolgen des Attentats verstorben, das ein rechtsradikaler junger Deutscher an ihm begangen hat.
Dutschke seine Genossen, viele andere überall an den Universitäten und in Betrieben, auch ich war dabei, haben die konservativen Zeitgenossen damals genervt ohne Ende. Es ging um die Aufarbeitung des Nationalsozialismus, um mehr bürgerliche und demokratische Rechte, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, und unerhörter Weise auch um die Frage nach einer gerechten Wirtschaftsform, sprich demokratischen Sozialismus – eine mehr oder eher weniger konkrete Utopie. Ja, das war nervig, für die an der Macht und die, die von den bestehenden Umständen profitierten, und auch die, die nur glaubten, sie hätten etwas zu verlieren.
Entsprechend hart waren die Auseinandersetzungen. Es wurde diskutiert und diskutiert und diskutiert…- teilweise auf hohem intellektuellem Niveau, aber sprachlich verunglückt in Bezug auf diejenigen, die die Botschaften erreichen sollten. Auch die Diskutiererei nervte, aber das war ein politischer Prozess, bei dem Argumente ausgetauscht wurden, wenn auch mit harten Bandagen.
Heute ist das anders. Argumente braucht man nicht, man hat „soziale Medien“. In denen spuckt man sein Gift aus, und intellektuelles Niveau ist ebenso wenig wie sprachliches Talent gefragt. Danach loggt man sich aus und geht zufrieden den Alltagsgeschäften nach.
Und so nervt z.B. #metoo oder #aufschrei heute auch diejenigen, die glauben, dass da alles in Ordnung ist. In Ordnung ist dabei, dass die Bewegungen nerven, sonst könnten sie ja auch nichts erreichen. Das muss man nicht nur ertragen, sondern begrüßen, weil es zur freien Meinungsäußerung gehört, Dinge sagen zu dürfen, die andere Menschen ärgern oder vielleicht sogar verletzen (klar, da gibt es Grenzen, dafür gibt es Gerichte). Nicht in Ordnung ist allerdings, dass in und mit diesen Bewegungen kein Diskurs stattfindet, sondern eine Kultur der Rechtgläubigkeit sich breitmacht, in der diejenigen diffamiert werden, die anderer Meinung sind – oder auch nur Kritik an Teilaspekten äußern bzw. die Richtigkeit von vorgebrachten Anklagen hinterfragen. Argumente unerwünscht, kann man sagen; Rechthaberei braucht keine Argumente bzw. sieht die eigenen als Dogma.
Das ist das, was nicht nervt, sondern leider einen schädlichen Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklung hat. Dabei gibt es nicht unbedingt Schuldige, wohl aber eine Mehrheit von Menschen, die zu intellektueller Reflektion nicht in der Lage sind. Im Hintergrund summt die Unvollkommenheit der „social media“, also facebook & Co., Denen geht es um den wirtschaftlichen Erfolg und um das Wohlergehen ihrer Kunden nur insoweit, als diese sich aufgehoben fühlen und bereit sein sollen, Geld für deren Nutzung auszugeben, vor allem aber ihre Werbeeinnahmen zu sichern bzw. zu steigern. Ethik und Diskurs spielen da keine Rolel. Und diese Haltung hat inzwischen zweifellos auf die etablierten Pressemedien – vor Allem Online-, aber auch Printformate Auswirkungen.
Wo soll das hinführen? Z.B. zur Wahl von Donald Trump und vielleicht in einen neuen Weltkrieg. Es ist an der Zeit, den (un)sozialen Medien Manieren beizubringen. Vielleicht ist es aber auch schon zu spät, leider.
(11.04.2018)
Jeden Tag kommen neue Themen bzw. beim Lesen von nachrichten neue Assoziationen auf…- eben habe ich eine längere Passage mit 5-6 Seiten versehentlich gelöscht bzw. Nicht gespeichert…Mist!!!
