Willkommen auf der Webseite der Österreichischen Botschaft London!

Unsere Webseite enthält zahlreiche Informationen über Österreich in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Tourismus sowie eine Reihe nützlicher Links zu den verschiedensten Themen.

ReFocusAustria

Informieren Sie sich hier über Österreichs neue Wirtschaftsinitiative.

Verzögerte Bearbeitung von Visaanträgen

Wir bedauern die derzeitigen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Visaanträgen. Diese Verzögerungen sind auf technische Probleme zurückzuführen, die nicht im Einflussbereich der Botschaft bzw. des Konsulats oder des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten liegen. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Quotenpflichtige „Niederlassungsbewilligung - ausgenommen Erwerbstätigkeit“ für das Antragsjahr 2026

Informationen zur Terminbuchung für die Antragstellung einer quotenpflichtigen ‚Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit‘ für das Antragsjahr 2026 finden Sie unter folgendem Link.

Berlin Process 2025 – Bundeskanzler Christian Stocker und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bei Gipfeltreffen in London und Belfast

Das Vereinigte Königreich war Gastgeber der diesjährigen Treffen des 2014 ins Leben gerufenen Berlin Prozess zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit mit den sechs Ländern des westlichen Balkans und lud dafür zu einer Reihe von hochrangigen Diskussionsforen und Gipfeltreffen ein. Von Seiten der österreichischen Bundesregierung nahm Bundesministerin Beate Meinl-Reisinger von 8. bis 9. Oktober am Treffen der AußenministerInnen in Belfast teil, wo sie von ihrer britischen Amtskollegin Yvette Cooper empfangen wurde. Bundeskanzler Christian Stocker besuchte schließlich am 22. Oktober das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs unter dem Vorsitz von Premierminister Keir Starmer in London, welches den Abschluss und Höhepunkt des Berlin Prozess 2025 darstellte. Die Treffen boten die Gelegenheit, Österreichs Unterstützung für die Zusammenarbeit mit der Region zu bekräftigen und die Nutzen strategischer Investitionen in Sicherheit, Stabilität und Wirtschaftswachstum hervorzuheben.

Vielen Dank an unsere Partner und Gastgeber im Vereinigten Königreich, für die Möglichkeit zur Zusammenarbeit an unseren gemeinsamen Zielen, und Gratulation zur gelungenen Abhaltung des Berlin Prozess 2025.

Einreise in das Vereinigte Königreich - ETA

EU-Bürger:innen können für touristische Aufenthalte bis zu sechs Monaten ohne Visum einreisen.

Es wird eine „electronic travel authorisation“ (elektronische Reisegenehmigung) oder kurz: ETA für die Einreise benötigt, wenn man nicht bereits im Besitz eines Arbeits- oder Studentenvisums ist oder dauerhaft im Vereinigten Königreich niedergelassen ist („(pre-)settled status“). Für den reinen Flughafentransit – also wenn man die Grenzkontrolle z.b. für einen self-check-in nicht überschreiten muss, wird keine ETA benötigt. Nähere Informationen der britischen Behörden zur ETA und den Downloadlink für die App finden Sie hier. Bitte benützen Sie für die Beantragung von ETA ausschließlich diese Seite. Es sind leider bereits Fälle von Betrug durch Drittanbieter mit ähnlich aussehenden Webseiten bekannt geworden. Bezahlen Sie nicht mehr als die Gebühr, das sind 16 Pfund (ca. 20 Euro)!

Als Hilfestellung auf Deutsch stehen rechtsunverbindlich Informationen und Antworten auf häufige Fragen hier zur Verfügung. 

Die Einreise ist nur mit gültigem Reisepass möglich. Ausnahme: für Inhaber des Settled- oder Pre-Settled Status (brit. Post-Brexit-Aufenthaltsstatus) ist es weiterhin möglich, mit dem Personalausweis einzureisen. Nähere Informationen zur Einreise ins UK finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Österreichische Botschaft London keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. 

Einen Termin vereinbaren

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Besuch bei der Österreichischen Botschaft in London im Voraus online buchen müssen. Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin und stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Kategorie auswählen, da Sie sonst nicht bedient werden können!

Montag-Freitag: Reisepässe / Personalausweise / Staatsbürgerschaftsnachweise / Visa (Termine nur in Spezialfällen und per E-Mail) / Staatsbürgerschaften für Nachkommen von NS-Opfern nach §58c

Dienstag: Personenstandsurkunden / Ehefähigkeitszeugnis

Mittwoch: Beglaubigungen

Freitag: Strafregisterauszüge

ID Austria (Handysignatur)

Logo ID Austria
Bild: © BKA

Mit der ID Austria (ehemals Handysignatur) können Sie sich in Österreich sicher online ausweisen, zahlreiche digitale Services nutzen und Geschäfte abschließen. 

Für die Registrierung ist ein Termin an der Botschaft in London erforderlich. Terminvereinbarung ausschließlich per E-Mail

Achtung: Die Aktivierung der ID Austria für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei der zuständigen Landespolizeidirektion in Österreich, sofern ein ausreichender Bezug zum Inland gegeben ist. Weitere Informationen

Simon-Wiesenthal-Preis: Ausschreibung!

Sind Sie – oder jemand, den Sie kennen – engagiert im Kampf gegen Antisemitismus und in der Aufklärung über den Holocaust?

Dann reichen Sie eine Bewerbung für den Simon-Wiesenthal-Preis ein!

Der Simon-Wiesenthal-Preis würdigt Projekte und Initiativen, die sich aktiv dem Kampf gegen Antisemitismus widmen, die Holocaust-Bildung fördern und Zivilcourage sichtbar machen. Insgesamt werden drei Preise mit einem Gesamtwert von 30.000 Euro vergeben.

Einreichfrist: 19. Dezember 2025

Online-Bewerbung: https://www.wiesenthalpreis.at/submissions

Österreichische Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern

Der österreichische Nationalrat hat in Verantwortung für die katastrophalen Folgen des Nationalsozialismus in Österreich am 19. September 2019 eine Änderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) beschlossen, mit der der Opferbegriff des § 58c StbG erweitert und den direkten Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus die Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige ermöglicht wird. Weitere Informationen

Lebensbestätigungen

Sie können Ihre Lebensbestätigung auch ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten der Botschaft bestätigen lassen (Parteienverkehr: Mo-Fr 9-12 h). Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) und ihre ausgefüllte Lebensbestätigung zum Termin mit.

Sie können Ihre Lebensbestätigungen (nach Voranmeldung) auch an folgenden Stellen legalisieren lassen (bitte achten Sie darauf, dass Ihre Lebensbestätigung von der Behörde datiert, unterzeichnet und abgestempelt wird):

  • Österreichische Konsulate in Edinburgh und Manchester
  • Polizeistation
  • Sozialversicherungsbehörde (Department of Social Security)
  • Lokalbehörde, Gemeinde (municipal Authority, z.B. Council)
  • Bezirksverwaltung (District Administration)
  • Citizen Advice Bureau - Justice of Peace/Magistrate (JP)
  • Gericht (Court)

Länger im Ausland?

Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher
Foto: © BMEIA

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Bild: © BMEIA/Auslandsservice App

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Informationsbrief an alle AuslandsösterreicherInnen

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© BMEIA: Jürgen Gabriel

Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher im Vereinigten Königreich!

Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem Brexit-Referendum hat das Vereinigte Königreich am 31. Jänner 2020 die EU-Institutionen formell verlassen ... Mehr