Ruhe für heute, Frust und sexuelle Enthaltsamkeit sind angesagt. Mehr in Kürze!
(17.04.2018)
Ganz kurz zu den deutschen Rechtsvorschriften
Nein heißt nein! So klingt es, und so sollte es auch sein: Ablehnung ist zu beachten. In Schweden heißt es: Nur Ja bedeutet Zustimmung, und darauf kommt es an. Im Endeffekt bleibt das Problem: Wie beweist man, was da zwischen zwei Menschen vorgegangen ist? Dieses Problem bleibt, zumindest solange, wie im „freien“ Teil der Welt noch die wunderbare Errungenschaft der Unschuldsvermutung gilt. Ein Beitrag zur Lösung könnte sein, den Opfern sexueller Übergriffe die Scham und Stigmatisierung abzunehmen, die auch heutzutage noch mit einer Anzeigestellung verbunden sind. Dazu können Polizei, Ärzte und Psychologen sicher Beiträge leisten, die über den derzeitigen Stand hinausgehen.
Hinsichtlich der Straftaten „Sexuelle Nötigung“ und „Vergewaltigung“ (§§ 176-178 StGB) bleibt allerdings zu beachten, dass sie – wie die übrigen Sexualdelikte – von einiger Erheblichkeit sein müssen, um als sexuelle Handlungen qualifiziert werden zu können (§ 184h StGB). Mit den ebenfalls erfassten Straftaten des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener und des sexuellen Missbrauchs von Kindern will ich mich hier nicht befassen, sie liegen außerhalb des hier zu diskutierenden Bereichs.
Anders wird das beim – im Kurzschluss nach der Kölner Sylvesternacht erfundenen – Straftatbestand der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB), der noch mehr als die genannten Kapitaldelikte in der öffentlichen Diskussion vor, bei und nach #metoo eine Rolle gespielt hat:
„(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“ (Es folgen Abs. (2)zur Strafverschärfung bei gemeinschaftlicher Begehung und (3) wonach die Tat i.d.R. nur auf Antrag verfolgt wird).
Ein Tatbestandsmerkmal ist dabei, dass eine körperliche Berührung „in sexuell bestimmter Weise“ stattgefunden haben muss, damit man eine Straftat annehmen kann. Damit wird erstmalig ein Verhalten unter Strafe gestelltm, dass nach früherer (vor 2016) Rechtslage straffrei war. Eine rein zufällige Berührung scheidet allerdings aus, und allgemein strafbar ist auch nicht die verbale Belästigung nach diesem Strafvorschrift – diese wird oft unter dem Begriff einer „sexuellen Beleidigung“ dargestellt, es gut allerdings keinen solchen Straftatbestand, sondern nur den allgemeinen Tatbestand der Beleidigung – ebenfalls ein Antragsdelikt und nur strafbar, wenn der Täter sich willentlich und wissentlich herabsetzend äußert, also mit seiner Äußerung auch zum Ausdruck bringen wollte dass der / die Betroffene einen seine / ihre Ehre mindernden Mangel aufweist (und das auch erreicht hat).
Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in § 3 Absatz 4, ist ein
„[…] unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
Hier geht also es um die arbeitsrechtliche Ahndung eines unerwünschten Verhaltens (das die geltenden Verhaltensregeln im Unternehmen verletzt) und nachteilige Wirkungen auf betroffene Arbeitnehmer*innen erzeugt. Die Betroffenen haben ein Beschwerderecht (hier sind Arbeitgeber und Betriebsräte aufgefordert, für die entsprechenden Rahmenbedingungen zu sorgen innerhalb derer ein solches Recht auch tatsächlich wahrgenommen werden kann), ggf. auch ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn das Verhalten andauert und der Arbeitgeber nicht für Abhilfe sorgt (letztes Mittel, da mit erheblichem Risiko für diejenigen verbunden, die es ausüben und dadurch vielleicht einen selbständigen Kündigungsgrund liefern, falls sie sich rechtlich irren oder die Übergriffe sich nicht beweisen lassen). Darüber hinaus kann – je nach Sachlage – auch eine fristlose Kündigung – i.d.R. nach entsprechender Abmahnung – die Folge sein.
Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – bei Berührungen ggf. nach § 184i StGB strafbar – ist erheblich weiter gefasst als der genannte Straftatbestand, es wird dabei unterschieden zwischen drei Kategorien (https://www.arbeitsschutzgesetz.org/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz/ ):
- Körperlich: Hierunter fallen alle unerwünschte Berührungen, wie sie beispielsweise beim Kneifen, Streicheln, Tätscheln, Küssen und Umarmen entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Handlung dem Anschein nach zufällig auftritt. Auch wiederholte Nichtwahrung der gewöhnlichen körperlichen Distanz und von Gewalt geprägte Übergriffe gehören zu dieser Kategorie.
- Verbal: Aufdringliche Ausdrücke, die durch Sprache kommuniziert werden, sind dieser Kategorie zugeordnet. Dazu zählen unter anderem zweideutige Kommentare, anzügliche Witze sowie Bemerkungen, Aufforderungen zu sexuellen oder auch intimen Handlungen und Fragen zur Privatsphäre.
- Non-Verbal: Ungewollte Konfrontation mit sexuellen oder intimen Inhalten, anzügliche Blicke, Hinterherpfeifen und unerwünschte Annäherungsversuche via E-Mail oder Handy sind hierzu zu zählen.
Am problematischsten dürfte dabei die „Schaffung eines feindlichen Umfeldes“ sein, deren Grenzen noch von der Rechtsprechung zu definieren sein werden. Und auch hier zeigt sich, dass die Beweislage ebenso wie die rechtliche Beurteilung eines Falles häufig nicht so einfach sein werden, wie sich das im Internet oder auch in der Presse oft liest: Da wird eben schnell von „Tätern“ und „Opfern“ gesprochen, wenn es erst einmal um Beschuldigte und um Zeugenaussagen geht. Allen Beteiligten – Beschuldigten wie Anzeigenden – in solchen Fällen ist daher strikt anzuraten, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Wer auf seine Überzeugungskraft vertraut und sich im Recht fühlt, hat nämlich noch lange nicht die Garantie, unbeschädigt aus der Angelegenheit herauszukommen. Aber das ist ein separates Kapitel. Heute ging es erst einmal lediglich um einen Überblick über die Tatbestände rund um sexuelles (Fehl)Verhalten, die Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, und die drohenden Sanktionen bei Übergrifflichkeiten. Auf Teilaspekte komme ich sicher nochmal zurück.
23.04.2018
Heute (25.04.2018) mal ein Wort zur politischen Atmosphäre:
Am Morgen fielen mir bei der Zeitungslektüre mal wieder eine Reihe von seltsamen Meldungen auf, hier eine kleine Auswahl aus der Augsburger Allgemeinen Zeitung, (ein CSU-freundliches Blatt) mit Spontan-Kommentar:
1) „Union will Polizei im Kampf gegen Einbrecher stärken“ , dazu Leitartikel „Mehr Polizisten, mehr Sicherheit“
Die Polizei in den Ländern soll dazu aufgestockt und deren Befugnisse erweitert werden, dazu wird der Wohnungsdiebstahl als Angstinstument benutzt (in 2017 ist die Zahl der Einbrüche gegenüber 2015 um 20% zurückgegangen!)
2) „Im Zeichen des Kreuzes“
Ab sofort soll am Eingang jedes bayrischen Dienstgebäudes „deutlich wahrnehmbar“ ein Kreuz hängen, als „Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung bayerns…als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland…“
Eine Unverschämtheit in Bezug auf Deutschland, zumindest! So rühmlich ist die Geschichte des Kreuzes in Deutschland nicht, und im Rest der Welt schon mal gar nicht. Aber hier in Bayern ist die Wahrnehmung durch Generationen, die von CSU-Regierungen berieselt wurden, natürlich eine andere, auch wenn die Leute schon seit Ewigkeiteh nur noch zur Kommunion in die Kirche gehen: Das Kreuz bleibt!
3) Bild: Trump und Macron pflanzen ein Bäumchen der Freundschaft im Garten des Weißen Hauses
Ekelhaft die Inszenierung rund um den Staatsbesuch – zwei Narzissten machen gemeinsam PR-Aktion, von der dummen Mehrheit ihrer Völker gewählte populistische Staaten- und Weltenlenker seifen sich gegenseitig ein.
4) „Zentralrat der Juden warnt davor, Kip(p)a zu tragen“
Hintergrund der Geschichte ist die aufgebauschte Story über zwei junge Männer (ein Jude, ein Deutscher), die in einem provokatorischen Versuch so lange an kritischen Stellen in Berlin mit der Kipa auf dem Kopf herumspaziert sind, bis sie tatsächlich einen Idioten arabischer Herkunft gefunden haben, der ihnen mit dem Gürtel auf die Mütze gegeben hat. Spornstreichs eine neue Diskussion über „neuen“ Antisemitismus, importiert durch Flüchtlinge und andere Immigranten. ERBÄRMLICH! (derzeit feiern wir 5 (!) Jahre NSU-Prozess!!!). Also: Ja, wir wollen keinerlei Antisemitismus! Ob es allerdings richtig ist, mit der Kippa einen Provokationsspaziergang durch ein moslemisches Viertel zu machen, mag jeder selbst entscheiden. Es ist ja auch nicht empfehlenswert, mit dicker Brieftasche einen Spaziergang durch ein Vergnügungsviertel zu machen. Natürlich wünscht man sich, dass das problemlos möglich ist. Allerdings: Angriffe gibt es in Großstädten, und auch in Berlin, auch auf deutsche, ausländische, weiße wie schwarze Menschen, wenn sie sich in „Problembezirken“ bewegen, aber auch in Wohlstandsgebieten. mit und ohne Provokation oder sonstigen Anlass. Also weniger Aufregung über diese pressewirksame Aktion, mehr Aktion und Politik gegen Ausländerfeindlichkeit, für Freiheit, Gleichheit udn Nichtdiskriminierung.
5) Die Finanzhilfe für Syrien wird evtl reduziert, Israel ist ein demokratischer Friedensstaat
Hoch lebe der neue Außenminister Heiko Maas! Der hat schon als Justizminister sein populistisches Geschick bewiesen und marschiert jetzt weiter auf diesem Erfolgspfad. Wenn ich ihn sehe, bekomme ich perverser Weise wieder Sehnsucht nach Sigmar Gabriel…).
6) „Abzocke im Bordell“
In einem bayrischen Bordell ist in größerem Umfang Schindluder mit den Abbuchungen von Kreditkarten getrieben worden, die Polizei hat jetzt gehandelt! Frage allerdings: Wer zahlt denn im Bordell mit EC- und Kreditkarte??? Man wundert sich!
7) „Hausaufgaben zu schwer – Schüler ruft die Polizei!“
Kein Kommentar, der Bub war immerhin 10 Jahre alt!
8) „Psychiatriegesetz entschärft“
Eine neue bayrische Spezialität, noch von unseren neuen Innen- und Heimatminister (Bund) auf den Weg gebracht, mit der die Einweisung in die Psychiatrie ebenso wie die Speicherung von Daten über Psychiatrie-Patienten erleichtert werden sollte – nach einem öffentlichen Proteststurm werden jetzt die Kanten des Entwurfs (ab?)geschliffen.
9) Last but not least: „Echo wird abgeschafft“
Nicht wirklich schade, aber politisch bedenklich: „Der Echo“ schafft sich ab. Vor einigen Tagen Skandal um die Verleihung des diesjährigen Preises an die Rapper Kollegah und Farid Bang (es ging vornehmlich um eine Textzeile in einem Song, die sich mit „definiertem Körper wie von Auschwitz-Insassen“ befasste). Das ist natürlich erstens eine bewusste Grenzüberschreitung, zweitens unendlich geschmacklos und damit drittens nicht preiswürdig – aber nicht unbedingt antisemitisch, wenn man’s genau nimmt. Und das sollte man natürlich. Und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Stattdessen befasst sich die Regierung (!) mit dem „Fall“, Sturm im Wasserglas, die Öffentlichkeit regt sich künstlich auf, die Musikindustrie fürchtet um ihren Umsatz – und das war’s dann! Auch jetzt wieder gratis dazu, quasi automatisch, die Warnung vor dem neuen Antisemitismus arabischen Ursprungs…- dabei sollten wir uns lieber um den original deutschen Teil des Antisemitismus kümmern, da haben wir genug zu tun…!!!
(25.04.2018)
In der Zwischenzeit hat sich manches ereignet, aber wenig Berichtenswertes. Heute auf der „Tagesschau“-Seite:
„Vorwürfe gegen Morgan Freeman“
(Eine CNN Reporterin berichtet über ein angebliches Erlebnis, wobei keineswegs klar wird, was denn da eigentlich passiert sein soll. Sie hat dann mit einer Kollegin recherchiert – und angeblich nach intensiver Suche Frauen gefunden, die sich in ihrem Leben einmal von MF belästigt gefühlt haben):
„Aus Angst vor Vergeltung, wenn sie gegen jemand so mächtigen wie Morgan Freeman aussagen, so die Reporterin, die Freeman selbst sexuelle Belästigung vorwirft. Die beiden Journalistinnen berichteten, sie hätten in monatelanger Recherche 16 Personen gefunden, die Opfer von Belästigungen geworden seien oder sie als Zeugen miterlebt hätten.
Aufdringliche Kommentare, anzügliche Fragen
Die Rede ist unter anderem von ständigen sexualisierten Kommentaren zur Figur, von aufdringlichen Blicken und anzüglichen Fragen wie in einem Fall, in dem Freeman eine Frau gefragt haben soll, ob sie Unterwäsche trage. Auch über unerwünschte Berührungen hätten Zeuginnen berichtet.“
Was für eine absolut bescheuerte Meldung! Aus jedem lockeren (manchmal auch dämlichen) Spruch wird ein Skandal produziert. Was sind das für mickrige Personen, die sich so leicht angegriffen fühlen? Und natürlich, wie so oft in derartigen Fällen, wird in der Öffentlichkeit mit anonymen Zeugenaussagen hantiert, gegen die sich ein Angeschuldigter nicht zur Wehr setzen kann, und die auch sonst in keiner Weise nachprüfbar sind. Nach „Believe the Victims“ folgt unaufhaltsam jetzt „Believe the Reporters“, und die Medien sind sich nicht zu schade, auf diesen Zug des pseudofeministischen Schwachsinns aufzuspringen. Ob da vielleicht, könnte man vosichtig vermuten, nicht Geltungssucht das Hauptmotiv ist? Oder Money? Ja, man fragt sich…
Und eben frisch gemeldet:
„Weinstein surrenders over sexual misconduct charges“
Immerhin, er hat sich bei der Polizei gemeldet, Kaution gestellt, Fußfessel angelegt, Passs abgegeben…- es scheint zumindest an einigen Fällen Substanz an den Vorwürfen der Vergewaltigung zu sein. Das war eigentlich die ganze Zeit über schon klar (nicht aber Umfang und Berechtigung der Vorwürfe im Einzelfall, und die sind es ja auch bis heiute nicht, da kein Gerichtsverfahren stattgefunden hat), und wenn er mal schneller gehandelt hätte, wäre der ganze #metoo-Spuk vielleicht auch schneller vorbei gewesen, Schließlich geht es bei ihm ja nicht (wie bei MF) um angebliche sexuelle Belästigung sprachlicher Art, sondern stets um Zwang und z.T. Gewalt bei der Erzwingung sexueller Handlungen, also sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Mal sehen, es ist spannend, was bei der Angelegenheit letztlich herauskommt, auch wenn nach wie vor die angeprangerten Zustände und Abhängigkeiten im Wesentlichen der Filmbranche entstammen und für die Allgemeinhait angesichts vieler Besonderheiten des Aktionsfeldes ohne wirklichen Belang sind. Die politische Bedeutung ist allerdings immens…!
(25.05.2018)
Statistiken…
Eben lese ich in einem Artikel der Augsburger Allgemeinen Zeitung, dass die Zahl der (gemeldeten, natürlich) Straftaten in Deutschland weiter zurückgeht, und dass Augsburg die zweitsicherste Großstadt in Deutschland ist – hurra!!! Wie nicht anders zu erwarten, zeigt sich bei den Sexualstraftaten (in Augsburg, entsprechend auch dem Bundestrend) allerdings in 2017 eine Zunahme von 150 auf 2015. Diese Zunahme erklärt sich ohne weiteres durch die Änderung des Sexualstrafrechts: 55 neue Fälle sexueller Belästigung (in 2016 als selbständiger Tatbestand eingeführt), und mehr Vergewaltigungsfälle 23/34), ein Resultat ebenfalls der Gesetz. esänderung („nein heißt nein“). Immer noch zu viele – jeder Fall ist einer zu viel -, aber auch eben kein großer Aufreger, trotz #metoo…
04.06.2018
Bigotry…
Dor a while, I was really tired to document and comment the public debate about sexuality (which got a bit sleepy, too…) but the today publication in the NYT (https://www.nytimes.com/aponline/2018/08/19/us/ap-us-asia-argento-settlement.html ) and the comments in the media’s fora showed a small part of the bigotry which drove the #metoo (or did the #metoo push the bigotry? – I don’t know). It’s not about guilty or not, not about the condemnation (or not) of Harvey Weinstein. It’s not about truth or bias. It’s just the showing of the fact that all people, willingly or not, male or female, are driven by their sexual desires from time to time. And again there is a public outcry before any facts revealed. Incredible how the media react…! But at any case, one should be careful to say, „This would never happen to me (or by me)“. Often, it may already have happened earlier in one’s life, and maybe one has forgotten about it. Thus, sitting in the glasshouse, don’t throw stones! Also, there is a permanent change in the world around us. This concerns also our sexual habits, behaviour, and views. Sexual missteps should be avoided and be sanctioned in an appropriate way. But earlier sexual harassment, often many years ago, the should not, as seen from an actual view, lead to the professional and personal destruction of a woman or a man (I am, to make it clear again, not talking about criminal acts). And even for criminal acts, the time for prosecution is limited.
So what? Asia Argento should – if only the allegations against her are true – not have been in the first line of #metoo. And anyway, #metoo should not have created an atmosphere where sexual harassment and sexual assaults and harsh language were mingled and (in online media) accused people were stripped of their constitutional rights. And we all did better not easily condemn people because something is alleged to have happened, in the media. This includes Asia Argento, despite the allegation that – a peak of bigotry, if only true – she assaulted a legally minor some years ago (Note: In Italy, the age of sexual consent is 14 years, in California and many other states of the US it’s 18 years). The whole thing looks ridiculous – no matter if true or untrue – from several aspects, the more one looks inside.
One thing seems to be clear: With their attack on sexual activities, and their mingling of sexual crime and harassment, the #metoo movement has strongly contributed to a rollback of conservative sexual views (and this effect has and will also concern some people who thought that their liberal views and relations would protect them. This assumption was wrong.
21-08-2018